Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014460 times)

DerAuswärtigeimNirgendwo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4290 am: 04.02.2023 13:48 »
Ich selbst in meiner persönlichen Situation unterstütze ebenfalls den Gedanken, dass das Grundgehalt genügend hergibt, damit meine Frau die Wahl hat zwischen Arbeitsaufnahme oder Kinderbetreuung.

In meinem Fall kann derzeit meine Frau aus Gründen keine Arbeit aufnehmen.
Bei einer möglichen anstehenden Versetzung nach Berlin würde die Miete für eine 3 Personen Wohnung und die anfallenden einfachen Lebenskosten mein Grundgehalt A7 und die Familienersparnisse einfach auffressen.

Eine Wohnung aus der Wohnungsfürsorge 65m2 kostet alleine schon im äußersten Randbezirk Berlins 620€ Miete +250 Nebenkosten + (laut Ausschreibung) 300€ Heizkosten. Und das ist leider noch eine der günstigen Wohnungen….

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4291 am: 04.02.2023 14:11 »
Das Thema nervt mich inzwischen so richtig. Wenn jemand eine Anleitung sucht, wie man seine Mitarbeiter so richtig demotiviert, findet er diese hier. Jedem ist bei Ernennung klar gewesen, dass er im ÖD nicht das verdient, was in der Privatwirtschaft möglich ist. Sämtliche Kommilitonen (vernünftiger Notenschnitt vorausgesetzt) von damals haben inzwischen Gehälter, die mindestens dem dreifachen meiner Besoldung entsprechen. Mein Gehalt hingegen ist unter Berücksichtigung der Inflation seit 20 Jahren unverändert bzw. sogar eher negativ.

Durch alle Besoldungsgruppen fehlen hier 20 bis 30% beim Grundgehalt. DAS ist übrigens auch die Ursache für die Verletzung des Abstandsgebots. Nun wird bei den Ländern massiv bei den Kinderzuschlägen und Mietzuschlägen draufgepackt, um den verfassungswidrigen Zustand zu heilen. Der Bund macht einfach mal jahrelang nichts und präsentiert dann einen Entwurf, der neben dem ersten Faustschlag (20 Jahre 0 Erhöhung) nun einen weiteren Tiefschlag bedeutet.

Hier im Forum und im Kollegenkreis streiten sich die Singles und Kinderreichen, wer denn nun wieviel mehr bekommen sollte. In meinen Augen ist das alles Schwachsinn. Das Grundgehalt sollte so hoch sein, dass hiermit ein auskömmliches Leben möglich ist. Gerne kann mit kleinen Kinderzuschlägen dann noch ein Bonbon verteilt werden, aber das Grundgehalt muss so hoch sein, dass hiermit alles abgedeckt ist.

In meinem Fall wäre ich bei +30% Grundgehalt komplett zufrieden und würde weiter hoch motiviert meiner Verpflichtung nachkommen. Damit wäre ich nach meiner laienhaften Berechnung endlich wieder annähernd auf dem Niveau im Jahr 2000 besoldet. Dazu kommt dann noch die Übertragung der laufenden Tarifverhandlungen(3000 Einmalzahlung und 7% schätze ich) und es wäre optimal.

Leider sind dies feuchte Träume, die nie Realität werden. Also bleibt nur eines: Diensterfüllung so, dass kein Disziplinarverstoß vorliegt. Zusatzaufgaben etc. werde ich nicht mehr übernehmen. In unserer Behörde bedeutet dies so zu arbeiten wie es hier alle kennen dürften: Mittelmaß. Wenn nun ein Highperformer 😊, dem sämtliche Aufgaben nach 20 Jahren locker von der Hand gehen, der sein Aufgabengebiet immer im Griff hat, Zusatzaufgaben wahrnimmt, die B-Ebene zeitweise vertritt, keine Fehltage hat, dafür immer top Beurteilungen usw. hatte, nur noch so arbeitet wie derjenige, der wenig kann, immer überfordert ist, nicht klarkommt, kurz vorm Burnout steht... Ja dann ist dieser vermutlich in kürzester Zeit mit seiner Verpflichtung fertig.

Dazu dann Annehmlichkeiten wie Homeoffice, Dienstwagen on top, Sabbatjahr, etc. und es führt dazu, dass der Verfassugsverstoss des obersten Dienstherrn garnicht mehr so sehr nervt. Natürlich wird die lokale B-Ebene es nciht verstehen, wenn die Zugpferde plötzlich abschalten, aber wir sind uns hier im Kollegenkreis einig: Wir lassen uns nicht mehr vera*.

