Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6302536 times)

Tarifgeist

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15570 am: 06.11.2024 22:19 »
Hauptsache das Bürgergeld bleibt. Ich finde dafür hätte der alte Knauser Lindner schon Mal die Schulden-Bremse über Bord werfen können  ::)

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15571 am: 06.11.2024 22:34 »
Insgesamt optimal gelaufen für uns heute. #TeamLindner

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15572 am: 06.11.2024 22:47 »
Ich fasse mich kurz: Derzeit gäbe es keine Mehrheit für den Entwurf, ob das Kabinett nach dem verkündeten Rückzug aller gelben Hausspitzen überhaupt noch weitermachen kann wird sich alsbald zeigen, hier herrschen zumindest berechtigte Zweifel.

Persönliche Einschätzung: Jede weitere Blutdrucksteigerung ob dieses Entwurfes ist vergebliche Liebesmüh, allerdings empfehle ich prophylaktisch schon einmal Statine und Blutdrucksenker verordnen zu lassen, denn das, was die Haushälter der CDU für amtsangemessen halten wird diesen Entwurf mutmaßlich noch unterbieten (da das BMI mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wieder CSU geführt sein wird und dort z.B. die bekannten 20.000 Euro Partnereinkommen äußerst attraktiv erscheinen)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15573 am: 06.11.2024 23:13 »
Ich fasse mich kurz: Derzeit gäbe es keine Mehrheit für den Entwurf, ob das Kabinett nach dem verkündeten Rückzug aller gelben Hausspitzen überhaupt noch weitermachen kann wird sich alsbald zeigen, hier herrschen zumindest berechtigte Zweifel.

Persönliche Einschätzung: Jede weitere Blutdrucksteigerung ob dieses Entwurfes ist vergebliche Liebesmüh, allerdings empfehle ich prophylaktisch schon einmal Statine und Blutdrucksenker verordnen zu lassen, denn das, was die Haushälter der CDU für amtsangemessen halten wird diesen Entwurf mutmaßlich noch unterbieten (da das BMI mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wieder CSU geführt sein wird und dort z.B. die bekannten 20.000 Euro Partnereinkommen äußerst attraktiv erscheinen)

Der aktuelle Entwurf wird sehr wahrscheinlich nicht durchgehen. Einen neuen Entwurf wird es frühestens Ende 2025/Anfang 2026 geben. Bis dahin wird es hoffentlich eine Entscheidung aus Karlsruhe geben...

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15574 am: 06.11.2024 23:21 »
Grundsätzlich dürften doch alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Regierungsperspektive ein Interesse daran haben, den Gesetzesentwurf schnellstmöglich zu verabschieden. Man stelle sich vor, das BVerfG spricht ein neues "teures" Urteil und man hat die zugesagten Nachzahlungen über dann mindestens 4,x Jahre danach auszurichten. Diese finanzielle Belastung möchte doch keine  perspektivische Regierungspartei haben wollen. Wenn die Union schlau ist, stimmt sie für das Gesetz...

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clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15575 am: 06.11.2024 23:37 »
Quatsch, jedes Jahr ohne Regelung spart Geld, weil sehr viele Beamte keinen Widerspruch einlegen.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15576 am: 06.11.2024 23:52 »
Warum glaubt ihr das der Entwurf nicht mehr abgehandelt wird? Der wird beschlossen werden. Er ist heute als Entwurf verabschiedet worden. Das heißt er geht in die parlamentarische Beratung. Und den Ausschüssen sitzen Angeordnete aller Parteien. Auch eine CDU wird sich eine erneute Beratung nicht ans Bein binden. Nicht die Besoldung. Da sind alle ganz froh wenn dieses Thema aus den Füßen ist. Damit lässt sich kein Wahlkampf betreiben.

Ich finde es auch ziemlich einfältig zu wünschen dass das Ding eingestampft wird. Es gibt viele Kollegen und Kolleginnen, die auf die Nachzahlungen und den AEZ warten. Und die Rechtsfindung ob er angemessen ist und rechtmäßig ist kann immer noch durch Widersprüche und Klagen geklärt werden. Stattdessen einfach mal hoffen nach dem Motto wenn ich Nix kriege soll niemand was kriegen ?

Einige verwechseln das hier immer noch mit einer Besoldungsrunde. 

Ich gehe davon aus das er noch dieses Jahr verkündet wird. Und ich hoffe das bleibt auch so.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15577 am: 07.11.2024 00:21 »
Warum glaubt ihr das der Entwurf nicht mehr abgehandelt wird? Der wird beschlossen werden. Er ist heute als Entwurf verabschiedet worden. Das heißt er geht in die parlamentarische Beratung..

