Hallo,
mal Butter bei die Fische.
Einige Verfahren die beim BVerfG anhängig sind, warten nun seit über 15 Jahren auf eine Entscheidung.
Ab wann kann man denn vom "Scheitern der Rechtsstaatlichkeit" sprechen?
Mit Sicherheit, wenn ein Verfahren länger dauert, als die Lebenserwartung des Klägers, aber da sind wir ja "noch" nicht angelangt.
Dennoch halte ich die Zeitspannen, die bisher schon überschritten sind für absolut unverhältnismäßig und damit ebenso verfassungswidrig.
Ist halt toll, wenn man ein Grundgesetz hat, was keine Fristen kennt und damit ein unendlich langes Aufschieben ermöglicht.
Zurück zu meiner Frage: Ab welcher Verzögerung gibt es denn Konsequenzen? Falls nie werde ich mich zukünftig bei meiner Arbeit auch an derartigen Zeitspannen orientieren. Scheint ja "angemessen" zu sein.
Das BVerfG hätte ja auch als "Zwischenschritt" einfach mal 15% Erhöhung zwangsweise verfügen können. Ging beim Rundfunkbeitrag ja auch binnen Tagen.