Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922631 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5775 am: 28.04.2023 12:55 »
Auch die Berechnung der Grundsicherung für den Vergleich beim Mindestabstandsgebot wird immer verwirrender. Schaut euch z.B. mal die freiwilligen sozialen Leistungen der Stadt München an, die über die gesetzlichen sozialen Leistungen hinaus gehen:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Münchner Bürger*innen Hilfen durch das Sozialreferat erhalten, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
https://stadt.muenchen.de/infos/freiwillige_leistungen.html

Ich habe mir auch mal angeschaut wie hoch das Bürgergeld einer 4k Familie (Kinder 8 bzw. 13 Jahre) in München ist. Ich bin auf einen Nettobetrag i.H.v. 3550 EUR im Monat für 2023 gekommen. Davon gehen knapp 1800 EUR auf die Regelleistung und bis zu 1800 EUR für die Mietkosten.

Unteralimentierter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5776 am: 28.04.2023 13:10 »
(...)Einen jeweils klugen Einstieg in das Thema - wenn auch aus der Zeit vor der aktuellen Entscheidung - bieten (hier findest Du über die schlüssige Betrachtungen von Rentenonkel hinaus präzise Zusammenfassungen, PolareuD, bei Färber nicht zuletzt in tabellarischer Form):
(...) Ein entsprechenden Ausblick in ggf. mögliche Folgen finden sich hier: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf

In der ganzen sehr juristischen und aus aufeinander aufbauenden Entscheidungen hergeleiteten Diskussion bleibt m.E. mal ganz schlicht festzustellen:
Es ist eine Sauerei, dass überhaupt eingeklagt werden muss, dass ein Beamter in Vollzeit (was ja beim Bund 41 h pro Woche sind) mit dem Netto-Gehalt nach Krankenversicherung mindestens 15% über dem Grundsicherungs-Niveau herauskommt!

Korrekt, DAS ist neben der Sauerei auch der Ursprung des Übels.

Nehmen wir also an, dass die erwähnten 3500 Euro Bürgergeld die Lebenshaltungskosten einer 4köpfigen Familie decken und das Existenzminimum darstellen, so hat der Beamte im mD Einstiegsamt diesen Betrag PLUS mindestens 15% zu bekommen, meinetwegen erreicht durch geringfügige Familienzuschläge, aber hauptsächlich gedeckt durch das Grundgehalt.

Darauf aufbauend dann unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes entsprechend mehr für die Besoldungsgruppen. Und zack sind wir bei dem Betrag, der UNS auf Grundlage des GG ZUSTEHT und der aktuell für jeden von uns um mindestens 30% unterschritten wird.

Es ist einfach der totale Witz und das Gelaber über knappe Kassen kann ich nicht mehr hören, denn es ist die PFLICHT des Staates auf Grundlage des GG! Habe ich hierfür zu wenig Einnahmen, erhöhe ich diese.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5777 am: 28.04.2023 13:16 »
Ich habe mir auch mal angeschaut wie hoch das Bürgergeld einer 4k Familie (Kinder 8 bzw. 13 Jahre) in München ist. Ich bin auf einen Nettobetrag i.H.v. 3550 EUR im Monat für 2023 gekommen. Davon gehen knapp 1800 EUR auf die Regelleistung und bis zu 1800 EUR für die Mietkosten.

Interessanter Vergleich zu den momentan 2.732 Euro brutto bei A2/1 mit Familienzuschlag Stufe 3..

Unteralimentierter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5778 am: 28.04.2023 13:22 »
An der Flüchtlingsdiskussion beteilige ich mich nicht, das liegt über meiner Eingruppierung und ändert sowieso nichts.

Ergänzend zu meinem obigen Beitrag bleibt also nur jährlich Widerspruch einzulegen und das Ganze als gutverzinste(?) Kapitalanlage zu sehen. Denn irgendwann wird es ein korrektes Urteil geben. Das hoffe ich zumindest, denn wenn ich darauf nicht mehr vertrauen kann, was dann?

