Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3856049 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2115 am: 03.11.2022 06:54 »
Die Beihilfe Lösung hat auch den Charme, dass sie rückwirkend nichts kostet..

Inwiefern kostet das nichts rückwirkend? Es muss doch für den einzelnen Beamten zumindest für 2021 und 2022 (Rundschreiben Seehofer) ein finanzieller Ausgleich her, wie könnte das rückwirkend mit der Erhöhung der Beihilfe gelöst werden?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2116 am: 03.11.2022 07:00 »
Vermutlich gar nicht, deswegen ja preiswert.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2117 am: 03.11.2022 07:50 »
Nunja, irgendeine Regelung muss ja zumindest für die Jahre 2021 und 2022 rückwirkend her, ansonsten wäre dieses Rundschreiben ja komplett sinnlos.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2118 am: 03.11.2022 08:06 »
Nunja, irgendeine Regelung muss ja zumindest für die Jahre 2021 und 2022 rückwirkend her, ansonsten wäre dieses Rundschreiben ja komplett sinnlos.

Hahaaa sinnlos? Willkommen in Beamtentum hahaa sinnvoll ist einfach die regelmäßige monatliche fürstliche Abgeltung

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2119 am: 03.11.2022 08:08 »
Nunja, irgendeine Regelung muss ja zumindest für die Jahre 2021 und 2022 rückwirkend her, ansonsten wäre dieses Rundschreiben ja komplett sinnlos.

Hahaaa sinnlos? Willkommen in Beamtentum hahaa sinnvoll ist einfach die regelmäßige monatliche fürstliche Abgeltung

Welche fürstliche Abgeltung?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2120 am: 03.11.2022 12:03 »
Auch Kinderlose und Beamte in der GKV müssen verfassungsgemäß alimentiert werden! Lest doch mal was Battis zur Beihilfe im Sachsen Ordner schreibt.

In der Tat. Die Sache mit der Beihilfe ist doch nur ein weiterer Taschenspielertrick.
Was ist mit den Beamten, die bereits 70 % Beihilfe bekommen da 2 Kinder KiG berechtigt und die Frau zB. in der GKV versichert ist weil sie selber arbeitet ? Haben die keinen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung ?
Das ist in meinen Augen alles nur Pfuscherei und Augenwischerei.
Die Vorgaben des BVerfG umsetzen ist die einzig gangbare Lösung.


Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2121 am: 03.11.2022 12:16 »
Auch Kinderlose und Beamte in der GKV müssen verfassungsgemäß alimentiert werden! Lest doch mal was Battis zur Beihilfe im Sachsen Ordner schreibt.

In der Tat. Die Sache mit der Beihilfe ist doch nur ein weiterer Taschenspielertrick.
Was ist mit den Beamten, die bereits 70 % Beihilfe bekommen da 2 Kinder KiG berechtigt und die Frau zB. in der GKV versichert ist weil sie selber arbeitet ? Haben die keinen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung ?
Das ist in meinen Augen alles nur Pfuscherei und Augenwischerei.
Die Vorgaben des BVerfG umsetzen ist die einzig gangbare Lösung.

Gebe dir insoweit recht, dass die ganze Diskussion um eine amtsangemessene Alimentation Pfusch vom allerfeinsten ist, und eine Schande für ein "hoch entwickeltes Industrieland". PUNKT! Diese ganze Zulagenorgie usw. Ist einfach nicht mehr nachvollziehbar und ein Witz! 10,5 % ohne neue Beihilferegelung oder 8 % mit und fertig! Aber in Deutschland muss sich ja erst mal die aufgeblähte Bürokratiewalze in Bewegung setzen bis einmal etwas passiert.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2122 am: 03.11.2022 19:26 »
So langsam kann es das BMI auch sein lassen und alles mit der Tarifregelung umsetzen. Ich empfinde das alles nur noch als erbärmlich und denke man kann diese Wertschätzung nur noch mit Wertschätzung begegnen und sich in Zukunft an der Dauer des Verfahrens im BMI orientieren. Bis da mal Geld auf dem Konto ist, ist 2024... :-X

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2123 am: 03.11.2022 20:53 »
Irgendwas wird bis 2024 vielleicht kommen aber eine verfassungskonforme Alimentation wird es nur über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung des Bundes geben.

Es wird jemand klagen müssen. Hat das denn wirklich noch kein Bundesbeamter getan? Muss man wieder alles selber machen damit sich irgendwas zum Besseren ändert?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2124 am: 04.11.2022 08:55 »
So langsam kann es das BMI auch sein lassen und alles mit der Tarifregelung umsetzen. Ich empfinde das alles nur noch als erbärmlich und denke man kann diese Wertschätzung nur noch mit Wertschätzung begegnen und sich in Zukunft an der Dauer des Verfahrens im BMI orientieren. Bis da mal Geld auf dem Konto ist, ist 2024... :-X

Nur möchte ich nicht wissen welcher Aufschrei durchs Land gehen würde, wenn der Besoldungsgesetzgeber versuchen würde, wirklich eine Erhöhung die der Besoldungsrunde + amtsangemessener Besoldung in der gleichen Tarifrunde umzusätzen  :D :D Bei der Höhe die mittlerweile da zusammenkommt dürfte so einigem Schmierblatt die Kinnlade runterfallen, und mit dem Trennen von Hintergründen haben die es ja nicht so. Ich sehe schon die Schlagzeile, "Deutsche Beamten gönnen sich Bezügeerhöhung von mehr als 20% !!!!!1!11!"
Da fragt nämloich keiner mehr nach ob eine große Erhöhung evtl vor dem Hintergrund geschiet, dass vorher über Jahre verfassungswidrig zu wenig bezahlt wurde.

