Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904226 times)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7695 am: 09.10.2023 17:28 »
Also wer diese Woche als erstes den Entwurf hochlädt, dem würde ich ein Eis ausgeben :)

Oder gab es im BMI ein internes Rundschreiben, dass dazu nichts mehr gesagt werden darf?

Wie seit heute im Forum ersichtlich hat der Entwurf D3 verlassen und zieht nun größere Kreise. Rechnet mit einer Kabinettsbefassung im von mir prognostizierten Zeitraum im November, wobei es sein kann, dass die Causa Israel das nun um eine oder zwei Wochen verzögert.

Viel vorher rechne ich auch nicht mit einer Veröffentlichung auf der BMI-Homepage.

Höchst strittig sind weiterhin die AEZ-Abschmelzungen, da wird sich mMn aber das BMF durchsetzen und die durchpauken, frei nach dem Motto "bis Karlsruhe uns das untersagt ist hübsch was gespart". 
Die hier veröffentlichte AEZ Tabelle arbeitet übrigens noch mit veralteten Werten, sobald die Kenngrößen für das Wohngeld 2024 raus sind, wird da nochmal angepasst (für die damit befassten, siehe Fußnote). 


SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7696 am: 09.10.2023 17:49 »
@TheNew und @WerBinIch

Vielen Dank für die erfreulichen Informationen, gerade auch zu den Tabellenwerten und Rückzahlungen. Endlich sachlich fundierte Informationen.

Wir sehen der Veröffentlichung nun positiv entgegen! Oder wie es mein Kollege heute Mittag auf der EB formulierte: „Jackpot Baby“.   8)

Viele Grüße an Euch 2

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7697 am: 09.10.2023 17:50 »
Also wer diese Woche als erstes den Entwurf hochlädt, dem würde ich ein Eis ausgeben :)

Oder gab es im BMI ein internes Rundschreiben, dass dazu nichts mehr gesagt werden darf?

Wie seit heute im Forum ersichtlich hat der Entwurf D3 verlassen und zieht nun größere Kreise. Rechnet mit einer Kabinettsbefassung im von mir prognostizierten Zeitraum im November, wobei es sein kann, dass die Causa Israel das nun um eine oder zwei Wochen verzögert.

Viel vorher rechne ich auch nicht mit einer Veröffentlichung auf der BMI-Homepage.

Höchst strittig sind weiterhin die AEZ-Abschmelzungen, da wird sich mMn aber das BMF durchsetzen und die durchpauken, frei nach dem Motto "bis Karlsruhe uns das untersagt ist hübsch was gespart". 
Die hier veröffentlichte AEZ Tabelle arbeitet übrigens noch mit veralteten Werten, sobald die Kenngrößen für das Wohngeld 2024 raus sind, wird da nochmal angepasst (für die damit befassten, siehe Fußnote).
Mal wieder vielen Dank für deine Infos, auch wenn sie besser hätten sein können.
Mir fällt da echt nichts mehr zu ein, aber das zeigt das typische Bild.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7698 am: 09.10.2023 17:53 »
Also wer diese Woche als erstes den Entwurf hochlädt, dem würde ich ein Eis ausgeben :)

Oder gab es im BMI ein internes Rundschreiben, dass dazu nichts mehr gesagt werden darf?

Wie seit heute im Forum ersichtlich hat der Entwurf D3 verlassen und zieht nun größere Kreise. Rechnet mit einer Kabinettsbefassung im von mir prognostizierten Zeitraum im November, wobei es sein kann, dass die Causa Israel das nun um eine oder zwei Wochen verzögert.

Viel vorher rechne ich auch nicht mit einer Veröffentlichung auf der BMI-Homepage.

Höchst strittig sind weiterhin die AEZ-Abschmelzungen, da wird sich mMn aber das BMF durchsetzen und die durchpauken, frei nach dem Motto "bis Karlsruhe uns das untersagt ist hübsch was gespart". 
Die hier veröffentlichte AEZ Tabelle arbeitet übrigens noch mit veralteten Werten, sobald die Kenngrößen für das Wohngeld 2024 raus sind, wird da nochmal angepasst (für die damit befassten, siehe Fußnote).

Danke! Heißt das, der Entwurf ging heute auch an die Verbände zur Beteiligung?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7699 am: 09.10.2023 18:19 »
Danke! Heißt das, der Entwurf ging heute auch an die Verbände zur Beteiligung?

Die Verbändebeteiligung gem. § 47 Abs. 3 GGO Bundesministerien ist bereits zum Jahresanfang erfolgt, die Geschäftsordnung sieht keine erneute Vorlage der angepassten Entwürfe vor.

Nächster Schritt wäre insofern eine Unterrichtung nach § 48 sowie im Anschluss daran die Frist zur abschließenden Prüfung, wobei ich schon unken gehört habe, dass nicht jeder der Beteiligten mit den 4 Wochen Regelfrist einverstanden ist. Ob aber tatsächlich ein Antrag nach § 45 gestellt wird und den Kabinettsbeschluss somit bis Januar blockieren würde, müssen wir sehen (Hintergrund: Wenn ein Ministerium im Gesetz einen rechtlich schwierigen Entwurf sieht bekommt es 8 Wochen Prüfzeit, damit wären wir dann irgendwo nach dem 18.12 und somit in der parlamentarischen Weihnachtspause bis nach Dreikönig). Aber wir wollen ja nicht schwarzmalen hier  8)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7700 am: 09.10.2023 18:31 »
Am Ende scheitert das Stück Klopapier wieder im Kabinett. Dann können die Schimpansen den Laden echt dicht machen.

