Wenn man mal von den sogenannten unechten zweiten Durchgängen von Gesetzen absieht (hier schreibt die Bunderegierung den Regierungsfraktionen die Gesetze vor), sieht unser Grundgesetz zwei Arten von Gesetzen vor. Einspruchsgesetze und Zustimmungsgesetze lieber xap.
So viel vorangestellt schreibt unser Grundgesetz weiter vor, dass ALLE Gesetze durch die Länderkammer müssen. Dein Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz wird den Bundesrat ohne Änderungen passieren, allerdings in einem ordentlichen Verfahren. Wenn ein Verfassungsorgan auf das laut Verfassung vorgesehene Verfahren hinweist, hat das mit Parteipolitik mal gar nichts zu tun. Die SPD hat übrigens die Mehrheit im Ständigen Beirat. Vielleicht war es deine Bundesregierung selber, die intern um Ablehnung der FVB gebeten hat.
Du solltest dich lieber mal fragen, warum die Bundeskasper bereits im Januar ein Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz verabschieden.
Aber wenn dir das Grundgesetz so egal ist, hast du bestimmt auch Verständnis für eine amtsunangemessene Alimentation.