Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3854895 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8475 am: 23.11.2023 10:18 »
Der politischen Elite darf heute empfohlen werden interessiert nach Holland zu schauen. Und ich denke das werden sie auch, denn es sind erste Anzeichen was uns hier in Deutschland vermutlich auch bevorsteht. Und das meine ich völlig wertungsfrei.

Das kapieren die nicht. Nächstes Jahr sitzen nach den Wahlen im Osten wieder alle in den Talkshows und fragen wie das passieren konnte. Dann kommen wieder sinngemäße Phrasen, dass die Bürger die Politik nicht verstehen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8476 am: 23.11.2023 10:21 »
Ich habe gerade gesehen, dass der AEZ ja jetzt nochmal (zum dritten mal?) angepasst wurde. Ist die höhere Beihilfe jetzt für Beamte mit einem Kind obsolet?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8477 am: 23.11.2023 10:23 »
@Hummel

Richtig wenn das BesG bis dahin abschliessend verabschiedet ist.
Es ist zwar durch den BT aber das ist leider noch nicht der finale Schritt.
Ich hoffe es komtm nicht dazu aber ich traue mittleweile denen alles zu.
Sollte dies bis dahin nicht geschehen bleibt es vorerst bei der "alten" Besoldung, so habe ich es bis dato immer gelernt. Verbessere mich wenn ich falsch liege.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8478 am: 23.11.2023 10:30 »
Ich habe gerade gesehen, dass der AEZ ja jetzt nochmal (zum dritten mal?) angepasst wurde. Ist die höhere Beihilfe jetzt für Beamte mit einem Kind obsolet?

Nächste Woche ist es mir wieder möglich den Entwurf einzusehen, die Frage beantworte ich dir dann.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8479 am: 23.11.2023 10:33 »
@Hummel

Richtig wenn das BesG bis dahin abschliessend verabschiedet ist.
Es ist zwar durch den BT aber das ist leider noch nicht der finale Schritt.
Ich hoffe es komtm nicht dazu aber ich traue mittleweile denen alles zu.
Sollte dies bis dahin nicht geschehen bleibt es vorerst bei der "alten" Besoldung, so habe ich es bis dato immer gelernt. Verbessere mich wenn ich falsch liege.

Wahrscheinlich müssen wir den Inflationsausgleich, welchen wir ja aktuell „unter Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung“ erhalten, wieder zurück zahlen  ;D ;D ;D

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8480 am: 23.11.2023 10:43 »
@Bundi

Doch das geänderte Bundesbesoldungsgesetz ist in 3. Lesung mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, letzte Woche Donnerstag!

Nun wird es nur noch ausgefertigt und von Herrn Steinmeier unterzeichnet, und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das ist aber eine reine Formalie.

Macht Euch keine Gedanken, die Besoldung + Erhöhung ab 01.03.2024 seht!

Simba

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8481 am: 23.11.2023 10:45 »
Ist der Entwurf vom 19.10.23 jetzt wirklich mit Inkraftsetzung 1.7.24 geplant?

Ich finde es echt nur noch traurig wie der Bund sich als Dienstherr präsentiert.

m.E. Ist es sinnvoll den (auch weiterhin rechtswidrigen AEZ) in Kraft zu setzen!
Klar ist das traurig und erschüttert den Glaube in den Rechtsstaat.
Aber man hat sich doch so vergaloppiert, dass es sonst in dieser Legislaturperiode gar nix mehr wird!

Das Ganze mit AEZ wird das BVerfG über kurz oder lang schon zurechtrücken, aber dann haben zumindest ein großer Teil der Belegschaft mit Kindern schonmal eine Verbesserung.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8482 am: 23.11.2023 10:46 »
Ich hoffe das mal nicht.
Wie gesagt das BesG muss formal verabschiedet sein, das fehlt leider noch.
Aber wie gesagt ich traue leider keinem der Damen und Herren mehr.
Bzw ich traue denen alles zu.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8483 am: 23.11.2023 10:49 »
@Bundi

Doch das geänderte Bundesbesoldungsgesetz ist in 3. Lesung mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, letzte Woche Donnerstag!

Nun wird es nur noch ausgefertigt und von Herrn Steinmeier unterzeichnet, und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das ist aber eine reine Formalie.

Macht Euch keine Gedanken, die Besoldung + Erhöhung ab 01.03.2024 seht!

Das ist alles richtig aber auch wenn nur eibne Formalie das fehlt leider noch.
Nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben.
Undl angesichts der derzeitgien Haushaltssituation traue ich denen alles zu.
Nenn mich gerne den Pessimisten aber die ganze Thematik hat mich dazu gebracht leider den Damen und Herren alles zuzutrauen.
Ich hoffe wie alle hier das es nicht passiert.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8484 am: 23.11.2023 10:51 »
Nun wird es nur noch ausgefertigt und von Herrn Steinmeier unterzeichnet, und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das ist aber eine reine Formalie.

