Falls nicht muss ich halt nackig, hand in Mund, irgendwie selbst klagen.
In der Vergangenheit gab es hier oft verschiedene Vorlagen für Musterklagen, wenn man als Beamter nicht umhin kam, zur Durchsetzung seiner Ansprüche tatsächlich zu klagen. Beim Gang vor das Verwaltungsgericht muss man jedoch erst einmal eine Verfahrensgebühr hinterlegen. Diese Gebühr beträgt derzeit regelmäßig 483 EUR bei einem Streitwert von 5.000 EUR, wobei auch das wohl nicht überall so sein soll.
Erst nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob man das Geld ganz oder teilweise zurück erhält oder man darauf sitzen bleibt. Je nach Verfahren kann das auch einige Monate oder Jahre dauern. Dieses Geld muss man zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung auch haben, sonst kann man den Rechtsstreit gar nicht führen.