Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6261557 times)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14235 am: 23.09.2024 15:44 »
Weiter beruht die Rechtsprechung zum Mindestabstand von 115% sachlich inhaltlich darauf, dass jemand, der einfachste Tätigkeiten ausübt, den entsprechenden Abstand zum "jetzt" Bürgergeld haben soll. Mit steigenden Qualifikationsanforderungen müsste der Abstand eher höher ausfallen. So z.B., wenn A5 mittlerer Dienst zum Eingangsamt wird.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14236 am: 23.09.2024 16:33 »
Weiter beruht die Rechtsprechung zum Mindestabstand von 115% sachlich inhaltlich darauf, dass jemand, der einfachste Tätigkeiten ausübt, den entsprechenden Abstand zum "jetzt" Bürgergeld haben soll. Mit steigenden Qualifikationsanforderungen müsste der Abstand eher höher ausfallen. So z.B., wenn A5 mittlerer Dienst zum Eingangsamt wird.
Eingangsamt A5 mD wäre wohl eher ein Schritt zurück..

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14237 am: 23.09.2024 16:36 »
Im Ernst: Wie viele Beamte gehen mit A3 in Pension und warum erachtet der Staat es überhaupt für notwendig, Menschen mit diesem Qualifikationsniveau auf Lebenszeit zu verbeamten, ohne sie während der Dienstzeit weiterzuentwickeln?
~ 2,8 Promille sind A2-A5
und die Masse beim Bund, also sicherlich bei der Bundeswehr und sicherlich werden die nicht Pensionäre als A3/8
Aber trotzdem muss man es beachten, dass diese (und wenn es nur einer ist) nicht unter der Mindestalimentation fällt.

Und wenn es nur einer ist, gebietet es das Recht, die Besoldung für Millionen von Beamten um 30% anzuheben ... ja, klingt schlüssig und wird das "Ansehen des Amtes in der Bevölkerung" sicher stärken, da bin ich guter Dinge ;)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14238 am: 23.09.2024 16:40 »
Ja dann doch den eD "hochentwickeln" und Bürgergeldempfänger, quasi für umsonst, zu Fahrern und Boten machen..?

Wilkinson13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14239 am: 23.09.2024 16:48 »
Naja, is scho recht.
Aber auf die 115% muss man schon achten... nur Äpfel mit Äpfel vergleichen!
Das BVerfG befiehlt einen 15 % Abstand von jenem der nicht arbeitet zu jenem der wohl arbeitet.
Also von dem der zu Hause bleibt zu dem der morgens los muss.
Das kann nur der Vergleich zu einer Besoldungsgruppe sein, für die es keiner Berufsausbildung bedarf.
Wenn ich für eine Tätigkeit extra eine Ausbildung benötige, die über mehrere Monate oder Jahre andauert...
dann mach ich das nicht für 15% mehr als Bürgergeld.
Ich weiß nicht ob A3 oder A4 oder A5 da der richtige Ansatz sind. A6 mit Berufsausbildung ist es aber bestimmt nicht.

Rechnet Mal. Die 15% "Mehr" bei A6...das sind um den Dreh 2,50 Euro die Stunde. Nach 2-Jähriger Ausbildung geht man dann also für 2,50 Euro die Stunde arbeiten. Ich bin damals auf A6 angefangen. Heute würde ich es nicht mehr tun... :-X

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14240 am: 23.09.2024 17:21 »
Im Ernst: Wie viele Beamte gehen mit A3 in Pension und warum erachtet der Staat es überhaupt für notwendig, Menschen mit diesem Qualifikationsniveau auf Lebenszeit zu verbeamten, ohne sie während der Dienstzeit weiterzuentwickeln?
~ 2,8 Promille sind A2-A5
und die Masse beim Bund, also sicherlich bei der Bundeswehr und sicherlich werden die nicht Pensionäre als A3/8
Aber trotzdem muss man es beachten, dass diese (und wenn es nur einer ist) nicht unter der Mindestalimentation fällt.

