Deine klaren Worte bringen es auf den Punkt, emdy. Und um die Langeweile noch einmal mit Daten zu unterfüttern (wer's kennt, sollte zwecks Langweilevermeidung auf ein anderes Programm umschalten):
Der ursprüngliche Referentenentwurf vom 03.02.2021, der zunächst im Anhörungsverfahren in den Umlauf gegeben worden ist, hat zunächst offensichtlich das Grundsicherungsniveau falsch bemessen, indem er auf sachlich falscher Grundlage offensichtlich nicht realitätsgerechte Unterkunfts- und Heizkosten sowie entsprechend zu geringe Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife ermittelte. Als Ergebnis wurden ein deutlich zu geringes Grundsicherungsniveau und eine entsprechend deutlich zu geringe Mindestalimentation in Höhe von 2.903,95 € und 3.339,54 € bemessen (vgl. S. 51 f. des Entwurfs; die Sachlage ist hier dokumentiert:
https://www.berliner-besoldung.de/wie-geht-es-weiter-mit-der-bundesbesoldung-deutscher-beamtinnen-und-beamter/). Die Differenz zur gleichfalls sachwidrige erstellten Nettoalimentation wollte jener Entwurf mittels sachfremder Erwägungen überbrücken, deren einer der "regionale Ergänzungszuschlag" gewesen ist. Die so geplante Umsetzung der aus den Entscheidungen 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 resultierenden Mehrkosten wurden auf 300 Mio. € beziffert (vgl. ebd., S. 55 f.). Der sachwidrige Gehalt wurde, nachdem dieser Gesetzentwurf im Bundeskabinett keine Einigkeit gefunden hat, unter Verstoß gegen die Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren vom November 2018 der Öffentlichkeit vorenthalten, was bis heute der Fall ist, obgleich die damalige Bunderegierung hierüber informiert worden ist (vgl. zum Vorgang, der den Verstoß bis heute nicht behoben hat,
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-anpassung-der-bundesbesoldung-und-versorgung-f%C3%BCr-2021-2022-und/275941).
Die heute gewährte Nettoalimentation eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern, der in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe besoldet wird, liegt bei 2.619,67 € (vgl. S. 8 der Anlage 1 in o.g. Dokumentation). Zwischen der entsprechenden Bruttobesoldung und dem Bruttoäquivalent zur Mindestalimentation liegen rund 1.000,- € als Differenz (ebd.), die in der Realität noch einmal deutlich höher zu veranschlagen ist, sofern zur Bemessung des Grundsicherungsniveaus realitätsgerechte Werte herangezogen werden. Selbst auf dieser unzureichenden Bemessungsgrundlage erreicht kein entsprechender Bundesbeamter bis einschließlich A 7 jene Mindestalimentation. Sie wird erst in der 7. Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 8, der fünften der Besoldungsgruppe A 9, der dritten der Besoldungsgruppe A 10 und durchgehend ab der Besoldungsruppe A 11 erreicht (vgl. an der genannten Stelle die S. 1 der Anlage 2).
Betrachtet man nun nicht die Mindestalimentation, sondern welche Bundesbeamten heute noch unterhalb der Grundsicherung alimentiert werden, ergibt sich folgendes Bild: Die Alimentation in der Besoldungsgruppe A 3 verbleibt in der ersten Erfahrungsstufe knapp 14 % bzw. um rund 370,- € unterhalb der sächlichen Grundsicherung; in der letzten Erfahrungsstufe wird die Grundsicherung noch immer um rund zwei % bzw. mehr als 50,- € verfehlt. In der Besoldungsgruppe A 4 erreicht erst die Stufe 7 eine Besoldung auf Hartz IV-Niveau, also entsprechende Beamtinnen und Beamte, die zuvor 17 Jahre Dienst für die Bundesrepublik Deutschland geleistet haben; in der Besoldungsgruppe A 5 liegt erst die Stufe 6 oberhalb des Hartz IV-Satzes, wird also von den Beamtinnen und Beamten im 16. Jahr nach ihrer Ernennung erreicht; in der Besoldungsgruppe A 6 erreichen die Beamtinnen und Beamten nach sieben Jahren das Existenzminimum; während entsprechende Beamtinnen und Beamte in der Besoldungsgruppe A 7 nach fünf Jahren das Niveau erreichen, das die Bundesrepublik Deutschland seinen Bewohnerinnen und Bewohnern als absolut niedrigstes Maß zum physischen Überleben garantiert (ebd., S. 3). In der Realität wird dabei das Maß der Unteralimentation - wie im ersten Absatz dargelegt - noch einmal deutlich höher liegen.
Es ist zu vermuten, dass auch die neue Bundesregierung weiß, wieso sie mit einer solch wahrlichen Rasanz an die Behebung des verfassungswidrigen Zustands herangeht (das Thema steht ja bekanntlich ganz oben auf der Prioritätenliste), so wie auch die Vorgängerregierung alles, was nach eigener Ansicht in ihrer Macht gestanden hat, versuchte, um nun nach langen Jahren der Interregna eine amtsangemessene Alimentation wieder herszustellen. Die Herstellung einer wieder amtsangemessenen Alimentation wird ab jenem Zeitpunkt viele Milliarden an jährlichen Mehrkosten bedeuten - insofern würde ich mir jene Aussage wie "Alles andere wäre doch vollkommener Quatsch" noch einmal überlegen, MasterOf. Und dementsprechend finde ich weiterhin das offensichtlich unfreiwillig entwaffnend ehrliche Zitat unseres neuen Finanzministers auf der letzten Jahrestagung des dbb im Januar so putzig - wobei das eigentlich nicht zum Lachen sein sollte:
„Und auf der anderen Seite hat man erlebt, so wurde mir gesagt, dass auf den Dating-Plattformen die Berufsbezeichnung Beamtin und Beamter besonders attraktiv ist. Dahinter stecken natürlich Klischees, Klischees von einem guten Einkommen bei gleichzeitig geringer Arbeitsbelastung. Sie wissen, ich weiß, das hat nichts mit der Realität zu tun und deshalb sollten wir diese Klischees hinter uns lassen.“