Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035460 times)

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3255 am: 13.10.2023 10:58 »
Es bleibt dabei - und dabei bleibe ich - dass keine Gewerkschaft ein Mandat haben sollte und faktisch auch nicht hat, für Beamte zu verhandeln. Der Tarifvertrag hat nichts - garnichts - mit der Besoldung von Beamten zu tun.

Das hat auch nichts damit zu tun, dass man es Beamten nicht gönnt, um gottes Willen. Es darf und sollte aber nicht Teil der Forderung sein, welches dann dazu dient andere Forderungen in Verhandlungen abzuschwächen.

@ellie
Die 9% plus Inflationsprämie für 24 Monate wären auf dem Niveau von z.B. IGM. Der TVöD ist besser dabei rumgekommen - ich denke das Ergebnis sollte prinzipiell das unterste Ziel sein. Aber ein kurzer, knackiger 12-Monatsvertrag mit vielleicht 8% (mit oder ohne Sockel) wäre imo am besten.

Selbstverständlich hat der Tarifvertrag mit den Beamten zu tun. Er dient als Gradmesser für die allgemeine Lohnentwicklung innerhalb der „Branche“. Auch wenn dieser nur für die Angestellten im ÖD gilt, so gehören zu dieser Branche auch die Beamten. Sowohl die Angestellten im TVL, als auch die Landesbeamten sind Teil des öffentlichen Dienstes der Länder.
Mal abgesehen davon, wurde von Landesregierungen mit dem Hinweis auf den TVL  auch schon argumentiert, dass die vorzeitige Zahlung einer IAP für Beamte nicht möglich wäre, da der Tarifabschluss für TVL erst Ende 2023 folgt. Meiner Ansicht nach wieder ein Versuch, beide gegeneinander auszuspielen…

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3256 am: 13.10.2023 11:05 »
Selbstverständlich hat der Tarifvertrag mit den Beamten zu tun. Er dient als Gradmesser für die allgemeine Lohnentwicklung innerhalb der „Branche“.

Richtig. Das ist ein Punkt unter vielen, über die sich dann die Gesetzgeber Gedanken machen müssen, wenn sie dann irgendwann über die Beamtenbesoldung im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren entscheiden.

Dabei sind in diesem für die Beamtenbesoldung relevanten Prozess weder die TDL noch die Gewerkschaften beteiligt, die hier im Tarifkonflikt zu den Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder zu entscheiden haben, wie die Angestellten entlohnt werden. Bestenfalls werden später diese Vertreter im Gesetzgebungsprozess gehört, aber zu entscheiden haben die jeweiligen Landtage.

Die Beamtenbesoldung wird in den Landtagen und nicht in den Tarifverhandlungen beschlossen. Also muss sie auch dort besprochen und geklärt werden. Hier ist sie einfach sachfremd.

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3257 am: 13.10.2023 11:09 »
Innerhalb der "Branche" ist doch das Kernproblem. Normalerweise sollte gelten: Beamte = Polizei, Justiz, wichtige hoheitliche Sonderbereiche, also tatsächlich wichtige hoheitliche Aufgaben.

Dann gibt es auch keine "Branche" in der sich Beamte und Angestellte tummeln sondern es lässt sich komplett von einander trennen. Das Gesamtsystem ist einfach inzwischen zu verkorkst und das wirkt sich entsprechend auch an zu vielen Stellen negativ aus.

@troubleshooting

Dein Beispiel kann ich weitgehend bestätigen. Funktionsstellen = Besetzung primär durch Beamte, sonst auch gerne für längere Zeit ohne Besetzung bzw. mit notbedürftiger kommissarischer Besetzung durch eigentlich unliebsameres Personal. Eine vorübergehende Besetzung durch TBs fand sogar überhaupt nicht statt, wird aber inzwischen gefühlt etwas aufgelockert, weil der Besetzungsdruck die verbeamteten Entscheidungsträger mehr und mehr dazu zwingt.

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3258 am: 13.10.2023 12:20 »
Selbstverständlich hat der Tarifvertrag mit den Beamten zu tun. Er dient als Gradmesser für die allgemeine Lohnentwicklung innerhalb der „Branche“.

Richtig. Das ist ein Punkt unter vielen, über die sich dann die Gesetzgeber Gedanken machen müssen, wenn sie dann irgendwann über die Beamtenbesoldung im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren entscheiden.