PS: Und trotzdem Danke für die vielen Infos an diejenigen :)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7701 am: 09.10.2023 19:03 »
Danke! Heißt das, der Entwurf ging heute auch an die Verbände zur Beteiligung?

Die Verbändebeteiligung gem. § 47 Abs. 3 GGO Bundesministerien ist bereits zum Jahresanfang erfolgt, die Geschäftsordnung sieht keine erneute Vorlage der angepassten Entwürfe vor.

Nächster Schritt wäre insofern eine Unterrichtung nach § 48 sowie im Anschluss daran die Frist zur abschließenden Prüfung, wobei ich schon unken gehört habe, dass nicht jeder der Beteiligten mit den 4 Wochen Regelfrist einverstanden ist. Ob aber tatsächlich ein Antrag nach § 45 gestellt wird und den Kabinettsbeschluss somit bis Januar blockieren würde, müssen wir sehen (Hintergrund: Wenn ein Ministerium im Gesetz einen rechtlich schwierigen Entwurf sieht bekommt es 8 Wochen Prüfzeit, damit wären wir dann irgendwo nach dem 18.12 und somit in der parlamentarischen Weihnachtspause bis nach Dreikönig). Aber wir wollen ja nicht schwarzmalen hier  8)

Danke für die Infos.

Hatte gehofft bei euch wird heute das Lied The Witch is dead in Dauerschleife gespielt.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7702 am: 09.10.2023 19:20 »
Danke ebenfalls für die Infos, Bal - besonders interessant dürfte es sein, wie mit der sachlichen Kritik des DRB umgegangen wird. Denn offensichtlich ist man ja mittlerweile gezwungen, sachliche Kritik im Gesetzgebungsverfahren hinlänglich zu entkräften, da entsprechende Einlassungen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vom Bundesverfassungsgericht nun als unzulässiges Nachschieben von Gründen zu betrachten sein dürfte, das für gerichtliche Entscheidungen keine Relevanz mehr haben könnte.

xyz123

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« Antwort #7703 am: 09.10.2023 19:22 »
Auch nochmal Danke an alle.
Wir sind zwar erst am Anfang, aber die Nachzahlungen für meine 3 Kinder sind auch nicht ohne. Das muss man ehrlicherweise zugeben.

Hummel2805

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« Antwort #7704 am: 09.10.2023 19:34 »
@xyz123

Denk bitte daran, bei mir wären das bei den Zahlen eine Nachzahlung von 15.000 Euro Brutto, Netto sind es dann knapp unter 9.000 €.

Da wird sich der Christian Lindner aber freuen!

Einigung2023

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« Antwort #7705 am: 09.10.2023 19:46 »
@xyz123

Denk bitte daran, bei mir wären das bei den Zahlen eine Nachzahlung von 15.000 Euro Brutto, Netto sind es dann knapp unter 9.000 €.

Da wird sich der Christian Lindner aber freuen!

Über 40% Abzug..🤔🤷‍♂️ bisschen viel oder irre ich da

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7706 am: 09.10.2023 19:54 »
Glaubt ihr dass die rückwirkenden Zahlungen monatsgenau pro Kind / Mietstufe berechnet werden?
Das wäre doch ein unfassbarer Verwaltungsaufwand für die Bezügestellen bei knapp 200.000 Bundesbeamten.

Allein der AEZ für die Zukunft ist ja nicht ohne in der Umsetzung.

Phoenix

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« Antwort #7707 am: 09.10.2023 20:16 »
Also wer diese Woche als erstes den Entwurf hochlädt, dem würde ich ein Eis ausgeben :)

Oder gab es im BMI ein internes Rundschreiben, dass dazu nichts mehr gesagt werden darf?

Wie seit heute im Forum ersichtlich hat der Entwurf D3 verlassen und zieht nun größere Kreise. Rechnet mit einer Kabinettsbefassung im von mir prognostizierten Zeitraum im November, wobei es sein kann, dass die Causa Israel das nun um eine oder zwei Wochen verzögert.

Viel vorher rechne ich auch nicht mit einer Veröffentlichung auf der BMI-Homepage.

Höchst strittig sind weiterhin die AEZ-Abschmelzungen, da wird sich mMn aber das BMF durchsetzen und die durchpauken, frei nach dem Motto "bis Karlsruhe uns das untersagt ist hübsch was gespart". 
Die hier veröffentlichte AEZ Tabelle arbeitet übrigens noch mit veralteten Werten, sobald die Kenngrößen für das Wohngeld 2024 raus sind, wird da nochmal angepasst (für die damit befassten, siehe Fußnote).

Weißst du ob die Erhöhung auf Stufe 3 in A6 bleibt? und wird es dafür auch Nachzahlungen geben?

Modellbaumonk

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« Antwort #7708 am: 09.10.2023 20:17 »
Können jetzt auch unterhaltszahlende Väter auch davon profitieren?.

Knecht

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« Antwort #7709 am: 09.10.2023 20:41 »
Glaubt ihr dass die rückwirkenden Zahlungen monatsgenau pro Kind / Mietstufe berechnet werden?
Das wäre doch ein unfassbarer Verwaltungsaufwand für die Bezügestellen bei knapp 200.000 Bundesbeamten.

Allein der AEZ für die Zukunft ist ja nicht ohne in der Umsetzung.

Das ist ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau... Wartezeit auf Reisekosten übrigens aktuell über ein halbes Jahr. Bin mal gespannt, in welchem Zeitrahmen die Zahlungen dann überhaupt erfolgen sollen/können