Es gibt schlichtweg keine parlamentarischen Mehrheiten mehr. Es wird für die momentane Minderheitsregierung mehr als nur schwer irgendwelche Mehrheiten zu bekommen. Die CDU will Neuwahlen. Da gehen vielleicht noch Sachen durch, überspitzt gesagt, dass die Ukraine nicht verliert oder der Staat den Bach runtergeht, aber doch nicht das „Beamtengesetz“. Es wird die nächsten Monate richtig hoch hergehen.

Natürlich würden sich einige freuen…ist aber dem gD und hD gegenüber verfassungswidrig. Allein die üblen Abschmelzbeträge. In die Tonne damit.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15578 am: 07.11.2024 07:21 »
Ich kann nicht abschätzen, ob dieses Gesetz doch verabschiedet wird. Schließlich hat sich die CDU in den Landesregierungen bzgl Beamtenbesoldung auch nicht anders verhalten als die Parteien der Ex-Ampel. Wenn das Thema jetzt verabschiedet wird, wird das ngesichts der Großwetterlage unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Auch das spricht dafür, dass sich genügend Parlamentarier finden, die das Gesetz verabschieden.

Dennoch glaube ich, dass es gestern ein äußerst ungünstiger Zeitpunkt war, die Koalition platzen zu lassen. Hier haben Ministerienmitarbeiter schon vor einer Woche geschrieben,  die Hausspitze  würde Abschiedstouren machen. Also Bruch mit Ansage!
Ich finde ehrlich gesagt auch, dass Lindner da viel wenig Verantwortung zeigt.

Als die Koalition begann, war gab es noch immer Corona Einschränkungen und gleich zu Beginn ist Putin in die Ukraine einmarschiert. Die Ampel hat anfangs sehr erfolgreich gearbeitet, und die explodierenden Energiepreise schnell unter Kontrolle bekommen. Und diese staatstragende Zusammenarbeit wäre auch jetzt bitter nötig gewesen.  Putin muss gestern einen Freudentag gehabt haben.


amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15579 am: 07.11.2024 07:21 »
Unabhängig ob eine Mehrheit gefunden werden würde, ist es schon rein tatsächlich nicht mehr möglich, das BBVAngG zu verabschieden. Das Parlament tags zum letzten Mal am 20.12. Anfang nächsten Jahren wird es aufgelöst. Es ist aber unmöglich in 6 Wochen alle drei Lesungen durchzukloppen.

Darüber hinaus hätte die CDU auch überhaupt kein Interesse daran "irgendein" Gesetzesvorhaben der alten Regierung mitzutragen, schonmal grundsätzlich und auch programmatisch nicht. "Einfach damit es voll Tisch ist ", nee so funktioniert Politik in Deutschland nicht.

Wilkinson13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15580 am: 07.11.2024 07:41 »
Warum glaubt ihr das der Entwurf nicht mehr abgehandelt wird? Der wird beschlossen werden. Er ist heute als Entwurf verabschiedet worden. Das heißt er geht in die parlamentarische Beratung. Und den Ausschüssen sitzen Angeordnete aller Parteien. Auch eine CDU wird sich eine erneute Beratung nicht ans Bein binden. Nicht die Besoldung. Da sind alle ganz froh wenn dieses Thema aus den Füßen ist. Damit lässt sich kein Wahlkampf betreiben.

Ganz genau so ist es.

Der Entwurf ist ein ziemlicher Sparplan. Das kann die CDU im nächsten Jahr nicht günstiger machen.
Zusätzlich ist der Entwurf mutmaßlich verfassungswidrig. Dann will die CDU sagen können,
dass das noch zu Ampel-Zeiten durchgegangen ist.
Und auch Scholz will sich das auf seine "Erfolgs-"Agenda schreiben für den anstehenden Wahlkampf.

Andersrum wäre ein scheitern wohl von Vorteil. Mit Glück bring das BVerfG noch das Urteil auf den Weg (:-X).
Und eine Koalition ohne FDP würde ungeniert die Schuldenbremse aushebeln/reformieren.
Tendenziell rechne ich mit einer GroKo; das wird man rechtfertigen um die blauen nicht mitregieren zu lassen.

xap

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« Antwort #15581 am: 07.11.2024 07:48 »
Ich fasse mich kurz: Derzeit gäbe es keine Mehrheit für den Entwurf, ob das Kabinett nach dem verkündeten Rückzug aller gelben Hausspitzen überhaupt noch weitermachen kann wird sich alsbald zeigen, hier herrschen zumindest berechtigte Zweifel.

