Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6284134 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16995 am: 21.07.2025 09:41 »
Das Problem ist doch, dass man in den Gesetzesbegründungen der letzten beiden Besoldungsanpassungsgesetze reingeschrieben hat, dass die Besoldung mit der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG nicht vereinbar ist. Das Problem sollte mit dem BBVangG behoben werden, was ja bekanntlich nicht geschehen ist.Vielleicht wäre es jetzt nicht mehr umsetzbar, ein weiteres Besoldungsgesetz durch das parlamentarische Verfahren zu bringen, ohne auf eine „vermeindliche“ Umsetzung der letzten Beschlüsse einzugehen.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16996 am: 21.07.2025 10:18 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16997 am: 21.07.2025 10:43 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

Hier z.B.:

„Nachdem es monatelang enttäuschend ruhig in dieser Angelegenheit war, hat das BMI jetzt auf das Drängen von ver.di und DGB reagiert. Uns wurde mitgeteilt, dass im BMI an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde, der sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses sowie auch die ebenfalls längst überfällige Überarbeitung der Bundesbesoldung gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts enthalten solle.“

https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten/++co++9850a680-5b07-11f0-bab3-81709e1910f8

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16998 am: 21.07.2025 10:59 »
Entscheidend ist doch der geplante Zeitrahmen:

ver.di begrüßt diesen ersten Schritt. Allerdings darf es zum einen nicht bei einer bloßen Ankündigung bleiben. Wir erwarten vom BMI die konkrete Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs in den kommenden Wochen. Außerdem muss schnell Klarheit geschaffen werden, ab wann Abschläge rückwirkend zum 1. April 2025 gewährt werden.
An sich wird ja immer mal wieder für ein paar Wochen ein Vorschlägen gearbeitet. Umgesetzt wurde bisher noch keiner.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16999 am: 21.07.2025 11:43 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

Das hätte ich auch, nur die Frage ist, inwiefern.
Ein Entwurf sah für 1 Kind in Mietenstufe VI (in der ich lebe) 248 EUR vor. Bei einem zweiten Entwurf waren esunfassbare 400+ EUR. Beim Dritten waren es dann 155 minus 69 EUR Abschmelz für A9 = fette 86 EUR brutto.

Wie gesagt: Ich rechne mit gar nichts mehr.
« Last Edit: 21.07.2025 11:50 von tigertom »

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17000 am: 21.07.2025 12:52 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

Das hätte ich auch, nur die Frage ist, inwiefern.
Ein Entwurf sah für 1 Kind in Mietenstufe VI (in der ich lebe) 248 EUR vor. Bei einem zweiten Entwurf waren esunfassbare 400+ EUR. Beim Dritten waren es dann 155 minus 69 EUR Abschmelz für A9 = fette 86 EUR brutto.

Wie gesagt: Ich rechne mit gar nichts mehr.

Ich verstehe Ihren Unmut mit dem alten Entwurf. Die Entwürfe davor haben mir natürlich auch besser gefallen. In meinem Fall reden wir auch nur von Mietenstufe II. Dies macht aber bei 7 berücksichtigungsfähigen Kindern noch weit über 1.500€ aus.

In NRW hats bei fleissiger Widerspruchstellung seit 2014 bis 2019 in 2021 schon mal eine ordentliche Nachzahlung gegeben. Seit 2019 bis ich nunmehr in einer obersten Bundesbehörde tätig. Seit 2021 beobachte ich
die Thematik nunmehr mit schüttelnden Kopf beim Bund. Widersprüche wurden auch seit 2021 wieder gestellt. Wobei ich das Rundschreiben des BMI rechtlich noch nicht einzuordnen vermag.

Mir ist auch bewusst, dass die zuletzt geplante Lösung keine wirkliche Lösung ist. Dies jedoch ohne die Vorstellung wie eine konkrete verfassungsmäßige Lösung aussehen könnte. Nach mehr als 31 Dienstjahren bin ich aber wohl im vorhanden Besoldungsverfahren sehr eingefahren.

Aber eine Lösung für alle Besolunggruppen, dem Leistungsprinzip, und der Tatsache dass wir Beamte von ländlich bis München bei gleicher Besoldung verstreut sind, stellt sich mir die Frage ob es überhaupt "eine" Lösung geben kann.

Die Gewerkschaften haben in dieser Thematik auch eher ein schwaches Bild abgegeben. Oder ihre Möglichkeiten waren auch eher begrenzt. Ich weiß es nicht. Seit Anfang der 2000er guckt man eigentlich zu wie die Beamten zu Sparschweinen des ÖD dekradiert wurden. von 38,5 Std/Woche bis Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung wurde alles zu Lasten der Betroffenen ausgeschlachtet.

Bei der ganzen Thematik interessiert mich auch eine evtl. Nachzahlung nur sekundär. Die Kinder wollen jetzt versorgt werden. und in der Zukunft.

Ich würde mich sehr darüber freuen wenn es denn mal weitergeht. Ob man weiter gegen etwaige neue Regelungen vorgehen muss kann man ja erst sehen wenns ne neue Regelung gäbe.

Trotzdem danke für die Info

Smud2205

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17001 am: 21.07.2025 21:13 »
Hi
Bin bisher ein stiller Mitleser.
Jetzt hab ich aber mal eine Frage Bezüglich der Wochenarbeitszeit im neuen "Tarifvertrag".
Ich als Bundesbeamter im Feuerwehrtechnischen Dienst habe eine 48 h Woche.
Wie wird es bei uns übertragen mit der Reduzierung der Wochenarbeitsstunden?
Oder bei der freiwilligen Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei erhöhung der Bezüge?

Sorry aber ich verstehe das leider nicht ganz.

Danke im voraus

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17002 am: 21.07.2025 21:14 »
Da wird vermutlich gar nicht übertragen, weshalb auch?