Was bringen die besten Urteile, wenn der Besoldungsgeber seine Besoldung nicht ändert?
Dass die Besoldungsgesetzgeber seit 2020 die Besoldungsgesetze nicht geändert hätten, halte ich für ein Gerücht.
Die Änderungen sind teilweise nicht sachgerecht bis absurd, aber sie sind vorhanden. Hier ist der Gestaltungsspielraum für die Besoldungsgesetzgeber halt noch zu weit. Aber da hat sich Karlsruhe ja auf den Weg gemacht, den Willen des Gesetzgebers nicht mehr bloß zu "kanalisieren", sondern "einzuhegen".
Wenn so ab 2022 weitere Urteile/Beschlüsse zu dem Thema gefolgt wären, sähe die Welt schon ganz anders aus. Ich wage aber zu behaupten, dass die Mitglieder des Senats sich nicht hätten träumen lassen, wie die Besoldungsgesetzgeber auf die beiden Beschlüsse aus 2020 reagieren würden. Diese neuen Fakten sind natürlich zu berücksichtigen.
Eigentlich gibt es zukünftig nur die Alternativen, dass Karlsruhe angesichts der Haushaltnöte Angst vor der eigenen Courage bekommt und beim Besoldungsthema "den Schwanz einzieht" oder ihre bisherige grundsätzlich beamtenfreundliche Linie fortführt und den Bundeshaushalt sowie 16 Landeshauhalten implodieren lässt.
In beiden Fällen möchte ich am Tag der nächsten Entscheidungsveröffentlichung nicht mit Prof. Dr. König, Dr. Maidowski oder Herrn Offenloch tauschen. Irgendwie bezeichnend, dass nunmehr das einzige nicht promovierte Mitglied des BVerfG "für uns zuständig ist"
