Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035540 times)

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5805 am: 01.12.2023 09:27 »
Das kann man so machen, nur fehlt dann eben der 2. Schritt: Welche Arbeitskräfte will man denn gewinnen?
Will man das denn? Man spart Personalkosten, kann zwar damit auch nicht jedes Wunschprojekt vernünftig (oder wenigstens irgendwie) anpacken, aber das spart auch wieder Geld, und mit den ganzen Einsparungen kann man dann ja weitere Wunschprojekte planen, bei denen man dann weiter spart. Ein Win-Win-Win-Perpetuum mobile  ;-)

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 262
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5806 am: 01.12.2023 09:45 »
Das kann man so machen, nur fehlt dann eben der 2. Schritt: Welche Arbeitskräfte will man denn gewinnen?
Will man das denn? Man spart Personalkosten, kann zwar damit auch nicht jedes Wunschprojekt vernünftig (oder wenigstens irgendwie) anpacken, aber das spart auch wieder Geld, und mit den ganzen Einsparungen kann man dann ja weitere Wunschprojekte planen, bei denen man dann weiter spart. Ein Win-Win-Win-Perpetuum mobile  ;-)

Eben, ich habe immer geschult, man muss die Fragen:
Was will ich? Und, was habe ich dafür zur Verfügung? Grundsätzlich zusammen stellen.
Denn, passen die Antworten nicht zusammen, muss ich mind. an einer Stelle nachsteuern. Entweder Anforderungen runter schrauben oder Ressourcen rauf oder beides.

Hier ist es so, dass die AG sagen, wir wollen einen starken ÖD! Super, aber stehen dafür ausreichende Mittel zur Verfügung?

knopper

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5807 am: 01.12.2023 10:46 »
Eben, ich habe immer geschult, man muss die Fragen:
Was will ich? Und, was habe ich dafür zur Verfügung? Grundsätzlich zusammen stellen.
Denn, passen die Antworten nicht zusammen, muss ich mind. an einer Stelle nachsteuern. Entweder Anforderungen runter schrauben oder Ressourcen rauf oder beides.

Hier ist es so, dass die AG sagen, wir wollen einen starken ÖD! Super, aber stehen dafür ausreichende Mittel zur Verfügung?

naja das sieht man ja sowieso schon vermehrt... gerade an Unis / Hochschulen war vor einigen Jahren selbstverständlich noch Bachelor oder Master als Vorrausetzung bevorzugt, gerade bei Stellen im IT-Bereich.
Das wendet sich nun aber immer mehr da die ganzen Bachelor und Master eben in die FW gehen und kein Bock auf ÖD E10 haben oder so, also muss man das gleiche jetzt mitunter eben schon dem Fachinformatiker zahlen.

Zumal ich das Ganze mit den Abschlüssen sowieso für Schwachfug halte, da es letztendlich auf die Leistung ankommt.
Was hat denn z.b. ein Fachinformatiker der als Programmierer arbeitet, und z.b. zuvor sein Studium abgebrochen hat, nicht gegenüber einem mittelmäßigem Absolvent mit Bachelor oder Master?
Ist der dümmer IT-Systeme zu bedienen, kann der nicht so gut programmieren, weil er keinen Bachelor hat oder wie, oder was?
Natürlich kann ich verstehen, dass ein Studium aufwendiger ist und man Gerechtigkeit in der Bezahlung möchte...aber am Ende kommt es halt auf die Leistung an und nicht ob jemand der studiert es schwerer hatte als ein einfacher Fachinformatiker in der Ausbildung.
Bin gespannt wie sich das noch dreht in den nächsten Jahren...

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5808 am: 01.12.2023 11:01 »
Bin gespannt wie sich das noch dreht in den nächsten Jahren...

Wir sind aufm Amt! such dir was aus:

- es ist historisch gewachsen
- es war schon immer so

und daher wird sich NIE was ändern.

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 262
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5809 am: 01.12.2023 11:07 »
Das war/ist nicht nur im IT-Bereich so. Ich hatte einen Kollegen, der auch immer noch Ingenieure im Nachtragsmanagement geschult hat. Da der war aber "nur" Meister war, wurden alle Anträge auf Höhergruppierung, die der Vorgesetzte immer mit ordentlich begründet hat, abgelehnt. Also hat der Kollege aufgehört Ing. zu schulen.


Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5810 am: 01.12.2023 11:14 »
Was hat denn z.b. ein Fachinformatiker der als Programmierer arbeitet, und z.b. zuvor sein Studium abgebrochen hat, nicht gegenüber einem mittelmäßigem Absolvent mit Bachelor oder Master?

Das stimmt wirklich. Bei uns gibts ausgebildete ITler, die vom Gefühl her wesentlich mehr machen und wissen als ich mit Bachelor. Trotzdem hängen die in E9a fest und ich lasse es mir mit einer E11 gut gehen.

Trotzdem mache ich nebenher noch den Master und werde mich dann sowieso umorientieren müssen. Als Softwareentwickler ist nach der EGO eben maximal die E11 drin. Für eine E13 muss man dann Software Architekt sein, wo man dann nahezu gar nicht mehr programmiert. Da bleibt dann nur der Weg in die pW, weil man da E13/E14 mit dem verdienen kann, was man gerne macht.

Warnstreik

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 366
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5811 am: 01.12.2023 11:18 »
Bin gespannt wie sich das noch dreht in den nächsten Jahren...

Wir sind aufm Amt! such dir was aus:

- es ist historisch gewachsen
- es war schon immer so

und daher wird sich NIE was ändern.

Das stimmt doch aber nicht. Gerade im TV-L für die IT ist mit der Änderung zum 1.1.21 doch vieles besser und flexibler geworden. Wenn ich mich nicht vertue, steht jetzt jedem der Weg bis in die 13 allen offen - je nach übertragenen Aufgaben und nicht mehr nach Abschuss.

Ansonsten ist es aber auch nicht einfach bei Neueinstellungen ohne Einordnung des Berufs- oder Studienabschlusses auf die Fähigkeiten zu kommen. So zeigt eine Ausbildung ja ansich immer ein Grundset an handwerklichen Fähigkeiten (Handwerk sinnbildlich) und ein Studium dazu noch diverse Metafähigkeiten (Führung, vertiefte Kenntnisse, eigenständiges Arbeiten, wissenschaftliches Arbeiten).

Ich würde niemandem, der schon beschäftigt ist einen Weg verbauen, weil er vielleicht kein Studium hat. Aber bei Neueinstellungen braucht man durchaus irgendwelche Schubladen.

Warnstreik

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 366
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5812 am: 01.12.2023 11:23 »
Trotzdem mache ich nebenher noch den Master und werde mich dann sowieso umorientieren müssen. Als Softwareentwickler ist nach der EGO eben maximal die E11 drin.

Diese konkrete Aussage gibt die EGO meines Erachtens nicht (mehr) her. Theoretisch steht dir bis zur 13 alles offen. Wenn man bei euch Entwickler aber nur bis zur 11 eingruppiert, dann liegt das an deinem Arbeitgeber, nicht aber an der EGO.

daseinsvorsorge

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 750
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5813 am: 01.12.2023 11:27 »
Das kann man so machen, nur fehlt dann eben der 2. Schritt: Welche Arbeitskräfte will man denn gewinnen?
Will man das denn? Man spart Personalkosten, kann zwar damit auch nicht jedes Wunschprojekt vernünftig (oder wenigstens irgendwie) anpacken, aber das spart auch wieder Geld, und mit den ganzen Einsparungen kann man dann ja weitere Wunschprojekte planen, bei denen man dann weiter spart. Ein Win-Win-Win-Perpetuum mobile  ;-)

Eben, ich habe immer geschult, man muss die Fragen:
Was will ich? Und, was habe ich dafür zur Verfügung? Grundsätzlich zusammen stellen.
Denn, passen die Antworten nicht zusammen, muss ich mind. an einer Stelle nachsteuern. Entweder Anforderungen runter schrauben oder Ressourcen rauf oder beides.

Hier ist es so, dass die AG sagen, wir wollen einen starken ÖD! Super, aber stehen dafür ausreichende Mittel zur Verfügung?

