Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995956 times)

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3615 am: 23.01.2023 08:52 »
SwenT schreibt sich seitenweise die Finger blutig, bringt aber - zugegeben sehr eloquent - immer wieder die gleichen Argumente. Das wird irgendwann langweilig und durch ewiges Wiederholen auch nicht richtiger.

Ist vielleicht besser so. Oder an welcher Stelle ist ein Fehler geworden, dass das Wiederholen von inhaltlich nachvollziehbaren und sinnvollen Argumenten ein Beitrag zum Stören des Forenfriedens darstellen soll?  ???

Die ganzen Trolle, ja geschenkt. Aber das ist ja auch deren Arbeitsbeschreibung aber das Forum zu kritisieren, weil ich User "zuviel" Mühe geben, ja well......

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3616 am: 23.01.2023 09:17 »
Wenn man sich anschaut wieviele Neu- Foristen aus allen Wolken fallen, wenn sie diese Threads lesen und zum ersten mal gewahr werden, wie sehr der Dienstherr sie verar****, schadet ein bisschen Wiederholung wahrlich nicht.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3617 am: 23.01.2023 10:14 »
Genau um das, was ihr beide schreibt, ging (und geht) es mir hier - neben der Aufklärung über das Thema war und ist das Ziel, möglichst viele Widersprüche zu generieren. Entsprechend hat sich im Forum glücklicherweise eine Eigendynamik entwickelt, die zu Beginn nicht absehbar war, womit sich die Konklusion der beiden ursprünglichen Ziele ergibt: Wir als Leser (und Schreiber) wirken als Multiplikatoren, die das Thema mit in die Dienststellen getragen haben und tragen und die ebenso offensichtlich auf die Gewerkschaften und Verbände sowie nicht zuletzt auf politische Entscheidungsträger eingewirkt haben. Das dürfte auf's Ganze gesehen, also insgesamt nur einen kleinen Beitrag geleistet haben - aber diese kleine Beitrag sollte nicht zuletzt hinsichtlich der Widerspruchszahlen durchaus einiges gebracht haben, wie die vielen Fragen nicht erst seit Ende des letzten Jahres gerade auch von neu hier hinzugekommenen Kollegen zeigen und gezeigt haben. Wenn sich auch die Reichweite und der Einfluss des Forums hier nicht ermessen lässt, zeigen jedoch die Aufrufzahlen durchaus eine (multiplikative) Relevanz: Im Bund sind es in den letzten rund zweieinhalb Jahren über 500.000 Aufrufe, bei den Ländern über 810.000 und zu den einzelnen Ländern ebenfalls viele tausende, so bspw. (um nur gerade oben stehenden zu nennen): Thüringen mit über 11.000, Baden-Württemberg mit über 80.000, das kleine Bremen mit über 1.000 oder Hessen mit über 50.000 Aufrufen. Nun wird die Aufrufszahl natürlich auch und gerade durch die regelmäßigen Abrufe der gewohnheitsmäßigen Leser generiert - und dennoch dürfte sich ein Multiplikatoreneffekt erkennen lassen, und zwar allein schon daran, dass das Thema auf der Seite von sowohl Bund als auch Ländern immer oben bleibt. Das sich hier zeigende (Selbstvergewisserungs-)Interesse ist von daher wertvoll, weil es - davon ist auszugehen - von den Lesern hier wiederum in die Dienststellen getragen wird. Insofern ist davon auszugehen, dass es - im kleinen Rahmen, den das Forum auf's große Ganze hat - Einfluss nimmt oder genommen hat, also mit dazu beigetragen hat, dass und wie sich die Regierungen und Gesetzgeber aufgefordert gesehen haben und weiterhin sehen, mit der amtsangemessenen Besoldung zu verfahren. Wie gesagt, der Rahmen als solcher ist eher klein - aber einen größeren bundesweiten kenne ich nicht. Insofern geht's hier im besten Sinne vor allem um eines: Basisarbeit. Und die wird weiterhin nötig sein, wenn wir wollen, dass sich was ändert. Und dafür sollte auch in Kauf genommen werden, dass der eine oder die andere mal nicht ganz so freundlich aneinandergeraten - that's life und wohl auch in einem anonymen Forum kaum anders möglich.

Opa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3618 am: 23.01.2023 10:28 »
Wenn immer wieder dieselben Fragen gestellt werden, verwundert es nicht, dass die Antworten ebenfalls gleichartig ausfallen. Die Langeweile von Krazikrizz findet ihre Ursache m.E. in der Wiederholung durch die Fragesteller, es ist also falsch, den Vorwurf an Swen zu adressieren.