Was ist eigentlich aus den Zwei Stunden pro Woche geworden, die wir seit 2009 "übergangsweise" unentgeltlich "zur Bewältigung der Finanzkrise" leisten? Da fragt in dieser Besoldungsrunde mal wieder keiner nach. Mag einigen ja egal sein, aber ich hätte die umgerechnet aufs Jahr 2,5 Wochen mehr Urlaub dann doch gerne irgendwann zurück.

uw147

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2125 am: 04.11.2022 11:08 »
"Deutsche Beamten gönnen sich Bezügeerhöhung von mehr als 20% !!!!!1!11!"

Das "Beamte = Politiker = legen sich ihr Gehalt selbst fest" ist sowieso immer das Beste  ;D

Aloha

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2126 am: 04.11.2022 11:12 »
Irgendwas wird bis 2024 vielleicht kommen aber eine verfassungskonforme Alimentation wird es nur über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung des Bundes geben.

Es wird jemand klagen müssen. Hat das denn wirklich noch kein Bundesbeamter getan? Muss man wieder alles selber machen damit sich irgendwas zum Besseren ändert?
So wird es sein. Bin selbst Landesbeamter, aber die mir bekannten Kollegen vom Bund freuen sich tatsächlich über Einmalzahlungen, Wochenendzulagen und erhoffte Familienzulagen. Widersprüche machen wenige. ("Da kümmert sich doch die die Gewerkschaft drum, oder?"). Es ist zum Haareausraufen: Es ist zum Haareausraufen: Warum verstehen viele Leute nicht, dass 100€ dauerhaft monatlich wesentlich besser ist als 1300€ einmalig? Warum schicken die Gewerkschaften nicht an alle Mitglieder Vordrucke von Widersprüche, wo man nur noch Namen und Adresse eintragen muss? usw...
« Last Edit: 04.11.2022 11:27 von Aloha »

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2127 am: 05.11.2022 05:40 »
Irgendwas wird bis 2024 vielleicht kommen aber eine verfassungskonforme Alimentation wird es nur über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur A-Besoldung des Bundes geben.

Es wird jemand klagen müssen. Hat das denn wirklich noch kein Bundesbeamter getan? Muss man wieder alles selber machen damit sich irgendwas zum Besseren ändert?
So wird es sein. Bin selbst Landesbeamter, aber die mir bekannten Kollegen vom Bund freuen sich tatsächlich über Einmalzahlungen, Wochenendzulagen und erhoffte Familienzulagen. Widersprüche machen wenige. ("Da kümmert sich doch die die Gewerkschaft drum, oder?"). Es ist zum Haareausraufen: Es ist zum Haareausraufen: Warum verstehen viele Leute nicht, dass 100€ dauerhaft monatlich wesentlich besser ist als 1300€ einmalig? Warum schicken die Gewerkschaften nicht an alle Mitglieder Vordrucke von Widersprüche, wo man nur noch Namen und Adresse eintragen muss? usw...

Kleiner Einblick als Landesbeamter einer Polizeidienststelle:

Die GdP schickt bei uns in NRW um den November Musterwidersprüche rum, bei der in der Tat, nur noch der Name und die Besoldungsstufe eingetragen werden muss. Da wir ein gut vernetztes Vertraunesleutenetzwerk haben, haben wir auf unserer Dienststelle eine Widerspruchsquote von >95%. Das funtioniert denke ich aber auch wieklich nur so gut, weil ich alle Personen persönlich anspreche, und ihnen den Antrag persönlich in die Hand drücke und mich dann auch um das verschicken kümmere.

Finanzer

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« Antwort #2128 am: 05.11.2022 11:21 »
@NvB: das ist wirklich bemerkenswert uns lobenswert. Darf man fragen ob Sie im Personalrat sind?

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2129 am: 05.11.2022 12:33 »
@NvB: das ist wirklich bemerkenswert uns lobenswert. Darf man fragen ob Sie im Personalrat sind?

Nein, aber von der GdP ein Vertrauensmann. Und zumindest in NRW als auch in der Behörde ist die GdP sehr stark vernetzt. Man muss natürlich seine "Schäfchen" klarmachen, dass je mehr Beamte einen Widerspruch einlegen, der Druck ggf. höher wird. Aber mit unserer Lösung und dem Musterwiderspruch der GdP ist das für den Einzelnen ein Zeitansatz von unter 1 Minute. Die Hürde ist also sehr gering und um den Rest kümmer ich mich dann geschlossen für die Dienststelle...