Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855341 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11955 am: 19.04.2024 19:57 »
Man müsste irgendwie, keine Ahnung, ein Bauministerium schaffen oder so...

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11956 am: 19.04.2024 20:51 »
Damit das nicht auf der anderen Seite wieder versandet.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und wäre grundsätzlich klagewillig. Viel hilft viel. Wir sollten unser Engagement bündeln und auf Bundesebene endlich mal was anschieben. (A11)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11957 am: 19.04.2024 21:14 »
Damit das nicht auf der anderen Seite wieder versandet.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und wäre grundsätzlich klagewillig. Viel hilft viel. Wir sollten unser Engagement bündeln und auf Bundesebene endlich mal was anschieben. (A11)

Richtige Einstellung! Ich bin auch der Meinung, ohne höchstrichterliche Entscheidung zur Besoldung des Bundes wird uns kein Recht mehr geschehen. A12, kinderlos, keine Rechtschutzversicherung, absolut klagewillig. Die Idee ist ja, dass eine Kanzlei uns ein wirtschaftliches Angebot machen kann, wenn wir uns die Kosten teilen und der Anwalt nur Besoldungsgruppe und Familienstand ändern muss.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11958 am: 19.04.2024 22:10 »
Wenn man so rechnet, hat ein A8er S4 mit Frau und Kind netto 3750 inkl Kindergeld. Für die PKV kann man 600€ abziehen, bleiben noch 3150, ca. 1250€ Miete und Nebenkosten, bleiben 2000€. Zuviel zum sterben, zu wenig zum Leben.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11959 am: 19.04.2024 23:04 »
Es ist echt wichtig, zu sehen, wie hier in den letzten Tagen und Wochen noch weiterhin rumgerechnet und diskutiert wird, wie man denn eine amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene doch irgendwie erzwingen könnte, obwohl die Bundesregierung mittlerweile offenkundig klar mach, dass diese nicht kommen wird, aber auch das Bundesverfassungsgericht kein Haar mehr in der Sache krümmt. Das Verhalten ähnelt sehr einem Theaterstück von Samuel Beckett, „Warten auf Godot“  ;D  … echt traurig. Aber viele wollen aus Arroganz noch immer nicht wahrhaben, dass wir nicht viel anders sind als eine Bananenrepublik oder ein Willkürstaat, weit fern von einer rechtsstaatlichen Demokratie. Keiner soll mir jetzt was von Populismus vorgaukeln, es liegt hier alles auf der Hand. Der Gesetzgeber will einen verfassungswidrigen Zustand nicht korrigieren! Schlechter Haushalt hin oder her, vor einem Jahr hätte man das Gesetz auch schaffen können, wobei auch damals schon längst hinfällig  ;D

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11960 am: 20.04.2024 00:05 »
Na, mal wieder am Stammtisch rausgeschmissen worden, Ali?

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11961 am: 20.04.2024 13:51 »
Na, mal wieder am Stammtisch rausgeschmissen worden, Ali?

 ;D ;D ;D echt typisch, sobald einem sachliche Argumente fehlen, schnell persönlich werden  ;D ;D … soviel zu einer sachlichen Diskussion - wohlgemerkt nur einiger - Foristen hier … echt armselig  ;)

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11962 am: 20.04.2024 14:21 »
Es ist echt wichtig, zu sehen, wie hier in den letzten Tagen und Wochen noch weiterhin rumgerechnet und diskutiert wird, wie man denn eine amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene doch irgendwie erzwingen könnte, obwohl die Bundesregierung mittlerweile offenkundig klar mach, dass diese nicht kommen wird, aber auch das Bundesverfassungsgericht kein Haar mehr in der Sache krümmt. Das Verhalten ähnelt sehr einem Theaterstück von Samuel Beckett, „Warten auf Godot“  ;D  … echt traurig. Aber viele wollen aus Arroganz noch immer nicht wahrhaben, dass wir nicht viel anders sind als eine Bananenrepublik oder ein Willkürstaat, weit fern von einer rechtsstaatlichen Demokratie. Keiner soll mir jetzt was von Populismus vorgaukeln, es liegt hier alles auf der Hand. Der Gesetzgeber will einen verfassungswidrigen Zustand nicht korrigieren! Schlechter Haushalt hin oder her, vor einem Jahr hätte man das Gesetz auch schaffen können, wobei auch damals schon längst hinfällig  ;D

