Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032096 times)

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14010 am: 29.08.2024 09:40 »
Hier mal ein kleines Beispiel von einem Soldaten:

In der kommenden Woche wird eine Übung in einem Luftwaffengeschwader abgehalten, wo Dienst bis 19 Uhr angekündigt ist.
Hier merkt man, wie selbstverständlich es für viele ist, dass man jemanden hat, der sich um die Kinder kümmert. Wenn man seine direkten Vorgesetzten darauf anspricht, wird einem nur gesagt, dass es nicht ihr Problem sei.
Mit dem neuen Gesetz kann man vielleicht argumentieren, dass die Partnerin/der Partner ja per Gesetz arbeiten gehen muss und die Übung innerhalb der Rahmendienstzeit durchgeführt werden muss. 

 :-X

Ihr 31er habt es eh viel zu gut

Bin zum Glück kein Angehöriger.
Aber ich fand das Beispiel ganz angenehm, denn mit einer angemessenen Besoldung könnte der Dienstherr hier tatsächlich sagen, dass das Gehalt für die Familie reicht und der Partner/die Partnerin zu Hause bleiben könnte.

Da ich selbst Soldat und Vater bin verstehe ich diesen Einwand definitiv.



matthew1312

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14013 am: 29.08.2024 18:06 »
Wieso sieht der Entwurf höhere Abschmelzbeträge für höhere Statusämter vor, wenn zugleich

1. höhere Einkommen zu höheren Kita- und Verpflegungsbeiträgen führen,

2. höhere Einkommen bei sonst gleichen Umständen höher besteuert werden,

3. die Ausbildung, die es für ein höheres Einkommen braucht, das Erreichen von 40 Dienstjahren für die Maximalpension weniger wahrscheinlich macht; also mehr Altersrücklagen gebildet werden müssen.

Wieso wird so ein offenkundig kommunistischer Unsinn auf einer hoheitlichen Internetseite veröffentlicht? Werden Akademiker, Intellektuelle und Studierte derart diskriminiert, dass Assoziationen zu Straftatbeständen geweckt werden könnten?

Es ist ein unsäglicher Vorgang, der sich hier abspielt.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14014 am: 29.08.2024 18:16 »
Wieso sieht der Entwurf höhere Abschmelzbeträge für höhere Statusämter vor, wenn zugleich

1. höhere Einkommen zu höheren Kita- und Verpflegungsbeiträgen führen,

2. höhere Einkommen bei sonst gleichen Umständen höher besteuert werden,

3. die Ausbildung, die es für ein höheres Einkommen braucht, das Erreichen von 40 Dienstjahren für die Maximalpension weniger wahrscheinlich macht; also mehr Altersrücklagen gebildet werden müssen.

Wieso wird so ein offenkundig kommunistischer Unsinn auf einer hoheitlichen Internetseite veröffentlicht? Werden Akademiker, Intellektuelle und Studierte derart diskriminiert, dass Assoziationen zu Straftatbeständen geweckt werden könnten?

Es ist ein unsäglicher Vorgang, der sich hier abspielt.

Aussage 3. ist halt Quatsch, Zeiten als Anwärter werden ebenfalls auf die Pension angerechnet

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14015 am: 29.08.2024 19:35 »
Jaja der Herr ROAR Saathoff…

Mit der Wahl zum MdB / Ernennung zum Staatssekretär hat man ihm wohl das Rückgrat entfernt.

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14016 am: 29.08.2024 19:54 »
Jaja der Herr ROAR Saathoff…

Mit der Wahl zum MdB / Ernennung zum Staatssekretär hat man ihm wohl das Rückgrat entfernt.

Oder es ist das passiert, was man als Peter-Prinzip beschreibt!

matthew1312

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14017 am: 29.08.2024 21:21 »
Wieso sieht der Entwurf höhere Abschmelzbeträge für höhere Statusämter vor, wenn zugleich

1. höhere Einkommen zu höheren Kita- und Verpflegungsbeiträgen führen,

2. höhere Einkommen bei sonst gleichen Umständen höher besteuert werden,

3. die Ausbildung, die es für ein höheres Einkommen braucht, das Erreichen von 40 Dienstjahren für die Maximalpension weniger wahrscheinlich macht; also mehr Altersrücklagen gebildet werden müssen.