Lieber troubleshooting,

Tarifverhandlungen im ÖD laufen inhaltlich eben nicht ab wie Ihre Schulungen. Die AGs haben ganz andere Definitionen von Problembeschreibungen und auch "Lösungen". Ihr Argument- Abwanderung der AN - interessiert die AGs einen Scheißdreck.

Lieblingsargument der AGs dazu ist immer: Ja- aber von Fachkräftemangel sind alle Brachen betroffen- warum sollte es beim ÖD anders sein ? Ein differentzierter Blick findet nicht statt und wird von den AGs auch nicht für notwendig gehalten.


Solange die Aufgaben noch "irgendwie" erledigt werden können(Qualität bis 4-) - oder ggf. auch mit deutlich teuerer Vergabe an Fremdfirmen - gibt´s für die AGs keine Krise. Zudem verlassen dann doch nicht so viele AN wie "angekündigt" den TVL- trotz schaum vor´m Mund.

Plötzlich stellen viele dann doch fest, dass sie grade ein Haus bauen, ein Kind geboren wurde, die Schwiegermutter gepflegt werden muss, der neue Arbeitspaktz mit viel mehr Fahrzeit verbunden ist etc,. Das wissen die AGs und freuen sich. Zudem kommen immer noch ein  paar Berufsanfänger/Quereinsteiger in den ÖD

Krise liegt für die AGs erst dann vor, wenn für sie absehbar ist, dass (bald)wirklich nichts mehr geht. Siehe Tarifverhandlungen SuE oder Pflege Unikliniken beide in 2022. Aber auch hier waren zuvor masssive Streiks notwendig- bei der Pflege sogar 79 Tage Dauerstreik und zuvor ein abgelaufenes 100 Tage Ultimatum. Zuletzt: Nicht besetzte Stellen minimieren die Etatlöcher.

Deshalb helfen  nur massive Streiks und dass Bürger ihre Wut und Enttäuschung über zulange Wartezeiten etc. nicht gegen die AN richten, sondern gegen die AGs, die diese Probleme verursachen. Aber von beidem sind wir leider sehr,sehr weit entfrent. Aber die nächsten Tarifverhandlungen kommen bestimmt.

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 262
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5814 am: 01.12.2023 11:29 »
Und was spricht dagegen diese Schubladen rein aus der Tätigkeit abzuleiten?

Wenn man jemand aus der Erfahrung und dem Vorstellungsgespräch heraus für eine Tätigkeit für geeignet hält, muss das reichen. Für alles Weitere, gibt es die Probezeit.
Wo ist denn rein objektiv die Rechtfertigung für zB die -1 Regel? Da wirds schon dünn mit gleiche Arbeit, gleicher Lohn.
Auch bei eben interner Übertragung anderer/zusätzlicher Aufgaben: Dem geht ja idR immer eine Eignungsprüfung voraus. Und, wenn nur aus der Beurteilung des Vorgesetzten = dem trau ich das zu, der kann das!
Wenn er/sie es dann auch packt, warum wird dann die volle Vergütung verweigert?

Meiner Erfahrung nach, wird sich stur hinter Vorschriften versteckt, anstatt einfach mal drüber nachzudenken, ob diese noch Sinn machen oder auch schon immer Unsinn waren.

NelsonMuntz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 428
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5815 am: 01.12.2023 11:29 »
Was hat denn z.b. ein Fachinformatiker der als Programmierer arbeitet, und z.b. zuvor sein Studium abgebrochen hat, nicht gegenüber einem mittelmäßigem Absolvent mit Bachelor oder Master?

Das stimmt wirklich. Bei uns gibts ausgebildete ITler, die vom Gefühl her wesentlich mehr machen und wissen als ich mit Bachelor. Trotzdem hängen die in E9a fest und ich lasse es mir mit einer E11 gut gehen.

Trotzdem mache ich nebenher noch den Master und werde mich dann sowieso umorientieren müssen. Als Softwareentwickler ist nach der EGO eben maximal die E11 drin. Für eine E13 muss man dann Software Architekt sein, wo man dann nahezu gar nicht mehr programmiert. Da bleibt dann nur der Weg in die pW, weil man da E13/E14 mit dem verdienen kann, was man gerne macht.