Was dieses Verhalten gegenüber seinen Bediensteten, die von der AfA über Bpol bis hin zum Zoll teils unter Einsatz ihrer Gesundheit den Laden des Dienstherrn am Laufen halten, für die tägliche Motivation bedeutet, überlasse ich dem Einzelnen. Zumindest ab Ministerialrats-Ebene sollte eigentlich genug Grips vorhanden sein um zu checken, dass man sich auf dünnem Eis bewegt.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5779 am: 28.04.2023 13:34 »
wieso gut verzinst? Das Gegenteil ist ja wohl der Fall. Mancheiner muss Kredite aufnehmen, weil es am Einkommen mangelt.
Später gibt's das dann unverzinst und inflationsrentwertet ggf nachgezahlt.. zum Heulen

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5780 am: 28.04.2023 13:43 »
Der April neigt sich dem Ende zu und vom BVerfG ist immer noch nichts zu hören!!!  >:(

Bastel

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« Antwort #5781 am: 28.04.2023 13:50 »
Ich beantrage demnächst eine Nebentätigkeit. Von dummen Gelaber aus dem BMI kann ich nix kaufen.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5782 am: 28.04.2023 13:55 »
..höher steuerbelastet ist die Nachzahlung auch noch. Fünftelregelung zieht es m.E. nicht glatt.
Viele denken vmtl über eine Nebentätigkeit nach, auch ich.
Man ist gezwungen, andere Einkunftsquellen zu erschließen und widmet sich notgedrungen nicht mehr mit voller Kraft seinem Amte.
**fakelaki**

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5783 am: 28.04.2023 14:13 »
Werde mich wohl auch einer Nebentätigkeit widmen müssen. Allein von meiner Besoldung her kann ich mir nämlich kein Eigenheim mehr leisten!!! >:(

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5784 am: 28.04.2023 14:14 »
Das ist einfach nur noch zum kotzen!

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5785 am: 28.04.2023 15:19 »
(...)Einen jeweils klugen Einstieg in das Thema - wenn auch aus der Zeit vor der aktuellen Entscheidung - bieten (hier findest Du über die schlüssige Betrachtungen von Rentenonkel hinaus präzise Zusammenfassungen, PolareuD, bei Färber nicht zuletzt in tabellarischer Form):
(...) Ein entsprechenden Ausblick in ggf. mögliche Folgen finden sich hier: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf

In der ganzen sehr juristischen und aus aufeinander aufbauenden Entscheidungen hergeleiteten Diskussion bleibt m.E. mal ganz schlicht festzustellen:
Es ist eine Sauerei, dass überhaupt eingeklagt werden muss, dass ein Beamter in Vollzeit (was ja beim Bund 41 h pro Woche sind) mit dem Netto-Gehalt nach Krankenversicherung mindestens 15% über dem Grundsicherungs-Niveau herauskommt!

Darauf aufbauend dann unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes entsprechend mehr für die Besoldungsgruppen. Und zack sind wir bei dem Betrag, der UNS auf Grundlage des GG ZUSTEHT und der aktuell für jeden von uns um mindestens 30% unterschritten wird.

Vielleicht könnte ein Ökonom es mal genauer ausrechnen.
Bei allen 17 Besoldungskreisen dürften locker rund 200 Milliarden Euro Besoldungsschulden bestehen. Die Hälfte davon dürfte verjährt sein. Jedes Jahr kommen rund 30 Milliarden dazu.*

*Basierend auf meiner Milchmädchenrechung auf BaWü-Zahlen.  ;D

Nach den ganzen fehlerhaften Reparaturgesetzen Zuschläge/Abschmelzungen/Anrechnung Ehepartnereinkommen ist die Situation nicht mehr zu durchschauen.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5786 am: 28.04.2023 17:04 »
Nach den ganzen fehlerhaften Reparaturgesetzen Zuschläge/Abschmelzungen/Anrechnung Ehepartnereinkommen ist die Situation nicht mehr zu durchschauen.
Das wird aber auch mal richtig problematisch wenn du die Gelder einklagen willst.
Normal muss  ja mehr oder weniger jeder nachweisen wieviel Geld ihm zusteht und diese Summe einklagen, wenn er meint er fühlt sich ungerecht behandelt.
Wenn nun ein paar hunderttausend Beamte Geld einklagen bricht unser Justizsystem komplett zusammen.
Die sind ja heute schon durch die Migrationskrise zum Teil heillos überlastet, das gibt dem System wahrscheinlich den Todesstoß.
Wenn dann dein Fall verhandelt wird, bist du wahrscheinlich schon Tod oder deine Erben freuen sich inflationsbereinigt über 3,50€.

