Meine Frau bekam seit 01/2022 mit dem Geburt der Zwillinge bis 01/2024 Elterngeld und zwar den Minimalsatz. von 300 Euro jeden Monat. Und aktuell bekommt Sie garkein Geld, da man in BaWü ein halbes Vermögen bezahlt wenn man Zwillinge unter 3 Jahren in die KITA steckt.
Prüfen Sie mal, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Verlassen Sie sich dabei nicht auf den Kinderzuschlagsrechner der Agentur für Arbeit. Das Thema ist viel komplexer als ein paar Werte abzufragen.
Ich empfehle Ihnen die Durchführungsanweisung zum Kinderzuschlag zu überfliegen. Vom Einkommen können Sie u. a. die PKV für Ihre Familie, die KfZ Versicherungen, bei Wohneigentum die monatlichen Zinsen, teilweise Riester-Beiträge, Heizkosten, Fahrtkosten zur Arbeit, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung, Wasser, Grundsteuer etc. absetzen.
Bei uns hat es dazu geführt, dass wir mit einem Kind, meine Frau 900 EUR Elterngeld und ich Vollzeit A10 Anspruch auf Kinderzuschlag haben (wenige Euro monatlich). Wir gelten somit als hilfebedürftig (also nichts mit +15 % BG bei 3 köpfiger Familie).
Durch ein Bundesgesetz ist geregelt, dass bei Anspruch auf Kinderzuschlag die Kita-Gebühren entfallen.