Mit dem um 37% zu niedrigen Taschengeld (im Vergleich zum Gehalt der holden Gattin in der Privatwirtschaft) kommt man klar, widmet sich - in der Freizeit natürlich - der Geld-/Aktienanlage, um die fehlenden 37% auszugleichen und sieht zu, dass die Work Life Balance eindeutig den Fokus auf Life bekommt. Wenn ein Vertragspartner seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht einhält, ja dann...

Den Anfängern ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen. Und natürlich zu prüfen, ob nicht doch in die Wirtschaft gewechselt wird.

Das, was Du schreibst, ist genau die Tendenz, die das Bundesverfassungsgericht verhindern will, weshalb es wiederkehrend auf das Qualitätsmerkmal als maßgebliches Element zur Begründung einer amtsangemessenen Alimentation hinweist, Uffze. Um ein weiteres Mal moralisch zu werden - in dem, was die Dienstherrn, egal, ob schwarz, rot, gelb, grün, superrot oder weizenbierweißblau, tun, findet sich die alte paternalistische Vorstellung wieder, dass langfristig die Beamten ja doch nicht schneller verwalten, die Richter nicht genauer richten und die Soldaten weiterhin nicht präziser schießen würden, wenn man ihnen nun kurzfristig eine deutlich höhere Grundbesoldung gewährte, dass also die Beschäftigten ganz schnell wieder vergessen würden, dass man ihnen eine unvorstellbare Wohltat zugetan habe, indem man ihnen das gewährte, was ihnen zusteht, um kurze Zeit später nur weiterzumachen als wie zuvor und also das Beneficium vergessen und wie ungezogene Kinder nach neuen Wohltaten krähen würden, weshalb man ihnen notwendigerweise nur Brosamen zuerkennen sollte, weil alles andere zum selbigen Ergebnis führte, sodass man am Ende wieder beim ehernen Lohngesetz landet, das heute im Gefolge der sprachlichen Versozialdemokratisierung der Gesellschaft und unter den Bedingungen eines gar nicht freundlich genug verstehbaren Neoliberalismus nicht als antiquierter Treiber von Erwerbsarmut betrachtet werden sollte, sondern als Fortschrittsmotor, damit der Büttel sich weiter nach der Decke strecke, wolle er besser besoldet werden, also in der Rangfolge der Besoldungsgruppen aufsteigen; denn eine andere Möglichkeit der Besserbesoldung hat er nicht, der alte Lümmel, außer den Aufstieg aus niederen Rängen in die lichten Höhen höherer Ämter, solange er nicht amtsangemessen besoldet wird. Solle er sich doch also strecken, der Büttel, und also folgsam sein, tun und lassen, was man ihm sage, denn man sagt ihm nichts Falsches, sondern die herrschende Meinung, die er brav solange und darüber hinaus exkutiere, bis auch er - für ihn im Idealfall gar mehrfach - die Glückseligkeit der besseren Besoldung qua Aufstieg erfahre, man darf es auch Beförderung nennen, sollte sie aber nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln verwechseln, sodass die Qualität praktisch schon ganz von alleine komme.

Genau gegen dieser Art Paternalismus wendet sich das Bundesverfassungsgericht, indem es regelmäßig wiederholt: "Die Besoldung des Beamten stellt kein Entgelt für bestimmte konkrete Dienstleistungen dar, sondern ist eine 'Gegenleistung' des Dienstherrn dafür, dass sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann" (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12 -, Rn. 123)

