Aktuell von einer Interessenvertretung der Beschäftigten des Auswärtigen Amts:
Bundesbeihilfeverordnung und Bundesbesoldungs- und versorgungsangemessenheitsgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch immer gibt es etliche offene Themen im Bereich Krankenversicherung sowie der Alimentation von Beamtinnen und Beamten. Aktuell muss die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unteralimentation umsetzen. Außerdem überarbeitet die Bundesregierung die Bundesbeihilfeverordnung. Es geht um ein weitreichendes Maßnahmenpaket, das u.a. die Anpassung von Besoldungsbestandteilen, eine Erhöhung des Beihilfeanspruchs sowie einen Ergänzungszuschlag bei der Besoldung umfassen soll. Anmerkung: Der Ergänzungszuschlag soll einige Mehrkosten am Wohnort ausgleichen.
Darüber hatten wir bereits in einer Info im September 2023 informiert:
àIG-Info032023zumReferententurfBBVAnG.pdf(bund.de).
Zum Thema des etwaigen Widerspruchs hatten wir bereits im September 2022 informiert: àIG-Info_Unteralimentation_und_die_Frage_des_Widerspruchs_gegen_die_Besoldungsfestsetzung_final.pdf(bund.de)
Hier ist der aktuelle Stand zu diesen auch beilhilferechtlich relevanten Themen.:
1.Die Thematik der Unteralimentierung ist noch immer in der Ressortabstimmung. Die Ausgestaltung ist extrem schwierig, da auf der einen Seite das Bundesverfassungsgericht eine Unteralimentierung festgestellt und dem Gesetzgeber einer Nachsteuerung ins Aufgabenheft geschrieben hat. Auf der anderen Seite stehen aktuell die Probleme der Finanzierbarkeit. Geplant ist nun, den Beihilfeanspruch für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Bundesbeamten von 70% auf künftig 90% zur Erstattung von Gesundheitsleistungen erhöhen. Dies käme auch älteren und auch chronisch erkrankten „MAPs“ zu Gute, da die Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung sinken würden. Ferner ist geplant den Beihilfeanspruch für Kinder auf 90 % zu erhöhen - und bereits ab dem 1. Kind eine Erhöhung des Beilhilfeanspruchs des Beschäftigten selbst von 50 % auf 70 % vorzunehmen. Neu ist, dass dieser Schritt der Beihilfeanpassung wohl vorgezogen werden soll.
2.Einkünfte mitausreisender Partnerinnen und Partner („MAPs“):
Aktuell befindet sich auch die weitere Baustelle, die Reform der Bundesbeihilfe-Verordnung, in der finalen Ressortabstimmung. Diese Verordnung erweitert dann den Bezug von Beilhilfe für „MAPs“ im Ausland trotz eigener Einkünfte. Wenn so beschlossen, dann würden bereits zum 1. April 2024 u.a. Versorgungs- oder Pensionseinkünfte unserer „MAPs“ dem vollen Zugang zur Beihilfe im Ausland nicht mehr im Wege stehen. Außerdem würden die großen Probleme bei der Anrechnung von „MAP“-Einkünften im Inland im Jahr der Versetzung durch die Beihilfe künftig komplett entfallen.
3.100% Beihilfe im Ausland bei Nicht-Versicherbarkeit
Die IG/IAD hat über den Personalrat auch den Vorschlag eingebracht, Beschäftigten, deren PKV die Deckung im außereuropäischen Ausland verweigert, 100% Beilhilfe zu zahlen, um die Versetzungsfähigkeit zu erhalten. Darum bemüht sich die Dienststelle weiterhin gegenüber den Ressorts.
Die IG/IAD setzt sich seit vielen Jahren für entsprechende Verbesserungen für unsere Beschäftigten ein. Wir werden Sie & euch auch weiterhin auf dem Laufenden halten.
Bei Fragen oder Anregungen stehen wir gern zur Verfügung