Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4231339 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14745 am: 05.10.2024 20:29 »
Vielleicht sollte einfach das GG geändert werden und im Anschluss eine große Hartz4 Reform.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14746 am: 06.10.2024 06:42 »
Warum sollte irgendwas geändert werden??

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14747 am: 06.10.2024 07:22 »
Warum sollte irgendwas geändert werden??

Damit die Kosten sinken?


MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14749 am: 06.10.2024 11:29 »
Und leider müssen wir wieder 10 Jahre warten, bis das BVerG diese Einschätzung von dir bestätigt.

Welches Einschätzung braucht 10 Jahre?
Also langsam wird es langweilig dir ständig dabei zu helfen, dass du das verständige Lesen lernst.

@Rentenonkel, auch in deinem Modell hätte die Besoldung eines verheirateten A4/A5/A6 mit zwei Kindern in Mietstufe VII eine sehr hohe leistungslose Komponente (Kinderzuschläge plus vierfacher ROMZ). Sie wäre daher mutmaßlich höher als die Besoldung eines ledigen und kinderlosen A11/A12/A13 in Mietstufe I.

Somit würde ich davon ausgehen, dass das Leistungsprinzip und die Ämterwertigkeit verletzt wären, weil das (gesunde) Verhältnis zwischen leistungsbezogenen und leistungslosen Besoldungskomponenten nicht gewahrt wäre.
Ich bezog mich darauf, dass wenn der Gesetzgeber solch ein Verhältnis wie oben beschrieben einführt, das besgat Gericht halt 10 Jahre braucht, bis sie feststellen ob oder ob nicht diese Vorgehensweise GG konform ist.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14750 am: 06.10.2024 12:04 »
Und leider müssen wir wieder 10 Jahre warten, bis das BVerG diese Einschätzung von dir bestätigt.

Ich bezog mich darauf, dass wenn der Gesetzgeber solch ein Verhältnis wie oben beschrieben einführt, das besgat Gericht halt 10 Jahre braucht, bis sie feststellen ob oder ob nicht diese Vorgehensweise GG konform ist.

Nach meiner Meinung handelt es sich bei diesen langen Verfahrenszeiten um ein institutionelles, systemisches Konstrukt, welches dem Staat Einsparungsmöglichkeiten generieren soll, also eine gewisse Sparbüchse öffentlicher Dienst, die zur Überbrückung von fiskalischen Notlagen gedacht ist. So ist nun einmal das System und die Legislative wäre blöd, wenn sie diese Möglichkeiten in einer solchen fiskalischen Krise nicht ausnutzen würde, solange es möglich ist. Welche Krise? Die, von der Lagarde vor kurzem gesprochen hat:
"In einer Rede vor dem Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington zog Christine Lagarde, die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), beunruhigende Parallelen zwischen den 1920er und den 2020er Jahren. Sie warnte, dass aktuelle wirtschaftliche und geopolitische Entwicklungen gewisse Ähnlichkeiten mit jenem Jahrzehnt aufweisen, das letztlich in den Börsencrash von 1929 und die darauffolgende Große Depression mündete."https://www.ft.com/content/33a44142-3b60-49c5-89d9-2f27b5c30b7f



haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14751 am: 06.10.2024 18:53 »
Wenn ich so sehe, was alles für den Bürgergeldempfänger getan und bezahlt wird, ich mich frage, wie ich bei den steigenden Kosten noch nachkommen soll und das einzige was bei uns steigt die Wochenarbeitsstunden sein werden, frage ich mich wofür? Wofür diese Motivation im Dienst, alles besser und koordinierter machen zu wollen? Wofür die Spucke im Gesicht abwischen, wenn der Dienstherr sowieso direkt wieder spuckt? Ausserdem mache ich doch schon an die geschenkte 100 Überstunden im Jahr seit 2006. Zur Belohnung bekomme ich ja auch kein Weihnachtsgeld mehr. Also wofür?

Ab morgen weht bei mir auf der Arbeit ein ganz anderer Wind. Nämlich gar keiner. Erstmal kommen die ganzen Excel Dinger weg. Ich muss mit dem auskommen was der Dienstherr mir zu Verfügung stellt. Das ist nicht viel und meistens auch nicht zu Ende gedacht. Dauert dann leider was länger. Ich fühl mich auch gerade nicht so gut...

