Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3898026 times)

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14625 am: 01.10.2024 15:52 »
Das Land Berlin reagiert gleich mal auf die Aussagen der GdP, dass eine Entscheidung zu den Berliner Regelungen wohl nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten ist:

https://archive.ph/2024.10.01-131423/https://www.morgenpost.de/berlin/article407377683/berlin-bezahlt-beamte-vorerst-nicht-nach-bundesniveau.html

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14626 am: 01.10.2024 16:02 »
Wenigstens in Niedersachsen bemühen sie sich den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen:

Es geht um die 34-jährige Aynur Colpan, die das Amt der Büroleiterin seit Februar 2023 innehat. Colpan ist SPD-Funktionärin und SPD-Kommunalpolitikerin im Wahlkreis des SPD-Co-Vorsitzenden Lars Klingbeil, aber das ist nicht außergewöhnlich. Außergewöhnlich ist, dass Aynur Colpan an allen Besoldungsregelungen vorbei in der niedersächsischen Staatskanzlei außertariflich in eine der Besoldungsstufe B2 (rund 8.200 Euro monatlich) entsprechende Gruppe hochgeboxt wurde.
Sogar um ein Dreivierteljahr rückwirkend: Grundlage war eine erst im November 2023 erstellte interne Neufassung von Verwaltungsregeln für Beförderungen innerhalb der rot-grünen niedersächsischen Regierung. Aufgrund ihres Werdegangs hätte ihr dieses Gehalt frühestens in acht bis zehn Jahren zugestanden. Sie hat also einen Sprung um fast 2.000 Euro gemacht. Gegen zahlreiche Warnungen von Fachbeamten. Weil und sein Staatskanzleichef Jörg Mielke schieben die Gehaltsaffäre mit der Bemerkung beiseite, sie hätten neue Gehaltsregeln geschaffen, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Selten so gelacht!
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/stephan-weil-skandale-niedersachsen/

Und sich dann echauffieren, warum gewisse Teile der Gesellschaft von Klüngel und "Alten Eliten" spricht. Gleichzeitig verprellt man dann damit auch noch seine eigenen Staatsbediensteten. Es war schon immer clever, einen "Zwei-Fronten-Krieg" zu führen. Aber was weiß ich schon...solche Erkenntnisse brauchen einen bei einer B-Besoldung anscheinend nicht mehr zu interessieren oder man schwebt einfach über der Sache. Frei nach dem Motto "sollen Sie doch Kuchen essen".

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14627 am: 01.10.2024 17:46 »
.... Frei nach dem Motto "sollen Sie doch Kuchen essen".

Müsste abgeändert werden: "sollen Sie doch Krümel essen".

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14628 am: 01.10.2024 18:14 »
Neee, bebolus: Es ist die "linke Politik", die uns das mit dem Bürgergeld eingebrockt hat und mit jeder Anhebung dessen auch die 115% für euren A3er anhebt.

Also nein, ich bin da doch eher "Team Merz" (was man vielleicht auch daran erkennt, dass ich exorbitanten Besoldungsexplosionen durchaus kritisch gegenüberstehe  ;D 8))

Du warst gar nicht gemeint, obgleich Du immer versuchst das Thema in einen gesamtpolitischen Kontext zu schieben, was ich als nicht hilfreich bzw. zielführend finde.

Bundesbeamte können nicht mit Angestellten oder TB direkt verglichen werden. Ich erspare uns allen diecAusführungen dazu.

Der große Knackpunkt hier sind die hohen Miet- und Mietnebenkosten. Diese Kosten haben Bundesbeamte, TB,  Beschäftigte im Mindestlohnsektor und auch Bürgergeldempfänger.

Was würde denn jetzt eine Regierung Merz groß ändern? Also an den Mietkosten. Ich denke gar nix. Man kann  Bürgergeldempfänger aus Metropolen wie München verbannen. Wäre das sinnvoll? Ich denke nein.

Müssen die Besoldungen der Bundesbeamten an die Länder im Hinblick auf Mietniveau oder insb. KiTa-Gebühren 'geglättet' werden..? Ich denke nein, weil dan die Politik der Länder unzulässigerweise untergraben würde.

Denkt man das alles zuende, ergibt sich, dass allein das Amt (z. B. des Richters) vordergründig zur Besoldung führen muss.

