Richtig, jeder kann gern seine Arbeitszeit individuell reduzieren, nachdem es zu tabellenwirksamen Erhöhungen kam. Ich gehöre hier zur "Unterschicht" (trotz Hochschulstudiums Sonderpädagogik bin ich dank starrer Tarifautomatik als Schulassistenz nur in der S4 eingruppiert, da wir in die Gruppe der Erzieher gesteckt wurden und nur staatlich anerkannte Erzieher in die S8 kommen trotz gleicher Tätigkeiten) und ich brauche jedes Prozent um meine Miete weiter zahlen zu können.
und auch wenn es eine furchtbare Aussage ist...wenn es möglich ist, lasse Dir bitte Wohngeld auszahlen!!!!!
Da ich in einer ostdeutschen Großstadt wohne und keine Kinder habe leider nicht möglich. Ich wollte mit meinem Kommentar hier auch eigentlich nur dem allgemeinen Tenor, dass die unteren EGs dank mangelnder (Aus)bildung sowieso nicht mehr Geld verdient haben ein bisschen Gegenwind geben.
Meine Kollegen (hauptsächlich Absolventen der Studiengänge Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften etc.) wurden vor dem Übergang in die S-Gruppen hier im TVL 2019 mit E9/E10 Gehältern angestellt. Nach dem Übergang in die S-Gruppen, der vor allem den Erziehern genützt hat, stehen wir mit einer S4 da. Der Differenzbetrag musste zurückgezahlt werden. Es tummeln sich also nicht nur "Tellerwäscher" in den unteren EGs
Wie kann jemand, der vorher Tätigkeiten einer E10 ausgeführt hat, nun in S4 sein? Ich glaube, du haust da etwas durcheinander. E10 führte meines Wissens nach in die S15.
Normalerweise ja, aber die Schulassistenzen in Sachsen wurden beim Übergang in die S-Gruppen in die Tarifgruppe der Erzieher verschoben. Jeder, der kein staatlich anerkannter Erzieher ist erhält demnach die S4 als "Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerzieherinnen".
Siehe auch hier auf der Seite der GEW Sachsen ganz unten:
https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/eingruppierung"Darüber hinaus gibt es einige Gruppen in Sachsen, für die derzeit noch keine adäquate Eingruppierungsregelung existiert. Pädagogische Fachkräfte im Unterricht und Schulassistent*innen werden derzeit mangels einer anderen Regelung wie Erzieher*innen im Landesdienst (Anlage A Teil II Abschnitt 20.6 des TV-L) eingruppiert. Alle Erzieher*innen mit staatlicher Anerkennung in diesen beiden Gruppen profitieren damit von der deutlich besseren Bezahlung der S-Tabellen. Allerdings wurden in beiden Berufsgruppen, insbesondere bei den Schulassistent*innen, gezielt Beschäftigte mit anderen Qualifikationen eingestellt. Da es in dem hilfsweise genutzten Abschnitt für die Erzieher*innen keine Entsprechung gibt, fallen die Betroffenen analog zur o. g. Regelung im TVöD in die Entgeltgruppe S 4 („Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern“)."