Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856252 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12885 am: 17.07.2024 09:40 »
Ja, die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums stehen im Grundgesetz ... allerdings ohne "Ewigkeitsgarantie" wenn ich mich nicht irre.

Doch wie oft wurde das Grundgesetz in Deutschland geändert? Ich habe das Zählen aufgehört.

Und die paar GG-Artikel mit der sog. "Ewigkeitsgarantie".

Nicht mal das Universum (so wie wir es zu kennen glauben) ist "ewig".😁

Sie werden am Berufsbeamtentum nichts ändern, weil es kein einfacher handlebares System gibt, das einerseits die öffentliche Sicherheit gewährleistet, Streiks im öffentlichen Dienst ausschließt und in schwierigen Zeiten jederzeit zu gewichtigen Einsparungen genutzt werden kann.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12886 am: 17.07.2024 10:51 »
Dann schau dir bitte an wieso wir zum Teil deutlich mehr für den Sprit zahlen als im EU-Ausland und wieso es teilweise immer noch Tanktourismus gibt.



Weil die Besteuerung im EU-Ausland unterschiedlich ist. So kommen Tanktouristen aus Dänemark oder aus den Niederlanden zu uns und wir fahren über die Grenze nach Österreich oder Polen. Hat aber nix mit der Ampel zu tun, die ham nichts an den Spritpreisen geändert. ...


Gehört zwar nicht zum Thema, aber trotzdem ist Widerspruch angesagt, die Ampel hat sehr wohl was an den Spritpreisen geändert. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/haushalt-einigung-co2-preis-sprit-energie-100.html

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12887 am: 17.07.2024 11:12 »
Ursprünglich waren für 2024 insgesamt 3,75 Mrd EUR (2,3 Mrd EUR +1,45 Mrd EUR) eingeplant. Jetzt ist nur noch ein Plus von 670 Mio EUR eingeplant (insgesamt 2,97 Mrd EUR). Das ist weniger als die Hälfte ... und von diesen 670 Mio EUR müssen sowohl die Tarif/Besoldungsrunden als auch die Zahlungen für die amtsangemessene Besoldung beglichen werden.

Kann sich jeder selbst ausrechnen...wir werden uns alle noch den Entwurf aus 2023 zurückwünschen!!!!

Rofl, wenn es nicht so deprimierend wäre. Dann kommt das Gesetz erst zum 1.1.25. In 2024 gibt es also nichts. Und 2025 zusammen mit den TV nur 670 Mio.€. Das kommt ja einer Nullrunde gleich. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das aus den Ressorts selbst erwirtschaftet werden soll.

Vollzug122

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12888 am: 17.07.2024 11:33 »
Können die 1,45 Milliarden nicht irgendwo anders verortet sein?
Diese waren ja als Sonderausgaben für 2024 bereits bewilligt.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12889 am: 17.07.2024 11:58 »
NRW Rechner, 2-3 Kinder, Mietstufe 5-7 dürfte in diese Richtung gehen.
Da brauch ich nicht nach NRW schauen.
317€ Familienzuschlag Stufe II
146€ zweites Kind.
456€ drittes Kind.
456€ viertes Kind.
Sind schonmal 1375€.
4 Kinder a 250€ Kindergeld sind nochmal 1.000€.
Somit bekommt ein Beamter "jetzt" schon mit vier Kindern 2375€.
Jetzt nehmen wir mal kein A13er sondern ein A8. Dann macht der Kinderbezogene Anteil schon weit über 50% mehr aus, als ein vergleichbarer Single erhält.

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12890 am: 17.07.2024 12:05 »
Und das ist gut so

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12891 am: 17.07.2024 12:08 »
- Der Anteil an Abgaben an der Energie ist durch die Regelungen der Ampel gesunken (z.B. Wegfall EEG-Umlage beim Strom)
Super ... die SPD und Grünen haben die EEG Umlage überhaupt eingeführt.

Du freust dich wohl auch wenn ein Einzelhändler den Preis vorher um 20% und danach 15% Rabatt anbietet?

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12892 am: 17.07.2024 12:45 »
NRW Rechner, 2-3 Kinder, Mietstufe 5-7 dürfte in diese Richtung gehen.
Da brauch ich nicht nach NRW schauen.
317€ Familienzuschlag Stufe II
146€ zweites Kind.
456€ drittes Kind.
456€ viertes Kind.
Sind schonmal 1375€.
4 Kinder a 250€ Kindergeld sind nochmal 1.000€.
Somit bekommt ein Beamter "jetzt" schon mit vier Kindern 2375€.
Jetzt nehmen wir mal kein A13er sondern ein A8. Dann macht der Kinderbezogene Anteil schon weit über 50% mehr aus, als ein vergleichbarer Single erhält.