Und wenn es nur einer ist, gebietet es das Recht, die Besoldung für Millionen von Beamten um 30% anzuheben ... ja, klingt schlüssig und wird das "Ansehen des Amtes in der Bevölkerung" sicher stärken, da bin ich guter Dinge ;)
Ja, wenn man keine andere GG Konforme Lösung gäbe, dann wäre es so.

Aber ich bin sehr sicher, dass es eine andere GG Konforme Lösung gibt.
So sorgt jeder Euro mehr an Kindergeld für eine gehörige Reduktion dieser imaginären 30%.
Und wer rechnen kann wird erkennen, dass das wesentlich günstiger ist, als den Single Beamten und Pensionär lebenslang 30% mehr Geld geben zu müssen.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14241 am: 23.09.2024 18:04 »
@skywalker

Bei der Bundeswehr gibt es noch Mannschaftsdienstgrade und die fangen bei A3 an.
VOn daher stimmt dein Kommentar nur bedingt.

Fangen an, gehen aber nicht mit A3 in Pension.


Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14242 am: 23.09.2024 18:04 »
Im Ernst: Wie viele Beamte gehen mit A3 in Pension und warum erachtet der Staat es überhaupt für notwendig, Menschen mit diesem Qualifikationsniveau auf Lebenszeit zu verbeamten, ohne sie während der Dienstzeit weiterzuentwickeln?
~ 2,8 Promille sind A2-A5
und die Masse beim Bund, also sicherlich bei der Bundeswehr und sicherlich werden die nicht Pensionäre als A3/8
Aber trotzdem muss man es beachten, dass diese (und wenn es nur einer ist) nicht unter der Mindestalimentation fällt.


Der Vergleich ist im Betracht zur Allgemeinen lächerlich.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14243 am: 23.09.2024 18:08 »
Da demnächst Verhandlungsrunden stattfinden, wird dann der jetzige Entwurf geändert? Oder würde es on-top draufkommen?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14244 am: 23.09.2024 18:23 »
Da demnächst Verhandlungsrunden stattfinden, wird dann der jetzige Entwurf geändert? Oder würde es on-top draufkommen?

Es gibt direkt 2 mal nichts.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14245 am: 23.09.2024 19:30 »
Da demnächst Verhandlungsrunden stattfinden, wird dann der jetzige Entwurf geändert? Oder würde es on-top draufkommen?

Es gibt direkt 2 mal nichts.

Wie bei jeder Runde sind immer Almosen für die Beamten drinne. War immer schon so.

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14246 am: 23.09.2024 20:02 »

https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++04e6f586-79b0-11ef-bdff-432c17ab1921

Scheinbar hat verdi zusammen mit dem DGB eine Stellungnahme abgegeben. Ich konnte diese bisher aber noch nicht finden.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14247 am: 23.09.2024 20:14 »
Der Artikel gibt doch einen guten Einblick in die Würdigung seitens Verdi.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14248 am: 23.09.2024 20:33 »
Das ist nicht korrekt. Ein Beamter A3 Stufe 8 der in Pension geht hat weniger als ein Bürgergeldempfänger.
Echt? Wieviel hat der denn? nur 1200 Netto (das ist das BG was bei uns in der Stadt die Menschen maximal bekommen)? Krass.
Dann muss natürlich noch wesentlich auch ohne Familienzuschläge nachgebessert werden.

Kommt natürlich auf den Wohnort an.

Bsp München:

849€ Bruttokaltmiete + 563€ Regelsatz + 60€ Heizkosten = 1.472€ Netto

Da wird es selbst mit A5 Stufe 8 eng.
« Last Edit: 23.09.2024 20:44 von InternetistNeuland »

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14249 am: 23.09.2024 20:44 »
Kommt natürlich auf den Wohnort an.

Bsp München:

849€ Bruttokaltmiete + 563€ Regelsatz + 60€ Heizkosten = 1.472€ Netto

München ist kein "Beispiel", sondern ein Extremwert ... eventuell könnte Sylt hier noch übertrumpfen?

Wie sieht das denn in Duisburg, Bremerhaven oder Görlitz aus?