Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923161 times)

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7335 am: 21.09.2023 09:45 »
Ich stimme euch da voll und ganz zu!

Es ist ja nicht nur der DBwV sondern auch die ganzen anderen Verbände.
Am Ende gibt es auch eigene Interessen des Verbandes oder deren Funktionäre.
Es ist doch wie bei Politikern - umgeschwenkt wird meistens dann, wenn die Meinung der Masse in eine andere Richtung geht, da man sich an seinem Stuhl festhält. Sicherlich menschlich aber halt of auch hinderlich.

Wer übernimmt denn heute noch Verantwortung für seine Taten oder Nichttaten. Faeser, Scholz oder Amtor?
Egal welche Partei man sich anschaut der Trend ist immer gleich.

Das meine Damen und Herren führt zu Unzufriedenheit, Politikmüdigkeit etc.!

Da spielt das Thema der Amtsangemessenen Alimentation genau mit rein. Solange es keinen riesigen Aufschrei gibt - wird sich gar nichts ändern oder ggf. nur Makulatur betrieben!

Der Einzige Hoffnungsschimmer ist das Gerichte entsprechende Vorgaben machen und die Politik in die Pflicht und Verantwortung nehmen!

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7336 am: 21.09.2023 10:37 »
[...] Da ist der DBwV ja nicht alleine es soll ja Regierungsvertreter und Höhere Vertreter der Ministerien mit juristischem Studium geben, die dies Problematik auch nicht verstehen.

Also ich habe für mich den Schluss gezogen, dass all diejenigen Personen, weche wirklich die Gesetzesentwürfe schreiben, fachlich ohne jedes Problem in der Lage wären einen Entwurf zu fertigen, welcher vor dem BVerfG bestehen würde. All die Verrenkungen sind alleine der politischen Vorgabe "Geiz ist geil" geschuldet, welche von der Ministerialbürokratie nunmal umzusetzen ist. Hier halte ich auch die Forderung nach Remonstrationen der Ministerialbeamten führ fehl am Platz. Das bloße Fertigen eines Gesetzesentwurfes ist noch nicht rechtswidrig, auch wenn der Inhalt dieses Entwurfes verfassungswidrig sein mag. Alleinige Verantwortung für die GEsetze tragen nach meinem Verständnis die Parlamentarier.

Auch den meisten Haushaltspoltikern (sowohl in den Regierungs- als auch in den Oppositionsparteien) unterstelle ich genug Sachverstand und Aufmerksamkeit, dass die alle ganz genau wissen, dass diese "Reformvorhaben" zumindest teilweise vom BVerfG kassiert werden. Nur wer soll da poltern? Jede demokratische Partei sitzt in irgendeiner [Landes-]Regierung. Man will natürlich politisch vermeiden, dass sich die einzelnen Landesverbände und die Bundespartei erheblich widersprechen.

Aus PR-Sicht unglückliches Beispiel sind hier die Grünen in Niedersachsen und SH. In SH führt eine grüne Finanzministerin die Herdprämie für Beamtenpartner:innen ein, während die grüne (damals noch) Opposition in NDS genau solch ein Vorhaben der damaligen Rot/Schwarzen Landesregierung als verfassungswidrig geißelt.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7337 am: 21.09.2023 11:25 »
@BruBeamter

