Das Thema nervt mich inzwischen so richtig. Wenn jemand eine Anleitung sucht, wie man seine Mitarbeiter so richtig demotiviert, findet er diese hier. Jedem ist bei Ernennung klar gewesen, dass er im ÖD nicht das verdient, was in der Privatwirtschaft möglich ist. Sämtliche Kommilitonen (vernünftiger Notenschnitt vorausgesetzt) von damals haben inzwischen Gehälter, die mindestens dem dreifachen meiner Besoldung entsprechen. Mein Gehalt hingegen ist unter Berücksichtigung der Inflation seit 20 Jahren unverändert bzw. sogar eher negativ.
Durch alle Besoldungsgruppen fehlen hier 20 bis 30% beim Grundgehalt. DAS ist übrigens auch die Ursache für die Verletzung des Abstandsgebots. Nun wird bei den Ländern massiv bei den Kinderzuschlägen und Mietzuschlägen draufgepackt, um den verfassungswidrigen Zustand zu heilen. Der Bund macht einfach mal jahrelang nichts und präsentiert dann einen Entwurf, der neben dem ersten Faustschlag (20 Jahre 0 Erhöhung) nun einen weiteren Tiefschlag bedeutet.
Hier im Forum und im Kollegenkreis streiten sich die Singles und Kinderreichen, wer denn nun wieviel mehr bekommen sollte. In meinen Augen ist das alles Schwachsinn. Das Grundgehalt sollte so hoch sein, dass hiermit ein auskömmliches Leben möglich ist. Gerne kann mit kleinen Kinderzuschlägen dann noch ein Bonbon verteilt werden, aber das Grundgehalt muss so hoch sein, dass hiermit alles abgedeckt ist.
In meinem Fall wäre ich bei +30% Grundgehalt komplett zufrieden und würde weiter hoch motiviert meiner Verpflichtung nachkommen. Damit wäre ich nach meiner laienhaften Berechnung endlich wieder annähernd auf dem Niveau im Jahr 2000 besoldet. Dazu kommt dann noch die Übertragung der laufenden Tarifverhandlungen(3000 Einmalzahlung und 7% schätze ich) und es wäre optimal.
Leider sind dies feuchte Träume, die nie Realität werden. Also bleibt nur eines: Diensterfüllung so, dass kein Disziplinarverstoß vorliegt. Zusatzaufgaben etc. werde ich nicht mehr übernehmen. In unserer Behörde bedeutet dies so zu arbeiten wie es hier alle kennen dürften: Mittelmaß. Wenn nun ein Highperformer 😊, dem sämtliche Aufgaben nach 20 Jahren locker von der Hand gehen, der sein Aufgabengebiet immer im Griff hat, Zusatzaufgaben wahrnimmt, die B-Ebene zeitweise vertritt, keine Fehltage hat, dafür immer top Beurteilungen usw. hatte, nur noch so arbeitet wie derjenige, der wenig kann, immer überfordert ist, nicht klarkommt, kurz vorm Burnout steht... Ja dann ist dieser vermutlich in kürzester Zeit mit seiner Verpflichtung fertig.
Dazu dann Annehmlichkeiten wie Homeoffice, Dienstwagen on top, Sabbatjahr, etc. und es führt dazu, dass der Verfassugsverstoss des obersten Dienstherrn garnicht mehr so sehr nervt. Natürlich wird die lokale B-Ebene es nciht verstehen, wenn die Zugpferde plötzlich abschalten, aber wir sind uns hier im Kollegenkreis einig: Wir lassen uns nicht mehr vera*.
Mit dem um 37% zu niedrigen Taschengeld (im Vergleich zum Gehalt der holden Gattin in der Privatwirtschaft) kommt man klar, widmet sich - in der Freizeit natürlich - der Geld-/Aktienanlage, um die fehlenden 37% auszugleichen und sieht zu, dass die Work Life Balance eindeutig den Fokus auf Life bekommt. Wenn ein Vertragspartner seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht einhält, ja dann...
Den Anfängern ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen. Und natürlich zu prüfen, ob nicht doch in die Wirtschaft gewechselt wird.
