Mich würde mal die Gegenrechnung für Angestellte bei gleicher finanzieller Ausstattung interessieren.
Nur weil das Geld aus einer anderen Kasse kommt und Rücklagen gebildet werden, wird es nicht günstiger...
Man kann natürlich eine (naive) Gegenüberstellung der Lebenswegkosten in Form einer realistisch-pessimistischen Milchmädchenrechnung relativ einfach machen:
Amortisationsrechnung
a) unter folgenden vereinfachenden Annahmen:
- Ausklammern der P/G-KV (zwecks besserer Netto-Vergleichbarkeit (ebenso die Beihilfe, bei der ich bzgl. Einberechnung ratlos wäre)
- Beibehalt von VBL (immer noch öD
)
- Betrachtung der aktuellen Zahlen als inflationsbereinigt über den Lebensweg eines Beamten (Argumentation bzgl. Haltbarkeit: Ausgehend von der m.E. unstrittigen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten unter der Annahme von Tarifablschlüssen in Höhe der Inflation und im Gleichschritt mit der wirtschaftlichen Entwicklung nähme ich einen Erhalt der entsprechenden Kaufkraft an. In der Realität erwarte ich überwiegend niedrigere Abschlüsse, was die Ruhegehaltszahlungen gegenüber der Einsparungen zur aktiven Dienstzeit in ihrer Wertigkeit minderte => Betrachtung argumentativ realistisch-pessimistisch für den Haushalt)
- Betrachte Angestelltengehälter als durch E15Ü begrenzt (somit erhalten A15 und A16 im Vergleich als Angestellte in vielen Erfahrungsstufen ein gedeckeltes Einkommen)
- Betrachte einen für die Beamtenkosten unrealistisch ungünstigen Karriereverlauf (üblicherweise niedrigste Besoldungsgruppe bis kurz vor Ruhestand - dann kometenhafter Aufstieg mit jeweils 2y in den Besoldungsgruppen bis zum Erreichen der Laufbahngrenze, bzw. A16)
- Betrachte lediglich die minimale Dienstzeit für volles Ruhegehalt (40y)
- daß die Rentenkasse in Ordnung ist und nicht aus dem Haushalt bezuschußt werden muß - der Rentner den Haushalt also mit 0 Euro belastet *hust* (alternativ dürfte man in dem Vorgehen nicht das volle Ruhegehalt, sondern das Delta zwischen Ruhegehalt und Rente als Divisor nehmen - die steigerte wiederum die Wirtschaftlichkeit der Beamten => pessimistische Annahme für den Haushalt)
b) und folgendem Vorgehen:
- übertrage die Besoldungstabelle (Dienstherrenbrutto und Beamtennetto) in ein Spreadsheet
- füge den Einträgen jeweils ein mindestens in der Größenordnung "Hundert" entsprechendes Arbeitnehmernetto und das dazu passende Arbeitgeberbrutto hinzu
- Errechne das jeweilige Delta zwischen Dienstherren- und Arbeitgeberbrutto
- Dividiere das über 40 Jahre kumulierte Delta durch das erzielte Ruhegehalt, um zu erfahren, nach wievielen Jahren Ruhestand sich der Angestellte amortisiert hätte (der Beamte also teurer würde)
c) komme ich zu folgendem Ergebnis: eD: im Alter von 89 Jahren ; mD: im Alter von 86 Jahren ; gD&hD: im Alter von 85 Jahren (also in allen Fällen höher als die statistische Lebenserwartung eines Mannes in Deutschland)
In Summe für mich ein weiteres Argument, weshalb die aus der Zeit gefallene Beschäftigungsform immer noch beibehalten wurde: Die Lebenswegkosten des Beamten sind geringer als die eines Angestellten.
Wenn man sich allerdings auf die Betrachtung eines Jahreshaushalts begrenzt kommt man natürlich zu dem Schluß, daß die Ruheständler teuer ins Gewicht fallen. In Aufbauphasen des Beamtenstammes verstärken sich in der Betrachtung natürlich die Einspareffekte. In Abbauphasen, wie sie in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben, die Mehrkosteneffekte.