Autor Thema: Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II  (Read 639450 times)

Vuk1530

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #420 am: 25.02.2025 10:42 »
Trotzdem kann die Politik die Preise festlegen:

auch ein privatrechtliches Unternehmen kann zu 100 % in kommunaler Hand als GmbH etc. sein und der Gesellschafter kann bestimmen, dass z. B. die Wasserpreise durch den Aufsichtsrat zu genehmigen sind. Allerdings läuft die Preisermittlung hier ganz anders ab als bei der Wassergebühren und viel freier. Hat für eine Kommune Vor- und Nachteile.

Das alles ist im Bereich Wasser und Abwasser übrigens eine einzige deutsche Ausnahme. Laut EU-Recht müssten eigentlich die entsprechende Konzession vergeben werden bei Überschreitung der Sektor Schwellenwerte für Ausschreibungen. Deutschland hat sich hier aber eine Ausnahme erkämpft, so dass eine Inhouse Vergabe an ein öffentlich - rechtliches Unternehmen problemlos möglich ist ohne Ausschreibung.

und deswegen nochmal BTT:

der TV-V ist vor allem eben eingeführt worden für privatrechtliche Unternehmensformen in der Versorgung, wo es eben Wettbewerb gibt sowohl für die Unternehmen selbst als auch eben auf dem Arbeitsmarkt (Elektroingenieure etc.). Der TV-V ist mit Absicht viel schlanker und moderner gestaltet worden als der TVÖD. Einzige Katastrophe ist die Übernahme der Entgelttabellenstruktur aus dem TVÖD. Ich arbeite bei einen großen EVU in kommunaler Hand. Für viele Berufe haben wir uns komplett von der Tabelle verabschiedet (sonst absolut hohe Eingruppierung oder ganze Armada an Zulagen usw.).

Jain: Das WHG setzt hier klar Grenzen, dass die Leitungsgebundene Trinkwasserversorgung keinen Gewinn erzielen darf. Zur Bildung des Wasserpreises können nur Aufwendung wie Personal/Investitionskosten/etc. angesetzt werden. Die Politik kann den Preis hier nur Subventionieren, was gerade kleine WVU's sehr oft machen und dabei auf Kosten der Substanz leben. Mehrsparten Unternehmen agieren hier oft anders und Wälzen idR. die Vollkosten auf die Verbraucher.

Als Zusatz noch zu der Aussage man könnte es gleich Steuer nennen: Nein, Steuern sind nicht Zweckgebunden, Gebühren werden für eindeutig zuweisbare Dienstleistungen erhoben.

Nochmal:

Wenn die Trinkwasserversorgung durch ein privatrechtliches Unternehmen vorgenommen wird, nennt man das ganze (Wasser)Preis und natürlich darf ein privatrechtliche Unternehmen Gewinne erziehen. Die Preiskalkulation und Preisaufsicht werden in diesem Fall durch die Kartellbehörden kontrolliert. Oben habe ich den den entsprecheden VKU/BDEW Leitfaden verlinkt. Wasser ist sogar in der Regel ein sehr lukratives Geschäft.

Auch im Rahmen der steuerlichen Betrachtung der Konzessionsabgaben  ist es Voraussetzung, dass dem Unternehmen nach Zahlung der KA ein angemessener handelsrechtlicher Gewinn verbleibt in bestimmter Mindersthöhe. Bei einer privatrechtlichen Wassersversorgung erteilt die Kommune eine Konzession und das Unternehmen darf Gewinne machen.

Nichts Gebühren in diesem Fall.

Nochmal: ein privatrechtliches Unternehmen ist ungleich einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen (Zweckverbände) oder wenn die Kommune selbst die Wasserversorgung vornimmt. Ja, die Kommune kann an einen Unternehmen 100 % Anteile halten...und trotzdem ist es ein normales privatrechtliches Unternehmen.

