Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3887653 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8850 am: 12.12.2023 08:05 »
Der Entwurf wird bald kommen, weil der Bund schon gegenüber den Ländern was machen muss! Schaut Euch mal die aktuellen Familienzuschläge nach den Tarifverhandlungen an, hier mal beispielhaft verheiratet drei Kinder.
Der Bund zahlt bei gleicher Konstellation 920 €!

Brandenburg

Familienzuschlag 1. Kind:      323.13 €
Familienzuschlag 2. Kind:      323.13 €
Familienzuschlag 3. Kind:      781.12 €
Gesamt:                            1.427,38 €

Baden Württemberg

Familienzuschlag Ehe:          175.51 €
Familienzuschlag 1. Kind:      153.45 €
Familienzuschlag 2. Kind:      153.45 €
Familienzuschlag 3. Kind:      829.40 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:       27.63 €
Gesamt:                         1.339,44 €


Mich wundert immer wieder, dass die Gewerkschaften das hier nicht regelmäßig anprangern???



Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8851 am: 12.12.2023 08:12 »
Was sollen denn die Gewerkschaften in ihren Stellungnahmen schreiben?

"Wir würden gerne die höhere Grundbesoldung behalten sowie zusätzlich die verfassungswidrigen Familienzuschläge aus den Ländern haben!!!! Wegen Wertschätzung und so!"

Trilemma

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8852 am: 12.12.2023 09:32 »
Hallo Floki,

wie kommst du denn auf eine höhere Grundbesoldung beim Bund?

Der Besoldungsreport 2023 vom DGB kommt im Ergebnis dazu, dass bei einer einheitlichen Wochenstundenanzahl von 40 (nur noch BW, SH, HE, NRW und der Bund haben demnach eine 41 Stunden Woche) der Bund in der Eingangsstufe bei A7 und A9 auf dem letzten Platz und bei A13 auf Platz 12 von 17 landet. Die Zahlen sind insofern nach wie vor vergleichbar, da sich die Tarifergebnisse von Bund und Ländern nach Erstellung des Besoldungsreports sehr stark gleichen. Die Grundbesoldung auf Bundesebene ist eine der niedrigsten. Dennoch hält sich in der Masse die Meinung "uiuiui beim Bund wird man ja mit am Besten besoldet". Leider musste auch ich die Erfahrung machen, dass die große Mehrheit für das Thema kaum bis gar nicht zu begeistern ist. -_-

https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++7f86857a-cd5b-11ed-b069-001a4a160123

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8853 am: 12.12.2023 09:43 »
Ich komme darauf, da ich nicht mehr im Eingangsamt bin und vorher Beamter in NRW war. Durch den Wechsel habe ich mehrere hundert Euro netto mehr und bessere Beförderungsaussichten. Dies dürfte für viele weitere Bundesländer gehen. Außerdem sehe ich es kritisch nur die Eingangsämter zu vergleichen. Diese sind auch oft bei den Ländern gar nicht so schlecht. Die Frage ist vielmehr, wie es dann in Zukunft weitergeht.

« Last Edit: 12.12.2023 09:52 von Floki »

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8854 am: 12.12.2023 09:55 »
@Flokki - Naja die Grundbesoldung ist das Eine und die anderen Bestandteile der Besoldung ist das Andere.
Du darfst nicht vergessen, dass die Bundesländer noch Stellenzulagen, Strukturzulagen und Weihnachtsgeld zahlen, das gibt es beim Bund so in der Fülle nicht.

Einig sind wir uns, das die Besoldung in Deutschland völlig verkorkst ist und hier eine Reform kommen muss.
Und das kann nur die Union als Regierungsfraktion irgendwann machen, alle anderen sind ja dazu nicht in der Lage.

Die Ampelkoalition ist sowieso spätestens nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland zu Ende, da kommt eine Staatskrise auf uns zu, die sich gewaschen hat!

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8855 am: 12.12.2023 10:01 »
Die Besoldungsstrukturen sind überall vollständig zu überarbeiten. Das traue ich jedoch keiner Partei zu.

