Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6293173 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16995 am: 21.07.2025 09:41 »
Das Problem ist doch, dass man in den Gesetzesbegründungen der letzten beiden Besoldungsanpassungsgesetze reingeschrieben hat, dass die Besoldung mit der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG nicht vereinbar ist. Das Problem sollte mit dem BBVangG behoben werden, was ja bekanntlich nicht geschehen ist.Vielleicht wäre es jetzt nicht mehr umsetzbar, ein weiteres Besoldungsgesetz durch das parlamentarische Verfahren zu bringen, ohne auf eine „vermeindliche“ Umsetzung der letzten Beschlüsse einzugehen.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16996 am: 21.07.2025 10:18 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16997 am: 21.07.2025 10:43 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

Hier z.B.:

„Nachdem es monatelang enttäuschend ruhig in dieser Angelegenheit war, hat das BMI jetzt auf das Drängen von ver.di und DGB reagiert. Uns wurde mitgeteilt, dass im BMI an einem Gesetzentwurf gearbeitet werde, der sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses sowie auch die ebenfalls längst überfällige Überarbeitung der Bundesbesoldung gemäß der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts enthalten solle.“

https://ikt.verdi.de/themen/nachrichten/++co++9850a680-5b07-11f0-bab3-81709e1910f8

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16998 am: 21.07.2025 10:59 »
Entscheidend ist doch der geplante Zeitrahmen:

ver.di begrüßt diesen ersten Schritt. Allerdings darf es zum einen nicht bei einer bloßen Ankündigung bleiben. Wir erwarten vom BMI die konkrete Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs in den kommenden Wochen. Außerdem muss schnell Klarheit geschaffen werden, ab wann Abschläge rückwirkend zum 1. April 2025 gewährt werden.
An sich wird ja immer mal wieder für ein paar Wochen ein Vorschlägen gearbeitet. Umgesetzt wurde bisher noch keiner.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16999 am: 21.07.2025 11:43 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

Das hätte ich auch, nur die Frage ist, inwiefern.
Ein Entwurf sah für 1 Kind in Mietenstufe VI (in der ich lebe) 248 EUR vor. Bei einem zweiten Entwurf waren esunfassbare 400+ EUR. Beim Dritten waren es dann 155 minus 69 EUR Abschmelz für A9 = fette 86 EUR brutto.

Wie gesagt: Ich rechne mit gar nichts mehr.
« Last Edit: 21.07.2025 11:50 von tigertom »

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17000 am: 21.07.2025 12:52 »
Guten Morgen,

ich gehöre wohl zu den jenigen Personenkreis, der von dem fast verabschiedeten Entwurf des BBVangG profitiert hätte. Wohl wahrscheinlich aber auch von jedem anderen Entwurf. Darf ich fragen woher die Info kommt, dass einetwaiger Entwurf mit der ausstehenden Besoldungserhöhung einher gehen soll? Im Haushaltsentwurf 2025 kann ich keine Rückschlüsse darauf schließen. Ebenso höre ich aus dem Hause BMI hierzu eigentlich garnichts.

Danke für die Info

Das hätte ich auch, nur die Frage ist, inwiefern.
Ein Entwurf sah für 1 Kind in Mietenstufe VI (in der ich lebe) 248 EUR vor. Bei einem zweiten Entwurf waren esunfassbare 400+ EUR. Beim Dritten waren es dann 155 minus 69 EUR Abschmelz für A9 = fette 86 EUR brutto.

Wie gesagt: Ich rechne mit gar nichts mehr.

Ich verstehe Ihren Unmut mit dem alten Entwurf. Die Entwürfe davor haben mir natürlich auch besser gefallen. In meinem Fall reden wir auch nur von Mietenstufe II. Dies macht aber bei 7 berücksichtigungsfähigen Kindern noch weit über 1.500€ aus.

In NRW hats bei fleissiger Widerspruchstellung seit 2014 bis 2019 in 2021 schon mal eine ordentliche Nachzahlung gegeben. Seit 2019 bis ich nunmehr in einer obersten Bundesbehörde tätig. Seit 2021 beobachte ich
die Thematik nunmehr mit schüttelnden Kopf beim Bund. Widersprüche wurden auch seit 2021 wieder gestellt. Wobei ich das Rundschreiben des BMI rechtlich noch nicht einzuordnen vermag.

