Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II  (Read 549093 times)

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,136
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3405 am: 21.03.2025 11:11 »
Ich würde mich da nicht so drauf verlassen, dass es noch eine Rente gibt, zumindest für die, die erst in ein paar Jahrzehnten in Rente gehen. Das würde bedeuten, man verlässt sich auf andere und auf das System und ist der festen Überzeugung, dass die Sozialsysteme in 10-20 Jahren noch nicht zusammengebrochen sind.


In 20 Jahren  - ist die biologische Lösung bereits schwer in Arbeit und die Rentenkassen werden massiv entlastet!  8)

Leider nicht so wirklich:

https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/index.html

Das "Renten-Problem" verbleibt ein dauerhaftes. Eine Abschaffung der Umlage zu Gunsten eigenverantwortlicher Absicherung wird aber natürlich nicht die Lösung sein.

Sebl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3406 am: 21.03.2025 11:11 »
Ich würde einfach mal festhalten und an der Stelle aufhören: E/A11 wurde angesprochen. 95€ Pension erwirbt man mit A11 pro Jahr, das sind mehr als zwei Rentenpunkte, knappe 1.5 Rentenpunkte erwirbt der Angestellte (=60€). Ob die VBL die Lücke von 35€ schließt, lässt sich nur mit extremen Unsicherheiten abschätzen. Nur eine Hausnummer: E11/6 sichert sich im Alter von 30 Jahren 50€ VBL-Rente. Ob die in 40, 50 oder auch 60 Jahren noch einem Gegenwert von 35€ entsprechen? Das darf jeder für sich selbst abschätzen  ;D  :-X
Ist ja schön ... kann man das so alles immer vergleichen?
Der Rentner zahlt für seine KV 7,3% und versichert damit seine Frau mit.

Der Beamte/Soldat zahlt für sich und seine Frau jeweils 30% PKV, mein Vater ist leider tot, da habe ich keine Werte, meine Mutter zahlt aktuell 282,60€ für sich allein.
Ich denke mein Vater würde auch zw. 250-280€ liegen.

Somit Rentnereherpaar 7,3% bei einer Durschnittsrente von 1800€, wären das 131,40€ für beide.
Beim Beamtenehepaar wären das irgendwo zw 530 und 560€.
Also jeden Monat 400€ mehr.

Also das ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Viele bzw. alle Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge, die musst du zur Hälfte berücksichtigen. Du vergisst auch die Pflegeversicherung, die Rentner vollständig selbst zahlen müssen und auch, dass der Ehepartner durch einen eigenen Rentenbezug eben nicht kostenfrei Familienversichert ist, sondern auch da eigene Beiträge zahlen muss. Das gilt laut DRV bereits ab 350€/Monat.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html
Müssen Beamte und Pensionäre keine PV bezahlen?

Das ist bei meiner Frau in den Beiträgen zur PKV eingerechnet und bei mir (Angestellter mit PKV) ebenfalls im Beitrag inkludiert. Ist einer von mehreren Bausteinen. Aber wenn man die Kosten vergleicht, sollte man das beim GKV Fall auch berücksichtigen.

Iunius

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 247
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3407 am: 21.03.2025 11:11 »
"Der Beamte wird im Regelfall mehr verdient haben"
diese Aussage begründest du wie? Gefühl?

Besoldungsordnung mit der Entgelttabelle vergleichen und los gehts.

Nur ein Beispiel, Zahlstellenverwalter:
verbeamtet = 62.000 Jahresbrutto
angestellt (weil zu dick) = 52.000 Jahresbrutto
beide gleiches Baujahr, gleich lange dabei, verheiratet, zwei Kinder.

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 254
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3408 am: 21.03.2025 11:17 »
"Der Beamte wird im Regelfall mehr verdient haben"
diese Aussage begründest du wie? Gefühl?

Besoldungsordnung mit der Entgelttabelle vergleichen und los gehts.

Nur ein Beispiel, Zahlstellenverwalter:
verbeamtet = 62.000 Jahresbrutto
angestellt = 52.000 Jahresbrutto
beide gleiches Baujahr, gleich lange dabei, verheiratet, zwei Kinder.
du schaust also einen Monat an und rechnest auf 45 Jahre hoch und findest das Repräsentativ?
Welches Bundesland, wie viel Jahre Erfahrung?