Trilemma

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8856 am: 12.12.2023 10:04 »
@Floki - Dein persönliches Empfinden kann ich nachvollziehen, da der Bund in den Endstufen im gehobenen und höheren Dienst an NRW vorbei zieht. Gesamtheitlich zeigt der Besoldungsreport jedoch ein anderes bzw. objektiveres Bild. Dort wird aus den folgende Positionierung, bei den Endstufen, das niedrige Vergleichsniveau deutlich.

A7   14. von 17
A9   14. von 17
A13 11. von 17

Ich stimme Hummel2805 zu. Meinem Eindruck nach (auf Ortsebene) befinden wir uns auf dem Weg Monat für Monat für die vorhandenen Aufgaben personell geringer ausgestattet zu werden. Das diese Entwicklung endlich ist, scheint in der Interessenabwägung wenig berücksichtigt zu werden.


Floki

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« Antwort #8857 am: 12.12.2023 10:07 »
@Floki - Dein persönliches Empfinden kann ich nachvollziehen, da der Bund in den Endstufen im gehobenen und höheren Dienst an NRW vorbei zieht. Gesamtheitlich zeigt der Besoldungsreport jedoch ein anderes bzw. objektiveres Bild. Dort wird aus den folgende Positionierung, bei den Endstufen, das niedrige Vergleichsniveau deutlich.

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A13 11. von 17

Ich stimme Hummel2805 zu. Meinem Eindruck nach (auf Ortsebene) befinden wir uns auf dem Weg Monat für Monat für die vorhandenen Aufgaben personell geringer ausgestattet zu werden. Das diese Entwicklung endlich ist, scheint in der Interessenabwägung wenig berücksichtigt zu werden.
Wie gesagt, mich würden die weiteren Besoldungsstufen vielmehr interessieren. In den Eingangsämtern wird man nun wirklich nicht alt. Und beim Überfliegen der Tabellen, ohne Details berechnet zu haben, sieht der Bund in den weiteren Besoldungsstufen ziemlich gut aus.

Trilemma

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8858 am: 12.12.2023 10:42 »
Deine "weiteren Besoldungsstufen" können sich scheinbar nur auf den höheren Dienst beziehen, da in meiner Übersicht neben den Eingangsämtern A7, A9 und A13 auch die Endämter der Laufbahn des mittleren (A9) und gehobenen (A13) Dienstes enthalten sind. Der Großteil der Beamten im Bund sollte darin inbegriffen sein.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass in der jetzigen bereits verbesserungswürdigen Besoldungsstruktur die Bundesbesoldung kein gutes sondern eher sogar ein ziemlich schlechtes Niveau aufweist.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8859 am: 12.12.2023 12:06 »
@Floki - Dein persönliches Empfinden kann ich nachvollziehen, da der Bund in den Endstufen im gehobenen und höheren Dienst an NRW vorbei zieht. Gesamtheitlich zeigt der Besoldungsreport jedoch ein anderes bzw. objektiveres Bild. Dort wird aus den folgende Positionierung, bei den Endstufen, das niedrige Vergleichsniveau deutlich.

A7   14. von 17
A9   14. von 17
A13 11. von 17

Ich stimme Hummel2805 zu. Meinem Eindruck nach (auf Ortsebene) befinden wir uns auf dem Weg Monat für Monat für die vorhandenen Aufgaben personell geringer ausgestattet zu werden. Das diese Entwicklung endlich ist, scheint in der Interessenabwägung wenig berücksichtigt zu werden.
Wie gesagt, mich würden die weiteren Besoldungsstufen vielmehr interessieren. In den Eingangsämtern wird man nun wirklich nicht alt. Und beim Überfliegen der Tabellen, ohne Details berechnet zu haben, sieht der Bund in den weiteren Besoldungsstufen ziemlich gut aus.

Ja in A13 Endstufe ist der Bund auf Platz 5 von 17 ;) Ein super Ergebnis!

/Ironie aus

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8860 am: 12.12.2023 12:08 »
@Floki - Dein persönliches Empfinden kann ich nachvollziehen, da der Bund in den Endstufen im gehobenen und höheren Dienst an NRW vorbei zieht. Gesamtheitlich zeigt der Besoldungsreport jedoch ein anderes bzw. objektiveres Bild. Dort wird aus den folgende Positionierung, bei den Endstufen, das niedrige Vergleichsniveau deutlich.