Prüfer SH

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5787 am: 28.04.2023 17:07 »
Nach den ganzen fehlerhaften Reparaturgesetzen Zuschläge/Abschmelzungen/Anrechnung Ehepartnereinkommen ist die Situation nicht mehr zu durchschauen.
Das wird aber auch mal richtig problematisch wenn du die Gelder einklagen willst.
Normal muss  ja mehr oder weniger jeder nachweisen wieviel Geld ihm zusteht und diese Summe einklagen, wenn er meint er fühlt sich ungerecht behandelt.
Wenn nun ein paar hunderttausend Beamte Geld einklagen bricht unser Justizsystem komplett zusammen.
Die sind ja heute schon durch die Migrationskrise zum Teil heillos überlastet, das gibt dem System wahrscheinlich den Todesstoß.
Wenn dann dein Fall verhandelt wird, bist du wahrscheinlich schon Tod oder deine Erben freuen sich inflationsbereinigt über 3,50€.

Deswegen gehen wir ja davon aus, dass es bald ein Ende haben wird, möglicherweise über 35BverfGG.

Pensionär007

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5788 am: 28.04.2023 17:34 »
Man kann zu dem Thema ja unterschiedlicher Meinung sein, aber immerhin hat kimonbo hier nur seine Ansicht geäußert. Ich denke nicht, dass sowas verboten gehört. Und ja, in dem Bereich gibt es augenscheinlich keine Ausgabenbegrenzung, da ist manch einer eben auch mal frustriert.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5789 am: 28.04.2023 17:41 »
Ich habe mir auch mal angeschaut wie hoch das Bürgergeld einer 4k Familie (Kinder 8 bzw. 13 Jahre) in München ist. Ich bin auf einen Nettobetrag i.H.v. 3550 EUR im Monat für 2023 gekommen. Davon gehen knapp 1800 EUR auf die Regelleistung und bis zu 1800 EUR für die Mietkosten.

Interessanter Vergleich zu den momentan 2.732 Euro brutto bei A2/1 mit Familienzuschlag Stufe 3..


Nun wird's mal wieder etwas länger - ich habe jetzt mal auf Grundlage des bayerischen Grundsicherungsniveaus die Unteralimentation insbesondere von Bundesbeamten bemessen. Das Ergebnis dürfte für sich selbst sprechen.

Die nachfolgenden Zeilen zeigen auf Grundlage von PolareuDs Daten, wie sich die Besoldung bayerischer Landesbeamter (III.) und von Bundesbeamten mit Dienstsitz in Bayern (IV.) gestaltet. Vorweg erfolgt noch eine kurze Betrachtung offensichtlich noch zusätzlicher Sozialtarife (I.). Dabei bleibt zugleich festzuhalten, dass ich mir den Link der Stadt München jetzt nicht im Detail angesehen habe. Ich habe deshalb ebenfalls das Grundsicherungsniveau ohne Beachtung der im Link genannten Beträge vollzogen, um mir einen entsprechenden Überblick zu verschaffen (II.). Abschließend lege ich dann auch noch einmal diese Beträge zugrunde, weil ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen will, ggf. ungeprüft zu hohe Werte vorausgesetzt zu haben (V.). Das Ergebnis der nachfolgenden Betrachtung zeigt das Maß der Unteralimentation ein weiteres Mal auf - dieses Mal am Beispiel der bayerischen Landesbeamten bzw. der Bundesbeamten mit Dienstsitz in Bayern.


I. Zusätzliche Sozialtarife

Wenn ich es richtig sehe, dann muss zur realitätsgerechten Bemessung des Grundsicherungsniveaus auch noch der Sozialtarif der Kinderbetreuungskosten addiert werden, der im Link nicht ausgeworfen wird, da seit 2019 Kinder von Grundsicherungsempfängern das Recht auf eine beitragsfreie Betreuung haben. Das Bundesverfassungsgericht führt diesbezüglich aus:

