Der Beitrag in der LTO ist ein recht allgemeiner und darin zugleich sachlich eher oberflächlicher, den ich deshalb nicht zu sehr in Betracht ziehen würde, wenn wir eine Vollstreckungsanordnung zum Besoldungsrecht in einem Rechtskreis vorfinden würden, mit der spätestens im übernächsten Jahr gerechnet werden könnte, wenn die drei Rechtskreise, über deren Besoldungsrecht in absehbarer Zeit entschieden wird, ungebrochen fortfahren würden wie bisher, Besoldungswiderspruch.
Darüber hinaus würde eine mit einiger Wahrscheinlichkeit im übernächsten Jahr in Aussicht stehende Vollstreckunganordnung zur niedersächischen Besoldung im Jahr 2013 auf mehr als 50.000 potenzielle Kläger treffen, die also für jenes Jahr einen Widerspruch eingelegt haben, über den weiterhin nicht rechtskräftig entschieden ist und der in der angekündigten Entscheidung, die das Jahr 2013 ausklammern wird, also nicht unmittelbar das Thema ist.
So verstanden könntest Du Dir für diesen Rechtskreis, denke ich, die Frage selbst beantworten: Wie wahrscheinlich wäre es, wenn mindestens mehrere hundert, ggf. mehrere tausend bzw. ggf. mehrere zehntausend Kläger vor der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit drohten, mit ihrer Klage ihre offensichtlich gegebenen Ansprüche aus dem Jahr 2013 durchzusetzen, dass erstens der Dienstherr diesen dann ggf. rechtskräftig entschiedenen Klagen nicht Folge leisten würde, also die Besoldungsnachzahlungen nicht vollzöge und also nicht auszahlte, bzw. zweitens, dass der niedersächsische Gesetzgeber nicht zuvor für eine wieder verfassungskonforme amtsangemessene Alimentation sorgte, um das unter erstens beschriebene Worst Case-Szenario zu vermeiden?
Vielen Dank für die Antwort Swen
Noch ist mein Glauben an eine verfassungsgemäße Alimentation und die Umsetzung durch den jeweiligen Diensherren nicht erschöpft, ich habe nur die Befürchtung, dass mit jedem weiteren Verzug diese Glaube iwann schwindet..
Ja die Mühlen der Justiz mahlen langsam... sie sollten es früher oder später tatsächlich tun...
Lieben Gruß an dieser Stelle an den Finanzmininster und seine Mitarbeiter aus NDS bezüglich des 36a NBesG
1,5 Jahre für eine Umsetzung eines Gesetzes ist selbst für Niedersachsen schwach. Aber im April soll es ja in die Verbandsbeteilgung gehen
(Das diese Regelung genau wie der geplante AEZ beim Bund ebenso nicht einer verfassungsgemäßen Alimentation entsprich ist mir leider bewusst)