Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032573 times)

Aloha

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7170 am: 08.09.2023 11:33 »
Leider steht anscheinend nächste Woche wieder nichts an ::)

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

Also die Jahresvorschau "2023" würde ich nicht auf die Goldwaage legen, macht den Kohl jetzt auch nicht fett.
The same procedure as last year? Same procedure as every year.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7171 am: 08.09.2023 13:46 »
es jedes Jahr 3x die Aida sein musste: das alles wird sich noch bitter rächen.

Was hat das mit den privaten Urlaubsreisen der Bürger zu tun? So ein BS

Damit wird einerseits sinnbildlich ein Leben "über den Verhältnissen" gemeint sein, was die Staatsfinanzen angeht; es wurde eben nicht investiert.

Und andererseits: Wenn die Zukunftsfähigkeit eines Landes auf dem Spiel steht, hätte man ggf. auch mal die Bürger die es dicke haben und 3x mal im Jahr die Kreuzfahrtreise wählen, stärker belasten müssen.

Die Essenz ist, in D wurde jahrzehntelang auf Verschleiß gefahren anstatt sich zukunftssicher aufzustellen.

Anstatt die BS-Keule zu schwingen, einfach mal die Rübe einschalten...

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7172 am: 08.09.2023 14:51 »
Hallo Kollegen,

jetzt bringe ich den post zusätzlich hier, weil es mir doch ziemlich wichtig erscheint.

Als Beamter glaubt man ja, was für Beamte beschlossen wird, gilt für alle Beamten … Pustekuchen.

Hier geht es um die Auszahlung des Inflationsausgleiches, den etliche, vor allem im Bereich BMDV immer noch nicht erhalten haben.

Mir geht es NICHT darum, dass noch kein Geld am Konto ist, sondern um die lapidaren Äußerungen: Pfff, könnwir nich, keine Ahnung wann.

Hier die Antwort des BAV auf meine Anfrage:

„ … Ihre E-Mail wurde an mich als zuständige Sachbearbeiterin für Versorgungsangelegenheiten weitergeleitet.

Die Auszahlung der Bezüge an u.a. Bedienstete und Versorgungsempfänger im Bereich des BMDV erfolgt über das EDV-Verfahren PVSplus. Betreiber dieses Verfahrens ist das beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) angesiedelte Kompetenzzentrum für Personalverwaltung und Systemsteuerung (K-PVS), zu dessen Kundenbereich meines Wissens auch das Bundesverwaltungsamt gehört.

Im Hinblick auf die Auszahlung des Inflationsausgleichs an die Versorgungsempfänger der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist die BAV daher an die programmtechnische Umsetzung beim Betreiber des Abrechnungsprogramms PVSplus angewiesen. Wann diese Umsetzung konkret erfolgen soll ist derzeit leider noch nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag …“

Und dabei hat das BAV einen supertollen Internetauftritt, der nur noch getoppt wird vom Auftritt des ITZBund -> „Wir sind die Besten“ Und die Vizedirektorin des Ladens wir vorgeschlagen zur „Woman in eGouvernment 2023. Und die kriegen nicht mal den Inflationsausgleich hin? KOMPETENZZENTRUM???

Ich bin stinksauer. Wenn das mit dem Inflationsausgleich bei den Pensionären der Bundespolizei und der Bundeswehr geklappt hat, wieso nicht bei denen.

Nochmal, ich bin nicht sauer wg. des fehlenden Geldes, sondern wegen des Chaos, das anscheinend in der Bundesverwaltung herrscht.

PS: Auf die Sachbearbeiterin, die mir die Antwortmail geschrieben hat, bin ich natürlich auch nicht sauer. Dia Arme darf ja nur das schreiben, was man ihr vorgegeben hat.

So, jetzt schimpft mich nicht wg. Doppelposting.


Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7173 am: 08.09.2023 14:59 »
Na wenigstens ein Minister der sich an die Verfassung halten will...
Oh wait...

Zitat:"„Die Regelsätze beim Bürgergeld sichern das Existenzminimum – nicht mehr und nicht weniger“, sagte Heil am Freitag bei der Beratung des Sozialetats für das kommende Jahr im Bundestag.

Das ist keine willkürliche Idee der Koalition, sondern das ist das Gebot unserer Verfassung“, sagte Heil."

https://www.welt.de/politik/deutschland/article247356450/Buergergeld-Arbeit-lohnt-sich-Heil-verteidigt-Erhoehung-der-Regelsaetze.html

medu761

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7174 am: 08.09.2023 17:38 »
Hallo zusammen
Ich hab da Mal kurz eine Frage zum Familienzuschlag , im Gesetzentwurf steht. ...Familienzuschlag Stufe 2 wird um 400 ca erhöht !
Kann ich nicht glauben ! Hat da jemand Infos zu ? Ob es um oder auf heißen soll ? Klar steht um ,das kann ich auch lesen aber ich denke irgendein Vollpfosten wird sich da doch verschrieben haben ,oder ?  ;)

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7175 am: 08.09.2023 18:07 »
Hallo zusammen
Ich hab da Mal kurz eine Frage zum Familienzuschlag , im Gesetzentwurf steht. ...Familienzuschlag Stufe 2 wird um 400 ca erhöht !
Wo steht das?

medu761

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7176 am: 08.09.2023 18:16 »
Sorry , für das zweite zu berücksichtigte Kind um 146,38
Jedes weitere um 456,06
So ist es richtig Stufe eins wird auf 171,28 erhöt
Stufe 2 auf 317,66
So jetzt meine Frage wird um 146,38 erhöht und ab Kind drei um 456,06 ? Oder auf erhöht?