Du kannst natürlich auch wieder 454646 absolut sinnfreie Anfragen an den StS posten.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11963 am: 20.04.2024 14:32 »
" ... Du kannst natürlich auch wieder 454646 absolut sinnfreie Anfragen an den StS posten. ..."

Der war Gut, sehr gut sogar. Wobei ich denke dass auch nur eine einzige Anfrage an den StS absolut sinnlos ist😁

Auch viele Anfragen sind sinnlos - der StS wird sie nicht mal lesen - das machen seine Mitarbeiter.

« Last Edit: 20.04.2024 14:41 von Pendler1 »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11964 am: 20.04.2024 15:36 »
aber auch das Bundesverfassungsgericht kein Haar mehr in der Sache krümmt.

Sagt wer??

Warten wir doch einfach mal ab, was dieses Jahr noch so aus Karlsruhe kommt..

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11965 am: 20.04.2024 16:34 »
aber auch das Bundesverfassungsgericht kein Haar mehr in der Sache krümmt.

Sagt wer??

Warten wir doch einfach mal ab, was dieses Jahr noch so aus Karlsruhe kommt..

Jop. Wie letztes Jahr. Und das Jahr davor.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11966 am: 20.04.2024 19:52 »
Du kannst natürlich auch wieder 454646 absolut sinnfreie Anfragen an den StS posten.

Erstens denke ich nicht, dass die Anfragen sinnfrei sind.
Sie, vor allem aber die Antworten darauf zeigen, wem die Wähler ihre Stimme abgegeben haben und diese bei einer nächsten Wahl lieber nicht tun sollten.

Zweitens sind das nicht meine Anfragen. Es gibt bei „abgeordnetenwatch“ ein „Folgen“-Button. Dort kann man eine Erinnerungsfunktion aktivieren, sobald die Antwort auf eine Frage eingeht. Eben weil auch mich dieses Thema interessiert, folge ich Anfragen, die dieses Thema berühren, und zwar nicht nur die, die an Herrn StS gestellt werden!

DerAlimentierte

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« Antwort #11967 am: 20.04.2024 19:54 »
Jop. Wie letztes Jahr. Und das Jahr davor.

… und genau das meine ich 👍🏻 aber nur für die, die es auch verstehen

Bastel

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« Antwort #11968 am: 20.04.2024 20:19 »
Jop. Wie letztes Jahr. Und das Jahr davor.

… und genau das meine ich 👍🏻 aber nur für die, die es auch verstehen

Nächstes Jahr kommen dann wieder zwei neue Rechtskreise in die Vorschau. Das wenigstens mal jedes Land in der Vorschau war :D

Knecht

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« Antwort #11969 am: 21.04.2024 07:38 »
Jop. Wie letztes Jahr. Und das Jahr davor.

… und genau das meine ich 👍🏻 aber nur für die, die es auch verstehen

Nächstes Jahr kommen dann wieder zwei neue Rechtskreise in die Vorschau. Das wenigstens mal jedes Land in der Vorschau war :D

Ist ja super... Dann fehlt nur noch der Bund und wir können uns alle drum streiten, welche Entscheidung als nächstes nicht anstehen wird  :D

An Belivers Stelle würde ich meinen Namen um ein "not" erweitern, aber vermutlich fehlt mir mal wieder einfach die Geduld und das Verständnis. Ist eben komplex und die Absprachen und überhaupt.