Persönliche Einschätzung: Jede weitere Blutdrucksteigerung ob dieses Entwurfes ist vergebliche Liebesmüh, allerdings empfehle ich prophylaktisch schon einmal Statine und Blutdrucksenker verordnen zu lassen, denn das, was die Haushälter der CDU für amtsangemessen halten wird diesen Entwurf mutmaßlich noch unterbieten (da das BMI mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wieder CSU geführt sein wird und dort z.B. die bekannten 20.000 Euro Partnereinkommen äußerst attraktiv erscheinen)

Dann dürften wir wohl froh sein, wenn wir nicht noch Geld zum Dienst mitbringen und einzahlen müssen.

Für einen Großteil der Beamten macht es keine Unterschied, ob es nun 6t€ oder 20t€ Partnereinkommen sind. Abgerechnet wird an der Wahlurne. Und dieses Mal bin ich durchaus gewillt so zu wählen wie ich es sonst nie tun würde. Ändert es etwas? Nein. Alternativen, die nicht rechtswidrig wären? Fehlanzeige.

PolareuD

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« Antwort #15582 am: 07.11.2024 07:49 »
Warum glaubt ihr das der Entwurf nicht mehr abgehandelt wird? Der wird beschlossen werden. Er ist heute als Entwurf verabschiedet worden. Das heißt er geht in die parlamentarische Beratung. Und den Ausschüssen sitzen Angeordnete aller Parteien. Auch eine CDU wird sich eine erneute Beratung nicht ans Bein binden. Nicht die Besoldung. Da sind alle ganz froh wenn dieses Thema aus den Füßen ist. Damit lässt sich kein Wahlkampf betreiben.

Ganz genau so ist es.

Der Entwurf ist ein ziemlicher Sparplan. Das kann die CDU im nächsten Jahr nicht günstiger machen.
Zusätzlich ist der Entwurf mutmaßlich verfassungswidrig. Dann will die CDU sagen können,
dass das noch zu Ampel-Zeiten durchgegangen ist.
Und auch Scholz will sich das auf seine "Erfolgs-"Agenda schreiben für den anstehenden Wahlkampf.

Andersrum wäre ein scheitern wohl von Vorteil. Mit Glück bring das BVerfG noch das Urteil auf den Weg (:-X).
Und eine Koalition ohne FDP würde ungeniert die Schuldenbremse aushebeln/reformieren.
Tendenziell rechne ich mit einer GroKo; das wird man rechtfertigen um die blauen nicht mitregieren zu lassen.

Doch kann sie. Wenn ein CSU Minister die Verantwortung im BMI trägt, wird das fiktive Partnereinkommen bestimmt auf 20.000 € angehoben, wie in Bayern. In der Konsequenz bekommen alle NULL €.

LehrerBW

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« Antwort #15583 am: 07.11.2024 08:09 »
Es bleibt abzuwarten was die CDU tun wird. Kann mir aber schwer vorstellen, dass sie sich vor Scholz Karren spannen lässt damit der noch zwei Monate im Amt bleibt.
Ich denke eher, dass die CDU gar keinem Gesetz zustimmen und vehement den rechtzeitigen Rücktritt von Scholz einfordern wird damit es zügig Neuwahlen geben kann.
Das aktuelle BBVAngG dürfte definitiv nen toter Gaul sein. Für uns Beamte ist das Thema zwar wichtig…aber im regulären Politikbetrieb besteht bei der momentanen Lage in der Richtung gar kein Handlungsdruck.
Dass es aber unter CDU Führung Besserungen geben wird glaube allerdings ich auch nicht

PolareuD

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« Antwort #15584 am: 07.11.2024 08:18 »
Es bleibt abzuwarten was die CDU tun wird. Kann mir aber schwer vorstellen, dass sie sich vor Scholz Karren spannen lässt damit der noch zwei Monate im Amt bleibt.
Ich denke eher, dass die CDU gar keinem Gesetz zustimmen und vehement den rechtzeitigen Rücktritt von Scholz einfordern wird damit es zügig Neuwahlen geben kann.
Das aktuelle BBVAngG dürfte definitiv nen toter Gaul sein. Für uns Beamte ist das Thema zwar wichtig…aber im regulären Politikbetrieb besteht bei der momentanen Lage in der Richtung gar kein Handlungsdruck.
Dass es aber unter CDU Führung Besserungen geben wird glaube allerdings ich auch nicht

Das sehe ich ähnlich. Einzig das BVerfG kann hier politischen Handlungsdruck erzeugen. Insofern wird der nächste Beschluss etwas mehr Licht ins dunkle bringen  und in der Hoffnung, dass weitere Beschlüsse die Leitplanken zusehend immer enger setzen.