KeuleMS

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #421 am: 25.02.2025 10:50 »
So und bei uns gibt es ein Mehrsparten-Eigenbetrieb (also kommunal), der beim Wasser Preise erhebt und beim Abwasser Gebühren.

Tanathos

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #422 am: 25.02.2025 11:00 »
Trotzdem kann die Politik die Preise festlegen:

auch ein privatrechtliches Unternehmen kann zu 100 % in kommunaler Hand als GmbH etc. sein und der Gesellschafter kann bestimmen, dass z. B. die Wasserpreise durch den Aufsichtsrat zu genehmigen sind. Allerdings läuft die Preisermittlung hier ganz anders ab als bei der Wassergebühren und viel freier. Hat für eine Kommune Vor- und Nachteile.

Das alles ist im Bereich Wasser und Abwasser übrigens eine einzige deutsche Ausnahme. Laut EU-Recht müssten eigentlich die entsprechende Konzession vergeben werden bei Überschreitung der Sektor Schwellenwerte für Ausschreibungen. Deutschland hat sich hier aber eine Ausnahme erkämpft, so dass eine Inhouse Vergabe an ein öffentlich - rechtliches Unternehmen problemlos möglich ist ohne Ausschreibung.

und deswegen nochmal BTT:

der TV-V ist vor allem eben eingeführt worden für privatrechtliche Unternehmensformen in der Versorgung, wo es eben Wettbewerb gibt sowohl für die Unternehmen selbst als auch eben auf dem Arbeitsmarkt (Elektroingenieure etc.). Der TV-V ist mit Absicht viel schlanker und moderner gestaltet worden als der TVÖD. Einzige Katastrophe ist die Übernahme der Entgelttabellenstruktur aus dem TVÖD. Ich arbeite bei einen großen EVU in kommunaler Hand. Für viele Berufe haben wir uns komplett von der Tabelle verabschiedet (sonst absolut hohe Eingruppierung oder ganze Armada an Zulagen usw.).

Jain: Das WHG setzt hier klar Grenzen, dass die Leitungsgebundene Trinkwasserversorgung keinen Gewinn erzielen darf. Zur Bildung des Wasserpreises können nur Aufwendung wie Personal/Investitionskosten/etc. angesetzt werden. Die Politik kann den Preis hier nur Subventionieren, was gerade kleine WVU's sehr oft machen und dabei auf Kosten der Substanz leben. Mehrsparten Unternehmen agieren hier oft anders und Wälzen idR. die Vollkosten auf die Verbraucher.

Als Zusatz noch zu der Aussage man könnte es gleich Steuer nennen: Nein, Steuern sind nicht Zweckgebunden, Gebühren werden für eindeutig zuweisbare Dienstleistungen erhoben.

Nochmal:

Wenn die Trinkwasserversorgung durch ein privatrechtliches Unternehmen vorgenommen wird, nennt man das ganze (Wasser)Preis und natürlich darf ein privatrechtliche Unternehmen Gewinne erziehen. Die Preiskalkulation und Preisaufsicht werden in diesem Fall durch die Kartellbehörden kontrolliert. Oben habe ich den den entsprecheden VKU/BDEW Leitfaden verlinkt. Wasser ist sogar in der Regel ein sehr lukratives Geschäft.

Auch im Rahmen der steuerlichen Betrachtung der Konzessionsabgaben  ist es Voraussetzung, dass dem Unternehmen nach Zahlung der KA ein angemessener handelsrechtlicher Gewinn verbleibt in bestimmter Mindersthöhe. Bei einer privatrechtlichen Wassersversorgung erteilt die Kommune eine Konzession und das Unternehmen darf Gewinne machen.

Nichts Gebühren in diesem Fall.

Nochmal: ein privatrechtliches Unternehmen ist ungleich einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen (Zweckverbände) oder wenn die Kommune selbst die Wasserversorgung vornimmt. Ja, die Kommune kann an einen Unternehmen 100 % Anteile halten...und trotzdem ist es ein normales privatrechtliches Unternehmen.