DiVO

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 75
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3409 am: 21.03.2025 11:21 »
Der Zuwachs der Pension endet aber nach 40 Dienstjahren, während der Angestellte auch darüber hinaus noch Rentenpunkte sammelt.

Bei 45 Dienstjahren hat somit der Angestellte weitere 7,5 Rentenpunkte (und Betriebsrente) dazu erworben und so schmilzt die Differenz.

Außerdem darf der Angestellte auch vorzeitig bereits eine Rente beziehen und noch mehrere Jahre weiter arbeiten und in der Zeit doppeltes Geld erhalten. Das Kapital, was er in der Zeit eingesammelt hat, kann er auch noch verwenden, um davon im Alter zu leben. Auch hier schmilzt die Differenz spürbar.

Der Beamte wird im Regelfall aber mehr verdient haben in den 40 Jahren als ein Angestellter.
Der Beamte darf auch nebenher arbeiten wenn er Pension erhällt.
Die 45 Beitragsjahre müssen überhaupt erstmal geleistet werden.
Beamte leben länger (warum wohl?)...

Diese "Differenz" wird nicht kleiner, sondern größer, aber du vergleichst hier grundsätzlich auch Äpfel mit Stahlbetonwänden, das kann nicht gutgehen.

Wieso sollte ein Beamter im Regelfall mehr verdient haben als ein Angestellter? Als Tarifbeschäftigter habe ich, im Gegensatz zum Beamten, kein starres Laufbahnenkorsett an und kann mich individueller entwickeln und leichter Gehaltserhöhungen erwirken.

Beispiel: Mein Bruder und ich haben beide eine Ausbildung absolviert. Er "hängt" als Beamter aktuell in A8 fest, ich bin inzwischen in E10 plus Zulage - E11 plus weitere Zulage sind bereits in Aussicht gestellt.

Gifty

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3410 am: 21.03.2025 11:21 »

Die SPD hat sich ja nun in der letzten Legislatur auch absolut nicht für Arbeiter eingesetzt. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Deshalb hoffe ich, dass die CDU mehr erreicht, ansonsten wird es 2029 ohnehin übel.

Wenn man überlegt:
Die Grundfreibetragserhöhung war eigentlich das einzig positive für Arbeitnehmer, und das kam eigentlich nur aufs Drängen der FDP überhaupt, Grüne und SPD wollten das nichtmal wirklich.


Ich möchte das schon bestreiten:

Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.

Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.

Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.

Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.

Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.

Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.

Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.

Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.

Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Deutschlandticket Einführung des Deutschlandtickets

Anhebung des Mindestlohns

Tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern

Mehr Bafög für mehr junge Menschen

Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.

Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.

Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.

Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.

Steuererleichterungen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.

Es ist in meinen Augen schon sehr viel getan worden, allerdings klafft zwischen den Taten und der öffentlichen Wahrnehmung ein Riesenloch.

Deine Propaganda [...]

Nicht deine Meinung = Propaganda... Ja sicher.

Iunius

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 247
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3411 am: 21.03.2025 11:29 »
"Der Beamte wird im Regelfall mehr verdient haben"
diese Aussage begründest du wie? Gefühl?

Besoldungsordnung mit der Entgelttabelle vergleichen und los gehts.

Nur ein Beispiel, Zahlstellenverwalter:
verbeamtet = 62.000 Jahresbrutto
angestellt = 52.000 Jahresbrutto
beide gleiches Baujahr, gleich lange dabei, verheiratet, zwei Kinder.
du schaust also einen Monat an und rechnest auf 45 Jahre hoch und findest das Repräsentativ?
Welches Bundesland, wie viel Jahre Erfahrung?

Ohjeee :)

Nein nicht Monat sondern JAHR - steht auch deutlich davor.
Und beide Damen starteten bei uns vor 20 Jahren, kamen aus dem gleichen Studiengang, sind Freundinnen und haben das Baujahr 1980. Sie wohnen und leben im schönen Baden-*.*, keine 25km voneinander entfernt, eine isst halt mehr die andere weniger. Ausbildung ist identisch, Arbeitsort ist fast identisch (der Stuhl der gewichtigeren Dame ist etwas breiter).