Stimme dir voll zu.
Sicher ist es ein Erfolg, dass gewisse Zulagen nunmehr ruhegehaltfähig sind. Ob dies aber auf die leisen Gespräche des DBwV zurückzuführen ist lass ich aber mal dahingestellt sein.
Was die Herren des DBwV dabei völlig ausblenden ist doch die Tatsache, dass eine erhebliche Anzahl an Soldaten insbesondere im Bereich der Mannschaftsdienstgrade und der Unteroffiziere sowie der unteren Offiziersdienstgrade ganz erheblich vom Ignorieren der Rechtsprechung des BVerfG  betroffen sind.
Die Bw ist doch so ziemlich der einzige Bereich wo noch zahlreiche Besoldungsempfänger im ED tätig sind.
Und dabei, wenn man sich die Berechnungen von Swen vor Augen führt, reden wir dann mal nicht mehr nur über Beträge, die eine Zulage ausmachen mag, die nunmehr ruhegehaltfähig ist.
Würden die Soldaten verfassungsgemäss alimentiert, so könnte der ein oder andere sicher auf die Ruhegehaltfähigkeit einer Zulage pfeiffen ( bitte nicht falsch verstehen ).
Daher wäre entsprechende Arbeit des Verbandes im Zusammenhang mit einer verfassungsgemässen Alimentation sicher wesentlich einträglicher für die betroffenen Mitglieder. Dies soll nicht die eventuelle Arbeit im Zusammenhang mit der Zulage in Frage stellen, jedoch diese mal in die Gesamtperspektive einordnen.

Ich bin mir da bei Soldaten, vor allem in den unteren Besoldungsgruppen nicht sicher hinsichtlich fehlender verfassungsgemäßer Alimentation.

Freie truppenärztliche Heilfürsorge und freie Unterkunft machen schon einen großen Teil aus

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7338 am: 21.09.2023 11:36 »
@phoenix

Was die freie ärztliche Versorgung angeht kann es sein das dies einen Einfluus hat. Aber was die Unterkunft angeht ist eine nicht unerhebliche Zahl insbesondere der Mannschaftsdienstgrade zumindest in unserem Bereich nicht mehr in der Kaserne untergebracht und von daher dürfte es soweit es die Unterkunftskosten betrifft dies nur bedingt zutreffen. Aber bin da auch nicht zu 100% im Stoff um das abschließend bewerten zu können. Aber wenn ich mir die Anzahl der Zeitsoldaten und Berufssoldaten im Bereich der Unteriffiziere vor Augen führe sobsind jede Menge davon betroffen und diese Masse müsste nur mal mobilisiert werden Aber dazu scheint der DBwV nicht in der Lage oder nicht Willens zu sein. Ähnlich wie bei uns Beamten.

Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7339 am: 21.09.2023 11:41 »
Definitiv "nicht Willens"

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7340 am: 21.09.2023 11:50 »
Ich bin mir da bei Soldaten, vor allem in den unteren Besoldungsgruppen nicht sicher hinsichtlich fehlender verfassungsgemäßer Alimentation.

Freie truppenärztliche Heilfürsorge und freie Unterkunft machen schon einen großen Teil aus
Nur die Soldaten geniessen die truppenunentgeltliche Heilfürsorge, der Partner und die beiden Kinder müssen demnach privat versichert werden. Ich weis nicht, ob es einen kostentechnischen Richtwert für drei Personen gibt, der in die Berechnung miteinbezogen wird.

edeserver

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7341 am: 21.09.2023 12:13 »

Ich bin mir da bei Soldaten, vor allem in den unteren Besoldungsgruppen nicht sicher hinsichtlich fehlender verfassungsgemäßer Alimentation.

Freie truppenärztliche Heilfürsorge und freie Unterkunft machen schon einen großen Teil aus

Bei dienstlicher Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft vermindert sich das Grundgehalt gem. § 39 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz um 129,62 €. Zusätzlich wird der Sachbezug Unterkunft versteuert.

Also ganz frei ist die Unterkunft nicht.


AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7342 am: 21.09.2023 12:17 »

Ich bin mir da bei Soldaten, vor allem in den unteren Besoldungsgruppen nicht sicher hinsichtlich fehlender verfassungsgemäßer Alimentation.

Freie truppenärztliche Heilfürsorge und freie Unterkunft machen schon einen großen Teil aus

Bei dienstlicher Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft vermindert sich das Grundgehalt gem. § 39 Absatz 2 Bundesbesoldungsgesetz um 129,62 €. Zusätzlich wird der Sachbezug Unterkunft versteuert.

