Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905717 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11175 am: 18.03.2024 10:28 »
Die Klage wird 3 Jahre dauern, bis die beschieden ist.

Naja ich hoffe Ihr wisst was Ihr bei der nächsten Wahl zu tun habt, sagt es Euren Familien auch, die FDP braucht kein Mensch, Sie muss aus dem Parteiensystem entgültig verschwinden!

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11176 am: 18.03.2024 11:01 »
Die Klage wird 3 Jahre dauern, bis die beschieden ist.

Naja ich hoffe Ihr wisst was Ihr bei der nächsten Wahl zu tun habt, sagt es Euren Familien auch, die FDP braucht kein Mensch, Sie muss aus dem Parteiensystem entgültig verschwinden!

Die FDP wird bei der nächsten Bundestagswahl niemals die 5% Hürde erreichen.
Der Zahltag für diesen Haufen kommt.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11177 am: 18.03.2024 11:11 »
Und dann haben wir endlich die Parteien in der Regierung, denen die Beamtenbesoldung am Herzen liegt! Ach stimmt, da gibt es keine.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11178 am: 18.03.2024 11:13 »
Ich hoffe auch darauf.

Auf der anderen Seite hat es auch was Gutes, der Artikel in der FAZ ist sehr ausführlich geschrieben, Hut ab vor der Redaktion. Besser hätte man es nicht machen können. Und die FAZ ist ja nicht irgend wer - sondern ist regelmäßige Lektüre im Deutschen Bundestag und führt hoffentlich zu einem Gesetzgebungsverfahren.

Herr Silberbach ist natürlich lachhaft, die angestrebte Klage hätte schon 2022 oder 2023 erfolgen müssen, um einfach Druck aufzubauen. Unfassbar, was für naive Leute es in den Gewerkschaften gibt!
Vor allen Dingen hätte man die amtsangemessene Alimention in den Tarifverhandlungen 2023 mitverhandeln müssen. Das hat man wieder nicht gemacht!

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11179 am: 18.03.2024 11:18 »
Die Klage wird 3 Jahre dauern, bis die beschieden ist.

Naja ich hoffe Ihr wisst was Ihr bei der nächsten Wahl zu tun habt, sagt es Euren Familien auch, die FDP braucht kein Mensch, Sie muss aus dem Parteiensystem entgültig verschwinden!

Genau. Merkel muss weg. Oder die Ampel. Oder überhaupt irgendwas muss weg! Hauptsache weg, dann wird alles besser, sagt das allen!

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11180 am: 18.03.2024 11:20 »
Vor allen Dingen hätte man die amtsangemessene Alimention in den Tarifverhandlungen 2023 mitverhandeln müssen. Das hat man wieder nicht gemacht!

Wieso hätte man? Oder verhandelst du auch das Gehalt deines Nachbarn mit?

--> wieso sollten sich die Tarifparteien für die Beamten interessieren?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11181 am: 18.03.2024 11:22 »
@MDWiesbaden und @Hummel2805

Ach was, die anderen Parteien wollen den Beamten doch auch nichts geben.

Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, dass der Bundeshaushalt durch die stark gestiegenen sozialen Ausgaben, durch Klima und durch die Folgen des Russland/Ukraine Krieges an die Grenzen gekommen ist.

Und der BUND (und vielleicht auch die Beamtenverbände) hat sich mit dieser blödsingen AEZ Geschichte vollständig ins Abseits begeben.

Denn Volkes- und Wähler-Stimme: Jetzt gibt es schon für alle gestiegene Sozialleistungen, und die Beamten wollen für ihre Kinder und Wohnungen  noch was obendrauf!

 Diese "Sonderbehandlung" lässt sich nicht verkaufen - wie jetzt zu sehen ist😂

Ich habe schon lange dafür plädiert, regelmäßige Besoldungssteigerungen, die mit Aufgabenumfang oder Neuorganisation oder ähnlichem zu begründen wären.

Aber auch viele Forumsteilnehmer plädierten ja für den AEZ. (Wo ist der begeisterte AEZ User Sepplmayer?)

Da geht es jetzt so wie dem "Fischer und siner Fru" - am Schluss haben sie garnix :)

« Last Edit: 18.03.2024 11:32 von Pendler1 »

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11182 am: 18.03.2024 11:24 »
Dass jetzt ausgerechnet die FDP die Verfassung derart mit Füßen tritt, ist schon erstaunlich, hielt sie in der Vergangenheit doch immer gerne den anderen Parteien Verfassungsbruch vor. Verfassungstreue, Moral und Anstand sind ganz offenbar am Ende und in dieser Regierung nichts mehr wert. Wir sollten uns alle bei kommenden Wahlgängen daran erinnern.

Wenn man sparen muss, dann nicht bei der verfassungsgemäßen Alimentation derjenigen Beamten, die jeden Tag und 41 Stunden (sic!) die Woche den Betrieb am Laufen halten, sondern bei der Subventions(vettern)wirtschaft, der Bürokratie und damit auch beim Erfordernis von neuen Beamtenstellen. Wir brauchen künftig keine neuen Stellen mehr, weil wir nicht einmal die vorhandenen besetzt bekommen - und das wird sich bei der vergleichsweise schlechten Bezahlung und hohen Arbeitsbelastung auch nicht mehr ändern lassen. Jedenfalls nicht so!


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11184 am: 18.03.2024 11:42 »
Dann wird es jetzt hoffentlich endlich zu Klagen kommen. Das war lange überfällig. Wie verhält man sich eigentlich wenn der eigene Widerspruch trotz gegenteiliger Bitte ruhend gestellt wird?

Im Übrigen erklärt der Artikel m. E. auch die Auflösungserscheinungen im Referat D3 im BMI, nur das die Kollegen das schon viel früher hätten machen sollen. Sollen sich Christian und Nancy ihren beschissenen Entwurf selbst schreiben.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11185 am: 18.03.2024 11:47 »
Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Nichtsdestotrotz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11186 am: 18.03.2024 11:49 »
 :) Mich würde interessieren ob der Seppel mit seiner naiven Leichtgläubigkeit noch immer in Feierstimmung ist?!

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11187 am: 18.03.2024 11:51 »
Sorry Leute, falls die Frage schon oft gestellt worden ist, aber: Aus aktuellem Grund würde ich gerne Widerspruch einlegen. Wo habt Ihr Euren Mustervordruck her ?

Danke im Voraus

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11188 am: 18.03.2024 11:53 »
Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Absolut.

Jetzt werden sich viele sehr entspannen, was auf jeden Fall gut für die Gesundheit ist.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11189 am: 18.03.2024 11:58 »
Wenn die FDP verlangt, dass das BMI mit dem Entwurf "von vorne anfangen" soll und dem BMF der aktuelle Entwurf wohl zu teuer sei, dann frage ich mich, wie ein ohnehin verfassungswidriger Entwurf noch verfassungswidriger werden kann?!
Der DBB wird hoffentlich das letzte Mal mit Klagen gedroht haben. Danach müssen Taten folgen. Und auf ein "Machtwort" des Kanzlers kann man in dieser Angelegenheit nicht hoffen.