Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922610 times)

master2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10860 am: 04.03.2024 17:20 »
Kann diese Woche mit einem Entwurf im Bundeskabinett rechnen?

Besoldungswiderspruch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10861 am: 04.03.2024 17:30 »
Der Beitrag in der LTO ist ein recht allgemeiner und darin zugleich sachlich eher oberflächlicher, den ich deshalb nicht zu sehr in Betracht ziehen würde, wenn wir eine Vollstreckungsanordnung zum Besoldungsrecht in einem Rechtskreis vorfinden würden, mit der spätestens im übernächsten Jahr gerechnet werden könnte, wenn die drei Rechtskreise, über deren Besoldungsrecht in absehbarer Zeit entschieden wird, ungebrochen fortfahren würden wie bisher, Besoldungswiderspruch.

Darüber hinaus würde eine mit einiger Wahrscheinlichkeit im übernächsten Jahr in Aussicht stehende Vollstreckunganordnung zur niedersächischen Besoldung im Jahr 2013 auf mehr als 50.000 potenzielle Kläger treffen, die also für jenes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben, über den weiterhin nicht rechtskräftig entschieden ist und der in der angekündigten Entscheidung, die das Jahr 2013 ausklammern wird, also nicht unmittelbar das Thema ist.

So verstanden könntest Du Dir für diesen Rechtskreis, denke ich, die Frage selbst beantworten: Wie wahrscheinlich wäre es, wenn mindestens mehrere hundert, ggf. mehrere tausend bzw. ggf. mehrere zehntausend Kläger vor der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit drohten, mit ihrer Klage ihre offensichtlich gegebenen Ansprüche aus dem Jahr 2013 durchzusetzen, dass erstens der Dienstherr diesen dann ggf. rechtskräftig entschiedenen Klagen nicht Folge leisten würde, also die Besoldungsnachzahlungen nicht vollzöge und also nicht auszahlte, bzw. zweitens, dass der niedersächsische Gesetzgeber nicht zuvor für eine wieder verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation sorgte, um das unter erstens beschriebene Worst Case-Szenario zu vermeiden?

Vielen Dank für die Antwort Swen :)

Noch ist mein Glauben an eine verfassungsgemäße Alimentation und die Umsetzung durch den jeweiligen Diensherren nicht erschöpft, ich habe nur die Befürchtung, dass mit jedem weiteren Verzug diese Glaube iwann schwindet.. ::)

Ja die Mühlen der Justiz mahlen langsam... sie sollten es früher oder später tatsächlich tun...

Lieben Gruß an dieser Stelle an den Finanzmininster und seine Mitarbeiter aus NDS bezüglich des 36a NBesG
1,5 Jahre für eine Umsetzung eines Gesetzes ist selbst für Niedersachsen schwach. Aber im April soll es ja in die Verbandsbeteilgung gehen :-X 
(Das diese Regelung genau wie der geplante AEZ beim Bund ebenso nicht einer verfassungsgemäßen Alimentation entsprich ist mir leider bewusst)
« Last Edit: 04.03.2024 17:47 von Besoldungswiderspruch »

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10862 am: 04.03.2024 20:22 »
Kann diese Woche mit einem Entwurf im Bundeskabinett rechnen?
Nein

wie bereits durch PStS dargelegt wird es zunächst nochmal eine Verbändebeteiligung geben, die Kommentarfrist wird dann irgendwo zwischen zwei und vier Wochen liegen. Danach müssen die Äußerungen in die Vorlage eingearbeitet werden, dann kommt die StS - Runde zusammen, berät ob noch Änderungen erforderlich sind und dann erst befasst sich das Kabinett damit.

Oder mit anderen Worten: Wenn der Osterhase den Verbänden den Entwurf bringt dürfen sich alle glücklich schätzen, das Kabinett wird noch eine Weile damit nichts zu tun haben.

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10863 am: 04.03.2024 20:32 »
Ein Kollege von mir hat ein Schreiben erhalten, in dem das BVA die Bescheidung seines Widerspruchs ablehnt, da dies ohne Gesetz nicht möglich sei. Was ist denn das?

