Ich habe hier in BW heute einen Ablehnungsbescheid gegen den Widerspruch aus 2024 erhalten
Hallo liebe Forengemeinde.
Ich verfolge nun seit langem eure Posts und schöpfe von euren Beiträgen.
Seit dem nun in BW die ablehnenden Bescheide ergangen sind mache ich mir gerade einen Kopf darüber, wie ich gegen diesen einen Widerspruch verfasse, der inhaltlich auch hinreichend ist. Gibt es von eurer Seite bereits Musterwidersprüche? Der Inhalt des Ablehnungsbescheids von BW wurde hier ja bereits gepostet, gerne kann ich diesen aber noch nachreichen.
Hier mein Widerspruch, den ich bereits im Dezember eingelegt habe, worauf ich den Ablehnenden Bescheid am 16.05.25 erhalten habe.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im Jahr 2024 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 - 2 BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. -
sichern. Die verfassungsrechtlich erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sowie das Gesetz über die
Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vom 5.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 91) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, insbesondere auch bezüglich der Übertragung des Sockelbetrags in Höhe von 200 € zum 1.11.2024 (vgl. BVerfG vom 23.5.20217 - 2 BvR
883/14 und 2 BvR 905/14) sowie der Einführung eines anrechenbaren Partnereinkommens zum 1.1.2024. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Partnereinkommens sind bereits Verfahren in anderen Bundesländern anhängig (Vorlagebeschlüsse des VG Hamburg Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24 und 21 B 150/24;
OVG Rheinland-Pfalz, 2 A11745/17. OVG).
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind (VG Karlsruhe Az. 12 K 4318/23, VG Freiburg Az. 6 K 3430/23 und 6 K 3431/23), beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung.Gibt es von eurer Seiten Verbesserungsvorschläge oder Ergänzungen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.