Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016673 times)

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14055 am: 03.09.2024 08:31 »
Man kann hier viel rein interpretieren, jedoch lese ich das ganze sehr neutral. Ja, das macht es absolut nicht besser. Immerhin hat sich ein Verband mal geäußert.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14056 am: 03.09.2024 08:32 »
Ich glaube, ich kann nicht richtig lesen. Wo genau steht denn, das der DBwV diesen Entwurf gut findet?

Alleine diese Aussage:
"Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar."

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14057 am: 03.09.2024 08:36 »
Ich glaube, ich kann nicht richtig lesen. Wo genau steht denn, das der DBwV diesen Entwurf gut findet?

Alleine diese Aussage:
"Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar."

Wenn das die Erfolge von Jahren der Arbeit sind, sollte man den Verband lieber auflösen.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14058 am: 03.09.2024 08:37 »
Zitat
Das Thema ist aktuell äußerst heikel, denn die Reform bringt hohe Kosten mit sich – während die Streitigkeiten über den Bundeshaushalt in der Koalition mitnichten beigelegt sind.

Also ist die Einhaltung der Verfassung von der Haushaltslage abhängig ?
Wie kann denn ein Verband so einen Mist verzapfen ?

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14059 am: 03.09.2024 08:43 »
Ich glaube, ich kann nicht richtig lesen. Wo genau steht denn, das der DBwV diesen Entwurf gut findet?

Alleine diese Aussage:
"Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar."
Welche deutliche Erfolge der DBwV meint, bleibt wohl deren Geheimnis. Vielleicht kann ein Nochmitglied mal beim DBwV anfragen, von welchen Erfolgen sie reden.

blubb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14060 am: 03.09.2024 08:52 »

 
Die Inhalte des aktuellen Entwurfs weichen erneut von denen der vorigen Entwürfe ab. Dennoch sind nach wie vor deutliche Erfolge des DBwV, der den Prozess seit Jahren auf allen Ebenen eng begleitet, erkennbar.
 
Dies sind insbesondere die folgenden, nämlich dass

- ein alimentativer Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt wird, der sich grundsätzlich an der für den Wohnort von Besoldungsempfängern bzw. Versorgungsempfängern festgelegten Mietenstufe nach der Wohngeldverordnung sowie an der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder orientiert.
 - Dieser AEZ wird mit steigender Besoldungsgruppe – unter Berücksichtigung des Besoldungsgefüges – abgeschmolzen.

- Darüber hinaus soll der Familienzuschlag reformiert werden – jedoch nicht im negativen, sondern im positiven Sinne. Das heißt, der Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2 soll nach aktuellem Stand erhalten bleiben und Konkurrenzregelungen zu den Bundesländern entfallen.

- Der AEZ soll auch an Versorgungsempfänger wie auch an Patchworkfamilien zahlbar sein.

- Es reicht für den Bezug des AEZ ein Kindergeldanspruch dem Grunde nach und nicht der tatsächliche Kindergeldbezug.



Na speziell das hier wohl 🥲


Der Beitrag von mir war ja versehentlich ein Doppelpost und ist wie gesagt im eig. vorgesehen Thread unter:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124124.225.html

zu finden.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14061 am: 03.09.2024 10:05 »
Ich würde gerne diejenigen, die hier so negativ über den harmlosen Text des DBwV sprechen, bitten sich selbst innerhalb irgendeiner Gewerkschaft zu arrangieren.

Ihr seid größtenteils echt unmöglich mit euren Meinungen. Sitzt offensichtlich selbst alle in irgendeiner gehobenen Dienststellung am Schreibtisch und meckert Tag ein Tag aus über alles was andere so "erarbeiten" oder auch als ihre Arbeit verkaufen.

Sicherlich ist dieser Beitrag nicht das, was wir alle von einem Verband erwarten hatten aber direkt die Auflösung zu fordern ist hart.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14062 am: 03.09.2024 10:30 »
Irgendwann werden die Urteile des BVerfG (über 50 sind anhängig) kommen und es wird sich herausstellen, dass wir, die Beamten, jahrelang und wiederholt von unseren Dienstherrn und Politikern verarscht wurden und uns eine Menge Wohlstand über Jahre vorenthalten wurde. Wie wollen die das jemals reparieren, oder wieder Vertrauen aufbauen? Ich denke da an die Frau, die ihren Mann 3 oder 4 Mal betrogen hat (oder umgekehrt). Kann es da jemals wieder ein Vertrauensverhältnis geben? Genauso werden die Gewerkschaften, die nichts unternommen haben große Schwierigkeiten haben das ihren Mitgliedern zu erklären.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14063 am: 03.09.2024 10:36 »
Ich würde gerne diejenigen, die hier so negativ über den harmlosen Text des DBwV sprechen, bitten sich selbst innerhalb irgendeiner Gewerkschaft zu arrangieren.