Wenn ich diese Argumentation so anführe, muss ich aber z.B auch anerkennen, wenn er sich von seiner Frau scheiden lässt und Sie mit den vier Kindern auszieht hat der Beamte mit den 4 Kindern und der Exfrau plötzlich nur noch 50 % weniger, wegen Unterhaltszahlung, als der Kollege welcher Single ist. Außerdem haben die 1000 Euro Kindergeld nichts mit dem Status zu tun. Und die 1375 Euro sind auch nicht Netto sondern Brutto, darauf sind zunächst mal Steuern zu zahlen und in der Regel nochmal private KV, welche alleine für die 4 Kinder 160 Euro Netto beträgt. Somit "bleiben dem Kollegen mit den 4 Kindern und der Frau in Wirklichkeit bestenfalls 800 Euro netto "übrig". Welche gut und gerne je nach Bundesland für die Kinderbetreuung draufgehen, damit er und seine Frau arbeiten gehen können. Sollte die Frau nicht arbeiten, so werden hier auch nochmal 300 Euro für KV fällig. Also das relativiert sich alles ganz schnell... Der Single hat unterm Strich trotzdem bedeutend mehr als der Kollege mit den 4 Kindern. Trotzdem wäre mir eine generelle Anhebung der Grundgehälter natürlich lieber.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12893 am: 17.07.2024 13:00 »
Streite ich doch alles nicht ab...
Es ging mir nur darum das es in meinen Augen jetzt auch schon eine Fruchtbarkeitsprämie gibt.

Dennis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12894 am: 17.07.2024 13:04 »
NRW Rechner, 2-3 Kinder, Mietstufe 5-7 dürfte in diese Richtung gehen.
Da brauch ich nicht nach NRW schauen.
317€ Familienzuschlag Stufe II
146€ zweites Kind.
456€ drittes Kind.
456€ viertes Kind.
Sind schonmal 1375€.
4 Kinder a 250€ Kindergeld sind nochmal 1.000€.
Somit bekommt ein Beamter "jetzt" schon mit vier Kindern 2375€.
Jetzt nehmen wir mal kein A13er sondern ein A8. Dann macht der Kinderbezogene Anteil schon weit über 50% mehr aus, als ein vergleichbarer Single erhält.

Wenn ich diese Argumentation so anführe, muss ich aber z.B auch anerkennen, wenn er sich von seiner Frau scheiden lässt und Sie mit den vier Kindern auszieht hat der Beamte mit den 4 Kindern und der Exfrau plötzlich nur noch 50 % weniger, wegen Unterhaltszahlung, als der Kollege welcher Single ist. Außerdem haben die 1000 Euro Kindergeld nichts mit dem Status zu tun. Und die 1375 Euro sind auch nicht Netto sondern Brutto, darauf sind zunächst mal Steuern zu zahlen und in der Regel nochmal private KV, welche alleine für die 4 Kinder 160 Euro Netto beträgt. Somit "bleiben dem Kollegen mit den 4 Kindern und der Frau in Wirklichkeit bestenfalls 800 Euro netto "übrig". Welche gut und gerne je nach Bundesland für die Kinderbetreuung draufgehen, damit er und seine Frau arbeiten gehen können. Sollte die Frau nicht arbeiten, so werden hier auch nochmal 300 Euro für KV fällig. Also das relativiert sich alles ganz schnell... Der Single hat unterm Strich trotzdem bedeutend mehr als der Kollege mit den 4 Kindern. Trotzdem wäre mir eine generelle Anhebung der Grundgehälter natürlich lieber.

Super beschrieben :)
Bin auch der gleichen Meinung.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12895 am: 17.07.2024 13:06 »
Sagen wir mal so, es ist keine Fruchtbarkeitsprämie, sondern eine Beteiligung des Dienstherren an den Kosten der Kinder... Übrigens etwas, was es in vielen Großunternehmen auch gibt, halt nur oft in anderer Form. So gibt es z.B. Betriebskindergärten oder die Übernahme der Betreuungskosten oder diverse andere Benefits, also so ganz stimmt es nicht, dass es das in der Wirtschaft nicht gibt. Und ich habe aufgehört mich mit dem Kleinbetrieb um die Ecke zu vergleichen, sondern wenn muss man gleiche Verhältnisse vergleichen und das sind bei unseren Behörden in der Regel zu mindestens Mittler bis große Mittelständische Unternehmen. Dort fallen auch die Renten plus Betriebsrenten in der Regel nicht niedriger aus als unsere Pensionen, ehr sogar höher. Vom Gehalt mal ganz zu schweigen...