Wir können auch die Statistik von 2019 nehmen da verdienten:
Angestellte 37.900 Euro im Jahr brutto
Beamte 48.000 Euro brutto
(Quelle: statistisches Bundesamt)

Da es sich hier um ein Forum des ÖD handelt: ja ich nehme nur den als Vergleich, keine Selbständigen, keine SAP Mitarbeiter und keine Sekretärinnen bei VW etc.

Ich kritisiere das auch nicht, der Vergleich zwischen Beamten und Angestellten füllt hier Bücher und wurde schon oft breitgetreten - das lässt sich einfach nicht vergleichen und führt am Ende zu einer Neiddebatte die keinem hilft.
Ursprünglich ging es mir nur darum deutlich zu machen, dass die Argumentation:
Angestellte zahlen mehr und haben mehr und dürfen mehr (im finanziellen Bereich) so nicht stimmt.

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 611
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3412 am: 21.03.2025 11:30 »

Ich bleibe dabei: Im Gesamtvolumen über die Laufzeit wird es nicht mehr als 1,5% p.a. geben. Kein Extra-Urlaub, kein zeit-Konto.

Jetzt Du.

Das wäre ja weit unter dem was die AG jetzt schon vorgeschlagen haben.

Knarfe1000

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 709
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3413 am: 21.03.2025 11:32 »

Zitat

Das wäre ja weit unter dem was die AG jetzt schon vorgeschlagen haben.
Und ist daher auch Quatsch.

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 374
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3414 am: 21.03.2025 11:35 »
warum zahlt deine Mutter nur 30%? Welches Bundesland? Hängt das mit dem Witwenstatus zusammen? Ohne Kinder müsste das doch wieder auf 50% hoch?
Ja mein Vater war Soldat und meine Mutter nur Hausfrau.

Viele bzw. alle Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge, die musst du zur Hälfte berücksichtigen.
Keine Ahnung.
Hab nur das genommen.
Zitat:" Beiträge zur Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Hiervon tragen Sie und wir jeweils die Hälfte. "
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Kranken-und-Pflegeversicherung-der-Rentner/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html

Nichts destotrotz, kommst du nie auf die Summen, die ein Pensionär mit 30% Restkostenversicherung kommt.
Und deswegen sagte ich, man kann das alles nur schwer vergleichen und darf sich nicht nur irgendwas raussuchen, was einem selbst passt.

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,136
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3415 am: 21.03.2025 11:38 »

Ich bleibe dabei: Im Gesamtvolumen über die Laufzeit wird es nicht mehr als 1,5% p.a. geben. Kein Extra-Urlaub, kein zeit-Konto.

Jetzt Du.

Das wäre ja weit unter dem was die AG jetzt schon vorgeschlagen haben.

Nein, denn ich spreche von der kumulierten Gesamterhöhung. Das erste Angebot der AG hatte diesbezüglich (ohne JSZ und Zulagen) eine Gesamtvolumen von knapp unter 3% über drei Jahre. Da wäre mit meiner 1,5% p.a. noch Luft nach oben. Je später dabei die Erhöhungen stattfinden, desto höher fällt dann der Sprung zur nächsten Runde aus.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,386
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3416 am: 21.03.2025 11:43 »
Ursprünglich ging es mir nur darum deutlich zu machen, dass die Argumentation:
Angestellte zahlen mehr und haben mehr und dürfen mehr (im finanziellen Bereich) so nicht stimmt.

Leider ist es wenig hilfreich, Statistiken ohne nähere Einordnung zu verwenden. Hier wäre als erstes zu prüfen, warum Beamte mehr verdienen. So könne es z.B. sein, das höherwertige Tätigkeiten eher von Beamten wahrgenommen werden, so dass es auch einen guten Grund für die höhere Bezahlung gäbe.

ohjeee

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 254
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3417 am: 21.03.2025 11:52 »
"Der Beamte wird im Regelfall mehr verdient haben"
diese Aussage begründest du wie? Gefühl?

Besoldungsordnung mit der Entgelttabelle vergleichen und los gehts.

Nur ein Beispiel, Zahlstellenverwalter:
verbeamtet = 62.000 Jahresbrutto
angestellt = 52.000 Jahresbrutto
beide gleiches Baujahr, gleich lange dabei, verheiratet, zwei Kinder.
du schaust also einen Monat an und rechnest auf 45 Jahre hoch und findest das Repräsentativ?
Welches Bundesland, wie viel Jahre Erfahrung?