Wilkinson13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14629 am: 01.10.2024 18:26 »
Wenigstens in Niedersachsen bemühen sie sich den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen:

Es geht um die 34-jährige Aynur Colpan, die das Amt der Büroleiterin seit Februar 2023 innehat. Colpan ist SPD-Funktionärin und SPD-Kommunalpolitikerin im Wahlkreis des SPD-Co-Vorsitzenden Lars Klingbeil, aber das ist nicht außergewöhnlich. Außergewöhnlich ist, dass Aynur Colpan an allen Besoldungsregelungen vorbei in der niedersächsischen Staatskanzlei außertariflich in eine der Besoldungsstufe B2 (rund 8.200 Euro monatlich) entsprechende Gruppe hochgeboxt wurde.
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MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14630 am: 01.10.2024 19:06 »
Denkt man das alles zuende, ergibt sich, dass allein das Amt (z. B. des Richters) vordergründig zur Besoldung führen muss.
Welch kluger Satz.
Das Richter etc. locker +30-50% mehr Grundbesoldung plus die Zulage für Kind 1-10 benötigen, damit sie amtsangemessen besoldet werden sehe ich auch.

Also bist du auch der Meinung das ein A3er allerdings allein des Amtes wegen, eine Besoldung von 3500 Netto braucht?

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14631 am: 01.10.2024 20:14 »
Du warst gar nicht gemeint, obgleich Du immer versuchst das Thema in einen gesamtpolitischen Kontext zu schieben, was ich als nicht hilfreich bzw. zielführend finde.

bebolus, der Kollege Rentenonkel hat heute in diesem Faden einen wirklich wunderbaren Beitrag verfasst. Der "gesamtpolitische Kontext" insbesondere für Familien ergibt sich mit ein wenig kognitiver Transferleistung von ganz allein.

Meine kritischen Gedanken richten sich gegen diesen Zustand - nicht gegen eine amtsangemessene Besoldung.

In diesem Sinne!

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14632 am: 01.10.2024 21:08 »

Also bist du auch der Meinung das ein A3er allerdings allein des Amtes wegen, eine Besoldung von 3500 Netto braucht?

Ja, nämlich wenn der A3er andernfalls in seiner persönlichen Konstellation (Zahl der Kinder, Wohnort) nicht mindestens 15% oberhalb der Grundsicherung läge.

Der Bund als Besoldungsgesetzgeber hat viel Freiheit, den A3er in diesen Stand zu heben. Indem er den Unterhalt für zwei Kinder wieder zur Grundlage der Grundbesoldung macht und für einen hochpreisigen Wohnort oder mehr als zwei Kinder entsprechende Zulagen gewährt.

Aber das will er nicht tun, denn die Grundbesoldung zu erhöhen würde den eingeengten Haushalt sprengen. Also behilft man sich mit "leistungslosen Beförderungen" durch die Hintertür, die nicht einmal reichen, dem gerichtlichen Prüfmaßstab zu genügen. Daher dichtet man noch ein unterstelltes Partnereinkommen hinzu. Und damit man nicht allen Beamten an teureren Wohnregionen oder mit 1-2 Kindern etwas zahlen muss, interpretiert man das Urteil so, dass es ja auch nur um Beamte mit drei und mehr Kindern in hochpreisigen Regionen ging. Und weil das noch zu teuer ist, schmilzt man den Betrag mit steigender Besoldungsgruppe ab, obwohl durch die mit dem Einkommen steigenden Ausgaben für Kinder (Kitabeiträge, Bildung und Teilhabe in eigenverantwortlicher Finanzierung) eigentlich genau das Unterlassen dieser Abschmelzung angezeigt wäre.

Karlsruhe wird hoffentlich in den kommenden Entscheidungen einige dieser Ideen auf den Müllhaufen der Geschichte werfen. Alleine mir fehlt der Glaube, dass bei dieser oder der nächsten Regierung die Schuldenbremse für investive Maßnahmen fällt, sodass finanzieller Spielraum für die Erhöhung konsumptiver Ausgaben aus dem normalen Haushalt besteht.

« Last Edit: 01.10.2024 21:18 von GeBeamter »

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14633 am: 01.10.2024 21:10 »
Hallo,

Es lässt sich vortrefflich darüber sinnieren, was der Staat anders regeln müsste, um gerechter zu besteuern, effizienter zu verwalten, Schutzbedürftige zu unterstützen und Nicht-Schutzbedürftigen die Unterstützung zu entziehen. Einige kluge Gedanken konnte man hier nachlesen.

Leider können wir die Probleme hier im Forum nicht lösen. Das Thema ist hier die amtsangemessene Alimentation,  die ich persönlich nicht gewahrt sehe.

Wenn der Bund nur noch 5 Planstellen in A3 hat, spricht doch einiges dafür,  die paar Hanseln nach A4 überzuleiten. Dann wäre die Mindestbesoldung ab A4 zu gewährleisten. Bei Soldaten kann man m.E. wegen der freien Heilfürsorge und Unterkunft von einer entsprechend geringeren Mindestbesoldung ausgehen.