Verfassungsmäßige

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« Antwort #14752 am: 06.10.2024 21:19 »
Halterin, richtig so

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14753 am: 06.10.2024 21:46 »
Wenn ich so sehe, was alles für den Bürgergeldempfänger getan und bezahlt wird, ich mich frage, wie ich bei den steigenden Kosten noch nachkommen soll und das einzige was bei uns steigt die Wochenarbeitsstunden sein werden, frage ich mich wofür? Wofür diese Motivation im Dienst, alles besser und koordinierter machen zu wollen? Wofür die Spucke im Gesicht abwischen, wenn der Dienstherr sowieso direkt wieder spuckt? Ausserdem mache ich doch schon an die geschenkte 100 Überstunden im Jahr seit 2006. Zur Belohnung bekomme ich ja auch kein Weihnachtsgeld mehr. Also wofür?

Ab morgen weht bei mir auf der Arbeit ein ganz anderer Wind. Nämlich gar keiner. Erstmal kommen die ganzen Excel Dinger weg. Ich muss mit dem auskommen was der Dienstherr mir zu Verfügung stellt. Das ist nicht viel und meistens auch nicht zu Ende gedacht. Dauert dann leider was länger. Ich fühl mich auch gerade nicht so gut...

Dafür wurde zweimal Hartz4 um 12 Prozent erhöht, ist doch auch schön.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14754 am: 06.10.2024 21:46 »
Vielleicht sollte einfach das GG geändert werden und im Anschluss eine große Hartz4 Reform.

Wenn HartzIV/Bürgergeld auf einem wissenschaftlich ermittelten Existenzminimum beruht, dann wird es hier keine Kürzungen geben können. Denn in einem Sozialstaat nicht das Existenzminimum zu gewähren, also weniger Transferleistungen zu zahlen, als man zum Überleben braucht, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Und den Teil des Grundgesetzes, auf dem diese Prämisse fußt endet auch niemand, denn der Artikel hat Ewigkeitsgarantie: "Die Menschenwürde ist unantastbar."

Ehrlichweise muss man sich meiner Meinung nach in Teilen der privaten Wirtschaft und auch im öffentlichen Dienst einmal eingestehen, dass nicht das Bürgergeld zu hoch bemessen ist, sondern die Gehälter und Besoldung zu niedrig. Der ganze Zirkus liberaler und konservativer Politiker, die Fairness für die wieder herzustellen, die jeden Morgen aufstehen und arbeiten gehen, indem man an der Existenzsicherung herumschrauben will, ist der perfide Versuch den Zustand zu geringer Entgelte und Sold zu manifestieren. Meine Befürchtung: wenn wir das steuerrechtlich oder über Tarifbindung nicht wieder in den Griff bekommen, dann galoppieren Eigentum von Shareholdern und die der arbeitenden Bevölkerung immer weiter davon. Denn in einem System mit einer festen Geldmenge X ist das Geld nie weg, es hat nur wer anders. Und wenn der Staat es nicht hat und 90% der Bevölkerung es nicht haben, wer dann?

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14755 am: 06.10.2024 21:59 »
[

Dafür wurde zweimal Hartz4 um 12 Prozent erhöht, ist doch auch schön.

Was ist daran verwerflich? Der Grund war die drastische Inflation. Dazu wird wegen der Energiekrise mittlerweile bei den Heizkosten stärker unterstützt.

Das alleine sollte Grund genug sein, der Regierung ihren jetzigen Entwurf um die Ohren zu hauen. Unter Seehofer, weit vor der Inflation ist ein Gesetzentwurf der bei den Besoldungen weit über den lag, was in diesem Entwurf nach zwei Jahren harter Inflation ausgeschüttet werden soll.
Die Tarifabschlüsse mit Rücksicht insbesondere auf die kommunalen Haushalte haben sowohl bei den Angestellten als auch bei den Beamten für Reallohnverlust gesorgt. Im Gesetzentwurf angelegte Berücksichtigung der Tarifabschlüsse in Bezug auf die Herstellung einer amtsangemessen Besoldung muss daher schon als Scherz aufgefasst werden.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14756 am: 07.10.2024 06:56 »
Nun die Heizkosten sind nunmehr etwas höher als vor Corona und Ukrainekrieg.

Ich stimme aber überein, dass die Grundsicherung nicht einfach gesenkt werden kann, da auch hier die Rechtssprechung zahlreiche Leitplanken gezogen hat. Neid auf Bürgergeldbezieher halte ich für einen weniger schönen Charakterzug. Viele von den Bürgergeldempfängern können wirklich nicht arbeiten und die die es können, muss man m.E. die Zahlung des Bürgergeldes mit einer Arbeitspflicht von 40 Stunden versehen, es gibt genug unansehliche Ecken, die man aufräumen könnte und wenn es das Müllsammeln in der Landschaft ist. Das gilt auch für Teilzeit arbeitende Aufstocker. Eltern kleiner Kinder muss man entsprechende Teilzeitanteile bei der Arbeitspflicht zubilligen. Vielleicht würde eine Arbeitspflicht die Motivation erhöhen, in Vollzeit zu arbeiten. Und ja, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss sich ggü. Bürgergeldbezug lohnen.