"Von erheblicher praktischer Bedeutung sind auch die Kosten für die Kinderbetreuung. Seit dem 1. August 2019 dürfen von Grundsicherungsempfängern für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege keine Beiträge mehr erhoben werden (vgl. § 90 Abs. 4 SGB VIII i.d.F. des Art. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 19. Dezember 2018 <BGBl I S. 2696>; die Gegenfinanzierung erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichs <vgl. Art. 3 und Art. 4 des zuletzt genannten Gesetzes>). Dabei handelt es sich – anders als beim Kindergeld – nicht um eine Vergünstigung, die allen Kindern zuteil wird. Eltern, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen diese Leistungen (zumindest teilweise) bezahlen." (Rn. 69)

Zwar fängt das Land Bayern die anfallenden Kosten durch Zuschüsse zu einem gewissen Teil auf (vgl. https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/finanzierung/index.php). Allerdings verbleiben dennoch erhebliche Kosten, die bei der Bemessung des Grundsicherungsniveaus zu beachten wären. Denn nehmen wir mal die folgenden Daten zur Grundlage (https://www.brk-kitas.de/anmeldung/kosten/), dann wäre von folgenden zusätzlichen monatlichen Sozialtarifen in den ersten 18 Lebensjahren eines Kindes auszugehen:

307,- € x 3 Jahre =  921,- €
  79,- € x 3 Jahre =  237,- €
Summe:                 1.158,- € : 18 Jahre = 64,33 €

Der monatliche Grundsicherungsbetrag müsste entsprechend für zwei Kinder um monatlich noch einmal knapp 130,- € zu erhöhen sein. Damit wäre von einem Grundsicherungsniveau in Höhe von rund 3.700,- € auszugehen. Da - wenn ich das richtig sehe - Bundesbeamte mit Dienstsitz in Bayern von ihrem Dienstherrn keine Bezuschussung erfahren, gestalten sich die entsprechenden Sozialtarife für sie wie folgt:

307,- € x 3 Jahre =  921,- €
179,- € x 3 Jahre =  537,- €
Summe:                 1.458,- € : 18 Jahre = 81,- €

Hier wäre entsprechend von einem um monatlich rund 160,- € höheren Grundsicherungsbedarf auszugehen.


II. Bemessung des Grundsicherungsniveau in Bayern

Das Grundsicherungsniveau setzt sich auf konservativer Bemessungsgrundlage, also unter Beachtung nur der Kosten, die sich auf eine enge Lesart der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stützen, wie folgt zusammen:

Regelsätz:                         1.610,00 €
kalte Unterkunftskosten:    1.379,00 €
Heizkosten                           185,33 €
Bed. f. Bild. u. Teilh.               59,00 €

Als Ergebnis liegen ohne die Sozialtarife, aber ebenso ohne die nicht als Regelleistungen ermittelbaren Kosten für bspw. Schulfahrten und -ausflüge, Schulbeförderung, Lernförderung, Aufwendungen für das Mittagessen usw. Grundsicherungsbedarfe in Höhe von 3.233,33 € vor. Der Betrag von 3.550,- € kommt mir vom Gefühl her ggf. leicht zu hoch vor - aber selbst mit einem ggf. niedrigeren Betrag als dem nachfolgend zugrunde gelegten würden die entsprechenden Ergebnisse prinzipiell kaum anders aussehen (kannst Du Deine Berechnungsgrundlage noch einmal öffentlich machen, PolareuD?). Von daher werde ich unter V. noch einmal niederigere Beträge voraussetzen.


III. Das Besoldungsniveau von Landesbamten

Die Nettoalimentation eines in der Besoldungsgruppe A 3/2 besoldeten Bayerischen Beamten ergibt sich wie folgt, wenn man von einer monatlichen Bruttobesoldung ausgeht, der die Höchstsätze zugrunde gelegt werden (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_3&s=3&f=K2&mst=VII&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=):

Bruttobesoldung:       40.686,92 €
- Einkommensteuer:    2.182,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten:             7.916,16 €
+ Kindergeld:             6.000,00 €
Nettoalimentation:    36.588,76 €
mtl. Alimentation:       3.049,06 €
(https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=true)

Im Ergebnis verbleibt hier eine Alimentation, die deutlich unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Da allerdings die niedrigste Besoldung als Vergleichsmaßstab zum Grundsicherungsniveau zugrundezulegen ist, bemessen wir auch diese (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_3&s=0&f=K2&mst=I&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=):