Beamtix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10864 am: 04.03.2024 20:41 »
Also, sie schreiben wohl, dass sowohl für eine Ablehnung als auch einen positiven Bescheid eine Rechtsgrundlage fehle.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10865 am: 04.03.2024 21:06 »
Ich meine, dass folgender Satz schon mal Thema war:

Justice delayed is justice denied.

Bei mir erzeugt diese Tatsache doch einigermaßen an Frust, wenn ich abends dieses Forum besuche.

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10866 am: 04.03.2024 22:09 »
Bei mir erzeugt diese Tatsache doch einigermaßen an Frust, wenn ich abends dieses Forum besuche.

Sei froh, dass du nur abends hier bist - ich leide den ganzen Tag!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10867 am: 05.03.2024 02:03 »
Kann diese Woche mit einem Entwurf im Bundeskabinett rechnen?
Nein

wie bereits durch PStS dargelegt wird es zunächst nochmal eine Verbändebeteiligung geben, die Kommentarfrist wird dann irgendwo zwischen zwei und vier Wochen liegen. Danach müssen die Äußerungen in die Vorlage eingearbeitet werden, dann kommt die StS - Runde zusammen, berät ob noch Änderungen erforderlich sind und dann erst befasst sich das Kabinett damit.

Oder mit anderen Worten: Wenn der Osterhase den Verbänden den Entwurf bringt dürfen sich alle glücklich schätzen, das Kabinett wird noch eine Weile damit nichts zu tun haben.

Dann gibt es bald etwas neues zum lesen und aufregen. Auch schön :)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10868 am: 05.03.2024 07:03 »
Kann diese Woche mit einem Entwurf im Bundeskabinett rechnen?
Nein

wie bereits durch PStS dargelegt wird es zunächst nochmal eine Verbändebeteiligung geben, die Kommentarfrist wird dann irgendwo zwischen zwei und vier Wochen liegen. Danach müssen die Äußerungen in die Vorlage eingearbeitet werden, dann kommt die StS - Runde zusammen, berät ob noch Änderungen erforderlich sind und dann erst befasst sich das Kabinett damit.

Oder mit anderen Worten: Wenn der Osterhase den Verbänden den Entwurf bringt dürfen sich alle glücklich schätzen, das Kabinett wird noch eine Weile damit nichts zu tun haben.

Dann gibt es bald etwas neues zum lesen und aufregen. Auch schön :)

Zumindest das ist das Einzige, worauf man sich bei dieser Truppe verlassen kann...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10869 am: 05.03.2024 09:09 »
Und täglich grüßt das Murmeltier.
Und wieder sinnloses Zeitspiel. Im Fussball würden die Beteiligten schon längst Rote Karten kassieren.
Was soll eine erneute Verbändebeteiligung denn neues und der Sache dienliches bringen ?
Es sei denn, wovon angesichts der politischen Vorgaben nicht auszugehen ist, der bisher bekannte Entwurf wird wesentlich geändert.
Aber eher friert wohl die Hölle zu als das ein neuer Entwurf auch nur annähernd in die Nähe der verfassungsgemässen Alimentation kommt.
Nach der sinnlosen Verbändebeteiligung dann eine erneute Runde mit den StS und ewig dreht sich das Karussel.
Und wenn Sie nicht gestorben sind, dann ......... .
Sorry aber das ist nicht mehr zu ertragen.
Das ganze passt leider in das Gesamtbild, welches unsere politischen Akteure jedweder Colleur gegenwärtig abgeben.

Danke Bal für die Info.