Dabei sind in diesem für die Beamtenbesoldung relevanten Prozess weder die TDL noch die Gewerkschaften beteiligt, die hier im Tarifkonflikt zu den Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder zu entscheiden haben, wie die Angestellten entlohnt werden. Bestenfalls werden später diese Vertreter im Gesetzgebungsprozess gehört, aber zu entscheiden haben die jeweiligen Landtage.

Die Beamtenbesoldung wird in den Landtagen und nicht in den Tarifverhandlungen beschlossen. Also muss sie auch dort besprochen und geklärt werden. Hier ist sie einfach sachfremd.

Ja und Nein. Ja, weil es natürlich unmittelbar gesehen um den Tarifvertrag geht. Nein, weil mittelbar betrachtet der Abschluss des Tarifvertrages der Gradmesser für die rechtlich gebotene Besoldungserhöhung ist. Da die Besoldungserhöhung sich am Tarifabschluss als untere Grenze orientieren muss (Stochwort „allgemeine Lohnentwicklung“, mehr wird es aber meistens auch nicht), ist doch eigentlich logisch, dass eine Tariferhöhung mit der Besoldungserhöhung gleichzusetzen ist.  Natürlich wird diese in den Landtagen beschlossen, aber es sollte doch klar sein, dass die Besoldungserhöhung unvermeidbar ist. Jetzt könnte man hingehen und sagen, dass man sich nicht am Tarifabschluss orientieren soll, weniger geht aber eigentlich nicht, bzw. dieser Weg ist durchaus als die billigste Lösung anzusehen. Würde man die Inflation nehmen, wäre die Erhöhung wohl deutlich teurer….

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3259 am: 13.10.2023 12:28 »
Die Tariflöhne sind ein Gradmesser unter vielen für die Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung. Forderst du jetzt auch, dass alle sonstigen Tarif- oder Lohnverhandlungen, die Preisgestaltung in Industrie und Gewerbe usw. alle mit an die Beamten und ihre Besoldung denken, weil dies ja auch indirekt Auswirkungen auf die Prüfkriterien hat?

Es bleibt dabei: Die Entscheider für die Beamtenbesoldung sitzen nicht mit am Tisch der Tarifverhandlungen; umgekehrt wird dort auch nicht über die Beamtenbesoldung entschieden. Warum also etwas völlig Irrelevantes hier thematisieren?

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3260 am: 13.10.2023 12:38 »
Die Tariflöhne sind ein Gradmesser unter vielen für die Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung. Forderst du jetzt auch, dass alle sonstigen Tarif- oder Lohnverhandlungen, die Preisgestaltung in Industrie und Gewerbe usw. alle mit an die Beamten und ihre Besoldung denken, weil dies ja auch indirekt Auswirkungen auf die Prüfkriterien hat?

Es bleibt dabei: Die Entscheider für die Beamtenbesoldung sitzen nicht mit am Tisch der Tarifverhandlungen; umgekehrt wird dort auch nicht über die Beamtenbesoldung entschieden. Warum also etwas völlig Irrelevantes hier thematisieren?

Den entscheidenden Punkt übersiehst du völlig: Sowohl Tariferhöhung als auch Besoldungserhöhung kommen aus dem selben Topf! Und auch die AG sind im Prinzip die gleichen, nämlich die Bundesländer und damit sitzen natürlich auch die Entscheider für die Besoldung mit am Tisch!Und die AG wissen: Die Besoldungserhöhung muss mindestens in dem Umfang kommen, wie die Tariferhöhung TVL. Daher ist diese immer im Hinterkopf der AG!

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3261 am: 13.10.2023 12:46 »
Die Beamtenbesoldung bemisst sich an ganz anderen und breiteren Parametern als die Tarif-Löhne der Angestellten. Letztere werden hier ausgehandelt; erstere nicht.

Und in der TDL sind Vertreter der Landesregierungen, nicht der Landtage.

Bibliothekar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3262 am: 13.10.2023 12:51 »
Die Beamtenbesoldung bemisst sich an ganz anderen und breiteren Parametern als die Tarif-Löhne der Angestellten. Letztere werden hier ausgehandelt; erstere nicht.

Und in der TDL sind Vertreter der Landesregierungen, nicht der Landtage.

