Es ist so, wie Du schreibst, Bastel. Hier liegen zwei nicht vergleichbare Rechtsverhältnisse vor, was im Forum ja schon vielfach betrachtet worden ist. Da sich der Beamte in einem Sonderrechtsverhältnis befindet, [...]
Dass diese meine Ausführungen für einen Tarifbeschäftigten höchstwahrscheinlich wenig befriedigend sind, kann ich mir denken - aber es hat wenig Sinn beide Rechtsinstitute gegeneinander auszuspielen. [...]
Am Ende des Tages kommt der TBler zu mir hin und fragt mich, warum ist das so. Ich antworte, "naja, ist doch klar, du bist ein anderes Rechtsverhältnis, ich habe ein Sonderrechtsverhältnis. Deine Kinder werden das bestimmt verstehen wenn es beim nächsten Weihnachten heißt, "nur angucken meine Lieben!"
Ich will sagen, dass das so verdammt theoretisch ist, dass es kein Mensch versteht. Juristisch vielleicht schon, aber doch verdammt nochmal nicht menschlich. Was ist das alles für ein System, wenn ich Barsch angeln werde, weil ich es kann und mein ebenfalls relativ kinderreicher TBler einmal im Jahr für 10 Tage an die Ostsee zum Baden gehen darf (obwohl, das ist auch schon recht teuer alles geworden). So ein System hat keine Zukunft und deshalb entwickeln sich schleichend sozialistische Züge in diesem Land. Die Einebnung der Besoldungsstufen ist nur ein Symptom dieses Wandels. Vielleicht ist das auch der einzige Weg, keine Ahnung. Wenn es soweit ist, bin ich schon lange tot. Meine Kinder werden das noch voll mitmachen alles. Gnade uns Gott, dem Allmächtigen
Zunächst tut es mir leid, Abraham, dass Du, wenn ich das richtig lese, im Moment in einer Krise bist und wünsche Dir, dass Du nach Möglichkeit wieder aus ihr herausfindest.
Das, was ich schreibe, ist aber nun einmal die Rechtsgrundlage - sie bestimmt gesellschaftlich, was im Rahmen unserer Rechtsordnung möglich ist und was nicht. Die Betrachtung des Rechts ist im Berufsleben m.E. gesund, um sowohl gegen eigene und fremde Illussionen als auch gegen die Interessen derer Schutz zu schaffen, die es mit ihm (den Recht) nicht sonderlich genau nehmen, sofern es ihnen in den Kram passt.
Was kannst Du also dem TB'ler antworten? Als jemand, der schon lange Personalrat ist, würde ich antworten, was Sache ist. Also durchaus die unterschiedlichen Rechtsverhältnisse erklären, um so die Sache klären zu können. Im Anschluss würde ich das sagen, was weiterhin Sache ist: dass der Arbeitgeber und Dienstherr ein Ziel hat, nämlich hinsichtlich seiner Tarifbeschäftigten die Löhne gedrückt und hinsichtlich seiner Beamten die Alimentation verfassungswidrig zu halten; dass weder das eine noch das andere für die Beschäftigten sinnvoll ist; dass aber weder die einen (die Tarifbeschäftigten) noch die anderen (die Beamten) dafür die Verantwortung tragen; dass jeder einzelne nicht ohne deutliches Engagement für die eigene Sache davon ausgehen kann, dass sich daran etwas ändert; dass er also schauen muss, ob er bereit und auch kräftemäßig in der Lage dazu ist, sich stärker gegen die konkreten problematischen Verhältnisse zu engagieren; dass er ansonsten nur darauf hoffen kann, dass andere dazu bereit und kräftemäßig in der Lage sind; dass er ggf. als Tarifbeschäftigter die Augen offen halten sollte, ob ihm nicht andere Türen offenstehen, denn Fachkräftemangel herrscht allüberall.
So sehe ich die Sachlage - Du kannst sie, die Sachlage, als Vorgesetzter und ich kann sie als Personalrat hinsichtlich der Entlohnung und Besoldung nicht ändern. Aber jedem Beschäftigten sollte das auch klar sein; denn es sind erwachsene Menschen und der öffentliche Dienst hat nicht erst in den letzten Jahren die Tendenz entwickelt, sein Personal eher kurz zu halten. Das ist nicht jedem bewusst, wenn er in jungen Jahren seine Berufsziele in den Blick nimmt. Aber wenn einem das bewusst wird, sollte man aufpassen, dass man die Verantwortung dort belässt, wo sie nun einmal ist - und sie liegt eben nicht bei dem einzelnen Beamten oder den einzelnen Tarifbeschäftigten. Entsprechend kann nur eine Gruppe ein Interesse daran haben, dass beide Beschäftigungsverhältnisse gegeneinander ausgespielt werden - und jenes Interesse liegt nicht bei der Gruppe der Beschäftigten.