Auch den Fragestellern ist kein Vorwurf zu machen, da die Materie von erheblicher Komplexität ist und die gedankliche Hürde, dass der Besoldungsgesetzgeber bewusst und wiederholt gegen die Rechtsprechung des BVerfG verstößt muss ein durchschnittlicher Beamter auch erstmal nehmen.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3619 am: 23.01.2023 10:35 »
Hallo Forengemeinde,

jetzt habe ich mich dann doch mal registriert und verfolge speziell dieses Thema mit gesteigertem Interesse.

Eine Frage hätte ich. Ich habe für meinen Widerspruch letztes Jahr das Musterschreiben von Seite 169 (Danke geht an den Verfasser raus) verwendet. Geht der Widerspruch immer nur für das laufende Jahr oder geht es auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum? Ich habe prophylaktisch 2020, 2021 und 2022 in dem Schreiben angegeben.

Ich selber habe drei Kinder. Was ich teilweise so zu lesen bekam und das von einer nicht unbeträchtlichen Personenzahl auch noch unterstützt wurde, finde ich befremdlich.

Mein zweites Kind waren übrigens Zwillinge. So viel zu, man wäre nur mit Kindermachen beschäftigt. Während wir so das Leben meistern, sind sich - ich nenne es noch förmlich - unwissende Außenstehende nicht zu schade, hier geistigen Unrat zu verbreiten.

Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

So reicht jetzt auch wieder. Mehr Energie schenke ich den Akteuren nicht.


Es ist schon Wahnsinn, wenn man so manche Bundesländer (einschließlich mein Thüringen) beobachtet, was man da schon auf die Beine gestellt hat und welche großen finanziellen Unterschiede es mittlerweile gibt. Thüringen ist jetzt nicht als reiches Bundesland bekannt. Und ich pendle tgl. nach Hessen (ges. 175km) zu meiner Bundesbehörde. Vom Zeitverlust ganz zu schweigen.

Anfänglich sagte mir meine Gewerkschaft auch, dass da bald was passiere, was Grund zu Freude bereiten wird. Das sind nun 2 Jahre. Diese Gutgläubigkeit muss ein Ende haben. Daher werde ich das Thema transportieren.

Kollegiale Grüße.
« Last Edit: 23.01.2023 10:42 von Lichtstifter »

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3620 am: 23.01.2023 11:37 »
Dafür sinken auch die Kosten zum Lebensunterhalt
...nicht, wenn man studierende Kinder hat, die älter als 25 sind...

Was die Ausnahme sein sollte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3621 am: 23.01.2023 11:38 »
Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

Wieso soll denn die Gesellschaft Wertschätzung für individuelle Lebensentscheidungen erbringen?

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3622 am: 23.01.2023 11:43 »
Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

Wieso soll denn die Gesellschaft Wertschätzung für individuelle Lebensentscheidungen erbringen?

Weil auch Organisatoren glücklich sein dürften, wenn sie später jemanden haben, der ihren Ruhestand finanziert oder schlimmstenfalls die Pflege sicherstellt.

Aber der Karren wird auch schon seit Ewigkeiten vor die Wand gefahren. Vielleicht geht´s Lichtlein auf, wenn irgendwann bei 110 oder 112 die Warteschleife kommt. ;)

« Last Edit: 23.01.2023 11:52 von Lichtstifter »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3623 am: 23.01.2023 11:49 »
Hallo Forengemeinde,

jetzt habe ich mich dann doch mal registriert und verfolge speziell dieses Thema mit gesteigertem Interesse.

Eine Frage hätte ich. Ich habe für meinen Widerspruch letztes Jahr das Musterschreiben von Seite 169 (Danke geht an den Verfasser raus) verwendet. Geht der Widerspruch immer nur für das laufende Jahr oder geht es auch rückwirkend für einen gewissen Zeitraum? Ich habe prophylaktisch 2020, 2021 und 2022 in dem Schreiben angegeben.

Ich selber habe drei Kinder. Was ich teilweise so zu lesen bekam und das von einer nicht unbeträchtlichen Personenzahl auch noch unterstützt wurde, finde ich befremdlich.

Mein zweites Kind waren übrigens Zwillinge. So viel zu, man wäre nur mit Kindermachen beschäftigt. Während wir so das Leben meistern, sind sich - ich nenne es noch förmlich - unwissende Außenstehende nicht zu schade, hier geistigen Unrat zu verbreiten.

Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

So reicht jetzt auch wieder. Mehr Energie schenke ich den Akteuren nicht.


Es ist schon Wahnsinn, wenn man so manche Bundesländer (einschließlich mein Thüringen) beobachtet, was man da schon auf die Beine gestellt hat und welche großen finanziellen Unterschiede es mittlerweile gibt. Thüringen ist jetzt nicht als reiches Bundesland bekannt. Und ich pendle tgl. nach Hessen (ges. 175km) zu meiner Bundesbehörde. Vom Zeitverlust ganz zu schweigen.

