Ich finde das Inflationsargument irgendwie witzig. Berücksichtigt hier eigentlich auch jemand, dass die Anpassung des Steuerfreibetrags für alle Arbeitnehmer bereits einige % der Inflation ausgeglichen haben und deswegen ein gleichbleibender Reallohn nicht Lohnsteigerung = Inflationsrate verlangt? Ebenso sehe ich gar nicht, weswegen überhaupt ein Inflationsausgleich stattfinden soll. Zwischen 2009 und 2021 war das Gleichbleiben der Reallöhne doch auch kein Thema. Es zeugt schon von einer gewissen Blindheit, wenn Argumente nur einseitig gelten dürfen. So, jetzt dürft ihr mich trollen.
Kannst du deine Aussagen auch mit Zahlen untermauern? Wieviel % macht das denn aus zum Beispiel bei E8 /5 oder E11/5?
Nehme ich die erfolgten Tariferhöhungen von 3,22% und jetzt nochmal +4% dazu, dann komme ich auf insgesamt +7,34% zur Mitte des Jahres. Heute sind die Verbraucherpreise seit 09/2020 bereits um 16,45 % gestiegen. In 2-3 Monaten wird es höher sein.
Willst du also jetzt behaupten, dass das Delta von dann vermutlich mindestens noch immer 10% zwischen Tariferhöhungen und Inflation durch die Anpassung des Steuerfreibetrags aufgefangen wird?
Wenn du einseitige Argumente ablehnst, untermauere doch deine bitte mit Berechnungen, die aufzeigen, dass eine +4% Tariferhöhung doch ausreichend ist!
Um 10,5% ist der nominale Nettolohn für E11/5 in SK1 und ohne Kirche seit dem 31.12.2019 gestiegen. Da wir willkürliche Zeiträume nehmen, können wir das Spiel gerne auch mal mit 2015, 2010 oder 2005 spielen. Wie wäre es, wenn jeder seit Einführung des TVöDs lediglich den Inflationsausgleich in diesem Zeitraum bekommt, gerechnet auf die 2005er Tabelle? Dann siehst du, wie sinnentleert die Inflation-Reallohn-Debatte ist.
Wenn ich deiner Argumentation folge für E11/5:
- nach deinen genannten Merkmalen Steuerjahr 2023 (Tabelle 2022) brutto 65831.12 / netto 39094.00
- gleiche Tabelle (2022) mit den Merkmalen Steuerjahr 2020 brutto 65831.12 / netto 37269.51
Nicht unbeachtlich was das u.a. ausmacht. Allerdings beim netto bleiben +4,9% mehr seit 2020 übrig und dann nicht 10,5%.
Deine Ermittlung der reinen Nettowerte in verschiedenen Steuerjahren unter Zugrundelegung der verschiedenen Tabellenentgelte 2020 und 2022 ist aus meiner Sicht aber Äpfel mit Birnen verglichen, weil du im Ausgangspost auf die Entlastung durch die
Anpassung des Steuerfreibetrags für alle Arbeitnehmer
abstellst. Hierauf habe ich reagiert.
Wenn dein Argument nun hingegen ist, dass man ja jetzt verzichten könne, weil man in der Vergangenheit Reallohnzuwächse hatte, mag das deine Meinung sein, die ich respektiere - ich teile sie jedoch nicht.