Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6253299 times)

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12390 am: 03.06.2024 07:38 »
P.S.: Vergleicht man nicht auch die neuen Besoldungstabellen der Länder mit der alten vom Bund? Der Bund war zumindest immer eine Runde "schneller" bzw. im Voraus.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12391 am: 03.06.2024 07:49 »
Natürlich. Ich wollte ja genau aufzeigen, dass es nächstes Jahr im Bund einer Erhöhung um 7,5% bzw. 9,4% bedarf, um zumindest wieder zu Hessen bzw. Sachsen aufzuschließen..

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12392 am: 03.06.2024 07:58 »
Beim überfliegen der Tabellen gilt das vllt. für Sachen, bei Hessen kommt es schon wieder ganz stark darauf an, welche Besoldungsgruppen verglichen werden. Aber wie gesagt, solche Vergleiche, insbesondere mit anderen verfassungswidrigen Berechnungen, sind nur Quatsch. Letztendlich kann man nur hoffen, dass zügig weitere Urteile mit entsprechenden Vorgaben ergehen. Vielleicht kommt es ja schon in dieser Woche zu den seit zwei Jahren angekündigten (angekündigt i. S. der Jahresvorausschau) Urteilen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12393 am: 03.06.2024 09:11 »
Ich denke wir haben deinen Standpunkt verinnerlicht Floki - inwiefern man fremde Beiträge für hilfreich erachtet so sie denn grundsätzlich beim Thema bleiben, sei doch bitte jedem selbst überlassen. Ich bin bei den Kollegen, die die Beiträge gern zur Kenntnis genommen haben, da mir diese Verwerfungen so nicht bewusst waren. Im Gegensatz zu den imaginären Tabellen die hier vor einiger Zeit gepostet worden sind, sind die in den letzten Tagen gezeigten ja Realität und also durchaus auch für den Bund (bzw. seine Beamten) relevant. Es soll ja Beamte geben, die in der Vergangenheit durchaus den Dienstherren, z. Bsp. nach NRW, gewechselt haben.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12394 am: 03.06.2024 09:36 »
Danke Floki + lotsch für die Aufklärung bzgl. Widerspruchsmöglichkeiten und Einordnung bei den Erfolgsaussichten. Dann geht meine Reise bei 2021 los, wenn ich mich auf das Rundschreiben verlassen kann und 2022 unter Zuhilfenahme eingelegter Widersprüche.
Habe die eigene "Themenblindheit" erst Ende Herbst 2022 abgelegt.

---

Bezug zu Besoldungsvergleichen:

Die Kreativität unserer Besoldungsgeber beim Sparen hat ja nun dermaßen Auswüchse angenommen, dass ein Vergleich immer schwieriger wird. Man kann annehmen, dass das auch so gewollt ist, weil man so die "Besoldungsverschleppung" ganz gut betreiben kann, bis die Gerichte irgendwann später der Komplexität zum Trotze tatsächlich mal einen Riegel davor schieben. Jedes Jahr ohne eindeutige Rechtsgrundlage schont den Haushalt. Optimalerweise schiebt man das Thema so lange vor sich hin, bis Demographie und KI die Probleme abfedern können.

Nehmen wir nur das Beispiel des fiktiven Partnereinkommens. Ganz zu schweigen davon, was sich manche Länder das dritte Kind kosten lassen. Solche Ideen führen letzten Endes dazu, dass jeder seinen individuellen Einzelfall selber prüfen muss und dann einen Abgleich macht, wo er in Deutschland am besten aufgehoben wäre. Und das immer mit der Ungewissheit, dass die eine oder andere rechtliche Änderung alles wieder obsolet macht und man in der Besoldertabelle den tiefen Sturz hinlegt oder nach oben klettert, ohne selbst in seiner Konstellation großartig etwas geändert hat. Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht ändert muss sich dem Besoldungsrecht seines Wohnortes entsprechend "optimieren"  :D



Bis dahin ist Geduld angesagt und man muss schauen, was man in seinem kleinen Wirkungskreis veranlassen kann. Auf Bundesebene haben wir ja nun als kleine Truppe den Stein ins Rollen gebracht.
Mit der Zeit bekommen wir dann hoffentlich die Antworten auf unsere Fragen.