Das, was Du schreibst, ist genau die Tendenz, die das Bundesverfassungsgericht verhindern will, weshalb es wiederkehrend auf das Qualitätsmerkmal als maßgebliches Element zur Begründung einer amtsangemessenen Alimentation hinweist, Uffze. Um ein weiteres Mal moralisch zu werden - in dem, was die Dienstherrn, egal, ob schwarz, rot, gelb, grün, superrot oder weizenbierweißblau, tun, findet sich die alte paternalistische Vorstellung wieder, dass langfristig die Beamten ja doch nicht schneller verwalten, die Richter nicht genauer richten und die Soldaten weiterhin nicht präziser schießen würden, wenn man ihnen nun kurzfristig eine deutlich höhere Grundbesoldung gewährte, dass also die Beschäftigten ganz schnell wieder vergessen würden, dass man ihnen eine unvorstellbare Wohltat zugetan habe, indem man ihnen das gewährte, was ihnen zusteht, um kurze Zeit später nur weiterzumachen als wie zuvor und also das Beneficium vergessen und wie ungezogene Kinder nach neuen Wohltaten krähen würden, weshalb man ihnen notwendigerweise nur Brosamen zuerkennen sollte, weil alles andere zum selbigen Ergebnis führte, sodass man am Ende wieder beim ehernen Lohngesetz landet, das heute im Gefolge der sprachlichen Versozialdemokratisierung der Gesellschaft und unter den Bedingungen eines gar nicht freundlich genug verstehbaren Neoliberalismus nicht als antiquierter Treiber von Erwerbsarmut betrachtet werden sollte, sondern als Fortschrittsmotor, damit der Büttel sich weiter nach der Decke strecke, wolle er besser besoldet werden, also in der Rangfolge der Besoldungsgruppen aufsteigen; denn eine andere Möglichkeit der Besserbesoldung hat er nicht, der alte Lümmel, außer den Aufstieg aus niederen Rängen in die lichten Höhen höherer Ämter, solange er nicht amtsangemessen besoldet wird. Solle er sich doch also strecken, der Büttel, und also folgsam sein, tun und lassen, was man ihm sage, denn man sagt ihm nichts Falsches, sondern die herrschende Meinung, die er brav solange und darüber hinaus exkutiere, bis auch er - für ihn im Idealfall gar mehrfach - die Glückseligkeit der besseren Besoldung qua Aufstieg erfahre, man darf es auch Beförderung nennen, sollte sie aber nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln verwechseln, sodass die Qualität praktisch schon ganz von alleine komme.
Genau gegen dieser Art Paternalismus wendet sich das Bundesverfassungsgericht, indem es regelmäßig wiederholt: "Die Besoldung des Beamten stellt kein Entgelt für bestimmte konkrete Dienstleistungen dar, sondern ist eine 'Gegenleistung' des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann" (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 -, Rn. 123)
Und deshalb, um nicht zuletzt die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Berufsbeamtentums zu garantieren, hat es sein systematisches Prüferverfahren entwickelt, mit dem die Höhe der Alimentation als amtsangemessen oder nicht mehr amtsangemessen betrachtet werden kann - und dabei geht es hinsichtlich des Abstandsgebots eben nicht, wie Du richtig schreibst, Ryan, materiell darum, allein die Abstände der Grundgehaltssätze zu gewährleisten, da mit ihnen eine unterschiedliche Wertigkeit der Ämter verbunden ist, sondern am Ende muss die wirtschaftliche Unabhängigkeit sichergestellt bleiben, nicht zuletzt um damit die Unabhängigkeit der Amtsführung zu garantieren, weshalb Nebenkomponenten der Besoldung wie familienbezogene Leistungen nicht zur Hauptkomponente werden dürfen, da mit ihrer die Besoldung differenzierenden Funktion ebenso die Unabhängigkeit des Beamtentums unterhöhlt werden kann, indem man sie wie Wohltaten jenen gewährte, denen man gewogen ist, weil sie ebenso das vergessen, was gerade zitiert wurde, und den anderen eben nicht. Soweit sind wir zum Glück heute nicht - aber mit den aus Spargründen vollzogenen Besoldungsdifferenzierungen wird genau jene Aushöhlung des Berufsbeamtentums betrieben, auch wenn das Ziel weiterhin nicht ist, die Gefügigkeit des Beamtenapparats herzustellen; diese wird damit aber halb billigend und halb bewusst in Kauf genommen, wie ich das im ersten Absatz ein wenig überspitzt dargestellt habe (auch deshalb schreibt Ulrich Battis von den unabsehbaren Folgen, die sich aus der von den Besoldungsgesetzgebern herbeigeführten Verfassungskrise ergeben). Wer zur nötigen Verbesserung seines Gehalts auf den Aufstieg in der Rangordnung angewiesen ist, weil ansonsten keine der wirtschaftlichen Notwendigkeit nach nötige Erhöhung der Besoldung erreicht werden kann, solange diese nicht treupflichtgemäß amtsangemessen erhöht wird, der opponiert eher nicht; in diesem Mechanismus findet sich das paternalistische Element.
