Naja, is scho recht.
Aber auf die 115% muss man schon achten... nur Äpfel mit Äpfel vergleichen!
Das BVerfG befiehlt einen 15 % Abstand von jenem der nicht arbeitet zu jenem der wohl arbeitet.
Also von dem der zu Hause bleibt zu dem der morgens los muss.
Das kann nur der Vergleich zu einer Besoldungsgruppe sein, für die es keiner Berufsausbildung bedarf.
Wenn ich für eine Tätigkeit extra eine Ausbildung benötige, die über mehrere Monate oder Jahre andauert...
dann mach ich das nicht für 15% mehr als Bürgergeld.
Ich weiß nicht ob A3 oder A4 oder A5 da der richtige Ansatz sind. A6 mit Berufsausbildung ist es aber bestimmt nicht.
Rechnet Mal. Die 15% "Mehr" bei A6...das sind um den Dreh 2,50 Euro die Stunde. Nach 2-Jähriger Ausbildung geht man dann also für 2,50 Euro die Stunde arbeiten. Ich bin damals auf A6 angefangen. Heute würde ich es nicht mehr tun...