Allerdings hat Dr.Dressel in seinem ersten Statement ja bereits selsbt gesagt, dass Sie die Beamtenbesoldung als Faktor sehen:

"Die von den Gewerkschaften geforderten 10,5 %, mindestens aber 500 Euro, hätten Lohnerhöhungen um durchschnittlich rd. 12,5 % zur Folge und würden die Länder auf Jahressicht mit rd. 5,9 Mrd. Euro belasten. Einschließlich der geforderten Übertragung auf den Beamtenbereich ergäben sich sogar Kosten in Höhe von rd. 19,0 Mrd. Euro. "

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3263 am: 13.10.2023 13:06 »
Die Beamtenbesoldung bemisst sich an ganz anderen und breiteren Parametern als die Tarif-Löhne der Angestellten. Letztere werden hier ausgehandelt; erstere nicht.

Und in der TDL sind Vertreter der Landesregierungen, nicht der Landtage.

Ja und? Wer gibt den vor, was der Landtag beschließt? Die Landesregierung, denn die hat die Mehrheit! Und der Vertreter der Länder weiß ganz genau, dass der Tarifabschluss die minimale Besoldungserhöhung ist und BEIDES aus dem selben Landestopf kommt. Natürlich haben wir hier Vertreter für alle Bundesländer (außer Hessen), aber es läuft ja für alle Bundesländer gleich und da wird man intern die Spielräume inkl. Kosten für Besoldungserhöhung abgesteckt haben!
Ob es darüber hinaus auf Grund anderer Parameter weitergehende Besoldungsanpassungen geben muss, die darüber hinaus gehen, ist hier doch unerheblich!
Und du kannst doch nicht ernsthaft behaupten, dass die Tarifverhandlungen, die den gleichen Geldtopf, wie die Besoldung belasten und den Gradmesser für die allgemeine Lohnentwicklung hinsichtlich Besoldungserhöhung festsetzen, nichts mit der Besoldungserhöhung zu tun haben. Das meinst du doch nicht ernsthaft! Das ist schlichte Rechthaberei!

Schnarchnase81

  • Gast
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3264 am: 13.10.2023 13:11 »
Ach ja: du behauptest damit quasi, dass es Zufall war, dass in den letzten Jahren (seitdem gerichtlich die Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung und der Ausschluss von Sonderopfern angeordnet wurde) die Besoldungserhöhungen sich überwiegen (soll heißen als Mindesterhöhung) am Tarifabschluss orientiert hat! Alles Zufall oder wie? Hatte damit nix zu tun? War keine Übernahme des Tarifergebnisses, auch wenn das so genannt wurde?

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3265 am: 13.10.2023 13:17 »
Natürlich behaupte ich nicht, dass es Zufall ist/ war. Aber nur, weil sich andere Leute in eigener Verantwortung an den Entscheidungen der Tarifparteien orientieren, heißt dies noch lange nicht, dass die Tarifparteien irgendeine Verantwortung für die Entscheidungen, die sie nicht treffen können, weil sie nicht befugt dazu sind, haben würden. Also sollten sie sich auf das konzentrieren, was ihre Aufgabe ist, nämlich den Tarifvertrag auszuhandeln. Was dann andere damit machen und für sich daraus ableiten, ist deren Problem und Angelegenheit, nicht die der Tarifparteien.

daseinsvorsorge

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 750
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3266 am: 13.10.2023 13:27 »
Gewerkschaften sind wie ein PR ein feines Mittel für AG und AN das nicht mit jedem alles einzelvertraglich ausgehandelt werden muss.
Nicht mehr und nicht weniger.
Für den einen ist das von Vorteil, für den anderen eine Hürde und für den Dritten, nett, weil er sich bequem zurücklehnen kann und im Zweifel auf die da schimpfen kann....

...und weil man ja nicht (mehr) organisiert ist ist, ist das Schimpfen auf die Gewerkschaften völlig sinnfrei. Wie ich schon ein paar Seiten zuvor beispielhaft  anführte: Ich trete aus dem ADAC aus und beschwere mich dann aber trotzdem, nicht abgeschleppt zu werden Endlich ist man als Nichtorganiserter für sein Ergebnis selbstverantwortlich.- aber irgendwie will man diese Verantwortung dann doch nicht übernehmen- insbesondere für die Fach-und Führungskräfte > EG9a ein Armutszeugnis.

Richtig ist - und das kritisiere ich auch - dass die Gewerkschaften immer wieder suggerieren, sie würden doch für alle Beschäftigen verhandeln, obwohl das natürlich nicht richtig ist. Aber insbesondere  für die Fach-und Führungskräfte > EG9a müßten dies ja aufgrund des hohen Intellekts ja leicht zu durchschauen sein. Tun/Wollen sie aber nicht.