Erst wenn die Länder und der Bund die Amtangemessene Alimentation und ihre Bedeutung wirklich ernst nehmen, kommt in dieses "Besoldungsranking" eine Dynamik rein. Und wer da am schnellsten ist hat die Leistungsträger in seiner Mannschaft.




 

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12395 am: 03.06.2024 12:48 »
Sind denn, für einen echten Vergleich, alle BL u.d. Bund auf demselben Nenner von 40 Std. ?

Nein (hatte ich ja auch extra dazu geschrieben).
Aber nur für dich hier die angepasste Tabelle auf (fiktiver) 40-Stunden-Basis:

[...]

Somit müsste der Bund nächstes Jahr gut 9,4% drauflegen, um auf Stundenlohn-Basis an Sachsen vorbeizuziehen..

... und wenn der Bund sich nicht an einem ständigen Überbietungswettbewerb beim Kampf um die Spitze beteiligt, sondern sich am gleichberechtigten Durchschnitt orientiert - verflacht sich derzeit der zahlenspielerische Neid der A15er auf:

Summe der 17 (1.578.277,79) geteilt durch 17 =  92.839,87 € macht einen Unterschied von 1,07% (980,51 €)

... und wenn alle Besoldungskreise die drunter liegen auf 92.839,87 € erhöht haben, ergibt sich ein Durchschnitt von 93.972,25 €...
... und wenn alle Besoldungskreise die drunter ... usw.

und wenn also nun beginnend einmal jährlich die Besoldungsdurchschnittsanpassung der unteren Besoldungskreise vorgenommen würden, könnte es sein, dass man eher gleiche Grundbesoldung erreicht hat, als das verfassungsrichterliche missdeutbare und missachtbare Entscheidungen vorliegen (in xx Jahren).
 ???




bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12396 am: 03.06.2024 15:58 »
Bei mir laufen sie auch herum "Der Bund zahlt am besten".

Hier mal die entsprechende "Bundesligatabelle" für August 2025 am Beispiel der A15-Endstufengrundgehälter (mit 41 Wochenstunden in HE, BW, Bund, NW, und SH):

1.) Hessen        101.224,08 €
 2.) Sachsen       100.527,72 €
 3.) Bayern         96.868,64 €
 4.) Ba.-Wü.        94.708,32 €
 5.) Bund           94.155,84 €
 6.) Thüringen      93.616,20 €
 7.) Brandenburg    93.426,96 €
 8.) Rheinl.-Pfalz  93.095,04 €
 9.) Niedersachsen  92.220,92 €
10.) Berlin         92.209,44 €
11.) Sachsen-A.     92.201,56 €
12.) Nordr.-Westf.  91.790,64 €
13.) Meck.-Vo.      91.457,51 €
14.) Schl.-Hol.     91.315,32 €
15.) Hamburg        90.827,76 €
16.) Bremen         90.309,48 €
17.) Saarland       89.863,68 €

Der Bund müsste also nächstes Jahr gut 7,5% draufpacken, um wieder an Hessen vorbeizuziehen. Schaunmermal.

Darüber hinaus hege ich zum einen weiterhin die Hoffnung auf Karlsruhe (schon qua meines Nutzernamens), zum anderen haben wir ja dank PolareuD/etc. möglicherweise demnächst ein zusätzliches Klage-Ass im Ärmel..  ;)

Ich persönlich finde diesen "Vergleich" unsachgemäß vor dem Hintergrund der Thematik dieses Threads und möchte das gerne anhand eines einfachen Beispiels festmachen: Ich war bis 2019 in S-H als Bundesbeamter eingesetzt und wir haben für unser (damals einziges) Kind bei einer Tagesmutter für eine Ganztagsbetreuungsstelle ca. siebenhundertnochwas Euro bezahlt. Da gab es es seinerzeit noch Zuschüsse vom Land, vom Kreis und sogar von der Stadt, aber es war trotzdem relativ viel. Der Kindergarten anschließend war auch nicht viel "günstiger". Wir sind dann nach M-V gezogen und da zahlen wir jetzt für beide Kinder (ganztags Hort und KiTa) Nullkommanull Euro. Sowas muss bei solchen Vergleichen mE zwingend Berücksichtigung finden.

xap

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« Antwort #12397 am: 03.06.2024 16:13 »
Warum?

bebolus

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« Antwort #12398 am: 03.06.2024 16:18 »
Warum?