Bruttobesoldung:       37.220,00 €
- Einkommensteuer:    1.380,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten:             7.916,16 €
+ Kindergeld:             6.000,00 €
Nettoalimentation:    33.923,84 €
mtl. Alimentation:       2.826,99 €
(https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=true)

Wie nicht anders zu erwarten, wird in Bayern, nicht zuletzt durch die verfassungswidrige Annahme, der Dienstherr dürfte unbesehen ein Partnereinkommen von jährlich 20.000,- € zugrunde legen, eine hohe Zahl an Beamten weithin unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert. Denn schauen wir mal, ab wann wir eine Nettoalimentation von monatlich etwa 3.700,- €, also rund 44.400,- € jährlich erreichen, die auf Grundlage von PolareuDs Daten und den oben dargelegten erhöhten Sozialtarifen als in etwa realitätsgerecht anzunehmen sind. Unter diesen Prämissen ergibt sich das folgende Ergebnis:

Bruttobesoldung:       51.130,00 €
- Einkommensteuer:    4.812,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten:             7.916,16 €
+ Kindergeld:             6.000,00 €
Nettoalimentation:    44.401,84 €
mtl. Alimentation:       3.700,15 €
(https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=true)

Sofern wir von einem monatlichen Grundsicherungsbetrag in Höhe von rund 3.700,- € ausgehen, müsste ein alleinverdiender verheirateter bayerischer Beamter mit zwei Kindern im Jahr eine Bruttobesoldung von rund 51.130 €, also monatlich rund 4.260,- €, beziehen, um zumindest auf Höhe der Grundsicherung besoldet zu werden.

Legen wir wieder Höchstwerte zugrunde, dann erreicht selbst die Besoldungsgruppe A 10/2 mit einer jährlichen Bruttobesoldung von 50.082,- € nicht das Grundsicherungsniveau (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_10&s=0&f=K2&mst=VII&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Betrachten wir hingegen die Ortsklasse I, dann erreicht die Besoldungsgruppe A 10/4 mit einer jährlichen Bruttobesoldung von 50.675.54 € nicht das Grundsicherungsniveau (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_10&s=4&f=K2&mst=I&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=).

Die 15 % oberhalb der Grundsicherung liegende Mindestalimentation dürfte unter den dargestellten Prämissen mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst von Teilen der Besoldungsgruppe A 11 kaum erreicht werden - die Mindestalimentation wäre jedoch der niedrigsten Besoldungsgruppe zu gewähren, also in Bayern derzeit der Besoldungsgruppe A 3/2. Wie schon in der Vergangenheit an anderer Stelle dargelegt, muss davon auszugehen sein, dass bei einer realitätsgerechten Bemessung selbst bei einem verfassungswidrigen Hinzurechnen von 20.000,- € die heute der Besoldungsgruppe A 3/2 gewährte Besoldung nicht ausreicht, um die Mindestalimentation zu garantieren.


IV. Das Besoldungsniveau von Bundesbeamten mit Dienstsitz in Bayern

Wie gestaltet sich nun die Bundesbesoldung? Dazu lege ich zunächst weiterhin ein Grundsicherungsniveau von rund 3.700,- € zugrunde und im nächsten Abschnitt die konservativere Bemessung.

Die Bruttobesoldung in der untersten Besoldungsgruppe A 2/1 beträgt zurzeit 32.789.28 € und verfehlt die 51.130,- € um über 18.000,- € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_2&s=0&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Damit verbleibt eine monatliche Lücke zum Grundsicherungsniveau von rund 1.500,- €.