Mir ist auch bewusst, dass die zuletzt geplante Lösung keine wirkliche Lösung ist. Dies jedoch ohne die Vorstellung wie eine konkrete verfassungsmäßige Lösung aussehen könnte. Nach mehr als 31 Dienstjahren bin ich aber wohl im vorhanden Besoldungsverfahren sehr eingefahren.

Aber eine Lösung für alle Besolunggruppen, dem Leistungsprinzip, und der Tatsache dass wir Beamte von ländlich bis München bei gleicher Besoldung verstreut sind, stellt sich mir die Frage ob es überhaupt "eine" Lösung geben kann.

Die Gewerkschaften haben in dieser Thematik auch eher ein schwaches Bild abgegeben. Oder ihre Möglichkeiten waren auch eher begrenzt. Ich weiß es nicht. Seit Anfang der 2000er guckt man eigentlich zu wie die Beamten zu Sparschweinen des ÖD dekradiert wurden. von 38,5 Std/Woche bis Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung wurde alles zu Lasten der Betroffenen ausgeschlachtet.

Bei der ganzen Thematik interessiert mich auch eine evtl. Nachzahlung nur sekundär. Die Kinder wollen jetzt versorgt werden. und in der Zukunft.

Ich würde mich sehr darüber freuen wenn es denn mal weitergeht. Ob man weiter gegen etwaige neue Regelungen vorgehen muss kann man ja erst sehen wenns ne neue Regelung gäbe.

Trotzdem danke für die Info

Smud2205

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17001 am: 21.07.2025 21:13 »
Hi
Bin bisher ein stiller Mitleser.
Jetzt hab ich aber mal eine Frage Bezüglich der Wochenarbeitszeit im neuen "Tarifvertrag".
Ich als Bundesbeamter im Feuerwehrtechnischen Dienst habe eine 48 h Woche.
Wie wird es bei uns übertragen mit der Reduzierung der Wochenarbeitsstunden?
Oder bei der freiwilligen Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei erhöhung der Bezüge?

Sorry aber ich verstehe das leider nicht ganz.

Danke im voraus

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17002 am: 21.07.2025 21:14 »
Da wird vermutlich gar nicht übertragen, weshalb auch?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17003 am: 22.07.2025 08:52 »
Die Angelegenheit mit der Wochenarbeitszeit bei uns Bundesbeamten wird mit SIcherheit nicht uebernommen.
Sollte ja eigentlich schon lange wieder zurueckgenommen werden, aber davon will man nichts mehr wissen.
Wenn ich mich recht errinnere gab es Untersuchungen seitens BMI, dass dies zig zusaetzliche Dp benoetigen wuerde um die Aufgaben auffangen zu koennen die durch die zusaetzlichen Wochenstunden geleistet werden und das war nicht machbar.
Die Wochenarbeitszeit, unser Sonderopfer, faellt unter das Kapitel wieder ein Versprechen gebrochen.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17004 am: 22.07.2025 11:17 »
Allerdings dürfte das sehr wohl eine Rolle spielen bei den fünf Prüfparametern der AA.

So muss die Beamtenbesoldung unter anderem mit dem Einkommen vergleichbarer Tarifbeschäftigter verglichen werden. Wenn nunmehr die Tarifbeschäftigten bei einer vergleichbaren Wochenarbeitszeit ein höheres Einkommen erzielen als bisher, wäre vermutlich dieser Prüfparameter verletzt.

Indirekt könnte die Verbesserung der Entlohnung für Tarifbeschäftigte mit einer vergleichbaren wöchentlichen Arbeitszeit daher dazu führen, dass Beamte zwar keine Reduzierung der Wochenarbeitszeit bekommen, ihnen zumindest aber eine höhere AA zustehen dürfte.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17005 am: 22.07.2025 11:41 »
Ich habe gerade mal alle Bundesländer durchgerechnet, mittlerweile haben alle Länder ihre Familienzuschläge ab dem 3. Kind angepasst, viele auch schon ab dem 1. Kind mit erhöhten Beträgen.
Bei drei Kindern z.B. zahlen alle Länder viele Hundert Euro mehr als der Bund, so im Schnitt um die 1.500 Euro, im Gegensatz zum Bund von aktuell ca. 950 Euro.
Nur Bayern und Berlin sind am unteren Ende.

