Ich sehe es auch als gewaltiges rechtliches Problem für die Ampel an, dass man jetzt volle 3 Jahre dort rumbastelt, und wir haben immer noch keine verfassungsgemäße Alimentation. Das ist ja kein normales Gesetzgebungsverfahren mehr, selbst das Heizungsgesetz wurde vom Referentenentwurf bis zum Verabschiedung innerhalb von einem halben Jahr realisiert, die Erhöhung des Bürgergeldes in wenigen Monaten durchgeboxt.
Ich kann mir vorstellen, dass die Verfassungsrichter sich das ganz genau anschauen. Und ich glaube mittlerweile auch, dass man dem BMI seitens des Verfassungsgerichtes signalisiert hat, endlich mit dem Verfahren zu beginnen.
Vorstellen kannst Du Dir viel, nur ändern wird es nichts, denn
- das BVerfG hat kein Verfahren zur Bundesbesoldung anhängig
- das BMI hat den Handlungsbedarf lediglich aus der Auswertung der Abteilung V für sich hergeleitet.
Hinzu kommt, dass die nicht verfassungsgemäße Alimentation bereits der Vorgängerregierung bekannt war, es halt also mal gar nichts mit der Ampel zu tun, die hat kein größeres rechtliches Problem als die Vorläufer seit 2017/2020.
Was zudem gerne übersehen wird: Die Anpassungen des Bürgergeldes folgen starren Regeln, da muss man nur auf den Output von DeStatis warten und hat die neuen Zahlen, der Entwurf selber enthält keine rechtlichen Schwierigkeiten oder Abwägungen, der zu Grunde liegende Warenkorb ist bekannt.
Das Heizungsgesetz wiederum ist ein politisches gewolltes Projekt, die werden immer vorgezogen, egal wer gerade die "Macht" hat.
Unser Gesetz ist im Maschinenraum zu Hause und bekommt nur dann Beachtung, wenn jemand ausrechnen muss wie teuer es wird. Wenn nicht gerade die BILD plärrt interessiert sich da kaum einer außer dem Haushaltsausschuss für, dementsprechend geräuschlos wird es verabschiedet werden, wenn sich dereinst einmal eine Einbringung in den Deutschen Bundestag ereignen wird.