Wieso wird so ein offenkundig kommunistischer Unsinn auf einer hoheitlichen Internetseite veröffentlicht? Werden Akademiker, Intellektuelle und Studierte derart diskriminiert, dass Assoziationen zu Straftatbeständen geweckt werden könnten?

Es ist ein unsäglicher Vorgang, der sich hier abspielt.

Aussage 3. ist halt Quatsch, Zeiten als Anwärter werden ebenfalls auf die Pension angerechnet

Danke, wieder etwas gelernt.

Dann eine neue Ziffer

3. Wieso gibt es höhere Abschmelzbeträge für höhere Statusämter, wenn die höhere Besoldung schon dazu führt, dass die dem Grunde nach berechtigten Kinder kein BAföG erhalten?

Die doppelte Sanktionierung höherer Einkommen überspannt den Bogen des Zumutbaren.

Es geht auch nicht allein um Leistungsgerechtigkeit für den Einzelnen. Es geht auch darum, dass diese völlig verquere Anreizsteuerung auf lange Sicht zu einem Zusammenbruch der Zivilisation führt. Wenn sich keine neuen Leute finden, die verantwortungsvolle Aufgaben gegen angemessene Remuneration wahrnehmen, bleiben anspruchsvolle Aufgaben liegen. Im Ergebnis wird das vermeidbare Unfälle und Versäumnisse nach sich ziehen. Siehe Sowjetunion.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14018 am: 29.08.2024 21:34 »
Man muss ja nicht gleich Vergleiche mit der Sowjetunion ziehen, aber der Verweis darauf, dass die Mittelschicht zunehmend durch Steuern und Abgaben unter Druck gerät, ist meiner Meinung nach richtig.


Unten wird stetig mehr gegeben, oben wird stetig mehr behalten. Und die Mitte (der Gesellschaft) wird zerrieben.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14019 am: 30.08.2024 07:18 »
Das dieser Mensch sich noch im Spiegel ansehen kann.

Was macht man mit Menschen, die anderen aus niedrigen Beweggründen schaden, weil sie wissen, dass Sie juristisch nicht belangt werden können.

Das schlimme ist ja, wenn mal einer von den Akteuren aus der Ohnmacht der betroffenen heraus einen köperlichen Verweis erhalten würde, dann würden wieder Sätze kommen: "Man muss in den Diskurs treten", "Diese Verrohung der Geselschaft", "Gewalt ist keine Lösung"

Ich weis sehr wohl, das Gewalt nur die Ultima Ratio sein darf....aber wie würde die Vielschreiber hier argumentieren.
In der Tierwelt würde man sagen: Ein Tier was in die Ecke getrieben wird, beisst irgendwann. Ist das Handeln der Akteure nicht mitlerweile auch irgendwo eine Form von Gewalt?

Wie ordnet ihr diese Situaton bzgl. der Ohnmachtsgefühle der Opfern solchen Handelns auf der einen Seite und dem anhaltenden und bewusstem verfassungswidrigen Handeln der Akteure, welche sich allerdings hinter der Justiz verstecken ein? 

HINWEIS: Das soll KEIN Aufruf zu Gewalt sein, sonder nur mal die moralische Situation beleuchten.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14020 am: 30.08.2024 09:56 »
Mal abseits von den letzten (wie immer völlig belanglosen) Äußerungen eines gewissen StS, habe ich noch einen Hinweis bzw. eine Bitte um Klarstellung:

Es gibt hier nicht wenige Schreiber, die rückwirkend für die vergangenen Jahre mit Verweis auf das Rundschreiben des BMI Widerspruch einlegen möchten und davon ausgehen, dass dies aufgrund der Einrede des Verzichts der Verjährung statthaft wäre und zum Erfolg führen würde.