Ihr seid größtenteils echt unmöglich mit euren Meinungen. Sitzt offensichtlich selbst alle in irgendeiner gehobenen Dienststellung am Schreibtisch und meckert Tag ein Tag aus über alles was andere so "erarbeiten" oder auch als ihre Arbeit verkaufen.

Sicherlich ist dieser Beitrag nicht das, was wir alle von einem Verband erwarten hatten aber direkt die Auflösung zu fordern ist hart.

Der Verband ist nun mal die Interessenvertretung der Beamten und Soldaten (ansonsten auch für die Angestellten).
Die Entwürfe wurden mit den Jahren immer schlechter.
Der neue Entwurf wurde in folgenden Punkten schlechter:
- Abschmelzbeträge erhöht
- Beihilfe wurde garnicht mehr berücksichtigt (geplant war im Entwurf 2023: 90% Angehörige und Kinder und 70% ab den 1. Kind für den Beamten/Soldaten)
- fiktives Partnereinkommen wird eingerechnet, ohne Möglichkeit der Nachweiserbringung, dass dies nicht vorliegt
- AEZ wurden massiv gekürzt, so dass man jetzt mind. 3 Kinder haben muss um überhaupt von den Entwurf ein Vorteil zu haben

Und wenn man schreibt, dass man diesen Prozess seit Jahr mit begleitet und von Erfolg redet, obwohl der Entwurf 2024 mit Abstand der schlechteste Entwurf ist, dann muss man sich doch nicht wundern, wenn hier die Leute kein gutes Wort verlieren.
Und harmlos finde ich es auch nicht, wenn man sowas öffentlich stellt.
Die Entwürfe davor wurden vom Richterbund schon als nicht verfassungskonform eingestuft worden im Rahmen der Verbändebeteiligung und mit guten Begründungen. Und wenn dann der DBwV noch herkommt und die Aufrechterhaltung des Grundgesetzes mit der Haushaltslage des Bundes in Verbindung setzt, dann kann einen der Kragen platzen.
Eine vernünftige Stellungnahme sieht anders aus.

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14064 am: 03.09.2024 11:08 »
Ich würde gerne diejenigen, die hier so negativ über den harmlosen Text des DBwV sprechen, bitten sich selbst innerhalb irgendeiner Gewerkschaft zu arrangieren.

Ihr seid größtenteils echt unmöglich mit euren Meinungen. Sitzt offensichtlich selbst alle in irgendeiner gehobenen Dienststellung am Schreibtisch und meckert Tag ein Tag aus über alles was andere so "erarbeiten" oder auch als ihre Arbeit verkaufen.

Sicherlich ist dieser Beitrag nicht das, was wir alle von einem Verband erwarten hatten aber direkt die Auflösung zu fordern ist hart.

Der Verband ist nun mal die Interessenvertretung der Beamten und Soldaten (ansonsten auch für die Angestellten).
Die Entwürfe wurden mit den Jahren immer schlechter.
Der neue Entwurf wurde in folgenden Punkten schlechter:
- Abschmelzbeträge erhöht
- Beihilfe wurde garnicht mehr berücksichtigt (geplant war im Entwurf 2023: 90% Angehörige und Kinder und 70% ab den 1. Kind für den Beamten/Soldaten)
- fiktives Partnereinkommen wird eingerechnet, ohne Möglichkeit der Nachweiserbringung, dass dies nicht vorliegt
- AEZ wurden massiv gekürzt, so dass man jetzt mind. 3 Kinder haben muss um überhaupt von den Entwurf ein Vorteil zu haben

Und wenn man schreibt, dass man diesen Prozess seit Jahr mit begleitet und von Erfolg redet, obwohl der Entwurf 2024 mit Abstand der schlechteste Entwurf ist, dann muss man sich doch nicht wundern, wenn hier die Leute kein gutes Wort verlieren.
Und harmlos finde ich es auch nicht, wenn man sowas öffentlich stellt.
Die Entwürfe davor wurden vom Richterbund schon als nicht verfassungskonform eingestuft worden im Rahmen der Verbändebeteiligung und mit guten Begründungen. Und wenn dann der DBwV noch herkommt und die Aufrechterhaltung des Grundgesetzes mit der Haushaltslage des Bundes in Verbindung setzt, dann kann einen der Kragen platzen.
Eine vernünftige Stellungnahme sieht anders aus.

Besser hätte man es kaum sagen können. Bin ganz derselben Meinung.