Und deshalb, um nicht zuletzt die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Berufsbeamtentums zu garantieren, hat es sein systematisches Prüferverfahren entwickelt, mit dem die Höhe der Alimentation als amtsangemessen oder nicht mehr amtsangemessen betrachtet werden kann - und dabei geht es hinsichtlich des Abstandsgebots eben nicht, wie Du richtig schreibst, Ryan, materiell darum, allein die Abstände der Grundgehaltssätze zu gewährleisten, da mit ihnen eine unterschiedliche Wertigkeit der Ämter verbunden ist, sondern am Ende muss die wirtschaftliche Unabhängigkeit sichergestellt bleiben, nicht zuletzt um damit die Unabhängigkeit der Amtsführung zu garantieren, weshalb Nebenkomponenten der Besoldung wie familienbezogene Leistungen nicht zur Hauptkomponente werden dürfen, da mit ihrer die Besoldung differenzierenden Funktion ebenso die Unabhängigkeit des Beamtentums unterhöhlt werden kann, indem man sie wie Wohltaten jenen gewährte, denen man gewogen ist, weil sie ebenso das vergessen, was gerade zitiert wurde, und den anderen eben nicht. Soweit sind wir zum Glück heute nicht - aber mit den aus Spargründen vollzogenen Besoldungsdifferenzierungen wird genau jene Aushöhlung des Berufsbeamtentums betrieben, auch wenn das Ziel weiterhin nicht ist, die Gefügigkeit des Beamtenapparats herzustellen; diese wird damit aber halb billigend und halb bewusst in Kauf genommen, wie ich das im ersten Absatz ein wenig überspitzt dargestellt habe (auch deshalb schreibt Ulrich Battis von den unabsehbaren Folgen, die sich aus der von den Besoldungsgesetzgebern herbeigeführten Verfassungskrise ergeben). Wer zur nötigen Verbesserung seines Gehalts auf den Aufstieg in der Rangordnung angewiesen ist, weil ansonsten keine der wirtschaftlichen Notwendigkeit nach nötige Erhöhung der Besoldung erreicht werden kann, solange diese nicht treupflichtgemäß amtsangemessen erhöht wird, der opponiert eher nicht; in diesem Mechanismus findet sich das paternalistische Element.

Und da kann man nun als Kopf derer, die für den Entwurf verantwortlich zeichnen, im Ausland gerne bunte Armbinden tragen - nach innen hin verfolgt man hinsichtlich des Beamtenwesens genau die Politik, gegen die sich eine einstmals tatsächlich progressive Sozialdemokratie gewandt hat, und zwar nicht zuletzt, weil jene verstanden hatte, das staatliche und gesellschaftliche Reformen nur möglich sind mit einem gehaltvollen öffentlichen Dienst. Die Klima-, Energie- Bundeswehr- oder welche Wende auch immer wird nicht funktionieren, wenn man weder über einen qualitativ hochwertigen noch über einen motivierten öffentlichen Dienst verfügt - auch darin bricht sich die Kurzsichtigkeit solcher Entwürfe, deren dafür Letztverantwortliche höchstwahrscheinlich noch immer glauben, ein leistungsstarker, weil auch leistungswilliger öffentlicher Dienst wachse quasi naturwüchsig an Bäumen irgendwo in unserem schönen deutschen Wald und der Fachkräftemangel sei eben ein Mangel, der mit Kraft in irgendwelche Fächer unwichtiger Beamtenstuben verstaut werden könne, weil er sich nicht digitalisieren lässt, sodass er dort gut aufgehoben sei. "Nach mir die Sintflut", ist hinsichtlich der Besoldung das Motto auch dieser Bundesregierung, die sich sicher meint, dass es von ihrer Beantragung und Genehmigung bis zum ersten Spatenstich ihrer Ausführung eh noch so lange dauern wird, dass bis dahin sämtliche rostige Eimer in den maroden Amtsstuben der Republik, mittels derer die Folgen des undichten Flachdachs abgemildert werden, ausreichen, um sie vergessen zu machen. Vielleicht stellt man auch alsbald entsprechend Schilder auf ("Sintflut hier verboten. Bei Rückfragen rufen Sie bitte nicht den aus fachkräftemangeltechnischen Gründen nicht vorhandenen Sachbearbeiter an. Sie werden zeitgleich systemgerecht durchgeschaltet. Ziehen Sie dazu einfach eine Marke am Markenziehendgerät, das leider derzeit defekt ist. Beim Herausgehen grüßt sie der Pförtner, der zurzeit aus besoldungsrechtlichen Gründen den Dienststellenleiter vertritt. Insofern gilt auch hier: Ruhe bitte.") Und darüber hinaus ist sie auch noch gar nicht im Hochwasserschutzgesetz hinreichend geregelt, weswegen sie gefälligst solange zu warten hat, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet und mit der entsprechenden Gute-Wetter-Sintflutvertagungsausführungs-Verordnung (GuWeSiVertaus-VO) bis auf Weiteres ordnungsgmäß geregelt ist. Schließlich kann in Zeiten des Klimawandels so ein bisschen Sintflut auch gar nicht schaden in Anbetracht der ausgetrockneten Böden.
« Last Edit: 04.02.2023 14:24 von SwenTanortsch »

DerAuswärtigeimNirgendwo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4292 am: 04.02.2023 14:13 »
Ich selbst in meiner persönlichen Situation unterstütze ebenfalls den Gedanken, dass das Grundgehalt genügend hergibt, damit meine Frau die Wahl hat zwischen Arbeitsaufnahme oder Kinderbetreuung.

