Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905781 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11865 am: 14.04.2024 15:38 »
So, jetzt mal eine Frage an die Verwaltungsspezialisten.

(ich bin ja, wie schon bekannt, MINT-Mensch, meine - leider privatisierte total technische Bundesoberbehörde - hat bei Einstellung und Ausbildung keinen Wert auf Verwaltungssachen gelegt, wichtig war nur Technik, drum habe ich von Verwaltung wenig Ahnung).

Also, angenommen es gäbe ein strenges Urteil in Richtung Besoldung vom Bundesverwaltungsgericht ... und die Regierung sagt: Nö, interessiert uns nicht. Wir haben Finanznotstand.

Was dann? Das Gericht kann ja nicht die päpstliche Schweitzer Garde oder die Bundeswehr aufziehen lassen?

Geht es dann weiter nach Europa? Und wenn dann der mächtigste europäische Staat, Die BRD, weiterhin sagt: Nö. interessiert uns nicht.

Wird dann mit Angriffen und Bomben gedroht?

Ja, blöde Frage. Ich weiß es halt nicht.

VierBundeslaender

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PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11867 am: 14.04.2024 16:45 »
@ Pendler1

…..Ungeachtet der Verschärfung der Regeln für die Kreditaufnahme durch die Neufassung des Art. 109 Abs. 3 GG vermögen indes allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentierung nicht einzuschränken. Andernfalls liefe die Schutzfunktion des Art. 33 Abs. 5 GG ins Leere. Auch das besondere Treueverhältnis verpflichtet Richter und Staatsanwälte nicht dazu, stärker als andere zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte beizutragen……

Stammt aus dem aktuellen Beschluss des BVerfG 2 BvL 4/18, Rn. 94.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11868 am: 14.04.2024 17:02 »
@PolareuD u. VierBundeslaender Danke für für die links.

"... Für Verfassungsstaatlichkeit wie auch für die Rechtsordnung als solche gilt: sie lassen sich nur in begrenztem Maße erzwingen. Sie leben von der Einsicht der Handelnden in die Legitimität gemeinsamer Verfahren und des Handelns gemeinsamer Institutionen. Verfassungsgerichte sind auf Akzeptanz und breites gesellschaftliches Vertrauen angewiesen. Wenn Akzeptanz und Vertrauen prekär werden, kann dagegen auch keine noch so ausgeklügelte Verrechtlichung helfen. ... "

Also, kraft meiner Wassersuppe und dem "Verständnis" der Wählerschaft:

Der Bund kann mit der Besoldung hantieren wie er will (oder, mit Verständnis für den Bund) bzw. auf welche finanziellen Zwänge - vermeintlich oder tatsächlich - er sich zurückzieht.

Ich nehme Wetten an😁


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11869 am: 14.04.2024 17:14 »
Eine Vollstreckungsanordnung, glaube ich zumindest, würde der Bund letztendlich nicht ignorieren können. Ansonsten würde er die Rechtsstaatlichkeit selbst ad absurdum führen mit allen weiteren Folgen für diese Republik. Ob uns dann die Umsetzung durch den Bund gefällt, bleibt abzuwarten.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11870 am: 14.04.2024 20:39 »
Bis zu einer VA ist es aber noch ein sehr langer Weg.
Das ganze ist einfach nur noch ein Trauerspiel.
Sicher sind die Haushaltslage und die damit verbundenen Probleme vorhanden und nicht von der Hand zu weisen, aber deshalb das ganze Verfahren der amtsangemssenen Alimentation auf nimmer Widersehen zu verschieben ist fatal. Hätte es nicht einen Kompromiss oder einen Mittelweg gegeben ?
Man hätte sich ja zur amtsangemssenen Alimentation bekennen können und diese angesichts der Haushaltslage pragmatisch in einigen Schritten und auf einer vereinbarten Zeitachse abgehen können und das ganze in verbindlichwer Form aus der sich kein Verantwortlicher rausstehlen kann. Weiss selber zwar gerade nicht wie das hätte aussehen können, aber einen Versuch einen Kompromiss zu finden wäre auf jeden Fall eine bessere Alternative als die derzeitige Situation.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11871 am: 14.04.2024 20:58 »
Ich sag nur Wertschätzung.