Zur Verteidigung aller Nichtorgansierten; irgendwie hat sich es ja im ÖD festgesetzt: Auch wenn man nicht organisiert ist, erhält man trotzdem mindestens die gleichen Leistungen wie Organiserte. Kluger Schachzug der AGs, der von der Politik aber erst geschaffen worden ist.Wenn man das aber zu Ende denkt; alle Mitglieder treten aus den üblichen Gewerkschaften aus und können das Gesparte anlegen etc. Aber dann gibt´s keine Tarifverträge mehr; denn solche können nur mit Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Könnte für die Masse der Fach-und Führungskräfte > EG9a bedeuten, endlich mehr Gehalt aushandeln zu können, als im Tarifvertrag festgelegt. Könnten Sie als Nichtorgansierte bereits jetzt tun- tun sie aber. Gut - das die öffentlichen AGs dazu übergeben, dann mit dubiosen christlichen Gewerkschaften zu verhandeln oder gar eigene Gewerkschaften (AUBs) zugründen- eher unwahrscheinlich aber auch nicht undenkbar. Die Ergebnisse solcher Tarifverhandlungen kann man sich ja in den Branchen anschauen.

Und das Beste : Bei diesen "Gewerkschaften" ist man automatisch Mitglied- durch Unterschrift des Arbeitsvertrages - der AG kümmert sich wirklich um alles. Immerhin sind dann alle organisiert- es wird aber trotzdem nicht gestreikt- komisch

Zu den Forderungen der Gewerkschaften:

Nur die Teile des Tarifvertrages, die gekündigt worden sind, werden neu verhandelt. Deshalb sind alle anderen Forderungen darüber hinaus sinnfrei. Erschütternd, wenn so etwas von den Fach-und Führungskräfte  > EG9a geäußert wird. Dafür müßte sich man sich mal intensiver mit Tarifverträgen beschäftigen, was für einige wohl zu komplex erscheint.

Es wird nicht das gefordert, was irgendwie wünschenswert, angemesen etc ist. Bei vielen Beiträgen kommt man sich hier vor wie bei Wünsch Dir was ;der Trödeltrupp etc.. Es kann nur das und in etwa in der Höhe gefordert werden, was gegen den zu erwartenden Widerstand der AGs - notfalls im Erzwingungsstreik - durchsetzbar erscheint. Und die AGs werden nur die Zugeständnisse machen, zu denen sie sich gezwungen sehen. Alles andere ist ihnen SCHEIß EGAL

Weil der ÖD insgesamt - insbesondere aber der TVL- eine zu geringe Streikbereitschaft aufweist, ist das auch ein Kriterium in Bezug auf die Forderungshöhe. Von daher sind Forderungen aus diesem Forum wie 15-20% völlig lächerlich. Intressant auch, dass einige hier auch bis hin zu "Generalstreiks" aufrufen, man selber aber auf gar keinen Fall streiken wird -das sollen mal die anderen machen.

Die Vergleiche z.B. mit der IG Metall sind auch lächerlich, weil ganz andere Verhandlungsbedingungen, deutlich höherer Organisationsgrad und und höhere Streibereitschaft. Und: Man müßte sich wirklich engagieren, anstatt nur zu meckern. Und Beiträge zahlen; und spätestens da dürfte für die meisten dann der Spaß aber aufhören- wo doch sonst immer alles kostenfrei war

Von daher erstaunt mich mich die Höhe der Forderungen, die quasi analog zu den im TVÖD waren. Für das dortige Ergebnis mußte aber lang und anhaltend gestreikt werden. Deshalb gehe ich von maximal 75% des TVÖD-Ergebnisses aus. Womit sollen die Gewerkschaften auch drohen: Mit geringer Streikbereitschaft, mit AN, die mit einem Wechsel drohen, diesen aber dann dich nicht vollziehen , mit Kommentarschreibern ??