Ein weiterer Punkt den ich als Argument ergänze möchte ist, dass wir unzählige Milliarden für andere Dinge rauspulvern, wie z.B. dem Ukrainekrieg.
Unterstützungsgelder aus Deutschland alleine liegen bis zum 15.01.2024 bei 41 Milliarden Euro.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/zeitenwende-ukraine-hilfen-deutschland-fluechtlinge-geld-100.html


Was kostet es eine amtsangemessene Alimentation herzustellen? Lag diese nicht bei ca. 10 Milliarden Euro..?
Wie viel wurde im Bundeshaushalt für die amtsangemessene Alimentation nun bereitgestellt? Ich meine das waren so um die 140 Million? Sprich, für uns werden 1,4% des benötigten Budgets zur Verfügung gestellt.
Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege oder meine Zahlen nicht stimmen.

Versteht mich nicht falsch, ich verstehe die Unterstützung für die Ukraine. Das Leid des Krieges ist größer als unser aller Leid. Ganz klar.  Ich habe den Ukrainekrieg jedoch nur als ein Beispiel genannt, weil es dazu einige Informationen gibt. Es gibt aber unzählige Beispiele! (Radwege in Peru etc.)
Weiteres Beispiel: https://www.wiwo.de/politik/deutschland/finanzministerium-darum-erlaesst-deutschland-anderen-laendern-fast-16-milliarden-euro-schulden/29847744.html

Aber uns die zustehende Alimentation so derart zu verweigern und so rum zu tricksen; dann noch diese Stellungnahme vom DBvW.

Was soll man dann als Staatsdiener noch dazu sagen?




KlagendePerson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14068 am: 03.09.2024 11:57 »
Ich würde gerne diejenigen, die hier so negativ über den harmlosen Text des DBwV sprechen, bitten sich selbst innerhalb irgendeiner Gewerkschaft zu arrangieren.

Ihr seid größtenteils echt unmöglich mit euren Meinungen. Sitzt offensichtlich selbst alle in irgendeiner gehobenen Dienststellung am Schreibtisch und meckert Tag ein Tag aus über alles was andere so "erarbeiten" oder auch als ihre Arbeit verkaufen.

Sicherlich ist dieser Beitrag nicht das, was wir alle von einem Verband erwarten hatten aber direkt die Auflösung zu fordern ist hart.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie diesem oder einem ähnlichen Verein angehören, ggf. etwa nicht am Schreibtisch? Anders lässt sich sonst m.E. Ihr Text bzgl. der Stellungnahme des DBwV nicht erklären. Oder mit den Worten eines deutschen Philosophen: „Wenn einer nen dicken Haufen legt, dann kann ich nicht sagen: Mhhmmm, das ist ja mal lecker Schokopudding!“

Der DBwV vertritt mit dieser Stellungnahme weder unsere Interessen noch hat die „Arbeit“ zu irgendeinem Erfolg geführt.

Aber ich bin überzeugt, dass nach langen und teuren, ggf. sogar mehreren Verfahren irgendwann unser BVerfG die Ordnung wiederherstellen wird. Denn wenn ich hiervon nicht überzeugt wäre, nämlich dass die Judikative die absichtlichen Fehler der anderen ausbügelt, ja dann sollte ich die Urkunde besser abgeben und das Land verlassen…
« Last Edit: 03.09.2024 12:07 von KlagendePerson »

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14069 am: 03.09.2024 12:17 »
Mein Lieber waynetology,

wenn du tief genug in der Materie stecken würdest, wie einige andere hier, dann würdest du verstehen, warum ein solcher Beitrag des Bundeswehrverbandes nur noch Kopfschütteln auslöst.

Was bitte ist denn an dem Text harmlos? Dieser neue Entwurf ist zu verurteilen. NICHTS daran ist gut, weil er nur darauf abzielt Kosten zu sparen und mehr nicht. ich prognostiziere, dass lediglich ein einstelliger Prozentanteil aller Beamten, Richter, Staatsanwälte und Soldaten ein paar Brotkrumen hingeschmissen bekommen wird.

Wie erklärst du denn, dass man zwar auf der einen Seite erkannt hat und zugibt, dass die bisherige Alimentation bis A11 nicht mal die 115% zur gesetzlichen Grundsicherung erreicht, aber im Zuge dieses Gesetzes letzendlich 85 - 90 %  keinen Cent mehr alimentiert werden. Das passt doch vorne und hinten nicht. Auch die Einführung der Anrechnung des Ehegatteneinkommens ist nicht nur grober Unfug sondern auch ein Schlag ins Gesicht eines jeden betroffenen? Bekommen Beamte ohne Partner dann mehr, weil man die XXXX Euro nicht ansetzen kann?

Allein zu diesen beiden, von mir nur rudimentär aufgeführten Punkten muss ein Verband sich kritisch äußern.

Es gibt auch keine Rechtfertigung für ein solches verhalten. Keine politische Lage, Keine knappen Kassen und auch keine aufgeheizte Stimmung. Wir reden hier nicht von einer Unheilbarkeit. Es müssen ganz einfach nur Haushaltsmittel bereitgestellt werden, wenn nicht durch umschichtung und Streichung ander Ausgaben, dann halt durch Kreditaufnahme.