Ohjeee :)

Nein nicht Monat sondern JAHR - steht auch deutlich davor.
Und beide Damen starteten bei uns vor 20 Jahren, kamen aus dem gleichen Studiengang, sind Freundinnen und haben das Baujahr 1980. Sie wohnen und leben im schönen Baden-*.*, keine 25km voneinander entfernt, eine isst halt mehr die andere weniger. Ausbildung ist identisch, Arbeitsort ist fast identisch (der Stuhl der gewichtigeren Dame ist etwas breiter).

Wir können auch die Statistik von 2019 nehmen da verdienten:
Angestellte 37.900 Euro im Jahr brutto
Beamte 48.000 Euro brutto
(Quelle: statistisches Bundesamt)

Da es sich hier um ein Forum des ÖD handelt: ja ich nehme nur den als Vergleich, keine Selbständigen, keine SAP Mitarbeiter und keine Sekretärinnen bei VW etc.

Ich kritisiere das auch nicht, der Vergleich zwischen Beamten und Angestellten füllt hier Bücher und wurde schon oft breitgetreten - das lässt sich einfach nicht vergleichen und führt am Ende zu einer Neiddebatte die keinem hilft.
Ursprünglich ging es mir nur darum deutlich zu machen, dass die Argumentation:
Angestellte zahlen mehr und haben mehr und dürfen mehr (im finanziellen Bereich) so nicht stimmt.
Vielen Dank für die Ergänzungen.
Also, hat Kollegin B(eamtin) in A9 angefangen und wenigstens 4 Jahre gebraucht, um in A11 zu kommen, wahrscheinlich noch länger. Kollegin A(ngestellte) wurden vom ersten Tag an in EG11 eingruppiert. Als Kollegin B vor 20 J also in A9 St. 1 angefangen hat, hatte Kollegin A einen deutlichen Brutto und Netto-Vorteil.
Nach 15 Jahren ist Kollegin A in EG11 St. 6 und hat ein Jahresbrutto (heute) von 75k. Kollegin B hatte nach 15 Jahren ein Jahresbrutto mit 2 Kindern und verheiratet von 65k. Nach 20 Jahren ist die Kollegin B in Stufe 7, macht mit 2 Kindern und verheiratet 67,8k aus.
Woher kommen deine Zahlen? Von den Rechnern hier auf der HP jedenfalls nicht.

Kollegin A hat eine 39h-Woche bei durchschnittlich (inkl. JSZ) von ca. 3.700€ netto (Steuerklasse 1), Kollegin B von 4.300, abzgl. 300 PKV (+ 2x PKV Kinder?), also eher abzgl. großzügig 400€, macht 3.900 netto. Das sind dann etwa die 5% mehr Arbeitszeit. Dazu kommt, wie in Kommunen in BaWü üblich, dass das LOB als Gießkanne ausbezahlt wird, sind also nochmal 2% mehr für Kollegin A.
Aktuell verdienen also beide gleich viel, bzw. je nach LOB sogar bereinigt Kollegin A noch mehr, nachdem Kollegin A 20 Jahre generell mehr Netto-Gehalt hatte.

Keine Ahnung, wie alt die Kinder sind, wenn der Kinderzuschlag aber entfällt, ist Kollegin B spätestens in der Erfahrungsstufe A11 St. 10, und hat dann wieder "nur" 4.2k netto, abzgl. dann 500€ PKV (die dann wieder auf 50% hoch geht, bzw. schon wenn nur noch 1 Kind angerechnet wird), hat also wie A nur 3.700 netto. Dafür kein LOB und 5% mehr Arbeitszeit.

Das auf die Schnelle überschlagen. Wo siehst du jetzt den eklatanten Brutto/Netto-Vorteil der Beamtin, insbesondere aufs gesamte Erwerbsleben hin, mit Berücksichtigung der Laufbahnverordnung?
Wenn der Kinderzuschlag der Kollegin B

blanket

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 524
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3418 am: 21.03.2025 11:54 »
Wir sollten jetzt Ruhe bewahren und das Diskussions-Forum bis zu Neuigkeiten von der Schlichtung schließen.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 322
Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #3419 am: 21.03.2025 11:56 »

Die SPD hat sich ja nun in der letzten Legislatur auch absolut nicht für Arbeiter eingesetzt. Das will ich auch gar nicht bestreiten. Deshalb hoffe ich, dass die CDU mehr erreicht, ansonsten wird es 2029 ohnehin übel.