ALSO: In Tarifverhandlungen sollte man als Nicchtorgansierter selber verhandeln und sein Ergebnis dann auch  selber verantworten. Oder einfach die Klappe halten, wenn man alle Leistungen des Tarifvertrages ohne eigenes  Engagament erhält.
« Last Edit: 13.10.2023 13:33 von daseinsvorsorge »

BlackPirate

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3267 am: 13.10.2023 13:36 »
"Zum Verständniss: Selbst bei gleichbleibendem Gehalt würde ein Teilzeitarbeitender bei einer Absenkung der Arbeitszeit für Vollzeit mehr Gehalt bekommen." Nein er würde nicht mehr Gehalt bekommen, du widersprichst dir hierbei selbst, "gleichbleibendem Gehalt", "mehr Gehalt" das ist nicht möglich. Er arbeitet halt nur entsprechend weniger bei gleichem Gehalt. Der Stundenlohn wie vorher schon erwähnt wird dadurch einfach nur verbessert, nicht das Tabellenentgeld an sich. Und was anderes habe ich auch nie gesagt.
Da ist kein Widerspruch:
Der Teilzeitarbeiter bekommt bei einer Absenkung der Regelarbeitszeit für Vollzeit selbstverständlich mehr Gehalt.
Wer beispielsweise einen 20 Stunden Vertrag hat bei angenommenen 40h Regelarbeitszeit, der bekommt folglich 20/40 vom Vollzeitentgelt.
Wird nun die Regelarbeitszeit auf z.B. 38h abgesenkt bei vollem Lohnausgleich, bekommt der Teilzeitarbeiter nun 20/38 des Vollzeitentgelts. Das ist ganz offenkundig mehr als vor der Absenkung der Regelarbeitszeit.

Diese lustige Idee gab es schon in anderen Tarifverträgen. Mit dem Ergebnis, dass 1h weniger pro Woche etwa 7 Urlaubstagen entspricht und dass pro MA und hochgerechnet auf die gesamten Beschäftigten eines Unternehmens mehrere MAK jetzt pro Jahr fehlen. Die AG hätten da lieber mehr bezahlt, also zu Zeiten unbesetzter Stellen noch weniger Arbeitsleistung zu bekommen!

Und wenn jemand einen Laden/Stromanbieter/Tankstelle findet, wo ich mit der 1h pro Woche bezahlen kann, soll er sich bei mir melden!  ::)

Iunius

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3268 am: 13.10.2023 13:54 »
Die Beamtenschaft hat mit der Frage nach der amtsangemessenen Alimentation eine ganz andere Baustelle. Das sollte man hier nicht verquicken.

Und wieder - wie gefühlt jedes Jahr, aber auf jeden Fall aber bei jeder Tarifrunde - die gleiche sinnfreie Diskussion:
Die einen behaupten es habe nichts miteinander zu tun - was an Ignoranz nicht zu überbieten ist.
Die anderen behaupten es sei zentral - und übersehen, dass das Problem hausgemacht, also gewerkschaftsseitig entsteht.

Können wir das überspringen bitte?
Danke!

Warum sollte man deine falsche Aussage stehen lassen? Oder, magst du kurz begründen, inwiefern die Ausgestaltung der amtsangemessenen Besoldung z.B. kinderreicher Alleinverdiener- oder Doppelverdiener Beamtenfamilien oder der Abstand zum Grundsicherungsniveau irgendeine Bedeutung für die Tarifverhandlungen haben sollten?

Natürlich ist ein Prüfparameter, die das BVerfG für die Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung formuliert hat, die Entwicklung der Löhne im öffentlichen Dienst. Es gibt aber noch vier weitere. Und die spielen hier in dieser Verhandlung keine Rolle. Darauf müssen aber die Besoldungs-Gesetzgeber dennoch Rücksicht nehmen. Das Thema der Höhe der Beamtenbesoldung ist wesentlich komplexer und muss gesondert betrachtet werden. Weder ist es mit einer inhaltsgleichen Übnerahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen sinnvoll bearbeitet, noch gelöst.

Warum sollte man sich also hier mit einer Fragestellung, die beide Seiten der Tarifparteien nicht betrachten können, weil sie gar nicht zuständig sind (die AG-Seite ist durch die jeweiligen Landesregierungen vertreten, für die Besoldung zuständig sind jedoch die Landtage), noch überhaupt die relevanten Fakten betrachten können, weil hier ganz andere Dinge, als in den Tarifverandlungen eine Rolle spielen, überhaupt auseinandersetzen?

Das Thema Beamtenbesoldung ist hier einfach fremd und hat in den Tarif-Verhandlungen nichts zu suchen, sondern gehört in die (nach den Tarif-Abschluss erfolgende) Diskussion in die Landesparlamente, wo dann die Gewerkschaften auch angehört werden.

