https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_Landtagswahlen-2023/$file/INA-KB-073.pdf
Ab Seite 6 geht es los
Sie machen das bei den Familienzuschlägen vorläufig. Das ist okay. Das ist
vermintes Gelände. Wenn Karlsruhe wieder zuschlägt, dann ist ohnehin Tabula rasa
Karlsruhe strikes back
Übrigens in ihrem Aufsatz "Quo Vadis Alimentationsprinzip?" "bejubelt" Färber auf einer der letzten Seiten das Modell in verschiendenen Ländern, dass Partnereinkommen angerechnet wird.
Die Agenda der Frau Professorin halte ich für fragwürdig. Das rumdoktorn an den "Maßstäben", Anrechnung von Nebenverdienst und Partnereinkommen etc. trifft doch nicht den Kern des Problems. Beifall seitens des Bundesverfassungsgerichts würde ich diesbezüglich jedenfalls nicht erwarten.
Der Begriff des "Alleinverdienermodells" erweckt auch stets den Anschein einer bestehenden Überbesoldung (oder sogar Doppelbesoldung) der Beamten. Tatsächlich ist das Problem aber die Unteralimentation. Warum sollte diesem Modell also so viel Beachtung geschenkt werden? Letzlich addressiert man damit nur eine potentielle, in der Zunkunft möglicherweise feststellbare, am Ende aber unwahrscheinliche und allenfalls geringfügige Überbesoldung eines geringen Teils der Beamten/Soldaten (Bei einer 30%igen Erhöhung des Grundgehalts reden wir bei A3/1 Bund von schätzungsweise 13 Euro netto / Stunde nach PKV für Alleinstehende). Und diese potentielle "Überbesoldung" ist nun Anlass dazu, der Überarbeitung des Alleinverdienermodells Prioriät einzuräumen und den Verfassungbruch in die zweite Reihe zu schieben. Anstatt schwerpunktmäßig die Arbeitsverhältnisse der Partner der Beamten auszuwerten wäre es sicher hilfreicher gewesen, die Beamtenbesoldung selbst in den Blick zu nehmen, etwa im Vergleich zu Beschäftigten, so wie dies der DRB zeigt.
Fragwürdig sind auch die "Datenauswertungen". Zum Beispiel auf Seite 7. Dort heißt es:
„Einverdienstehe. Dazu habe ich Ihnen die allerersten Datenauswertungen unserer Umfrage vom Sommer gemacht. In 90 % alle Beamtenhaushalte, die mit Partnern/Partnerinnen zusammenleben, das sind die hier relevanten Haushalte, sind die Partner bzw. Partnerinnen erwerbstätig, und zwar zwei Drittel davon in Vollzeit, ein Viertel in Teilzeit und ein paar geringfügig. Das heißt, die Realität ist längst woanders.“
Das heißt, der Maßstab: „Besoldung muss Einverdienstehe unterstellen“ geht heute empirisch gar nicht mehr.“
Da kann man wirklich nur hoffen, dass die Dame nicht noch die Besoldung der untersten Besoldungsgruppen auswertet, dann feststellt, dass diese Gruppe zu 100% unterhalb des Grundsicherungsniveaus besoldet wird und schlussfolgert: Die Realität ist längst woanders. Das heißt der Maßstab "Mindestalimentation muss 15% über Grundsicherung sein" geht heute empirisch gar nicht mehr.
Ebenso kann man nur hoffen, dass nicht die Besoldung von Bund und Ländern ausgewertet wird mit der Feststellung, dass 100% der Besoldungsgesetzgeber nicht amtsangemessen alimentieren. Schlussfolgerung: Die Realität ist längst woanders. Das heißt der Maßstab "Besoldung muss amtsangemessen sein" geht heute empirisch gar nicht mehr.