Anfänglich sagte mir meine Gewerkschaft auch, dass da bald was passiere, was Grund zu Freude bereiten wird. Das sind nun 2 Jahre. Diese Gutgläubigkeit muss ein Ende haben. Daher werde ich das Thema transportieren.

Kollegiale Grüße.eltend

Normalerweise gilt bei rückwirkenden, nicht im Gesetz enthaltenen Besoldungsforderungen, der Grundsatz der zeitnahe Geltendmachung. Das heißt,  man muss seinen Antrag auf Verzicht der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung jedes Jahr neu stellen, bzw. Widerspruch einlegen.

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« Antwort #3624 am: 23.01.2023 11:52 »
Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

Wieso soll denn die Gesellschaft Wertschätzung für individuelle Lebensentscheidungen erbringen?

Weil auch Organisatoren glücklich sein dürften, wenn Sie später jemanden haben, der ihren Ruhestand finanziert oder schlimmstenfalls die Pflege sicherstellt.

Aber der Karren wird auch schon seit Ewigkeiten vor die Wand gefahren. Vielleicht geht´s Lichtlein auf, wenn irgendwann bei 110 oder 112 die Warteschleife kommt. ;)

Daseinsvorsorge ist jedoch eine staatliche aber auch individuelle Maßnahme. Kinder sind da eine Möglichkeit von vielen, weshalb bloßes Elternsein nicht zwingend Wertschätzung erforderlich macht. Zumindest staatlicherseits (und somit auch gesellschaftlich) wird ja einiges an Wertschätzung entgegengebracht.

was_guckst_du

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« Antwort #3625 am: 23.01.2023 12:37 »
Vielleicht geht´s Lichtlein auf, wenn irgendwann bei 110 oder 112 die Warteschleife kommt. ;)
..Please hold the line...alle Leitungen sind besetzt ...der nächste freie Mitarbeiter wird sich um Ihr Anliegen kümmern....durchschnittliche Wartezeit länger als 15 Minuten...Please hold the line.....(im Hintergrund die melodie von "Spiel mir das Lied vom Tod" 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

beamtenjeff

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« Antwort #3626 am: 23.01.2023 13:30 »
Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

Wieso soll denn die Gesellschaft Wertschätzung für individuelle Lebensentscheidungen erbringen?

Weil auch Organisatoren glücklich sein dürften, wenn Sie später jemanden haben, der ihren Ruhestand finanziert oder schlimmstenfalls die Pflege sicherstellt.

Aber der Karren wird auch schon seit Ewigkeiten vor die Wand gefahren. Vielleicht geht´s Lichtlein auf, wenn irgendwann bei 110 oder 112 die Warteschleife kommt. ;)

Daseinsvorsorge ist jedoch eine staatliche aber auch individuelle Maßnahme. Kinder sind da eine Möglichkeit von vielen, weshalb bloßes Elternsein nicht zwingend Wertschätzung erforderlich macht. Zumindest staatlicherseits (und somit auch gesellschaftlich) wird ja einiges an Wertschätzung entgegengebracht.

"Wertschätzung", ja, wenn man die Situation mit der Nachkriegszeit vergleicht, dann sind Elterngeld und Kindergeld natürlich eine Oase der menschlichen Güte gegenüber Familien und Kindern. Ich dachte allerdings, dass wir als Gesellschaft schon weiter sind. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, unser Bildungs-/Schulsystem ist kaputt, die private Altersvorsorge als Thema ein Witz (wenn man ohnehin schon gucken muss wo man finanziell bleibt als Familie), die Wohnungssituation lächerlich (diese nähert sich schrittweise den Verhältnissen der Nachkriegszeit, wo 5+ Menschen auf 50m² saßen).

ABER, ich kann Swen und anderen insofern auch zustimmen, als dass hier Schwarz-Weiß-Denken fehl am Platz ist, ich finde beides hat Wahrheitsgehalt: sowohl die Grundbesoldung sollte ansteigen, damit Singles ebenso gerecht besoldet werden, als auch der Familienanteil, damit den steigenden Ausgaben, insbesondere für kinderbezogenen Ausgaben, Rechnung getragen werden kann.

Es gibt eigtl keinen Grund sich hier gegenseitig anzupinkeln, wir sitzen alle im gleichen Boot. Und die Schieflage kommt bei uns allen derzeit an, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger, je nach Sitzplatz.

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« Antwort #3627 am: 23.01.2023 13:47 »
Aber es passt zum Bild, was die Gesellschaft von Kindern / kinderreichen Familien hat. Dafür, dass diese den Karren jetzt und später aus dem Dreck holen sollen, kommt wenig Wertschätzung entgegen.