Generell sollte sich die Mindestbesoldung auch nicht nach den extremen Ausreißer richten, sondern der Ortzuschlag wäre beispielsweise nach dem Mietpreisniveau auszurichten, das für Mittelklassewohnungen in mittelguten Lagen bezahlt wird. Man weiß doch in etwa, von wo und wieviele Leute in die Großstädte einpendeln bzw. wieviele in der Stadt leben.

Wenn man jetzt feststellt, dass nach 15 bis 20 Jahren die Alimentation derartig abgeschmolzen ist, dass man die Alimentation drastisch anheben müsste, dann ist das eine Aussage darüber, welches gewaltiges Sonderopfer die Beamtenschaft erbracht hat.

Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

Maximus

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« Antwort #14634 am: 01.10.2024 21:38 »
Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

Das ist auch meine Hoffnung. Jetzt muss nur noch Karlsruhe liefern und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber deutlich einschränken. Ich habe nur die Befürchtung, dass Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nichts zum Zweiverdienermodell sagen wird (bei der Berliner Besoldung geht es um die Jahre 2010-2015)...

Bundi

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« Antwort #14635 am: 01.10.2024 22:59 »
Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

Das ist auch meine Hoffnung. Jetzt muss nur noch Karlsruhe liefern und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber deutlich einschränken. Ich habe nur die Befürchtung, dass Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nichts zum Zweiverdienermodell sagen wird (bei der Berliner Besoldung geht es um die Jahre 2010-2015)...

Das ist auch meine letzte Hoffnung das der Rechtsstaat für den wir als Beamte letzten Endes einstehen noch nicht ganz verloren ist. Verstehe die kritischen Anmerkungen der TB Kollegen auf den letzten Seiten aber Recht muss nunmal Recht bleiben. Und es ist zuvorderst Sache der BesGesetzgeber im Rahmen ihres Spielraumes eine entsprechende verfassungsgemäße Lösung zu erarbeiten. Aber vermute wie du auch das Karlsruhe nichts zu dem wirren Zweiverdienermodell sagen wird. Und sollte das Urteil den Spielraum weiter einhegen so fürchte ich mich vor der Kreativität der Gesetzgeber sich weitere Tricks einfallen zu lassen doe das BVerfG dann wieder neu bewerten muss. Es scheint wie das Hase und Igel Spiel zu sein.

Bundi

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« Antwort #14636 am: 01.10.2024 23:05 »
Wenigstens in Niedersachsen bemühen sie sich den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen:

Es geht um die 34-jährige Aynur Colpan, die das Amt der Büroleiterin seit Februar 2023 innehat. Colpan ist SPD-Funktionärin und SPD-Kommunalpolitikerin im Wahlkreis des SPD-Co-Vorsitzenden Lars Klingbeil, aber das ist nicht außergewöhnlich. Außergewöhnlich ist, dass Aynur Colpan an allen Besoldungsregelungen vorbei in der niedersächsischen Staatskanzlei außertariflich in eine der Besoldungsstufe B2 (rund 8.200 Euro monatlich) entsprechende Gruppe hochgeboxt wurde.
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Glaube mich zu erinnern das man sich über die korrupten Verhältnisse in einigen südlichen EU Mitgliedsstaaten lustig gemacht hat. Bei uns scheinen gleiche Verhältnisse zu herrschen. Diese "Selbstbedienungsmentalität" einiger politisch Verantwortlichen ist nicht mehr zu ertragen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14637 am: 01.10.2024 23:22 »
Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

Das ist auch meine Hoffnung. Jetzt muss nur noch Karlsruhe liefern und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber deutlich einschränken. Ich habe nur die Befürchtung, dass Karlsruhe in seiner nächsten Entscheidung nichts zum Zweiverdienermodell sagen wird (bei der Berliner Besoldung geht es um die Jahre 2010-2015)...

Das ist auch meine letzte Hoffnung das der Rechtsstaat für den wir als Beamte letzten Endes einstehen noch nicht ganz verloren ist. Verstehe die kritischen Anmerkungen der TB Kollegen auf den letzten Seiten aber Recht muss nunmal Recht bleiben. Und es ist zuvorderst Sache der BesGesetzgeber im Rahmen ihres Spielraumes eine entsprechende verfassungsgemäße Lösung zu erarbeiten. Aber vermute wie du auch das Karlsruhe nichts zu dem wirren Zweiverdienermodell sagen wird. Und sollte das Urteil den Spielraum weiter einhegen so fürchte ich mich vor der Kreativität der Gesetzgeber sich weitere Tricks einfallen zu lassen doe das BVerfG dann wieder neu bewerten muss. Es scheint wie das Hase und Igel Spiel zu sein.