Weil der Vergleich die Mama, der Papa + 2 Kinder Bürgergeldfamilie ist und da fallen auch keine KiTa-Gebühren an.

Oder war das "warum" auf S-H und M-V bezogen..? Dann verstehe ich die Nachfrage nicht..

bebolus

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« Antwort #12399 am: 03.06.2024 16:44 »
Davon ab btw: der obere Bereich ist eher CDU/CSU lastig und der untere Bereich eher SPD/Grüne lastig..

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12400 am: 03.06.2024 16:46 »
Wobei Beamte aber nun mal keine Bürgergeldempfänger sind auch wenn sich die aktuelle Entwicklung der Gesetzgebung zu unserem Leidwesen immer mehr in diese Richtung bewegt. Selbst Anträge müssen in einigen Bundesländern schon gestellt werden - das kann nicht in unserem Sinne sein - also verneine ich deine Einschätzung.

bebolus

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« Antwort #12401 am: 03.06.2024 16:59 »
Wobei Beamte aber nun mal keine Bürgergeldempfänger sind auch wenn sich die aktuelle Entwicklung der Gesetzgebung zu unserem Leidwesen immer mehr in diese Richtung bewegt. Selbst Anträge müssen in einigen Bundesländern schon gestellt werden - das kann nicht in unserem Sinne sein - also verneine ich deine Einschätzung.

Ich stimme mit Dir grundsäztlich überein, aber der Vergeich der absoluten Zahlen bringt "hier" keinen weiter. Zumal alle sonstigen Zuschläge keinen Einfluss finden. Beispiel: Beamte der Vollstreckungsstellen Land/Bund: Bund zahlt 90 Euro

bebolus

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« Antwort #12402 am: 03.06.2024 18:14 »
Wobei Beamte aber nun mal keine Bürgergeldempfänger sind auch wenn sich die aktuelle Entwicklung der Gesetzgebung zu unserem Leidwesen immer mehr in diese Richtung bewegt. Selbst Anträge müssen in einigen Bundesländern schon gestellt werden - das kann nicht in unserem Sinne sein - also verneine ich deine Einschätzung.

Eine These, die ich schon vor eiger Zeit aufgeworfen habe

clarion

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« Antwort #12403 am: 03.06.2024 21:11 »
Beamte werden nach Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählt. Dem zu Folge muss gelten: Gleiches Amt, gleiche Leistung, gleicher Sold.

Wo sind wir hier denn, dass wir immer mehr zu Bedarfsgemeinschaften verkommen??? Das nimmt langsam unerträgliche Züge an.

andreb

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« Antwort #12404 am: 03.06.2024 22:03 »
Was man durchaus mal zusammenfassend darstellen kann und muss, ist, dass die förderalismusreform nunmehr krachend gescheitert ist.

Durch die Föderalismusreform wurden wichtige Gesetzgebungskompetenzen für das Beamtenrecht – Besoldung, Laufbahnen und Versorgung – auf die Länder übertragen.

Was ist das Ergebnis ?
17 Besoldungsrechtskreise mit zwischenzeitlich verfassungswidrigen Besoldungsgesetzen und untätigen Besoldungsgesetzgebern, anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, offenkundige Missachtung des Grundgesetzes, fiskalisch motivierte Gesetzgebungen …

Diese gesamten Auswüchse hätte es mit der Förderalismusreform sicherlich nicht in diesem Umfang gegeben. Von den Belastungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit will ich gar nicht erst sprechen.