Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922968 times)

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6300 am: 07.07.2023 21:14 »
Wer hier ernsthaft glaubt, die AfD würde sich um die amtsangemessene Alimentation scheren, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Das Thema ist für jede Partei gleichermaßen unliebsam.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6301 am: 07.07.2023 21:15 »
Tja Herr Özdemir und Herr Saathoff!

In meiner nicht kleinen Dienststelle sind jetzt mindestens 70% der Beamtinnen und Beamten auch künftige AFD Wähler.

Das ist die Realität, spätestens 2025 werden Sie alle vom Hof gejagt!

Dem gegenüber stehen dann eine Horde verwöhnter 16 Jähriger und eine Armada von Sozialleistungsempfängern... Spannende Zeiten.

Und die Lastenbikeeltern mit dem Porsche in der Garage natürlich.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6302 am: 07.07.2023 21:17 »
Wer hier ernsthaft glaubt, die AfD würde sich um die amtsangemessene Alimentation scheren, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Das Thema ist für jede Partei gleichermaßen unliebsam.

Das Problem ist, irgendwann spielt es für viele keine Rolle mehr. Da will man einfach nur noch eins auswischen. Da kein Zucken von Seiten der sogenannten Volksparteien zu spüren ist, irgendwie verständlich...

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6303 am: 07.07.2023 21:45 »
Da verdienen sich Leute eine goldene Nase mit 20k+ Brutto und mehr und kriegen seit jetzt fast 2 Jahren (Deutschlandtempo  ;D) nicht hin vernünftige Gesetzesentwürfe zu präsentieren. Was soll man da auch großartig anders machen, als die Leute auf demokratischen Wege durch andere zu ersetzen? Ob dann irgendwas besser wird ist eine andere Frage....

Aber apropos Deutschlandtempo, wenn Dienstherren sich vor Gerichten unerwartet eine Klatsche holen, dann gehen Änderungen ganz schnell, wie z.B. in BW innerhalb von 2 Tagen Gesetz geändert....

13. Oktober Urteil, 15. Oktober Gesetz geändert.  ::) Also bei Kürzungen geht es schnell.  ::)

https://www.gew-bw.de/aktuelles/detailseite/fehlerhafte-berechnung-des-ruhegehalts-bleibt-fuer-land-fast-ohne-folgen



modesty

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6304 am: 07.07.2023 22:08 »
Tja Herr Özdemir und Herr Saathoff!

In meiner nicht kleinen Dienststelle sind jetzt mindestens 70% der Beamtinnen und Beamten auch künftige AFD Wähler.

Das ist die Realität, spätestens 2025 werden Sie alle vom Hof gejagt!

70% AFD-Wähler in ihrer Behörde sind zumindest ein Grund dafür, dass Sie und ihre Kollegen trotzallem völlig überbezahlt sind.

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6305 am: 09.07.2023 08:43 »
Vielleicht mal eine Meinung was so seit längerem bei der Gesetzgebung falsch läuft und dessen wir uns hier ja eigentlich schon bewusst sind.
https://youtu.be/I9kzg5qAbJ4

MB NRW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6306 am: 09.07.2023 10:30 »
Hallo @Haushaltshilfe,

volle Zustimmung!

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6307 am: 09.07.2023 10:30 »
Über diesen Satz bin ich heute bei einer Recherche gestolpert:
Soweit der geltend gemachte Anspruch nicht auf die verfassungswidrige Unterschreitung der Mindestalimentation zurückgeführt wird, hält indes auch das Bundesverfassungsgericht nur eine Rückwirkung für erforderlich, die einen Anspruch auf Nachzahlung „ab dem Zeitpunkt seiner erstmaligen Beanspruchung“ einräumt (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 – 2 BvR 1397/09 – BVerfGE 131, 239 <266>).