Wieso soll denn die Gesellschaft Wertschätzung für individuelle Lebensentscheidungen erbringen?

Weil auch Organisatoren glücklich sein dürften, wenn Sie später jemanden haben, der ihren Ruhestand finanziert oder schlimmstenfalls die Pflege sicherstellt.

Aber der Karren wird auch schon seit Ewigkeiten vor die Wand gefahren. Vielleicht geht´s Lichtlein auf, wenn irgendwann bei 110 oder 112 die Warteschleife kommt. ;)

Daseinsvorsorge ist jedoch eine staatliche aber auch individuelle Maßnahme. Kinder sind da eine Möglichkeit von vielen, weshalb bloßes Elternsein nicht zwingend Wertschätzung erforderlich macht. Zumindest staatlicherseits (und somit auch gesellschaftlich) wird ja einiges an Wertschätzung entgegengebracht.

"Wertschätzung", ja, wenn man die Situation mit der Nachkriegszeit vergleicht, dann sind Elterngeld und Kindergeld natürlich eine Oase der menschlichen Güte gegenüber Familien und Kindern. Ich dachte allerdings, dass wir als Gesellschaft schon weiter sind. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, unser Bildungs-/Schulsystem ist kaputt, die private Altersvorsorge als Thema ein Witz (wenn man ohnehin schon gucken muss wo man finanziell bleibt als Familie), die Wohnungssituation lächerlich (diese nähert sich schrittweise den Verhältnissen der Nachkriegszeit, wo 5+ Menschen auf 50m² saßen).

ABER, ich kann Swen und anderen insofern auch zustimmen, als dass hier Schwarz-Weiß-Denken fehl am Platz ist, ich finde beides hat Wahrheitsgehalt: sowohl die Grundbesoldung sollte ansteigen, damit Singles ebenso gerecht besoldet werden, als auch der Familienanteil, damit den steigenden Ausgaben, insbesondere für kinderbezogenen Ausgaben, Rechnung getragen werden kann.

Es gibt eigtl keinen Grund sich hier gegenseitig anzupinkeln, wir sitzen alle im gleichen Boot. Und die Schieflage kommt bei uns allen derzeit an, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger, je nach Sitzplatz.

Auf das Thread-Thema bezogen gebe ich dir recht.

SwenTanortsch

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« Antwort #3628 am: 23.01.2023 13:47 »
Du bringst es mit den abschließenden Worten auf den Punkt, beamtenjeff. Dabei sind die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Anhebung der Grundgehälter eindeutig, wenn auch eben so formuliert, dass die Gesetzgeber gezielt über die Eindeutigkeit hinweggehen. Zentrales Prüfungskriterium ist das der "Mindestbesoldung", wie das in den ZBR-Beitrag aus dem Mai letzten Jahres dargelegt und am Berliner Beispiel konkretisiert worden ist. Im Verlauf des Frühjahrs wird es dort einen weiteren Beitrag zum Thema geben, der den ersten Beitrag fortführt und den engen Zusammenhang des Mindestalimentationsgebots und des Gebots des Abstands zwischen den Besoldungsgruppen anhand der anhängigen Entscheidung zur bremischen Besoldung ein weiteres Mal konkretisiert. In Anbetracht des Verletzungsgrads, der sich anhand der Mindestbesoldung betrachten lässt, ist es in allen 17 Rechtskreisen ausgeschlossen, zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, ohne die Grundgehaltssätze zu erhöhen - und dem Bundesverfassungsgericht geht es dabei auch um den einzelnen Beamten und sein grundrechtsgleiches Individualrecht auf eine amtsangemessene Alimentation, aber ebenso und hinsichtlich des Allgemeininteresses an einer unabhängigen und rechtstreuen Verwaltung genauso und nicht minder um deren Qualitätserhalt. Jener lässt sich nicht allein über familienbezogene Besoldungsbestandteile stärken, sondern für ihn ist es unabdingbar, dass die Unabhängigkeit und Attraktivität des öffentlichen Diensts erhalten bleibt bzw. mindestens, was letztere angeht, deutlich gestärkt werden.

Yasper

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« Antwort #3629 am: 23.01.2023 14:09 »
https://www.dbb.de/artikel/silberbach-oeffentlicher-dienst-pocht-auf-massive-lohnsteigerung.html

[...]

Der Bund soll außerdem die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten entsprechend erhöhen. Silberbach: „Die vollständige Übertragung ist nicht verhandelbar, der Tarifabschluss muss zeit- und inhaltsgleich übernommen werden. Zumal die Alimentation der Beamtinnen und Beamten ja gerade ohnehin eine Riesenbaustelle ist und vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform bewertet wird.“

[...]