Und da kann man nun als Kopf derer, die für den Entwurf verantwortlich zeichnen, im Ausland gerne bunte Armbinden tragen - nach innen hin verfolgt man hinsichtlich des Beamtenwesens genau die Politik, gegen die sich eine einstmals tatsächlich progressive Sozialdemokratie gewandt hat, und zwar nicht zuletzt, weil jene verstanden hatte, das staatliche und gesellschaftliche Reformen nur möglich sind mit einem gehaltvollen öffentlichen Dienst. Die Klima-, Energie- Bundeswehr- oder welche Wende auch immer wird nicht funktionieren, wenn man weder über einen qualitativ hochwertigen noch über einen motivierten öffentlichen Dienst verfügt - auch darin bricht sich die Kurzsichtigkeit solcher Entwürfe, deren dafür Letztverantwortliche höchstwahrscheinlich noch immer glauben, ein leistungsstarker, weil auch leistungswilliger öffentlicher Dienst wachse quasi naturwüchsig an Bäumen irgendwo in unserem schönen deutschen Wald und der Fachkräftemangel sei eben ein Mangel, der mit Kraft in irgendwelche Fächer unwichtiger Beamtenstuben verstaut werden könne, weil er sich nicht digitalisieren lässt, sodass er dort gut aufgehoben sei. "Nach mir die Sintflut", ist hinsichtlich der Besoldung das Motto auch dieser Bundesregierung, die sich sicher meint, dass es von ihrer Beantragung und Genehmigung bis zum ersten Spatenstich ihrer Ausführung eh noch so lange dauern wird, dass bis dahin sämtliche rostige Eimer in den maroden Amtsstuben der Republik, mittels derer die Folgen des undichten Flachdachs abgemildert werden, ausreichen, um sie vergessen zu machen. Vielleicht stellt man auch alsbald entsprechend Schilder auf ("Sintflut hier verboten. Bei Rückfragen rufen Sie bitte nicht den aus fachkräftemangeltechnischen Gründen nicht vorhandenen Sachbearbeiter an. Sie werden zeitgleich systemgerecht durchgeschaltet. Ziehen Sie dazu einfach eine Marke am Markenziehendgerät, das leider derzeit defekt ist. Beim Herausgehen grüßt sie der Pförtner, der zurzeit aus besoldungsrechtlichen Gründen den Dienststellenleiter vertritt. Insofern gilt auch hier: Ruhe bitte.") Und darüber hinaus ist sie auch noch gar nicht im Hochwasserschutzgesetz hinreichend geregelt, weswegen sie gefälligst solange zu warten hat, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet und mit der entsprechenden Gute-Wetter-Sintflutvertagungsausführungs-Verordnung (GuWeSiVertaus-VO) bis auf Weiteres ordnungsgmäß geregelt ist. Schließlich kann in Zeiten des Klimawandels so ein bisschen Sintflut auch gar nicht schaden in Anbetracht der ausgetrockneten Böden.