Als Betroffener muss es eine Qual sein im BMI tätig zu sein.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10870 am: 05.03.2024 09:11 »
Mal eine fachliche Frage zum AE, bzw BBVangG:
Während der gesamten Entscheidungsfindung und Bearbeitung des Referentenentwurfs werden ja viele Kräfte gebunden. Es werden bestimmt viele Mitarbeiter aus den Minesterien in den höheren Besoldungsgruppen bei der Entscheidungsfindung eingesetzt.
Im Haushalt wurden für das zu erwartende Gesetz Mittel von knapp 1,5 Mrd Euro bereitgestellt.
Jetzt die Frage:
Die Kosten steigen ja exponentiell mit voranschreitender Dauer.
Heißt das im Umkehrschluss, dass je länger es dauert das Gesetz auf den Weg zu bringen die Kosten für die Mitarbeiter die daran beteiligt werden aus diesem Topf bezahlt werden?
Oder werden diese Kosten als laufende Posten berechnet und aus dem allgemeinen Topf bezahlt?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10871 am: 05.03.2024 10:44 »
Mal eine fachliche Frage zum AE, bzw BBVangG:
Während der gesamten Entscheidungsfindung und Bearbeitung des Referentenentwurfs werden ja viele Kräfte gebunden. Es werden bestimmt viele Mitarbeiter aus den Minesterien in den höheren Besoldungsgruppen bei der Entscheidungsfindung eingesetzt.
Im Haushalt wurden für das zu erwartende Gesetz Mittel von knapp 1,5 Mrd Euro bereitgestellt.
Jetzt die Frage:
Die Kosten steigen ja exponentiell mit voranschreitender Dauer.
Heißt das im Umkehrschluss, dass je länger es dauert das Gesetz auf den Weg zu bringen die Kosten für die Mitarbeiter die daran beteiligt werden aus diesem Topf bezahlt werden?
Oder werden diese Kosten als laufende Posten berechnet und aus dem allgemeinen Topf bezahlt?

Die Kosten dürften ganz normale Personalkosten sein... alles andere ist recht unlogisch. Dass man dieses Personal (mutmaßlich) deutlich sinnvoller einsetzen könnte (wie so viele/s) steht auf einem anderen Blatt.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10872 am: 05.03.2024 10:51 »


Als Betroffener muss es eine Qual sein im BMI tätig zu sein.

Die entsprechende Besoldungsstufe dürfte die Qual durchaus lindern...

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10873 am: 05.03.2024 11:16 »
Mal eine fachliche Frage zum AE, bzw BBVangG:
Während der gesamten Entscheidungsfindung und Bearbeitung des Referentenentwurfs werden ja viele Kräfte gebunden. Es werden bestimmt viele Mitarbeiter aus den Minesterien in den höheren Besoldungsgruppen bei der Entscheidungsfindung eingesetzt.
Im Haushalt wurden für das zu erwartende Gesetz Mittel von knapp 1,5 Mrd Euro bereitgestellt.
Jetzt die Frage:
Die Kosten steigen ja exponentiell mit voranschreitender Dauer.
Heißt das im Umkehrschluss, dass je länger es dauert das Gesetz auf den Weg zu bringen die Kosten für die Mitarbeiter die daran beteiligt werden aus diesem Topf bezahlt werden?
Oder werden diese Kosten als laufende Posten berechnet und aus dem allgemeinen Topf bezahlt?

Die Kosten dürften ganz normale Personalkosten sein... alles andere ist recht unlogisch. Dass man dieses Personal (mutmaßlich) deutlich sinnvoller einsetzen könnte (wie so viele/s) steht auf einem anderen Blatt.

Bezüglich der KLR könnte man das schon so verbuchen.

Ich wette die fancy Nancy hatte bei ihren vollmundigen Versprechen die Kosten überhaupt nicht auf dem Schirm. Diese Frau ist einfach die Unfähigkeit in Person. Man erinnere sich nur an die letzten Tvöd Verhandlungen.

Bundi

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« Antwort #10874 am: 05.03.2024 11:35 »


Als Betroffener muss es eine Qual sein im BMI tätig zu sein.

Die entsprechende Besoldungsstufe dürfte die Qual durchaus lindern...

Ich schätze den Kollegen BalBund und bin froh ob seiner Beiträge und der Informationen. Kann mir nur vorstellen, in der Angelegenheit der verfassungsgemäßen Alimentation ist die Tätigkeit im BMI und unser Frust und Wut über das BMI sicher keine Freude. Umso mehr schätze ich das er weiter hier Informationen mit uns teilt.