Ich sag nur Bananenrepublik mittlerweile. Wie man sich nur weltweit so zum Affen machen kann :)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11872 am: 15.04.2024 10:56 »
@Bundi

Ja, das wäre der einzig vernünftige und vertrauenserweckende Weg gewesen. Wäre!

Und noch was. Hier wurde ja oft "Abgeordnetenwatch (heißt das so?) bemüht, oder sogar Ministerien angeschrieben ... war wohl ein Schuss in den Ofen😁

Die Antworten kommen von irgendeiner Bürokraft, wahrscheinlich bekommen die eigentlich zuständigen gar nichts mit. Oder glaubt hier jemand, einen Abgeordneten oder gar einen Staatssekretär juckt es, wenn der Beamte XY nachfragt, was mit seiner Besoldung los ist?

War schon vor 30 Jahren so. Alle Antworten für den  ... na ja, irgendwas.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11873 am: 15.04.2024 11:16 »
Hatte ja vor x Seiten selber Zweifel hinsichtlich der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation angesichts der finanziellen Dimensionen angemerkt, aber das es jetzt offensoichtlich zunächst einmal so kommt, lässt mich doch mit Schrecken zurück.
Ich hoffe die kommenden Urteile fallen entsprechend aus und sind so richtig ein Schlag ins Gesicht all der BesGesetzgeber die mit dem Staat spielen.
Zusätzlich hoffe ich mir, das BVerfG erkennt endlich das die Damen und Herren Politiker offensichtlich einen Scheiss auf unsere Verfassung und die Rechtsprechung geben und kehrt von seiner alten Entscheidung Beamte dürfen nicht streiken ab. Und dann sollte man mal diesen Staat für eine Zeit lahm legen.
Offensichtlich geht es nicht anders.
Hätte angesichts der Grössenordnung über die wir mittlerweile reden sicher mit einem Kompromiss, wie ja schon geschrieben, leben können, aber die Rechtsprechung und Verfassung komplett zu ignorieren macht mich nur noch wütend.
Die Verantwortlichen legen Feuer an unseren Rechtsstaat und die Verfassung.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11874 am: 15.04.2024 11:38 »
Hatte ja vor x Seiten selber Zweifel hinsichtlich der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation angesichts der finanziellen Dimensionen angemerkt, aber das es jetzt offensoichtlich zunächst einmal so kommt, lässt mich doch mit Schrecken zurück.
Ich hoffe die kommenden Urteile fallen entsprechend aus und sind so richtig ein Schlag ins Gesicht all der BesGesetzgeber die mit dem Staat spielen.
Zusätzlich hoffe ich mir, das BVerfG erkennt endlich das die Damen und Herren Politiker offensichtlich einen Scheiss auf unsere Verfassung und die Rechtsprechung geben und kehrt von seiner alten Entscheidung Beamte dürfen nicht streiken ab. Und dann sollte man mal diesen Staat für eine Zeit lahm legen.
Offensichtlich geht es nicht anders.
Hätte angesichts der Grössenordnung über die wir mittlerweile reden sicher mit einem Kompromiss, wie ja schon geschrieben, leben können, aber die Rechtsprechung und Verfassung komplett zu ignorieren macht mich nur noch wütend.
Die Verantwortlichen legen Feuer an unseren Rechtsstaat und die Verfassung.

Kompromiss finde ich bzgl. der Verfassung, schwierig.

Nur hier ein "Kompromiss" oder ist das GG zukünftig nur noch ein Diskussionspapier, auf deren Basis man weitere Kompromisse machen kann?