Dennis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12896 am: 17.07.2024 13:12 »
Streite ich doch alles nicht ab...
Es ging mir nur darum das es in meinen Augen jetzt auch schon eine Fruchtbarkeitsprämie gibt.

Aber am Ende des Tages hat ein Single wirklich mehr...
Auch der derzeitige Familienzuschlag bewegt mich nicht dazu Berufssoldat werden zu wollen, auch nicht wenn ein zusätzlicher Zuschlag eingeführt wird .

Die Wertschätzung und Attraktivität ist nicht besonders gegeben.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12897 am: 17.07.2024 13:14 »
@Alexander79
Das sehe ich auch so und das war ja auch Gegenstand meines Beitrags.
Es gibt auch jetzt schon entpsrechende familienbezogene Komponenten und das ist auch gut so.
Nur geraten diese mit dem Entwurf nach meiner Bewertung völlig aus dem Verhältnis.
Nochmal der Beamte wird nach derzeitiger Rechtslage nach dem Amt besoldet.
Es spricht nichts gegen familienbezogene Bestandteile, nur wenn diese erheblichen Umfang annehmen habe ich meine Bedenken.
Ja es ist richtig ein Grossteil dieser evtl familienbezogenen AEZ wird durch die Betreuung etc grössere Wohnung und so weiter aufgefressen und so relativiert sich das Verhaeltnis zum anderen Beamten wieder.
Aber das kann nicht Gegenstand einer amtsangemessenen Alimentation sein.

officebuyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12898 am: 17.07.2024 13:22 »
- Der Anteil an Abgaben an der Energie ist durch die Regelungen der Ampel gesunken (z.B. Wegfall EEG-Umlage beim Strom)
Super ... die SPD und Grünen haben die EEG Umlage überhaupt eingeführt.

Du freust dich wohl auch wenn ein Einzelhändler den Preis vorher um 20% und danach 15% Rabatt anbietet?

Genau!!!

Dann schau dir bitte an wieso wir zum Teil deutlich mehr für den Sprit zahlen als im EU-Ausland und wieso es teilweise immer noch Tanktourismus gibt.



Weil die Besteuerung im EU-Ausland unterschiedlich ist. So kommen Tanktouristen aus Dänemark oder aus den Niederlanden zu uns und wir fahren über die Grenze nach Österreich oder Polen. Hat aber nix mit der Ampel zu tun, die ham nichts an den Spritpreisen geändert. ...


Gehört zwar nicht zum Thema, aber trotzdem ist Widerspruch angesagt, die Ampel hat sehr wohl was an den Spritpreisen geändert. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/haushalt-einigung-co2-preis-sprit-energie-100.html

Eben! Ich wundere mich immer wie sehr die Ampel in Schutz genommen wird, auch wenn sie eindeutig verantwortlich sind. Die Fake-Sanktionen gegen Russland haben doch ebenso zur extremen Inflation und auch den gestiegenen Energiekosten beigetragen. Wir kaufen nun vieles über Umwege, was aber denselben Ursprung hat.

Blablublu

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« Antwort #12899 am: 17.07.2024 13:22 »
@Alexander79
Das sehe ich auch so und das war ja auch Gegenstand meines Beitrags.
Es gibt auch jetzt schon entpsrechende familienbezogene Komponenten und das ist auch gut so.
Nur geraten diese mit dem Entwurf nach meiner Bewertung völlig aus dem Verhältnis.
Nochmal der Beamte wird nach derzeitiger Rechtslage nach dem Amt besoldet.
Es spricht nichts gegen familienbezogene Bestandteile, nur wenn diese erheblichen Umfang annehmen habe ich meine Bedenken.
Ja es ist richtig ein Grossteil dieser evtl familienbezogenen AEZ wird durch die Betreuung etc grössere Wohnung und so weiter aufgefressen und so relativiert sich das Verhaeltnis zum anderen Beamten wieder.
Aber das kann nicht Gegenstand einer amtsangemessenen Alimentation sein.

Da gehe ich grundsätzlich mit dir, eine Anhebung der Grundgehaltssätze, wäre natürlich besser...