Und ab wann erreicht ein Bundesbeamter eine Bruttobesoldung in Höhe von 51.130,00 €? Das Jahresbrutto eines nach A 10/4 besoldeten Bundesbeamten beträgt 49.640.64 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_10&s=4&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Erst die Besoldungsgruppe A 10/5 übersteigt mit 52.028.40 € das bayerische Grundsicherungsniveau (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_10&s=5&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Entsprechend wird ein nach A 11/1 eingruppierter Bundesbeamter mit 48.834.36 € besoldet, sodass auch er noch das Grundsicherungsniveau recht deutlich verfehlt (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=1&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Erst die Besoldungsgruppe A 11/2 überschreitet mit einer Bruttobesoldung in Höhe von 51.302.40 € knapp das bayerische Grundsicherungsniveau (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_11&s=2&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Dabei wäre allerdings zu bedenken, dass Bundesbeamten keine Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten durch das Land Bayern erfahren, wodurch sich für sie die Kinderbetreuungskosten noch einmal recht deutlich erhöhen. Da die der Besoldungsgruppe A 12/1 mit 51.996.36 € knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen dürfte (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_12&s=1&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=), kann wohl davon ausgegangen werden, dass heute mindestens weite Teile der nach A 12 besoldeten Bundesbeamten in Bayern mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit noch unterhalb der Mindestalimentation besoldet werden - jedenfalls, sofern man ein nicht konservativ bemessenes Grundsicherungsniveau voraussetzte.

V. Bemessung mit einem konservativ bemessenen Grundsicherungsniveau

Betrachtet man das bayerische Grundsicherungsniveau in Höhe von 3.233,33 €, dann fehlen hier auf jeden Fall die Sozialtarife der Kinderbetreuungskosten in Höhe von 160,- €. Auch geht Färber in ihrem ZBR-Beitrag aus dem letzten Monat von mindestens rund 60,- € an anerkannten Bedarfen für Bildung und Teilhabe pro Kind aus, sodass allein mit diesen Beträgen von einem Grundsicherungsniveau von rund 3.450,- € auszugehen wäre. Die weiteren Vergünstigungen der Stadt München bleiben nachfolgend außerhalb der Betrachtung. Um die entsprechende Bruttobesoldung zu ermitteln, die zu einer Nettoalimentation in Höhe von monatlich 3.450,- € bzw. jährlich 41.400,- € führt, gehe ich wie zuvor vor:

Bruttobesoldung:       47.086,00 €
- Einkommensteuer:    3.770,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten:             7.916,16 €
+ Kindergeld:             6.000,00 €
Nettoalimentation:    41.399,84 €
mtl. Alimentation:       3.499,99 €

Unter dieser Prämisse verbliebe die Bruttobesoldung der Besoldungsgruppe A 9/1 in Höhe von 40.828,20 € noch unterhalb des konservaitv bemessenen bayerischen Grundsicherungsniveaus (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_9&s=1&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Da der Besoldungsgruppe A 2/1 derzeit eine jährliche Bruttobesoldung in Höhe von 32.789,28 € gewährt wird, verfehlt sie das entsprechende Grundsicherungsniveau um jährlich mehr als 8.600,- €.

Betrachtet man nun weiterhin das konservativ bemessene Grundsicherungsniveau in Höhe von 3.450,- € und erstellt auf dessen Grundlage die Mindestalimentation, dann beläuft sich diese auf 3.967,50 € pro Monat bzw. 47.610,- € pro Jahr (die Mindestalimentation liegt per definitionem 15 % oberhalb des Grundsicherungsniveaus). Bemisst man nun wiederum die Bruttobesoldung, die auf äquivalenter Höhe zur Mindestalimentation liegt, dann erhält man folgendes Ergebnis:

Bruttobesoldung:       55.500,00 €
- Einkommensteuer:    5.974,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten:             7.916,16 €
+ Kindergeld:             6.000,00 €
Nettoalimentation:    47.609,84 €
mtl. Alimentation:       3.967,49 €
(https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=true)

Auf Basis einer konservativen Bemessung des bayerischen Grundsicherungsniveaus verfehlt selbst noch ein in der Besoldungsgruppe A 11/3 besoldeter Bundesbeamter mit einer Bruttobesoldung in Höhe von 53.754,48 € das Mindestabstandsgebot beträchtlich, nämlich um jährlich mehr als 1.700,- €. Die der Besoldungsgruppe A 2/1 gewährte Bruttobesoldung in Höhe von 32.789,28 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund&g=A_2&s=0&f=3&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=) verbleibt um rund 21.000,- € unterhalb des auf Grundlage des Mindestabstandsgebots zu erwartenden Besoldungsniveaus. Das Besoldungsniveau verbleibt bei gut 60 % des auf Höhe der Mindestalimentation zu erwartenden Niveaus. Darin zeigt sich das eklatante Maß der Unteralimentation.