In meinem Fall kann derzeit meine Frau aus Gründen keine Arbeit aufnehmen.
Bei einer möglichen anstehenden Versetzung nach Berlin würde die Miete für eine 3 Personen Wohnung und die anfallenden einfachen Lebenskosten mein Grundgehalt A7 und die Familienersparnisse einfach auffressen.

Eine Wohnung aus der Wohnungsfürsorge 65m2 kostet alleine schon im äußersten Randbezirk Berlins 620€ Miete +250 Nebenkosten + (laut Ausschreibung) 300€ Heizkosten. Und das ist leider noch eine der günstigen Wohnungen….


Nachtrag:
Wenn ich meine Daten in einen Bürgergeldrechner eingebe komme ich, warum auch immer gem. Rechner auf einen vermutlichen Anspruch von 530€  :'(

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4293 am: 04.02.2023 15:05 »
Also insgesamt muss man den Ansatz im Entwurf wohl positiv Werten. Da wurde viel Arbeit investiert, eine gesellschaftlich tragbare Lösung zu entwickeln. Vorausgesetzt der Tarifabschluss bringt auch so 5 bis 7%+Einmalzahlung, dann sollte es für alle erstmal passen (also für die Realos hier, nicht für die sich als potentielle Porschekunden sehenden). Es geht jedenfalls in die richtige Richtung, Anpassungen werden in Zukunft sicher erfolgen. Jetzt gilt es den Gewerkschaften aufzugeben, zügig zuzustimmen und nicht wieder zu boykottieren/das Haar in der Suppe zu suchen. Anpassungen werden die nächsten Jahre ergeben....

Hat jemand eine Idee, wann mit den Nachzahlungen für 2021 und 2022 zu rechnen ist? Das sollte doch nach den Tarifverhandlungen ebenfalls zeitnah umgesetzt werden können, oder?



DeepBlue

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« Antwort #4294 am: 04.02.2023 15:15 »
Also insgesamt muss man den Ansatz im Entwurf wohl positiv Werten. Da wurde viel Arbeit investiert, eine gesellschaftlich tragbare Lösung zu entwickeln. Vorausgesetzt der Tarifabschluss bringt auch so 5 bis 7%+Einmalzahlung, dann sollte es für alle erstmal passen (also für die Realos hier, nicht für die sich als potentielle Porschekunden sehenden). Es geht jedenfalls in die richtige Richtung, Anpassungen werden in Zukunft sicher erfolgen. Jetzt gilt es den Gewerkschaften aufzugeben, zügig zuzustimmen und nicht wieder zu boykottieren/das Haar in der Suppe zu suchen. Anpassungen werden die nächsten Jahre ergeben....

Hat jemand eine Idee, wann mit den Nachzahlungen für 2021 und 2022 zu rechnen ist? Das sollte doch nach den Tarifverhandlungen ebenfalls zeitnah umgesetzt werden können, oder?

Sie haben nichts verstanden! Die Tarifverhandlungen und die Anpassung der Besoldung hin zu einer Gesetzeskonformen Lösung haben nichts miteinander zu tun! Es geht hier auch nicht um eine Schnelle Mark zu machen, dies wollen sie Augenscheinlich sondern darum langfristig eine gerechte Besoldung zu schaffen damit jeder, Single und Familien, eine angemessene Besoldung erhalten!
Der gezeigte Entwurf ist eine Frechheit und geht an den Anforderungen vorbei! Es geht hier weder um Porschefahrer die sich damit einen Zweitwagen zulegen noch um andere Ideen! Es geht einfach darum das jeder dem seinem Amtes entsprechende Besoldung erhält! Jemand der für eine A13 seinen Ausbildung,Studium oder was auch immer gemacht hat kann man nicht zumuten das er das gleiche wie jemand in A4 erhält nur weil der viele Kinder hat und in einer blöden Lage lebt!
Warum gibt es nicht wie bei den Politikern im Bundestag eine automatische Lohnanpassung gem Inflation? Es könnte so einfach und gerecht sein! Was soll der Blödsinn mit der Beihilfe ? Viele Profitieren davon gar nicht, vorallem Soldaten nicht! Warum gibt es nicht Lieber einen Arbeitgeberzuschuß zur Krankenkasse und jeder sucht sich selber eine Versicherung?
Es gäbe viele Wege aber nicht dieser Entwurf!!!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4295 am: 04.02.2023 15:17 »
@SeppelMeier,

Nach ~ 18 Jahren nicht verfassungsgemäßer Besoldung  ist die Geduld der Gewerkschaften hoffentlich erschöpft. Man könnte meinen, Dein Realname lautet Christian Lindner.