Bei uns werden Fachinformatiker mit entsprechender Berufserfahrung auch in die E10-E12 eingruppiert. Mit dedizierter Verfahrensverantwortung ist sogar die E13 drin (was ja aber finanziell kaum was von der E12 unterscheidet). Die "harte" Grenze ist dann die LG2.2, wo entweder der universitäre Master/Diplom gefordert wird, oder eine mehrjährige Qualifizierung durchlaufen werden muss, nachdem man einige Jahre mit E12 und Führungsverantwortung gewirkt hat.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5816 am: 01.12.2023 11:44 »
An welcher Stelle verbietet denn die EGO, dass Personen ohne entsprechenden Abschluss irgendwelche Aufgaben übertragen bekommen können, nach welchen Sie dann entlohnt werden? Ist in der EGO für eine bestimmte Entgeltgruppe eine Voraussetzung in der Person formuliert, welche nicht vorliegt, wird doch nicht von der Übertragung der Aufgaben abgesehen, sondern "nur" entsprechend der darunterliegenden EG bezahlt. Insofern ist auch für den ungelernten Schulabbrecher die Übertragung von Tätigkeiten der EG 15 möglich, was dann i.A. zu einer Bezahlung entsprechend der EG 14 führen wird...

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5817 am: 01.12.2023 12:08 »
So sieht es aus der Tarifvertrag lässt flexibel genug zu, es sind die Arbeitgeber, die sich hier selbst gesetzten Handlungsbeschränkungen unterziehen und versuchen nachteilige Systematiken aus dem Beamtensystem 1 zu 1 auf den Tarifbereich anzuwenden. Oftmals auch aus direkter Missgunst, dass tarifliche Vorteile, von denen die verbeamteten Entscheidungsträger selber nicht profitieren konnten, Angestellten als Mitarbeiter "zweiter Klasse" nicht zu Gute kommen sollen.

CPHE

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5818 am: 01.12.2023 12:08 »
Was hat denn z.b. ein Fachinformatiker der als Programmierer arbeitet, und z.b. zuvor sein Studium abgebrochen hat, nicht gegenüber einem mittelmäßigem Absolvent mit Bachelor oder Master?

Das stimmt wirklich. Bei uns gibts ausgebildete ITler, die vom Gefühl her wesentlich mehr machen und wissen als ich mit Bachelor. Trotzdem hängen die in E9a fest und ich lasse es mir mit einer E11 gut gehen.

Trotzdem mache ich nebenher noch den Master und werde mich dann sowieso umorientieren müssen. Als Softwareentwickler ist nach der EGO eben maximal die E11 drin. Für eine E13 muss man dann Software Architekt sein, wo man dann nahezu gar nicht mehr programmiert. Da bleibt dann nur der Weg in die pW, weil man da E13/E14 mit dem verdienen kann, was man gerne macht.

Bei uns bekommen selbst Fachanwendungsbetreuer die E12 (auch mit einem nicht IT Studium). Ohne Studium dann aber nur die E8.
« Last Edit: 01.12.2023 12:22 von CPHE »

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 262
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5819 am: 01.12.2023 12:10 »
An welcher Stelle verbietet denn die EGO, dass Personen ohne entsprechenden Abschluss irgendwelche Aufgaben übertragen bekommen können, nach welchen Sie dann entlohnt werden? Ist in der EGO für eine bestimmte Entgeltgruppe eine Voraussetzung in der Person formuliert, welche nicht vorliegt, wird doch nicht von der Übertragung der Aufgaben abgesehen, sondern "nur" entsprechend der darunterliegenden EG bezahlt. Insofern ist auch für den ungelernten Schulabbrecher die Übertragung von Tätigkeiten der EG 15 möglich, was dann i.A. zu einer Bezahlung entsprechend der EG 14 führen wird...

Eben, genau das meine ich ja. Warum -1? Entweder kann der/diejenige die Aufgaben ausführen oder nicht!

Das war übrigens ein großer Unterschied zu meinem Job vor dem ÖD in der PW. Kollegin und ich hatten den gleichen Job und damit den gleichen Lohn. Sie kaufm. Ausbildung, ich handwerkliche Ausbildung+Studium.