Also ganz frei ist die Unterkunft nicht.

in der dienstlichen Unterkunft wohnt auch keine Ehefrau und zwei Kinder...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7343 am: 21.09.2023 19:57 »
Der Beitrag betrifft zwar nur Hessen ist aber auf alle Besoldungsgesetzgeber übertragbar.

 https://www.youtube.com/watch?v=p1qh4-_uCYM&t=0s

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7344 am: 21.09.2023 20:28 »
Man merkt im Forum sehr vielen Leuten an, dass sie verbittert sind und sauer. Das kann ich nachvollziehen, geht mir ja auch so. Ich will aber einen Gedanken hinzufügen.

Es wird sehr viel auf konkrete Politiker oder deren Ministerialbürokratie geschimpft. Das kann aber nicht passen. Genau so wenig wie "alle Soldaten Kriegstreiber" oder "alle Polizisten Schläger" oder "alle Beamten doof" sein werden, so kann es nicht allein an den dummen oder faulen Politikern liegen. Das muss ein größeres Problem sein. Ich habe mit jemanden gesprochen, der aus verschiedenen Gründen (die ich hier ungern offen legen würde) die Chance hatte, darüber mit zwei Finanzministern, beide nicht mehr im Amt, zu reden. Da stellt sich ein anderes Bild ein.

Zum ersten ist es so, dass mit der Förderalisierung die Bundesländer angefangen haben, bei den Beamten zu sparen. Das war zwar vorhersehbar, aber keiner hat es geglaubt. Am Ende war die Haushaltsnot stärker (die aber nur dadurch entstand, weil  man ständig Geschenke vergeben hat). Das blöde ist: Es gibt keine Struktur, wie man da wieder herauskommt. Es verhandeln ja die Innenminister unsere Gehälter. Wenn die sagen, sie brauchen Milliarden, wachen sofort die Ministerkolleginnen auf und sagen "wenn für so etwas Geld da ist, will ich auch meine Projekte haben". Wir haben eine kleine Auflage dieses Spiels gesehen bei Ministerin Paus, die sofort ein Steuergesetz stoppt, weil sie nicht genug für die Kindersicherung bekommt. Das hätten wir in Dauerschleife, wenn wir die Besoldungsrückstände aufholen wollen. Zudem müssten sich die Innenminister der Länder auch noch einigen und das gleichzeitig tun. Wer einmal gesehen hat, wie mühsam die Einigung der Ministerpräsidenten in der Coronakrise war (und das waren jeweils die Chefs und die saßen bei einer Kanzlerin, die locker bis morgens früh um sechs Sitzungen leiten kann), weiß, dass das nie etwas wird. Wir haben keine Struktur, die eine Lösung des Problems erlaubt. Wie soll denn das gehen?

Mein Eindruck ist, dass die Ministerialebene das Problem deswegen dem Verfassungsgericht zuschiebt. Das ist beim Arbeitsrecht ja auch so: Es gibt ein Strafgesetzbuch, ein Bürgerliches Gesetzbuch, ein Handelsgesetzbuch - aber kein Arbeitsgesetzbuch. Das sollen mal die Richter machen, hieß es und die haben es dann auch notgedrungen gemacht. Dasselbe passiert bei der Besoldung. Das muss jetzt das BVerfG ausarbeiten. Die werden sich nicht drüber freuen (wir ja auch nicht).

Das hat mehrere Folgen. Die erste: Das BVerfG wird nur eine Untergrenze der Besoldung festlegen. Ich glaube, die Ministerialbürokratie wird dann immer an der unteren Grenze bleiben. Die zweite Folge: Sobald der Arbeitsminister eine neue Bürgergelderhöhung in den Raum ruft, wird ihm dann die Innenministerin zurufen [können] "du weißt aber, dass sich daraus eine Besoldungserhöhung von XY Mrd Euro ergibt?" Der Spielraum wird also für alle kleiner, und das kriegen die in einer Regierung sonst nie hin. Es wird weniger Geschenke geben und das ist doch auch gut so, oder? Und die dritte Folge, und ehrlich gesagt, bin ich darüber langfristig froh: Es wird in Zukunft hoffentlich wesentlich systematischer in der Besoldung zugehen als bisher. Es gibt ein durchdachtes System, das angewandt werden muss.