Wenn man überlegt:
Die Grundfreibetragserhöhung war eigentlich das einzig positive für Arbeitnehmer, und das kam eigentlich nur aufs Drängen der FDP überhaupt, Grüne und SPD wollten das nichtmal wirklich.


Ich möchte das schon bestreiten:

Höheres Kindergeld: Das Kindergeld steigt von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von bis zu 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt auf 250 Euro monatlich.

Mehr Wohngeld für mehr Menschen: Das „Wohngeld Plus“ wird im Januar 2023 eingeführt. Damit steigt die Leistung um durchschnittlich rund 190 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen deutlich mehr Menschen Wohngeld erhalten. Insgesamt fast zwei Millionen Haushalte – mehr als drei Mal so viel.

Gerechtere CO2-Kostenaufteilung: Der CO2-Preis wird künftig zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Vermieter:innen müssen sich künftig stärker an den CO2-relevanten Heizkosten beteiligen. Je weniger klimafreundlich das Gebäude ist, desto mehr zahlen Vermieter:innen.

Mehr Verdienst in Midijobs: Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Midijobber:innen dürfen statt 1.600 künftig 2.000 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze fallen geringere Sozialbeiträge an. Die Grenze für Minijobs wurde bereits im Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben.

Höhere Ausbildungsvergütung: Ab Januar 2023 müssen Auszubildende im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro Mindestausbildungsvergütung erhalten, ein Plus von 35 Euro monatlich.

Zuverdienst bei vorzeitiger Rente: Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Alters- und Frührenten werden abgeschafft. Bei einem Ruhestand ab 63 Jahren kann man also künftig unbegrenzt dazu verdienen. Die Regelung betrifft Menschen, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.

Rentenbeiträge steuerlich absetzbar: Die Rentenversicherungsbeiträge sind künftig vollständig von der Steuer absetzbar. 2023 liegt der Rentenbeitragssatz, den sich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hälftig teilen, weiterhin bei 18,6 Prozent.

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom: Sie treten zwar erst im März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.

Höherer Grund- und Kinderfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro, der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro (einschließlich des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf). Diese Teile des Einkommens sind steuerfrei.

Höherer Ausbildungsfreibetrag: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steigt mit jedem weiteren Kind.

Höhere Werbungskostenpauschale: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag („Werbungskostenpauschale“) steigt auf 1.230 Euro. Bis zu dieser Summe können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege geltend machen.

Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis Ende 2023 verlängert. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Deutschlandticket Einführung des Deutschlandtickets

Anhebung des Mindestlohns

Tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte auch bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern

Mehr Bafög für mehr junge Menschen

Höhere Home-Office-Pauschale: Pro Tag im Home-Office können Steuerpflichtige künftig sechs statt fünf Euro geltend machen. Bisher war die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt, nun sind es 1.260 Euro jährlich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht mehr notwendig.

Höherer Sparer-Pauschbetrag: Der Sparer-Pauschbetrag, also der Freibetrag für Kapitaleinkünfte, steigt auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner:innen.

Abbau der kalten Progression: Der Einkommensteuertarif wird zum Ausgleich der kalten Progression um 7,2 Prozent gesenkt. Damit vermeiden wir, dass es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung kommt.

Aus für den „gelben Schein“: Ab 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Geschichte. Künftig erfahren Arbeitgeber:innen direkt von den Krankenkassen, wann Beschäftigte arbeitsunfähig waren. Das heißt: Es muss dann keine AU mehr vorgelegt werden. Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit zu melden.

Steuererleichterungen für Photovoltaik und Balkonkraftwerke: Ab 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf Wohngebäuden, Carports oder Garagen zu finden sind (maximale Leistung: 30 Kilowatt-Peak). Rückwirkend ab Januar 2022 sind Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen zudem steuerfrei.

Es ist in meinen Augen schon sehr viel getan worden, allerdings klafft zwischen den Taten und der öffentlichen Wahrnehmung ein Riesenloch.

Deine Propaganda [...]

Nicht deine Meinung = Propaganda... Ja sicher.

Ja da wurde viel gemacht, aber wenn ich mir das als arbeitender und angeblicher Besserverdiener ansehe dann ist davon wenig für mich relevant.
Egoistisch, ich weiß.