Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014882 times)

pinmeister

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8970 am: 16.12.2023 08:44 »
Danke für eure antworten

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8971 am: 16.12.2023 09:00 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Dazu fällt mir eigentlich nur folgendes ein: Leistung muss sich lohnen, Wertschätzung, You'll never Walk alone und wir schaffen das.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8972 am: 16.12.2023 13:55 »
Du hast Wumms und Doppelbumms äh.. wumms vergessen...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8973 am: 16.12.2023 14:14 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Dazu fällt mir eigentlich nur folgendes ein: Leistung muss sich lohnen, Wertschätzung, You'll never Walk alone und wir schaffen das.

Die Tage dieses Kanzlerdarstellers sind gezählt. Genauso wie die des Porschefahrers und des Kinderbuchautors.
Die SPD wird 2025 nur noch ein Anhängsel der Union.

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8974 am: 16.12.2023 19:44 »
Hört doch auf mit dieser Falschdarstellung. Die gesamten Tarifabschlüsse sprechen eine ganz andere Sprache. Diese Regierung setzt andere Schwerpunkte als während der CDU Ära und die Erhöhungen beim Bürgergeld und Mindestlohn führen zu entsprechenden Veränderungen im gesamten Lohngefüge. Der Stillstand ist vorbei. Wäre die FDP nicht dabei,  dann würde es sicherlich noch sichtbarer werden.
Das könnt ihr gerne schlecht finden, nur hört damit auf die unteren Schichten gegeneinander auszuspielen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8975 am: 16.12.2023 19:55 »
Du meinst den A3 Beamten und den Bürgergeldempfänger? Das ist in der Tat nicht richtig. Es ist aber auch nicht richtig das Bürgergeldfamilien mehr Geld zum Leben als einige A3 Beamtenfamilien. Und es ist auch nicht richtig, dass Menschen außerhalb des öD voll im Erwerbsleben stehen und ggf. auch weniger haben als so mancher Bürgergeldempfänger. Das gesamte H4 bzw. Lohngefüge ist im Arsch. Natürlich sollte man nicht nach unten treten aber es muss etwas passieren um diese Missstände zu beseitigen. Und damit meine ich nicht zwingend H4/BG zu reduzieren.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8976 am: 16.12.2023 20:17 »
Du meinst den A3 Beamten und den Bürgergeldempfänger? Das ist in der Tat nicht richtig. Es ist aber auch nicht richtig das Bürgergeldfamilien mehr Geld zum Leben als einige A3 Beamtenfamilien. Und es ist auch nicht richtig, dass Menschen außerhalb des öD voll im Erwerbsleben stehen und ggf. auch weniger haben als so mancher Bürgergeldempfänger. Das gesamte H4 bzw. Lohngefüge ist im Arsch. Natürlich sollte man nicht nach unten treten aber es muss etwas passieren um diese Missstände zu beseitigen. Und damit meine ich nicht zwingend H4/BG zu reduzieren.

D.h. aber nicht, dass Grundsicherungsempfänger weniger bekommen sollen, sondern alle anderen mehr bekommen müssen, z.B. durch signifikante Anhebung des Mindestlohns.

Tom1234

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« Antwort #8977 am: 16.12.2023 20:29 »
Die CDU hat sich zum Wohle der Wirtschaft lange Jahre auf den Hartz 4 Reformen ausgeruht. Das Lohngefüge ist dadurch mindestens 20 Prozent zu gering. Die Folgen davon erleben wir gerade.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8978 am: 16.12.2023 20:35 »
Du meinst den A3 Beamten und den Bürgergeldempfänger? Das ist in der Tat nicht richtig. Es ist aber auch nicht richtig das Bürgergeldfamilien mehr Geld zum Leben als einige A3 Beamtenfamilien. Und es ist auch nicht richtig, dass Menschen außerhalb des öD voll im Erwerbsleben stehen und ggf. auch weniger haben als so mancher Bürgergeldempfänger. Das gesamte H4 bzw. Lohngefüge ist im Arsch. Natürlich sollte man nicht nach unten treten aber es muss etwas passieren um diese Missstände zu beseitigen. Und damit meine ich nicht zwingend H4/BG zu reduzieren.

D.h. aber nicht, dass Grundsicherungsempfänger weniger bekommen sollen, sondern alle anderen mehr bekommen müssen, z.B. durch signifikante Anhebung des Mindestlohns.