Leider müssen wir alle bis dahin die Nerven behalten, Widerspruch einlegen und klagen. Geht nicht anders. Und die, die das zehn Jahre und länger ausgehalten haben, waren im Grunde leider die Dummen. Das ist bitter.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7345 am: 21.09.2023 21:45 »
@VierBundeslaender:
Ich nehme an, kaum jemand hier hält ALLE Politiker für dumm, faul oder dergleichen. Dein Beitrag hat die Lage sicherlich für den ein oder anderen noch mal verständlicher gemacht. Aber die Lage zu verstehen darf hier keinesfalls zu Verständnis im Sinne von Nachsicht führen.

Du schreibst: Wir haben keine Struktur, die eine Lösung des Problems erlaubt. Wie soll denn das gehen?

Bitte was? Wir haben bereits weitgehende Vorgaben der Rechtsprechung. Das Thema ist auch kein Projekt irgendeiner Partei oder gar ein Geschenk. Es ist schlicht eine Pflichtaufgabe, die dadurch gelöst wird, dass jeder Besoldungsgesetzgeber ein Besoldungsgesetz erlässt, das sicherstellt, dass das Prüfschema des BVerfG nicht zur Feststellung einer evident sachwidrigen Unteralimentation führt. Ende. Man braucht da keine "Abstimmung" wie zwischen Stromerzeugern oder der OPEC. Man hält sich einfach an die Rechtsprechung.

Vermeintliche Sachzwänge langweilen mich. Es sagten immer alle "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Bruce

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7346 am: 22.09.2023 07:04 »
Ich habe mir mal gerade die Diskussion des Bundestages angeschaut.
Da ging es ja nur um die Übernahme des Tarifvertrages...

Oder habe ich was verpasst?

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7347 am: 22.09.2023 07:26 »
Ich habe mir mal gerade die Diskussion des Bundestages angeschaut.
Da ging es ja nur um die Übernahme des Tarifvertrages...

Oder habe ich was verpasst?

Nein nix verpasst .... das war genau das Thema um welches es da gehen sollte

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7348 am: 22.09.2023 09:46 »
@VierBundeslaender:
Ich nehme an, kaum jemand hier hält ALLE Politiker für dumm, faul oder dergleichen. Dein Beitrag hat die Lage sicherlich für den ein oder anderen noch mal verständlicher gemacht. Aber die Lage zu verstehen darf hier keinesfalls zu Verständnis im Sinne von Nachsicht führen.

Du schreibst: Wir haben keine Struktur, die eine Lösung des Problems erlaubt. Wie soll denn das gehen?

Bitte was? Wir haben bereits weitgehende Vorgaben der Rechtsprechung. Das Thema ist auch kein Projekt irgendeiner Partei oder gar ein Geschenk. Es ist schlicht eine Pflichtaufgabe, die dadurch gelöst wird, dass jeder Besoldungsgesetzgeber ein Besoldungsgesetz erlässt, das sicherstellt, dass das Prüfschema des BVerfG nicht zur Feststellung einer evident sachwidrigen Unteralimentation führt. Ende. Man braucht da keine "Abstimmung" wie zwischen Stromerzeugern oder der OPEC. Man hält sich einfach an die Rechtsprechung.

Vermeintliche Sachzwänge langweilen mich. Es sagten immer alle "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Es ist noch viel schlimmer, dieser konzertierte Verfassungsbruch aller an Regierungen beteiligter Parteien über Jahre hinweg, beschädigt den Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ich habe mir eine solche Rechtsstaatserosion lange Zeit nicht vorstellen können. Die andauernde Missachtung des BVerfG stellt eine Aufkündigung der Gewaltenteilung dar, und somit der Grundprinzipien einer jeglichen Demokratie. Mit welcher Begründung wollen solche Parteien noch gegen irgendwelche andere Parteien wegen Grundrechtsgefährdung vorgehen und diese vom Verfassungsschutz beobachten lassen? Oder muss man unterscheiden, zwischen bösem Grundrechtsmissbrauch und gutem Grundrechtsmissbrauch?

TorteJones

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