Ohne den Teufel an die Wand zu malen, aber das mit der "reinen Formalie" dachten die Amerikaner von der Zertifizierung des Wahlergebnisses am 06.01.2021 auch, bevor der Mob in D.C. loslegte.

Fast noch erschreckender als den Mob fand ich da Politiker, welche sich aus reinem Machtkalkül in Wahlfälschung versuchten.

Moment mal ... Missachtung der Verfassung durch Politiker aus reinem Machtkalkül. Das erinnert mich irgendwie an das Thema des Threads  :o

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8485 am: 23.11.2023 10:59 »

Nun wird es nur noch ausgefertigt und von Herrn Steinmeier unterzeichnet, und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das ist aber eine reine Formalie.

Macht Euch keine Gedanken, die Besoldung + Erhöhung ab 01.03.2024 seht!

Ganz so simpel könnte es auch nicht sein. Der Bundespräsident kann ein Gesetz nur absegnen, wenn dieses verfassungskonform ist. Schon beim letzten Besoldungsanpassungsgesetzt 2021/22 konnte er nur zustimmen, da drinnen stand, dass die Verfassungskonformität mit dem geplanten BBVAngG, inkl. Nachzahlungen seit 2021, wieder hergestellt wird. Das ist bis heute nicht geschehen. Ob der Kunstgriff ein weiteres mal zieht bleibt abzuwarten.

emdy

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Unteralimentierter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8487 am: 23.11.2023 11:28 »
 
Ist der Entwurf vom 19.10.23 jetzt wirklich mit Inkraftsetzung 1.7.24 geplant?

Ich finde es echt nur noch traurig wie der Bund sich als Dienstherr präsentiert.

m.E. Ist es sinnvoll den (auch weiterhin rechtswidrigen AEZ) in Kraft zu setzen!
Klar ist das traurig und erschüttert den Glaube in den Rechtsstaat.
Aber man hat sich doch so vergaloppiert, dass es sonst in dieser Legislaturperiode gar nix mehr wird!

Das Ganze mit AEZ wird das BVerfG über kurz oder lang schon zurechtrücken, aber dann haben zumindest ein großer Teil der Belegschaft mit Kindern schonmal eine Verbesserung.

Natürlich ist es den Kollegen mit (berücksichtigungsfähigen) Kindern zu gönnen, wenn durch den AEZ zumindest diese ein paar Brotkrumen erhalten, der Rest geht allerdings komplett leer aus und es bleibt eine insgesamt verfassungswidrige Besoldung, deren Verfassungswidrigkeit ausschließlich über die Anhebung der Grundbesoldung zu regeln ist.

Stattdessen wird der Verheiratetenzuschlag für Neu-Ehen abgeschafft...insgesamt ist das Vorhaben also abzulehnen und führt zu weiter steigendem Unmut innerhalb der Belegschaft.

Und die Betrachtungsweise ist - wie bereits bei der tollen 3000 Euro Verpuffung -zu kurzfristig, da man mit Wegfall des AEZ wieder in die zu geringe (Grund-) Besoldung abrutscht.

Daher: Die Grundbesoldung und alle Zulagen (nach der Erhöhung am 01.04.24) pauschal um 25% erhöhen und fertig.
« Last Edit: 23.11.2023 11:34 von Unteralimentierter »

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8488 am: 23.11.2023 11:30 »
Ich sehe es auch als gewaltiges rechtliches Problem für die Ampel an, dass man jetzt volle 3 Jahre dort rumbastelt, und wir haben immer noch keine verfassungsgemäße Alimentation. Das ist ja kein normales Gesetzgebungsverfahren mehr, selbst das Heizungsgesetz wurde vom Referentenentwurf bis zum Verabschiedung innerhalb von einem halben Jahr realisiert, die Erhöhung des Bürgergeldes in wenigen Monaten durchgeboxt.

Ich kann mir vorstellen, dass die Verfassungsrichter sich das ganz genau anschauen. Und ich glaube mittlerweile auch, dass man dem BMI seitens des Verfassungsgerichtes signalisiert hat, endlich mit dem Verfahren zu beginnen.

Waldvorbäumen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8489 am: 23.11.2023 11:31 »
Moin!
Ich war etwas verwundert, ob der neuen Zahlen.
War doch bisher in Stufe 5 des Mietpreisspiegels kein Zuschlag für verheiratete enthalten, so ist nun tatsächlich was vorgesehen.
Hängt das mit der Erhöhung des Bürgergeldes zusammen, oder war das reines Mitleid mit den verheirateten ;-) .

Kann mich da einer aufschlauen?