Aussperrung incomming
Nicht wahrscheinlich- aber auch nicht undenkbar. Da wäre ich mal auf die Reaktionen der Ausgesperrten gespannt , wenn Sie kein Gehalt mehr beziehen für die Zeit der Aussperrung.
Wie kann man eine Aussperrung denn verstehen ?
Die AGs sperren die Mitarbeiter aus, das ist klar. Also die, die arbeiten wollen.
Wenn ich aber als Arbeitnehmer meine Arbeitsleistung anbiete, dann hat der AG mich doch zu bezahlen, ob er sie annimmt oder nicht ist doch seine Sache !?
Oder kann es während einer Aussperrung keinen Annahmeverzug geben ?
Was wäre mit Mitarbeitern die krankgeschrieben sind während einer Aussperrung ?
Wenn ein Betrieb(-steil) bestreikt wird und eine vom AG angefragte Notdienstvereinbarung mit den Gewerkschaften geschlossen wurde, können dort nur Mitglieder der Gewerkschaften den Notdienst arbeiten.
Der AG kann natürlich den dort arbeitswiligen Nichtorganisierten anbieten, Ihre Arbeitskraft in einem anderen Betriebsteil einzusetzen- muß er aber nicht. Dies wäre im ÖD durchaus machbar, weil ja überall Personal fehlt.
Kaum machbar war dies wähernd der Arbeistkampfmaßnahmen in den 60/70 Jahren in der Metallindiustrie. U.a. deshalb war und ist bei der IG Metall ein höherer O.grad zu verzeichnen. Ausgessperrte hatten auch kein Anspruch auf ALG, sondern mußten ggf. den Weg zum Sozialamt antreten.
Vor ca. 30 Seiten hat hier jemand die Anweisungen einer Kommune in Bezug auf Arbeitskampfmaßnahmen gepostet, die nach meiner Erinnerung explizit die genauen Reglungen für Aussperrung - auch bei Krankheit - erläutern.