Und da wird man jetzt ansetzen wie ich aus dem BMI gehört habe bei der Anpassung des Bundesbesoldungsgesetz.
Der AEZ wird wahrscheinlich fallen gelassen. Und das ist auch richtig so, weil die Einteilung der Mietstufen teilweise absurd ist.



Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17006 am: 22.07.2025 11:48 »
Egal, wie das Gesetz aussehen wird, mit einer Zahlbarmachung der Ansprüche im Haushaltsjahr 2025 sollte kein Bundesbeamter rechnen.

Tarifbeschäftigte werden die Nachzahlung für dieses Jahr voraussichtlich auch erst zum Weihnachtsgeschäft erleben.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17007 am: 22.07.2025 11:52 »
Ich habe gerade mal alle Bundesländer durchgerechnet, mittlerweile haben alle Länder ihre Familienzuschläge ab dem 3. Kind angepasst, viele auch schon ab dem 1. Kind mit erhöhten Beträgen.
Bei drei Kindern z.B. zahlen alle Länder viele Hundert Euro mehr als der Bund, so im Schnitt um die 1.500 Euro, im Gegensatz zum Bund von aktuell ca. 950 Euro.
Nur Bayern und Berlin sind am unteren Ende.

Und da wird man jetzt ansetzen wie ich aus dem BMI gehört habe bei der Anpassung des Bundesbesoldungsgesetz.
Der AEZ wird wahrscheinlich fallen gelassen. Und das ist auch richtig so, weil die Einteilung der Mietstufen teilweise absurd ist.

Wie hast du das gehört? Bzw wie sollte es sonst geregelt werden ohne AEZ?

Einigung2023

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« Antwort #17008 am: 22.07.2025 12:24 »
Ich habe gerade mal alle Bundesländer durchgerechnet, mittlerweile haben alle Länder ihre Familienzuschläge ab dem 3. Kind angepasst, viele auch schon ab dem 1. Kind mit erhöhten Beträgen.
Bei drei Kindern z.B. zahlen alle Länder viele Hundert Euro mehr als der Bund, so im Schnitt um die 1.500 Euro, im Gegensatz zum Bund von aktuell ca. 950 Euro.
Nur Bayern und Berlin sind am unteren Ende.

Und da wird man jetzt ansetzen wie ich aus dem BMI gehört habe bei der Anpassung des Bundesbesoldungsgesetz.
Der AEZ wird wahrscheinlich fallen gelassen. Und das ist auch richtig so, weil die Einteilung der Mietstufen teilweise absurd ist.

Ist das die Quelle, die auch bei der Tarifverhandlung in Potsdam dir Auskunft erteilt hat?

Imperator

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« Antwort #17009 am: 22.07.2025 12:42 »
Ich habe gerade mal alle Bundesländer durchgerechnet, mittlerweile haben alle Länder ihre Familienzuschläge ab dem 3. Kind angepasst, viele auch schon ab dem 1. Kind mit erhöhten Beträgen.
Bei drei Kindern z.B. zahlen alle Länder viele Hundert Euro mehr als der Bund, so im Schnitt um die 1.500 Euro, im Gegensatz zum Bund von aktuell ca. 950 Euro.
Nur Bayern und Berlin sind am unteren Ende.

Und da wird man jetzt ansetzen wie ich aus dem BMI gehört habe bei der Anpassung des Bundesbesoldungsgesetz.
Der AEZ wird wahrscheinlich fallen gelassen. Und das ist auch richtig so, weil die Einteilung der Mietstufen teilweise absurd ist.

Wie hast du das gehört? Bzw wie sollte es sonst geregelt werden ohne AEZ?

Naja es könnte wie in vielen Bundesländern geregelt werden - mit einer pauschalen Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags. Ganz unabhängig vom Wohnort wie bisher auch. Die 950 € an Zuschlag für drei Kinder werden ja auch jedem Bundesbeamten unabhängig vom Wohnort/Ort der Dienststelle bezahlt. Bei der Höhe könnte sich der Bund einfach an den Bundesländern orientieren und Durchschnittswerte bilden. Dann würde der AEZ keine Rolle spielen.
Vielleicht wäre das für den Dienstherr aber auch günstiger, weil die meisten Bundesbeamten (zumindest denke ich das) in Ballungsgebieten leben die einfach teurer sind. Und bei einem AEZ spielt die Mietstufe eine wichtige Rolle bezüglich der Höhe. Meine Überlegung ist aber auch sehr schwammig und es kann natürlich auch das Gegenteil sein.