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Ich stimme Hummel2805 zu. Meinem Eindruck nach (auf Ortsebene) befinden wir uns auf dem Weg Monat für Monat für die vorhandenen Aufgaben personell geringer ausgestattet zu werden. Das diese Entwicklung endlich ist, scheint in der Interessenabwägung wenig berücksichtigt zu werden.
Wie gesagt, mich würden die weiteren Besoldungsstufen vielmehr interessieren. In den Eingangsämtern wird man nun wirklich nicht alt. Und beim Überfliegen der Tabellen, ohne Details berechnet zu haben, sieht der Bund in den weiteren Besoldungsstufen ziemlich gut aus.

Ja in A13 Endstufe ist der Bund auf Platz 5 von 17 ;) Ein super Ergebnis!

/Ironie aus


Und bei der Umwandlung auf 40 Stunden Woche ist das dann auch nur noch Platz 11.... daher .. Ziel verfehlt!

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8861 am: 12.12.2023 13:45 »
Ganz genau.
Viele vergessen, dass man das "inflationsbereinigt" betrachten und auf den gemeinsamen Nenner 40 Std. bringen muss.

Wenn ich das immer höre "Der Bund steht gut dar, hat mehr, als die meisten Bundesländer!" bekommen ich im rechten Auge immer so ein Zucken.


PolareuD

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« Antwort #8862 am: 12.12.2023 14:00 »
Interessante Aussage im Bw-Dunstkreis: Demnach ist der DBwV der einzige Interessenverband der noch versucht das BBVangG erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Alle anderen Verbände haben die Unterstützung des BBVangG eingestellt sowie durch die Haushaltskriese finden derzeit gar keine Gespräche hierzu statt.

MasterOf

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« Antwort #8863 am: 12.12.2023 14:21 »
Interessante Aussage im Bw-Dunstkreis: Demnach ist der DBwV der einzige Interessenverband der noch versucht das BBVangG erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Alle anderen Verbände haben die Unterstützung des BBVangG eingestellt sowie durch die Haushaltskriese finden derzeit gar keine Gespräche hierzu statt.

Würde mich nicht wundern dass aktuell keine Gespräche stattfinden wegen der Haushaltskrise.
Würde auch die Beiträge von BalBund bestätigen.

Von der Gdp habe ich gehört, dass sich insbesondere Finanz- und Familienministerium hinsichtlich des Entwurfes querstellen und daher dieses Jahr kein Entwurf mehr vorgelegt werden solle.

Ich persönlich glaube mittlerweile, dass sich in dieser Legislatur gar nichts mehr tut.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8864 am: 12.12.2023 14:40 »
Entspricht genau dem was ich einem früheren Post vermutet habe. So leid es mir auch tut in dem Punkt ggf Recht gehabt zu haben. Ich gehe sogar davon aus, dass man eine Regelung der amtsangemessenen Alimentation als Geschenk der nächsten Regierung übergibt so wie es ja schonmal geschehen ist. Da die derzeitigen Probleme der Regierung infolge ihres stümperhaften Handelns so gross sind, wird unsere Angelegenheit nicht mal mehr auf deren Prioritätenliste auftauchen.
Und darüberhinaus ist es doch ein vermeintlich genialer Schachzug die Problematik einer Folgeregierung wie ein faules Ei ins Nest zu legen.
Man hat selber nicht den medialen Shitstorm zu verantworten und muss sich auch nicht dafür rechtfertigen, auch wenn man dafür auch das BVerfG vorschieben könnte.
Das es welcher Regierung auch immer infolge eines irgendwann kommenden Urteils des BVerfG dann um die Ohren fliegt, ist dann ja das Problem anderer.
Aber es hätte auch den Charme nicht noch ein weiteres zusätzliches verfassungswidriges Gesetz erlassen zu haben.
 Politiker neigen halt gerne dazu so mit Problemen umzugehen. Das Denken in Wahlperioden fördert das geradezu.