Genau das habe ich doch geschrieben. Zumindest wollte ich darauf hinaus. Das reicht im Übrigen nicht. Das ganze Gefüge muss rauf aber das werden wir nicht erleben. Sonst verdienen Menschen mit Ausbildung so viel wie Menschen ohne. Schon jetzt sind einige Berufe mit 3 jähriger Ausbildung nicht weit weg vom Mindestlohn.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8979 am: 16.12.2023 21:18 »
Die Lebenshaltungskosten müssen runter. In Deutschland herrscht ein absolut toxisches Marktumfeld bei allem, was mit Daseinsvorsorge zu tun hat. Lebensmittel, Wohnraum und Energie sind lächerlich teuer und mit jedem der drei stopfen sich einzelne Privatpersonen und Konzerne die Taschen voll. Ich bin es satt und ich frage mich wozu ich überhaupt arbeiten gehe. Für mehr als ein gemietetes Dach überm Kopf, knapp über Hartz 4-Standard reicht es eh nicht mehr in meiner Generation Y.

Jedenfalls wird man dem Problem durch Lohnsteigerungen nicht mehr Herr. Die Kosten müssen sinken. Staatlicher Wohnungsbau ist das Mindeste. Und dann wird sogar irgendwann eine amtsangemessene Alimentation wieder machbar. Verrückt!

Waldvorbäumen

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« Antwort #8980 am: 16.12.2023 22:24 »
Lebensmittel sind in anderen Ländern deutlich teurer als bei uns. Nur, in letzter Zeit sind sie für uns ungewohnt teuer.

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8981 am: 16.12.2023 22:51 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Das ist doch populistischer Unsinn, der Stimmung gegen die Bedürftigen / Ärmsten dieser Republik macht. Die Wahrheit bei uns Beamten sieht doch ganz anders aus.

Also ich, kürzlich A11 geworden, Dienstaltersstufe 4, verh. 2 Kinder, Polizeidienstzulage:
aktuell ca. 3790 EUR (+220 Inflationsausgleich, den ich nicht als Gehalt zähle +Tagegelder und so Kleinkram)

01.01.2024: 3830 (+40)
01.03.2024: 4080 (+250 EUR)
wenn es gut läuft:
01.07.2024: 4600+X (AEZ 1000+X)

Fest ist aber schon mal die Gehaltssteigerung um 290EUR!!!!! Wer da dem Bürgergeldempfänger dringend nötige 50 EUR neidet, überlegt mal wie teuer alles geworden ist, spürt sich doch nicht mehr. Sorry für die Wortwahl, aber wir kriegen ca. das 6 fache in 2024… und ich bin nur A11. und selbst mit A3 wird man das 3 fache vom Bürgergeldempfänger onTop kriegen. Und der AEZ wird kommen…

Also, ruhig mal rechnen, sich nicht immer nur aufhetzen lassen. Uns geht es gut im Vergleich zu Millionen anderen in Deutschland.

DerAlimentierte

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« Antwort #8982 am: 16.12.2023 23:13 »
Wir knacken gleich die 600-Marke  ::)

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8983 am: 16.12.2023 23:17 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Das ist doch populistischer Unsinn, der Stimmung gegen die Bedürftigen / Ärmsten dieser Republik macht. Die Wahrheit bei uns Beamten sieht doch ganz anders aus.

Also ich, kürzlich A11 geworden, Dienstaltersstufe 4, verh. 2 Kinder, Polizeidienstzulage:
aktuell ca. 3790 EUR (+220 Inflationsausgleich, den ich nicht als Gehalt zähle +Tagegelder und so Kleinkram)

01.01.2024: 3830 (+40)
01.03.2024: 4080 (+250 EUR)
wenn es gut läuft:
01.07.2024: 4600+X (AEZ 1000+X)

Fest ist aber schon mal die Gehaltssteigerung um 290EUR!!!!! Wer da dem Bürgergeldempfänger dringend nötige 50 EUR neidet, überlegt mal wie teuer alles geworden ist, spürt sich doch nicht mehr. Sorry für die Wortwahl, aber wir kriegen ca. das 6 fache in 2024… und ich bin nur A11. und selbst mit A3 wird man das 3 fache vom Bürgergeldempfänger onTop kriegen. Und der AEZ wird kommen…

Also, ruhig mal rechnen, sich nicht immer nur aufhetzen lassen. Uns geht es gut im Vergleich zu Millionen anderen in Deutschland.

Swen hat doch schon in unzähligen Beiträgen dargestellt, welche Nettoalimentation einem A3er zusteht. Und das ist eben nicht das 3-fache.

Bitte nochmal einlesen.

emdy

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« Antwort #8984 am: 16.12.2023 23:35 »
Lebensmittel sind in anderen Ländern deutlich teurer als bei uns. Nur, in letzter Zeit sind sie für uns ungewohnt teuer.

Dann ist ja alles in bester Ordnung. Gut, dass wir hier nachgezogen haben. Das freut mich insbesondere für die Erzeuger, bei denen das ankommt.  ;D  ;D ;D