Kollege Swen, ich komme warum auch immer nicht an die Profilangaben. Wenn ich eine email-Adresse bekomme, kann ich gerne zusenden. Es ist der Entwurf, der an die Interessenverbände zur Stellungnahme geschickt wurde.
Zitat:
Anlage VII
(zu § 41a)
Gültig ab 1. Januar 2021
Regionaler Ergänzungszuschlag nach § 41a
Mietenstufe für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1
für das erste Kind für das zweite Kind für das dritte Kind für das vierte und jedes weitere Kind jeweils
I 0 0 51,00 148,00 141,00
II 0 0 173,00 167,00 160,00
III 0 83,00 216,00 187,00 182,00
IV 0 206,00 240,00 211,00 207,00
V 0 320,00 264,00 231,00 229,00
VI 0 442,00 286,00 256,00 255,00
VII 80,00 500,00 314,00 282,00 282,00