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,041
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7177 am: 08.09.2023 18:26 »
Hallo zusammen
Ich hab da Mal kurz eine Frage zum Familienzuschlag , im Gesetzentwurf steht. ...Familienzuschlag Stufe 2 wird um 400 ca erhöht !

Beim Bund nach aktuellen Stand definitiv nicht. Der FamZ Stufe 2 soll nur leicht angehoben werden auf knapp 132€. Es soll aber ein Allgemeiner Ergänzungszuschlag (AEZ) eingeführt werden, dessen Höhe von der jeweiligen Mietenstufe und dem Familienstatus abhängt. Abhängig von der eigenen Besoldungsgruppe wird der AEZ leicht bis vollständig wieder abgeschmolzen.

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7178 am: 08.09.2023 18:33 »
Beim Bund nach aktuellen Stand definitiv nicht.
Ich denke ich weiß jetzt was er meint.
Der aktuelle FZ+die Gehaltserhöung nächstes Jahr.
@ medu
Ja das wird wohl so kommen.

medu761

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7179 am: 08.09.2023 18:46 »
Ja es geht um die FZ erhöhung für das 2. Kind und um jedes weitere ich konnte mir nicht vorstellen das , das ja dann quasi um 600 Euro knapp erhöht wird ,ich dachte jetzt das da ein Vollpfosten sich vertan hat und es wird AUF diese Summe erhöht  8)

DrStrange

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7180 am: 08.09.2023 19:40 »
Und andererseits: Wenn die Zukunftsfähigkeit eines Landes auf dem Spiel steht, hätte man ggf. auch mal die Bürger die es dicke haben und 3x mal im Jahr die Kreuzfahrtreise wählen, stärker belasten müssen.

Du gibst ja genau so einen Unsinn von dir.
Weil man sich drei mal im Jahr eine Aida Kreuzfahrt leistet, soll man stärker belastet werden? Die zahlen doch schon Spitzensteuersatz.
Naja, da wundert mich nix

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7181 am: 08.09.2023 21:28 »
Es geht nicht um Urlaubsvorlieben, oder darum, dass ich es richtig fände, die Steuerlast für Normalverdiener noch zu erhöhen. Es geht um die Frage, warum wir offenkundig so am Arsch sind. Desolate Infrastruktur in jeder Hinsicht.

In Deutschland wird immer mehr in ganz wenige Taschen gearbeitet während die Mittelschicht immer stärker belastet wird. Und der dreifache AIDA-Fahrer ist ein Sinnbild dafür. Aber ich scheine dir nicht erklären zu können, was ein Sinnbild ist... Vielleicht weiß ich auch zu wenig darüber, was eine ordentliche Kreuzfahrt kostet.

Dass das Lohnniveau in Relation zu den Lebenshaltungskosten zu niedrig ist, führte ja auch nicht zuletzt zum hier diskutierten Beschluss. 


DrStrange

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 266
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7182 am: 09.09.2023 09:48 »
Es geht nicht um Urlaubsvorlieben, oder darum, dass ich es richtig fände, die Steuerlast für Normalverdiener noch zu erhöhen. Es geht um die Frage, warum wir offenkundig so am Arsch sind. Desolate Infrastruktur in jeder Hinsicht.

In Deutschland wird immer mehr in ganz wenige Taschen gearbeitet während die Mittelschicht immer stärker belastet wird. Und der dreifache AIDA-Fahrer ist ein Sinnbild dafür. Aber ich scheine dir nicht erklären zu können, was ein Sinnbild ist... Vielleicht weiß ich auch zu wenig darüber, was eine ordentliche Kreuzfahrt kostet.

Dass das Lohnniveau in Relation zu den Lebenshaltungskosten zu niedrig ist, führte ja auch nicht zuletzt zum hier diskutierten Beschluss.

Emdy, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir ging es um den Ursprungspost von Beamtenjeff, der schrieb, dass der Wohlstand der letzten Jahre mit Schubkarren verteilt wurde... und es 3x im Jahr Aida sein musste. Da habe ich mich gefragt, was das eine mit dem anderen zu tun hat.

Bin im Übrigen bald auf der Aida  8)

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7183 am: 09.09.2023 10:28 »
Und mir ging nur es um den Punkt, dass es einem Land langfristig nicht gut tut, wenn seine Bürger reich sind, aber der Staat so arm, dass er seine Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht erfüllen kann. Und bei der verfassungskonformen Alimentation ist es nicht die Daseinsvorsorge, sondern eine Pflichtausgabe aus der Verfassung, für die wir erbittert kämpfen müssen.

Viel Spaß und schönen Urlaub!  ;)

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7184 am: 09.09.2023 14:21 »
Was mir letztens kam, hat sich darüber eigentlich irgendjemand Gedanken gemacht?

Warum gibt es eigentlichen den "jetzigen" Familienzuschlag?

Es soll doch eigentlich die zusätzlichen Belastungen der Familie ausgleichen.
Wie zB der "Eigenanteil" in der PKV.

So, jetzt wird ja "der alte Familienzuschlag" für 2 Kinder ab März auf vorraussichtlich rund 450€ erhöht, eigentlich eine stattliche Summe.
So nach dem aktuellen Referentenentwurf, bekommen neue Familienväter ab Stichdatum XX.XX.XXXX diesen Zuschlag ja nicht mehr und es gibt auch kein Ausgleichsbeitrag für den Bestandsschutz.

Ein Familienvater bekommt nach dem Entwurf in der Wohngeldstufe I mit 2 Kindern aber 0€.
Wenn man mal nur von max 2 Kindern ausgeht, ist ja zukünftig ein Beamter bis Wohngeldstufe V finanziell schlechter gestellt als heute.

Das ist ja eigentlich völlig krank.