Dünnes Eis finde ich.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11875 am: 15.04.2024 11:55 »
Eine Vollstreckungsanordnung, glaube ich zumindest, würde der Bund letztendlich nicht ignorieren können.
Im Extremstbeispiel sollte das BVerfG sogar bestimmen können das die Bundeswehr die Regierung absetzt.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11876 am: 15.04.2024 11:59 »
Eine Vollstreckungsanordnung, glaube ich zumindest, würde der Bund letztendlich nicht ignorieren können.
Im Extremstbeispiel sollte das BVerfG sogar bestimmen können das die Bundeswehr die Regierung absetzt.

Ich glaube nicht das das so funktioniert ;) alleine die Tatsache das man keinerlei Militärischen Hintergrund haben muss um Verteidigungsminister zu sein(Es geht nicht um Pistorius der war Obergefreiter, was nicht viel ist aber immerhin etwas), sollte reichen um die "limitierte" Handlungsfähigkeit der Bundeswehr in diversen dingen zu verdeutlichen.

Firefighter78

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11877 am: 15.04.2024 12:02 »
Eine Vollstreckungsanordnung, glaube ich zumindest, würde der Bund letztendlich nicht ignorieren können.
Im Extremstbeispiel sollte das BVerfG sogar bestimmen können das die Bundeswehr die Regierung absetzt.

Lass mal kurz überlegen...NEIN!

Candyman

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« Antwort #11878 am: 15.04.2024 12:23 »
Eine Vollstreckungsanordnung, glaube ich zumindest, würde der Bund letztendlich nicht ignorieren können.
Im Extremstbeispiel sollte das BVerfG sogar bestimmen können das die Bundeswehr die Regierung absetzt.

Lass mal kurz überlegen...NEIN!

ich mag auch mutmaßen das es zwischendurch in anderen Ländern passiert und auch deutschland mal ne dunkle zeit hat ich verzichte auch darauf

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11879 am: 15.04.2024 12:26 »
Hatte ja vor x Seiten selber Zweifel hinsichtlich der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation angesichts der finanziellen Dimensionen angemerkt, aber das es jetzt offensoichtlich zunächst einmal so kommt, lässt mich doch mit Schrecken zurück.
Ich hoffe die kommenden Urteile fallen entsprechend aus und sind so richtig ein Schlag ins Gesicht all der BesGesetzgeber die mit dem Staat spielen.
Zusätzlich hoffe ich mir, das BVerfG erkennt endlich das die Damen und Herren Politiker offensichtlich einen Scheiss auf unsere Verfassung und die Rechtsprechung geben und kehrt von seiner alten Entscheidung Beamte dürfen nicht streiken ab. Und dann sollte man mal diesen Staat für eine Zeit lahm legen.
Offensichtlich geht es nicht anders.
Hätte angesichts der Grössenordnung über die wir mittlerweile reden sicher mit einem Kompromiss, wie ja schon geschrieben, leben können, aber die Rechtsprechung und Verfassung komplett zu ignorieren macht mich nur noch wütend.
Die Verantwortlichen legen Feuer an unseren Rechtsstaat und die Verfassung.

Kompromiss finde ich bzgl. der Verfassung, schwierig.

Nur hier ein "Kompromiss" oder ist das GG zukünftig nur noch ein Diskussionspapier, auf deren Basis man weitere Kompromisse machen kann?

Dünnes Eis finde ich.

Der Kompromiss bezog sich nicht auf die Verfassung bzw die Rechtsprechung, sondern auf die administrative Umsetzung.
Es sollte jedem der mal mit Haushalt zu tun hatte klar sein, dass die in Rede Summen nicht im Haushalt darstellbar sind . Also war mein Ansatz Anerkennung der Forderung wie vom BVerfG festgestellt und dann in Schritten die Umsetzung über die BesGesetzgebung regeln.