Ich bin jetzt wirklich gespannt auf die nächste Entscheidung aus Karlsruhe. Ich hoffe inständig, dass Karlsruhe in seiner Entscheidung auch die Auswüchse der letzten 4 Jahre in den Blick nimmt. Ansonsten geht das Hase-und Igelspiel tatsächlich munter weiter und wir können wieder mehrere Jahre warten, bis Karlsruhe endlich was zum Zweiverdienermodell sagt. Aus meiner Sicht muss das BVerfG in seiner nächsten Entscheidung nochmal unmissverständlich klarstellen, dass als Vergleichsparameter (nicht Leitbild) zwingend die 4K-Alleinverdienerfamilie heranzuziehen ist.   

waynetology

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« Antwort #14638 am: 02.10.2024 07:23 »
Hallo,

Es lässt sich vortrefflich darüber sinnieren, was der Staat anders regeln müsste, um gerechter zu besteuern, effizienter zu verwalten, Schutzbedürftige zu unterstützen und Nicht-Schutzbedürftigen die Unterstützung zu entziehen. Einige kluge Gedanken konnte man hier nachlesen.

Leider können wir die Probleme hier im Forum nicht lösen. Das Thema ist hier die amtsangemessene Alimentation,  die ich persönlich nicht gewahrt sehe.

Wenn der Bund nur noch 5 Planstellen in A3 hat, spricht doch einiges dafür,  die paar Hanseln nach A4 überzuleiten. Dann wäre die Mindestbesoldung ab A4 zu gewährleisten. Bei Soldaten kann man m.E. wegen der freien Heilfürsorge und Unterkunft von einer entsprechend geringeren Mindestbesoldung ausgehen.

Generell sollte sich die Mindestbesoldung auch nicht nach den extremen Ausreißer richten, sondern der Ortzuschlag wäre beispielsweise nach dem Mietpreisniveau auszurichten, das für Mittelklassewohnungen in mittelguten Lagen bezahlt wird. Man weiß doch in etwa, von wo und wieviele Leute in die Großstädte einpendeln bzw. wieviele in der Stadt leben.

Wenn man jetzt feststellt, dass nach 15 bis 20 Jahren die Alimentation derartig abgeschmolzen ist, dass man die Alimentation drastisch anheben müsste, dann ist das eine Aussage darüber, welches gewaltiges Sonderopfer die Beamtenschaft erbracht hat.

Nach einem verfassungsgerichtlichen Urteil lässt sich eine größere Anhebung meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit begründen. Nach ein paar Blödartikeln wird auch wieder eine andere Sau durchs Dorf getrieben. Wetten dass!

Wie soll das funktionieren?
Du möchtest A3 streichen weil Soldaten eventuell andere Leistungen erhalten? Das ändert doch nichts daran, dass  das Eingangsamt bei Soldaten A3 ist.

Abgesehen davon, solltest du dich informieren, bevor du irgendwelche Dinge schreibst.

Soldaten haben keine freie Heilfürsorge, sondern eine unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung. Das sind große unterschiede.

Ich würde mich lieber in der PKV Versichern anstatt jedes mal bei meinem zuständigen Truppenarzt für irgendwelche Untersuchungen betteln zu müssen. Ebenfalls entstehen mir oftmals Kosten, die eine PKV übernehmen würde, ohne das ich nur einen Bruchteil des Geldes wiedersehe.

Und eine Unterkunft wird dir ebenfalls oftmals nicht gestellt und wenn sie gestellt werden könnte, sind sie in so einem Zustand, dass du nicht drin leben möchtest. Abgesehen davon zahlen Soldaten für ihre Unterkünfte.

KlammeKassen

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« Antwort #14639 am: 02.10.2024 08:19 »
Im Grunde macht man damit alle Familien offiziell zu Bedarfsempfängern und zerrt sie in die Abhängigkeit. Auch der Chef des Angestellten wird dann sagen, dass man nicht soviel Geld brauche, weil die Kinder ja durch den Staat finanziert werden.

Ich erzähle Dir mal ein Geheimnis: In der pW oder auch dem TB-Bereich des öD ist dem AG die Anzahl der Kinder schlicht völlig egal. Da gibt es kein Zulagen, Boni, Garantien oder irgendetwas.

Was Du also hier ganz dystopisch "befürchtest", ist einfach längst gelebte Realität.

Mensch Nelson, warum zerstörst du denn hier von einigen die Traum-Bubbles... das ist sehr fies von dir  :D.
Habe hier gerade mal reingeschaut, weil du ja hierauf verwiesen hast.