Das würde ja im Rückschluss bedeuten, dass wenn vom BVerfG eine verfassungswidrige Unterschreitung der Mindestalimentation festgestellt wird, kommt es nicht auf die zeitnahe Geltendmachung an, sondern der Dienstherr muss auch darüber hinaus das Gesetz rückwirkend berichtigen. Sehe ich das richtig, oder liege ich damit falsch?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6308 am: 09.07.2023 11:56 »
Wenn ich das richtig sehe, ist das eine Überinterpretation. Die Entscheidung vom 19.06.2012, auf die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 04.05.2017 - 2 C 60.16 -, Rn. 22 (https://www.bverwg.de/040517U2C60.16.0) hinweist, betont ab der Rn. 79 die sich aus der gegenseitigen Treupflicht ergebende Notwendigkeit einer zeitnahen Geltendmachung (vgl. unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/06/rs20120619_2bvr139709.html). Zugleich ist ggf. die Darlegung der Rn. 81 hier von Interesse: "Andererseits kann der Umstand, dass die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung stets umstritten war, gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen sprechen (siehe BVerfGE 122, 210 <246 f.>; 126, 268 <285 f.>)."

Wenn ich es richtig sehe, kann aber auch aus den beiden Entscheidungen, auf die das Zitat am Ende verweist, nicht so ohne Weiteres geschlossen werden, dass es nicht auf zeinahe Geltendmachung ankäme, sofern das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Unterschreitung der Mindestalimentation feststellen würde, vgl. die Entscheidung vom 09.12.2008 - 2 BvL 1/07 -, Rn. 88 ff. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/12/ls20081209_2bvl000107.html) und vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09 -, Rn. 55 f. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010)./07/ls20100706_2bvl001309.html).

Ich lasse mich allerdings gerne eines besseren belehren; denn wenn's so wäre, wie Du es darlegst, lotsch, wäre das eine erfreuliche Nachricht.

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6309 am: 09.07.2023 13:37 »
Naja, die Situation ist doch so, dass mittlerweile die Verfassungswidrigkeit klar ist und seit längerem bekannt. Der Handlubgsbedarf des BMI ist ja schon durch den 2021er Gesetzesentwurf deutlich geworden. ME ist es problematisch, spätestens ab 2020 auf die zeitnahe Geltendmachung zu verweisen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6310 am: 09.07.2023 15:14 »
Das steht außer Frage, Beamtix. Das BMI hat mit seinem Rundschreiben vom 14.06.2021 anerkannt, dass seitdem keine Widersprüche mehr zu vollziehen sind (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm) - das schon damals wiederholt betrachtete Problem an der Sache ist, dass nun für ein Großteil der Beamten mit einem auf sachfremden und unsachlichen Erwägungen beruhenden Gesetzgebungsverfahren Ansprüche negiert werden werden und dass am Ende keinem eine Nachzahlung in der Höhe gewährt werden wird, die zu einer amtsangemessenen Alimentation seit 2021 führte.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6311 am: 09.07.2023 15:59 »
Tja Herr Özdemir und Herr Saathoff!

In meiner nicht kleinen Dienststelle sind jetzt mindestens 70% der Beamtinnen und Beamten auch künftige AFD Wähler.

Das ist die Realität, spätestens 2025 werden Sie alle vom Hof gejagt!

Zufällig beim BfV, BAMAD oder BND angestellt?

xyz123

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« Antwort #6312 am: 10.07.2023 08:04 »
Tja Herr Özdemir und Herr Saathoff!

In meiner nicht kleinen Dienststelle sind jetzt mindestens 70% der Beamtinnen und Beamten auch künftige AFD Wähler.

Das ist die Realität, spätestens 2025 werden Sie alle vom Hof gejagt!

Zufällig beim BfV, BAMAD oder BND angestellt?

Das hat nichts mit einer bestimmten Behörde zu tun. Ich höre das auch von sehr vielen. Getreu dem Motto: "Schlimmer wird es auf jeden Fall nicht, lasst es uns ausprobieren"

Von daher kann ich meinem Vorredner zustimmen. Die haben sich massiv verzockt.

BWBoy

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« Antwort #6313 am: 10.07.2023 08:23 »
Wie gehe ich eigentlich mit einem Widerspruch um, der zwar ruhend gestellt wurde aber bei dem nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde? Muss ich den im nächsten Widerspruch wieder mit aufführen?

Warzenharry

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« Antwort #6314 am: 10.07.2023 09:06 »
Tja Herr Özdemir und Herr Saathoff!

In meiner nicht kleinen Dienststelle sind jetzt mindestens 70% der Beamtinnen und Beamten auch künftige AFD Wähler.

Das ist die Realität, spätestens 2025 werden Sie alle vom Hof gejagt!

Zufällig beim BfV, BAMAD oder BND angestellt?

Sorry aber so ein Kommetar ist einfach nur dämli.h!
Was ist das denn bitte für eine Art und Weise?