Bastel

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« Antwort #4296 am: 04.02.2023 15:21 »
Also insgesamt muss man den Ansatz im Entwurf wohl positiv Werten. Da wurde viel Arbeit investiert, eine gesellschaftlich tragbare Lösung zu entwickeln. Vorausgesetzt der Tarifabschluss bringt auch so 5 bis 7%+Einmalzahlung, dann sollte es für alle erstmal passen (also für die Realos hier, nicht für die sich als potentielle Porschekunden sehenden). Es geht jedenfalls in die richtige Richtung, Anpassungen werden in Zukunft sicher erfolgen. Jetzt gilt es den Gewerkschaften aufzugeben, zügig zuzustimmen und nicht wieder zu boykottieren/das Haar in der Suppe zu suchen. Anpassungen werden die nächsten Jahre ergeben....

Hat jemand eine Idee, wann mit den Nachzahlungen für 2021 und 2022 zu rechnen ist? Das sollte doch nach den Tarifverhandlungen ebenfalls zeitnah umgesetzt werden können, oder?

Christian, geh lieber weiter mit dem Porsche spielen. Und besorg uns E-Fuels.

SeppelMeier

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« Antwort #4297 am: 04.02.2023 15:32 »
Das Ergebnis der Tarifverhandlung hat sehr wohl mit der Finalisierung des Entwurfs zu tun, schließlich trägt jedes ausgehandelte Prozent ja zum Abstand zum Bürgergeldsatz bei, auf das hier ja so gerne verwiesen wird.

Nun aber genug, draußen scheint die Sonne. Grämt Euch nicht und genießt das Leben, alles wird gut. Und ab A13 beginnt bekanntlich die Armut, das wusstet ihr vorher.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4298 am: 04.02.2023 15:45 »
Das Ergebnis der Tarifverhandlung hat sehr wohl mit der Finalisierung des Entwurfs zu tun, schließlich trägt jedes ausgehandelte Prozent ja zum Abstand zum Bürgergeldsatz bei, auf das hier ja so gerne verwiesen wird.

Nun aber genug, draußen scheint die Sonne. Grämt Euch nicht und genießt das Leben, alles wird gut. Und ab A13 beginnt bekanntlich die Armut, das wusstet ihr vorher.

Ich glaub Du bist der Chef von Kimbonbono. Das kann nur getrollt sein.

DeepBlue

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« Antwort #4299 am: 04.02.2023 15:54 »
Das Ergebnis der Tarifverhandlung hat sehr wohl mit der Finalisierung des Entwurfs zu tun, schließlich trägt jedes ausgehandelte Prozent ja zum Abstand zum Bürgergeldsatz bei, auf das hier ja so gerne verwiesen wird.

Nun aber genug, draußen scheint die Sonne. Grämt Euch nicht und genießt das Leben, alles wird gut. Und ab A13 beginnt bekanntlich die Armut, das wusstet ihr vorher.

 :o ;D ;D ;D
Echt jetzt? Wow so unfähig kann man doch nicht sein oder ? Die beiden Dinge haben nichts aber wirklich gar nichts miteinander zu tun! Die Tarifverhandlungen dienen der Anpassung der Gehälter aufgrund von allgemeiner Preisentwicklung und Arbeitsveränderungen! Diese gelten grundsätzlich erstmal für den öffentlichen Dienst!
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zieht auf die grundsätzliche Problematik der fehlenden Abstände und Amtsangemessenen Besoldung!
Himmel Hilfe bitte arbeiten sie nirgendwo wo Sie Verantwortung haben oder Entscheidungen Treffen!
Oder haben Sie an dem Entwurf mitgearbeitet?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4300 am: 04.02.2023 16:14 »
Das Ergebnis der Tarifverhandlung hat sehr wohl mit der Finalisierung des Entwurfs zu tun, schließlich trägt jedes ausgehandelte Prozent ja zum Abstand …
Ach herrjemine, da verlässt man seinen Schreibtisch mal für eine Woche für Strand und Palmen und ihr zaubert mal eben 40 Seiten aus dem Hut.