Wie gesagt - ich will die Diskussion nicht führen, darauf also nur diese eine Antwort:

Du sagst ja selbst meine Aussage ist keineswegs falsch denn die Tariflöhne sind "ein Pfeiler der Amtsangemessenheit unserer Besoldung". Soweit so gut.
Zum Problem in den Verhandlungen wird es für die Beschäftigten / Gewerkschaften aus einem anderen Grund:
Die Gewerkschaften VERLANGEN ja die Übertragung auf die Beamten, besonders der DBB & Tarifunion sowie die GEW und der EVB fordern sie uneingeschränkt und damit ist diese auch inhaltlich in den Verhandlungen zugegen. Ich war selbst schon Teil solcher Verhandlungen und ich kenne das, sinnfreie, auf und ab.
Die Gewerkschaften wollen also gerne (auch wenn die Gesetzeslage es anders sieht) für die Beamten Mit verhandeln und tun es auch. Das geht soweit, dass die vertraglichen Regelungen hier sittenwidrig werden und tatsächlich Gesetze verletzt werden, aber das nur am Rande.
2011 und 2015 bspw. wäre die stufengleiche Höhergruppierung möglich gewesen, die AG hatten sie angeboten mit dem Hinweis:
Bitte nehmt Abstand von der Forderung der Übertragung auf die Beamten und lasst das, so wie es das Gesetz vorsieht, eben dies die Landesparlamente oder eben dann die Gerichte entscheiden.
Und die Gewerkschaften sagten: Nein

Deshalb, weil es hier um Politik geht und nicht um Arbeitnehmerrechte, sind die Landesbeamten und unsere Alimentationen sehr wohl Bestandteil der Tarifverhandlungen TV-L und keineswegs "Trennbar".
Sie wären es, das wird aber nicht gewünscht.

Mehr gibt es dazu schlicht nicht zu sagen!

Das ist völliger Mumpitz! Niemals war eine stufengleiche Höhergruppierung unter der Bedingung im Angebot, dass diese nicht auf die Beamten übertragen werden dürfe. Anscheinend betreibst du hier mittels Unwahrheiten Beamtenbashing!
Ein Beamter behält schon seit vielen Jahrzehnten bei Beförderungen seine Erfahrungsstufe, was ja einer stufengleichen Höhergruppierung entspricht! Was soll diese Lügerei?
Die Beamten müssen so oder so an der allgemeinen Lohntentwicklung teilhaben. Daher ist es Unsinn, dass es an der geforderten Übernahme des Tarifergebnisses liegt, wenn der Abschluss schlecht ist. Ob das Ergebnis übernommen wird und den Betrag X kostet oder ob die Beamten die gleiche Erhöhung unabhängig davon bekommen und es den Betrag x kostet….es macht keinen Unterschied. Die Tarifler können doch nicht ernsthaft dem Beamten vorwerfen, dass sie den Kuchen mit diesem teilen müssen, denn ansonsten würde der Beamte ja leer ausgehen!

Du wärst im Vorteil wenn du versuchen würdest zu verstehen was ich dort schrieb.
Ich schrieb nicht, dass man Abstand von der Stufengleichen Höhergruppierung von Beamten nehmen solle (diese Frage stellt sich ja gar nicht) sondern führte aus: die Gewerkschaften sollten Abstand von der Forderung nehmen den Abschluss auf die Beamten zu übertragen.
Und dazu waren die Gewerkschaften, aus politischen Gründen, nicht bereit.

Ich bin selbst Beamter.
Ich war 2011 und 2015 dabei.

Der Rest deiner Meinungsäußerung basiert auf der Tatsache, dass du meinen Text und die darin ausgeführten Tatsachen nicht verstanden hast weshalb ich darauf nicht weiter eingehen werde.

Kapitalist

  • Gast
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3269 am: 13.10.2023 14:03 »
Irgendwie ist das alles ein Gestochere im Nebel....

Wie sind die Gewerkschaften den nun konkret bzgl. Verteilung der Entgeltgruppen organisiert? Lässt sich das irgendwo transparent nachlesen? Bei DBB mit Spartengewerkschaften und GEW gehe ich mal von der Logik her davon aus, daß höhere Entgeltgruppen ab der benannten EG 9a signifikant vertreten sind aufgrund der dort recht vertretenen Berufe. Bei Verdi....?

Außerdem sprach der Verdi-Vorsitzende kürzlich von Rekordzuwächsen...

Und wenn man höhere Entgeltgruppen locken will in die Gewerkschaften, warum senkt man dann die Mitgliedsbeiträge nicht? Gibt es halt weniger Streikgeld für höhere Entgeltgruppen. Damit können viele leben....