Nochmal PS:
Der politische Auftrag Pensionen zu senken - läuft! Und fast keiner merkt´s😁
Die federführenden Damen und Herren im Ministerium haben sich gewiss eine fette Prämie verdient.
Zur Versorgung kann es eigene Rechtsprechung geben. Dazu sind eigene Verfahren vor dem BVerfG anhängig.
Das ganze kann auch stark nach hinten losgehen.
Die 15% überhalb der Grundsicherung hat man so erfunden. Die ehemals 75%, bzw. heute 71,75% ebenso. Was genau dort rausgerechnet wurde, weiß heute niemand mehr. Man hat etwas weniger Fahrtkosten und Werbungskosten, Mieten, Familie und Co. bleiben aber bestehen. Besonders auch wenn ein Beamter erwachsene behinderte Kinder hat. Da gibt es quasi nichts zusätzlich.
Unabhängig davon, dass aktuell noch keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der Alimentation von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten existiert, gehe man beim z.B. bei der Gewerkschaft BBW davon aus, dass die aktuellen höchstrichterlichen Kriterien für eine verfassungsrechtliche Unteralimentation nicht nur für die aktiven Beamtinnen und Beamten gelten, sondern auch im Versorgungsbereich.
Was bei 100 % Besoldung als unteralimentiert gelte, müsse schließlich auch bei einem Versorgungshöchstsatz von maximal 71,75 % so gelten.
Es fällt jedoch auch immer noch die Kürzung des Ruhegehalts von 75 % auf höchstens 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926) ins Gewicht. Diese Kürzung ist zwar – isoliert betrachtet als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258). Jedoch führt die Absenkung des Pensionsniveaus und die daraus resultierende Notwendigkeit eines erhöhten Eigenanteils an der Altersvorsorge − gerade angesichts einer steigenden Lebenserwartung − zu einer weiteren Aufzehrung der Bezüge mit der Folge, dass die Gewährleistung eines der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angemessenen Lebensunterhalts der Beamten nicht mehr zweifelsfrei sichergestellt ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.5.2015, 2 BvL 17/09, BVerfGE 139, 64, juris Rn. 158).
Irgendwo mal raus kopiert. Koppelt man die Pensionen von der Besoldung wegen irgendeinem Urteil ab, dann geht die Tendenz aufgrund der geringen Renten ganz stark nach unten.