Das ist wie gesagt für Leitungsgebundenes Trinkwasser nicht korrekt. Bei der juristischen Prüfung der Angemessenheit von Trinkwasserpreisen ist hier das WHG maßgebend. Und das sieht hier vor, dass das WVU keinen Gewinn erzielen darf. Das gibt auch die Abb. 7 in deiner VKU Broschüre so wieder. Hierfür ist die Rechtsform unerheblich und der Auftrag maßgeblich.

Flaschenwasser ist hiervon ausgenommen, das zählt aber nun auch nicht als "Versorgung"

Der Punkt zu den Gebühren (Preisen) referenziert auf den Kommentar, diese einer Steuer gleichzusetzen.

Kyuss

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #423 am: 25.02.2025 12:08 »

Kann auch wieder eine Schlichtung geben, dann dauert es nochmal ein paar Wochen länger.

Was bei mir für Unverständnis sorgt, ist der Umstand, dass die Kommunen zwar die ganze Zeit über die unzureichende Finanzierung der von den Ländern und dem Bund nach unten weitergereichten Aufgaben klagen, aber die VKA sich nicht auflehnt, keine Streiks oder im entsprechenden Rahmen zivilen Ungehorsam provoziert. Sie erdulden das alles, beschweren sich vor angeschalteten Kameras und am Ende sollen dennoch die AN durch Entgeltverzicht ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

Das funktioniert so nicht.

Daher vermute ich, das die Schlichtungsoption beschritten werden könnte.

Den Schlichtungsvorsitz hat in dieser Tarifrunde eine von der AG-Seite benannte Person. In Zeiten klammer Kassen werden die Kommunen a) so mehr Zeit rausschlagen können und Geld sparen, weil das Ergebnis nicht rückwirkend gelten wird und b) die Schlichtung von 2023 sicher noch nachhallt und es diesmal einfach um das Prinzip geht und es die Retourkutsche in Richtung AN-Seite geben könnte.

« Last Edit: 25.02.2025 12:17 von Kyuss »

daseinsvorsorge

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #424 am: 25.02.2025 12:32 »

Was bei mir für Unverständnis sorgt, ist der Umstand, dass die Kommunen zwar die ganze Zeit über die unzureichende Finanzierung der von den Ländern und dem Bund nach unten weitergereichten Aufgaben klagen, aber die VKA sich nicht auflehnt, keine Streiks oder im entsprechenden Rahmen zivilen Ungehorsam provoziert. Sie erdulden das alles, beschweren sich vor angeschalteten Kameras und am Ende sollen dennoch die AN durch Entgeltverzicht ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

Das funktioniert so nicht.


Anscheinend aber leider doch-denn solche Frechheiten müssten die AN - ob organisiert oder nicht- hier doch zusammenschweißen. Das ist der genau der Punkt, die Argumente bzgl. Finanzen der vka zu entlarven. Darauf kann jeder AN die OBs,Landräte etc.immer wieder hinweisen.

Das ist aber anstrengend und mit Mühen verbunden, kommt somit für die allermeisten hier nicht in Betracht. Dableibt man sich doch lieber treu und schimpft auf die Gewerkschaften. Gibt kaum Widerstand und man fühlt sich auch besser.

Aleksandra

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #425 am: 25.02.2025 12:51 »
Den Schlichtungsvorsitz hat in dieser Tarifrunde eine von der AG-Seite benannte Person. In Zeiten klammer Kassen werden die Kommunen a) so mehr Zeit rausschlagen können und Geld sparen, weil das Ergebnis nicht rückwirkend gelten wird
Warum sollte das der Fall sein?
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Garfield

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #426 am: 25.02.2025 13:35 »
Es gibt keine absurden Forderungen, es gibt relativ wenig Spielräume in den Budgets, also insgesamt rechne ich angesichts der Lage mit einer Einigung im März. Alles andere fände ich doch arg überraschend.