Was immer man von Seppel halten mag, der Anfang seines Satzes ist völlig korrekt. Je höher der Tarifabschluss umso weniger von den 3 Milliarden bleiben für die neue Beamtenbesoldung. Je teurer die für jedes Haus wird, umso größer der Widerstand in der Ressortabstimmung. Durch den Bewilligungsvorbehalt des BMF für echte Personalverstärkungsmassnahmen wird die Begeisterung überwiegend sehr gering ausfallen, insbesondere grüne Hausleitungen werden nicht vor Lindner den Kniefall machen um mehr Geld zu bekommen…

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4301 am: 04.02.2023 16:27 »
Wie ist das eigentlich mit der Nachzahlung bei Erhöhung/Streichung der Erfahrensstufen?

Bin jetzt A6 Stufe 1, bekomme ich rückwirkend für 2022 die Stufe 3 gezahlt ?

PolareuD

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« Antwort #4302 am: 04.02.2023 16:31 »
Persönlich werde ich Prakmatismus walten lassen und nehme erstmal was ich bekommen kann. Trotzdem werde ich weiterhin Widerspruch gegen die mir gewährten Bezüge einlegen. Und falls ein Widerspruch mal negativ beschieden wird, werde ich hoffentlich mit Unterstützung meiner Rechtsschutzversicherung und einer passenden Anwaltskanzlei ein Gerichtsverfahren anstreben.

WasDennNun

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« Antwort #4303 am: 04.02.2023 18:01 »

(Was die aktuelle Besoldungssystematik ist, die bekanntlich aus der Zeit gefallen ist und an der jetzt händeringend rumgedocktert wird.)


Das ist vielleicht deine Sicht der Dinge. Ich finde es in Ordnung, wenn ein Gehalt für ein gutes Leben reicht und der Partner die Wahl zwischen Arbeit und Kinderbetreuung hat.
Das stelle ich absolut nicht in Frage und bin derselben Meinung, deswegen muss ja die Besoldung erhöht werden, so dass auch die niedrigen Besoldungsgruppen diese gute Leben führen können.
Und das natürlich der Abstand der Gruppen untereinander gewahrt bleibt.

WasDennNun

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« Antwort #4304 am: 04.02.2023 18:49 »
Und deswegen frage ich dich, welchen Grund habt ihr dafür?
Weil ich der Meinung bin, dass das Prinzip des Abstandsgebotes auch für das Geld, welches der Beamte für sich zur Verfügung hat, gelten muss.
Nicht dass dann die nächste Klageorgie losgetreten werden muss.

Zitat
Wie passend, dass WasDennNun nach all den Monaten Pause zurück kommt, mit seiner, gewohnt dadaistisch vorgetragenen, vergifteten Lehre. Ich nehme es mir weiter heraus, eine Besoldung nach den Vorgaben des BVerfG zu fordern. Nicht wegen potentieller Kinder sondern wegen dem bekleideten Amt. Muss wirklich schwierig für dich sein zu verstehen, was ein Referenzmaßstab ist.
Und ich fordere ebenso eine amtsangemessen Besoldung nach den Vorgaben des BVerfG.
Die ja seit 2 bis 3 Jahrzehnten in den unteren Besoldungsgruppen nicht mehr erreicht wurde.
Und natürlich verstehe ich bestens was ein Referenzmaßstab ist, leider verstehen nicht alle, dass Referenzen nichts statische sind.
Und dieser hier nicht mehr funktioniert.
Zitat
Das Sozialhilfeniveau einer vierköpfigen Familie ist eine Referenz zur Beurteilung einer amtsangemessenen Alimentation. Wo steht, dass jeder Euro, den ein Beamter für seine ersten beiden Kinder ausgibt, vom Dienstherrn oben wieder draufgelegt werden muss?
Und wo steht das der Singlebeamte eine Grundbesoldung haben muss, dass er damit 90% der Kosten für eine potentielle vierköpfige Familie zur Verfügung hat?
und wie ist es mit dem Abstandsgebot, wenn er sie nicht hat, so dass er doppelt so viel für sich zur Verfügung hat, wie der 2 Besoldungsgruppen höhere Beamte?
Da ist doch offensichtlich irgendwie was kaputt mit der Nutzung des Referenzmaßstab, wenn die Zuschläge mal 100% der Kosten decken müssen und mal nur nicht 20%.
Und warum: Weil es ein gewachsenes und nicht ein in sich stimmiges, strukturiert aufgebautes System ist, welches durch Rumgeeiere der Politik aufgrund der punktuellen vom BVerG geforderten Korrekturen verschlimmbessert wird.