Mir scheint das gravierendere Problem zu sei, dass Wohnungen in manchen Gegenden einfach unbezahlbar geworden sind, weil es in den Städten und Speckgürteln um die Städte herum viel zu wenige Wohnungen gibt. Swen schrieb weiter oben, dass der Freizügigkeit wegen Bürgergeldempfängern und Beamten die Mittel an die Hand gegeben werden müssten, überall wohnen zu können. Da frage ich mich, ob dann nicht mit derselben Begründung bis auf die sehr gut verdienenden Bürger jeder Anspruch auf Wohngeld haben müsste, der in Frankfurt oder München wohnen möchte.

Man hat das Gefühl, wir Deutschen sind zu faul, zu bräsig und zu selbstherrlich geworden. Made in Germany steht nicht mehr unbedingt für Qualität. Die anderen haben uns diesbezüglich eingeholt und Zukunfttechnologien, z.B. Solar,  haben wir aus der Hand gegeben. Wie man am Beispiel der VW Mitarbeiter sieht, erkennen viele die Zeichen der Zeit noch immer nicht.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14757 am: 07.10.2024 07:53 »
...
Ehrlichweise muss man sich meiner Meinung nach in Teilen der privaten Wirtschaft und auch im öffentlichen Dienst einmal eingestehen, dass nicht das Bürgergeld zu hoch bemessen ist, sondern die Gehälter und Besoldung zu niedrig.
...

Schwierig.

Generell kann man natürlich festhalten, dass der Abstand vom Bürgergeld zu den Median-/Durchschnittseinkommen gefühlt zu gering ist - aber: Würden wir wirklich alle Einkommen um 30% erhöhen, würden die magischen Kräfte des Marktes die so entstehende, höhere Liquidität über die Inflation wieder einfangen. Das hätte dann im Nachgang wieder eine deutliche Erhöhung des Bürgergelds zur Folge. Dieser Mechanik kann man in einem freien Markt nicht entkommen,

Bastel

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« Antwort #14758 am: 07.10.2024 08:13 »
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Ehrlichweise muss man sich meiner Meinung nach in Teilen der privaten Wirtschaft und auch im öffentlichen Dienst einmal eingestehen, dass nicht das Bürgergeld zu hoch bemessen ist, sondern die Gehälter und Besoldung zu niedrig.
...

Schwierig.

Generell kann man natürlich festhalten, dass der Abstand vom Bürgergeld zu den Median-/Durchschnittseinkommen gefühlt zu gering ist - aber: Würden wir wirklich alle Einkommen um 30% erhöhen, würden die magischen Kräfte des Marktes die so entstehende, höhere Liquidität über die Inflation wieder einfangen. Das hätte dann im Nachgang wieder eine deutliche Erhöhung des Bürgergelds zur Folge. Dieser Mechanik kann man in einem freien Markt nicht entkommen,

Deswegen muss vom Brutto einfach mehr Netto übrig bleiben, finanziert durch eine Reduktion der Sozialausgaben. Wenn man an keiner Stellschraube des Systems drehen kann, muss eventuell ein neues System her. Dann lohnt sich ja bald eine neue Verfassung.Dann sind die Reichsbürger zufrieden und man kann den Sozialstaat aus der Ewigkeitsgarantie entfernen.

NelsonMuntz

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« Antwort #14759 am: 07.10.2024 09:12 »

Deswegen muss vom Brutto einfach mehr Netto übrig bleiben, finanziert durch eine Reduktion der Sozialausgaben. Wenn man an keiner Stellschraube des Systems drehen kann, muss eventuell ein neues System her. Dann lohnt sich ja bald eine neue Verfassung.Dann sind die Reichsbürger zufrieden und man kann den Sozialstaat aus der Ewigkeitsgarantie entfernen.

Man muss ja nicht übertreiben - aber ja: Das Leben ist auch Veränderung.

Die Schieflagen entstehen doch vor allem dort, wo einkommenslose Haushaltsangehörige existieren. Bei Kindern ist das mit der fehlenden Erwerbstätigkeit noch selbstverständlich, bei der "Hausfrau" sieht das aber etwas anders aus.