TVÖD angelehnt

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #427 am: 25.02.2025 13:47 »
... Den Schlichtungsvorsitz hat in dieser Tarifrunde eine von der AG-Seite benannte Person. In Zeiten klammer Kassen werden die Kommunen a) so mehr Zeit rausschlagen können und Geld sparen, weil das Ergebnis nicht rückwirkend gelten wird...

Verstehe ich nicht, da die Abschlüsse in denen Entgelterhöhungen von Anfang der Tariflaufzeit integriert wurden, auch rückwirkend ausgezahlt wurden. Siehe 2014, 2016 und 2018 zum Beispiel.

Die letzten Abschlüsse bei denen nicht rückwirkend eine Entgelterhöhung bezahlt wurde, wurden auch erst Erhöhungen im laufenden Tarifjahr bzw. nächsten Jahr verhandelt, daher hätte es ja gar keine rückwirkende Auszahlung geben können. Siehe 2020 und 2023 zum Beispiel.

Finde ich diese Nullrunde sch...? Ja, aber wenn rückwirkend verhandelt wurde, wurde auch rückwirkend bezahlt.

Kyuss

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #428 am: 25.02.2025 13:52 »
Den Schlichtungsvorsitz hat in dieser Tarifrunde eine von der AG-Seite benannte Person. In Zeiten klammer Kassen werden die Kommunen a) so mehr Zeit rausschlagen können und Geld sparen, weil das Ergebnis nicht rückwirkend gelten wird
Warum sollte das der Fall sein?

Nach den Informationen auf dieser Seite (https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/) zu urteilen, begannen die beiden letzten tabellenwirksamen Entgelterhöhungen in der Vergangenheit nicht mit dem ersten Tag der neu ausgehandelten Tarifvertragslaufzeit. Zwischen dem Laufzeitbeginn und der Entgelterhöhung liegen in der Regel mehrere Monate der Nullrunde. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Zeitraum x der Nullrunde, meiner Ansicht nach im Sinne der AG liegt, wollte ich mit meinem Punkt a) ausdrücken. Ich hätte dies natürlich im Konjunktiv ausdrücken können, das werde ich in Zukunft auch tun.


Petr Rigortzki

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #429 am: 25.02.2025 13:53 »
Die Einnahmen des deutschen Staats sind im vergangenen Jahr erstmals über die Marke von zwei Billionen Euro gestiegen. Insgesamt habe der Staat 2,013 Billionen Euro eingenommen und damit 4,8 Prozent mehr als im Jahr davor, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mit

blanket

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #430 am: 25.02.2025 13:54 »
Die Einnahmen des deutschen Staats sind im vergangenen Jahr erstmals über die Marke von zwei Billionen Euro gestiegen. Insgesamt habe der Staat 2,013 Billionen Euro eingenommen und damit 4,8 Prozent mehr als im Jahr davor, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mit



Richtig, aber trotzdem werden Schulden gemacht!

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #431 am: 25.02.2025 14:00 »
Die Einnahmen des deutschen Staats sind im vergangenen Jahr erstmals über die Marke von zwei Billionen Euro gestiegen. Insgesamt habe der Staat 2,013 Billionen Euro eingenommen und damit 4,8 Prozent mehr als im Jahr davor, teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mit

Richtig, aber trotzdem werden Schulden gemacht!

Klar, weil das viel einfacher ist als Konsolidierung. Die zukünftigten Steuerzahler haben noch keine Lobby.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #432 am: 25.02.2025 14:23 »
Diese ganze TV-V versus TVÖD Diskussion ist entstanden, weil immer wieder auf die Überleitungsregelungen  verwiesen wurde.

Danach ist "vereinfacht" im TV-V niedriger einzugruppieren, als im TVÖD.

Die vielfachen Beiträge haben doch gezeigt dass in "real" anders vergütet wird, als seitens der Gewerkschaften mal so vorgesehen war.
Dies führt dann in "real" zu deutlichen Gehaltsunterschieden zwischen TV-V und TVÖD

Es geht doch nicht darum den TV-V jetzt abzusenken, sondern es geht darum auch hier aufzuzeigen wie schlecht der TVÖD mittlerweile ist.
Auch hier sollte sich die VKA und auch Verdi dessen bewusst werden wie weit sich die Praxis und Realität von ihren Abschlüssen und Vereinbarungen entfernt hat.