Ich sehe das weiterhin skeptisch, da der Hinweis lediglich an die Besoldungsstellen und nicht die Besoldungsempfänger als grundsätzlich geltend erging.

In meinem Fall wurde seitens BVA trotz meiner Bitte bei keinem einzigen Widerspruch auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Die Widersprüche wurden lediglich ruhend gestellt. Das BVA hat also nur einen Teil des Rundschreibens (nämlich die Ruhendstellung) ggü. dem Besoldungsempfänger realisiert. Dies im Übrigen auch für Widersprüche, die durch mich im Nachgang versendet worden sind, die das Rundschreiben zeitlich gar nicht adressiert. Es wurde pauschal ruhend gestellt und ich gehe davon aus, dass zumindest dieser Teil der Widersprüche im Nachgang als nicht statthaft zurückgewiesen wird.

So also als Reaktion auf nachträgliche Widersprüche lediglich eine Ruhendstellung erfolgt, gehe ich davon aus, dass diese irgendwann als nicht statthaft zurückgewiesen werden.

Interessant wäre, ob einer der nachträglichen Widerspruchsführer einen Verzicht der Einrede der Verjährung seitens der Besoldungsstelle erhalten hat.

Gibt es da jemanden? Wie waren denn sonst die Reaktionen auf die mutmaßlich verspätet eingelegten Widersprüche?


Lonks

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14022 am: 30.08.2024 12:47 »
Zitat von: Saathoff
"nach Ansicht der Bundesregierung, nicht nur des BMI, eine tragfähige Lösung für eine verfassungsgemäße Alimentation durch den Bund" + "Im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren wird es nach dem Struck´schen Gesetz mit Sicherheit Änderungen geben. Ich kann heute nur noch nicht sagen, wo genau es Änderungen geben wird."

Wir wissen also, wie immer, nicht was passieren wird. Entweder wird das Gesetz - wovon ich noch immer ausgehe - unkommentiert einfach verabschiedet damit man es endlich vom Tisch hat, oder es wird so dermaßen über den Haufen geworfen, dass sich der ganze Prozess noch weitere Jahre ziehen wird und Problem der nächsten Legislaturperiode wird, wovor es mir noch schaudert.

Das einzige, was irgendjemandem außerhalb der Legislative Möglichkeiten an die Hand gibt, ist tatsächlich ein (endlich mal...) beschiedener Widerspruch, gegen den man dann gerichtlich vorgehen kann. Aber solange das nicht kommt sind die ganzen Anfragen an den StS Saathoff (meiner Auffassung nach) nur verschwendete Zeit und Lebensmühe. Würde sogar wetten, dass selbst die Verbändeanhöhrung zu keinem Umdenken führt (hat sie beim letzten Mal ja auch nicht!).
Langsam ist aber auch mal gut...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14023 am: 30.08.2024 14:41 »
Ach, das Ganze ist immer mehr zum Heulen.

Lieber Bund, bezahlt die Leute ("Bediensteten/Beamte") endlich auch so, wie es große Firmen tun - und der Bund ist ja eine sehr große Firma.

Und kommt bitte nicht (wie manche Politiker) mit der tollen Beamtenpension, und den Beihilfen im Krankheitsfall)

Die großen Firmen (zusammen mit den öffentlich rechtlichen Medienanstalten) zahlen zum Teil wesentlich bessere Zusatzleistungen.

Gut. Es muss ja nicht gleich soviel  bezahlt werden wie beim Daimler/VW, BMW usw.

Aber eine Annäherung würde doch alles vereinfachen,

Oder wollen das die Ministerien vielleicht nicht? Sonst würden sie vielleicht viel weniger Juristen beschäftigen müssen?? Wenn das alles nicht so kompliziert wäre? Man weiß es nicht.

PS. "kompliziert". Man sehe sich den Gesetzesentwurf mal an. Da sage ich jetzt kraft meiner Wassersuppe: Etwas blöderes und grausig verschwurbeltes habe ich wirklich noch nie gelesen.