Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6255668 times)

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16965 am: 16.07.2025 11:42 »
Falls nicht muss ich halt nackig, hand in Mund, irgendwie selbst klagen.

In der Vergangenheit gab es hier oft verschiedene Vorlagen für Musterklagen, wenn man als Beamter nicht umhin kam, zur Durchsetzung seiner Ansprüche tatsächlich zu klagen. Beim Gang vor das Verwaltungsgericht muss man jedoch erst einmal eine Verfahrensgebühr hinterlegen. Diese Gebühr beträgt derzeit regelmäßig 483 EUR bei einem Streitwert von 5.000 EUR, wobei auch das wohl nicht überall so sein soll.

Erst nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob man das Geld ganz oder teilweise zurück erhält oder man darauf sitzen bleibt. Je nach Verfahren kann das auch einige Monate oder Jahre dauern. Dieses Geld muss man zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung auch haben, sonst kann man den Rechtsstreit gar nicht führen.

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16966 am: 16.07.2025 12:03 »
Falls nicht muss ich halt nackig, hand in Mund, irgendwie selbst klagen.

In der Vergangenheit gab es hier oft verschiedene Vorlagen für Musterklagen, wenn man als Beamter nicht umhin kam, zur Durchsetzung seiner Ansprüche tatsächlich zu klagen. Beim Gang vor das Verwaltungsgericht muss man jedoch erst einmal eine Verfahrensgebühr hinterlegen. Diese Gebühr beträgt derzeit regelmäßig 483 EUR bei einem Streitwert von 5.000 EUR, wobei auch das wohl nicht überall so sein soll.

Erst nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob man das Geld ganz oder teilweise zurück erhält oder man darauf sitzen bleibt. Je nach Verfahren kann das auch einige Monate oder Jahre dauern. Dieses Geld muss man zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung auch haben, sonst kann man den Rechtsstreit gar nicht führen.

Hallo und Danke nochmals. Ich habe mal nach vorlagen hier gesucht. Gefunden habe ich Vorlagen von DBB Thüringen. Ich glaube das ist gar nicht mal so schlecht, wenn ich das händisch machen muss. Ich kenne mit gar nicht aus und "Vor Gericht" bin ich tatsächlich "in gottes hand" wohl. Danke für den Hinweis auf die Gebühren. Ich werde schonmal anfangen zu sparen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16967 am: 16.07.2025 12:24 »
Die Gerichtskosten sind Werbungskosten im Jahr des Entstehens.
Gewinnt man und bekommt diese zurück, sind es negative Werbungskosten im Jahr des Zurückerhalts.

Das vermindert das Kostenrisiko noch mal um ein paar Prozent.

Faunus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16968 am: 16.07.2025 13:05 »
Es besteht für den Bund ein großer Handlungsdruck, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Und hoffentlich kommt im August noch ein weiteres Urteil des BVerfG, in Folge dessen der Handlungsdruck noch weiter steigt.

Und wenn dann Mindestalimentation incl. Abstandswahrung bei den Beamten auf entsprechenden Druck nachgegeben wird...
Welche Folgen hätte das? Auf die Sonderstellung der Beamte? Auf die Tarifbeschäftigten - vor allem in den höheren Entgeltgruppen? Auf die Pensionen? Auf die Gesellschaft? Man könnte noch vieles weitere Anführen?

lotsch

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DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16970 am: 16.07.2025 15:33 »
Wenn noch jemand etwas zum Thema Mitglied in extremistischen Gruppen und zeitgleich Beamter sein wissen will, gerne mal nach Barbara Borchardt suchen. Und die war Richterin am Landesverfassungsgericht trotz der bekannten Mitgliedschaft!

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16971 am: 16.07.2025 15:49 »
Wenn noch jemand etwas zum Thema Mitglied in extremistischen Gruppen und zeitgleich Beamter sein wissen will, gerne mal nach Barbara Borchardt suchen. Und die war Richterin am Landesverfassungsgericht trotz der bekannten Mitgliedschaft!

Da wird man wenig finden, da Richter keine Beamte sind.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16972 am: 16.07.2025 15:53 »
Wenn noch jemand etwas zum Thema Mitglied in extremistischen Gruppen und zeitgleich Beamter sein wissen will, gerne mal nach Barbara Borchardt suchen. Und die war Richterin am Landesverfassungsgericht trotz der bekannten Mitgliedschaft!

Da wird man wenig finden, da Richter keine Beamte sind.

Richtig. Ähnelt dem Beamten aber und wiegt fasst noch schwerer. Vorallem wenn es vor der Wahl bekannt war.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16973 am: 17.07.2025 10:28 »
Ich bitte euch nochmalig höflich zu diskutieren und beim Thema amtsangemessene Alimentation zu bleiben. Ausschweifungen in jegliche politische Richtungen werden konsequent gelöscht.

Das Thema ist und bleibt amtsangemessene Alimentation.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16974 am: 17.07.2025 11:12 »
Ich bitte euch nochmalig höflich zu diskutieren und beim Thema amtsangemessene Alimentation zu bleiben. Ausschweifungen in jegliche politische Richtungen werden konsequent gelöscht.

Das Thema ist und bleibt amtsangemessene Alimentation.

Vielen Dank fuer diese klare Ansage. Hoffe es hilft.

tigertom

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