Wenn ich die von verschiedenen Schreibern genannte Zusammenfassung der Tabelle zu § 41a richtig verstehe, dann beträgt die Summe der gewährten Ergänzungszuschläge in Gemeinden, denen folgende Mietenstufen zugeordnet sind, für die Familienstufe 3:
Mietenstufe Summe regionaler Ergänzungszuschläge nach § 41a
I 51,- €
II 173,- €
III 299,- €
IV 446,- €
V 584,- €
VI 728,- €
VII 894,- €
Verstehe ich das so richtig? Und wie hoch sind die Familienzuschläge der Familienstufe 1, 2 und 3?
Sofern ich das so richtig verstehe (korrigiert mich bitte, wenn das, was ich gerade geschrieben habe, auf einem sachlich falschen Verständnis beruht), wäre eine solche Regelung bereits ohne die Familienzuschläge evident sachwidrig, da in einem hohen Maße auf die sogenannten "familienneutralen" Bestandteile der Besoldung zurückgegriffen würde, was aber nach der Judikatur des BVerfG nicht sachgerecht wäre.