Es ist doch absurd auf Anlagen und Überleitungsregelungen zu verweisen, die aber nicht eingehalten werden da selbst der TV-V nicht mehr genügend Fachkräfte bekommt.
Es führt doch nur zu einer weiteren massiven Abwertung des TVÖD´s

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #433 am: 25.02.2025 14:29 »
https://www.kavsh.de/suche?q=&schlagwort[]=10811&action=Suchen

Konnte nicht jemand von euch letztes Mal diese PFD Dokumente irgendwie öffnen?  :D

Die Tarifmappe hatten wir so ja bekommen, geht das auch für die neuesten beiden Beträge?

Wenn ich die PDF öffnen will, komme ich auf einen ganz anderen TAB

KlammeKassen

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Antw:Tarifrunde TVöD 2025 - Diskussion II
« Antwort #434 am: 25.02.2025 14:34 »

Kann auch wieder eine Schlichtung geben, dann dauert es nochmal ein paar Wochen länger.

Was bei mir für Unverständnis sorgt, ist der Umstand, dass die Kommunen zwar die ganze Zeit über die unzureichende Finanzierung der von den Ländern und dem Bund nach unten weitergereichten Aufgaben klagen, aber die VKA sich nicht auflehnt, keine Streiks oder im entsprechenden Rahmen zivilen Ungehorsam provoziert. Sie erdulden das alles, beschweren sich vor angeschalteten Kameras und am Ende sollen dennoch die AN durch Entgeltverzicht ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

Das funktioniert so nicht.

Daher vermute ich, das die Schlichtungsoption beschritten werden könnte.

Den Schlichtungsvorsitz hat in dieser Tarifrunde eine von der AG-Seite benannte Person. In Zeiten klammer Kassen werden die Kommunen a) so mehr Zeit rausschlagen können und Geld sparen, weil das Ergebnis nicht rückwirkend gelten wird und b) die Schlichtung von 2023 sicher noch nachhallt und es diesmal einfach um das Prinzip geht und es die Retourkutsche in Richtung AN-Seite geben könnte.

Es ist einfach billig

A) Zu feige, nachdrücklich die Gelder von Ländern und Bund einzufordern; stattdessen einfach bei den Mitarbeitern sparen und im gleichen Zug was faseln "wir brauchen einen starken öffentlichen Dienst" und "Wertschätzung"

--> Die Wahlergebnisse müssten eigentlich zu einer "Besonderen Wertschätzung" führen, da Unzufriedenheit(en) und mangelnde Personalbesetzungen (Fachkräfte wie Ingenieure) sicherlich nicht dazu führen, dass die Regierung ihre Wünsche alle umsetzen kann und die Aufgaben wie Infrastrukturausbau, Digitalisierung etc. besser funktionieren werden.
Und je schlechter es läuft, desto mehr Wegbewegung von CDU und SPD wird stattfinden....

Und dabei meine ich insbesondere das Personal, das vor Ort sitzt und von dem der Bürger auch alles mitbekommt.... beispielsweise ob die Infrastrukturmaßnahmen funktionieren.
Nicht, dass wieder bestimmte Ministeriumsmitarbeiter von A 15 auf B 4 oder sowas befördert werden.

B) Zur Schlichtung: Letztes Mal hatte die AN-Seite den Vorsitz, das war letztes Mal aber egal, da sich die Kommission schon vorher geeinigt hatte, es also keine Pari-Pari Situation gab. Vielleicht würde das dieses Mal ja auch klappen..... ansonsten ist nächstes Mal der Ball wieder auf AN-Seite (Rache ist süß  :-*)
« Last Edit: 25.02.2025 14:41 von KlammeKassen »