Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3864307 times)

Neuling2016

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6435 am: 23.09.2024 21:25 »
Bleibt inhaltlich bitte beim Thema. Falls es in Vergessenheit geraten ist, hier geht es um folgendes Thema:

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)


Fragmon

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EinMecklenburger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6437 am: 25.09.2024 22:20 »
Beförderungen für den normalen gD ab A9 bringen also nicht wirklich viel in SH. Das motiviert ja....

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6438 am: 26.09.2024 06:28 »
Schleswig-Holsteiner, ihr tut mir leid.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/beihilfeeinschnitt-wirkt-wie-eine-besoldungskuerzung/

Egal, dafür bekommen wir ja massenhaft Radschnellwege in SH, da passt doch das Fahrradleasing perfekt dazu.

mezzo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6439 am: 26.09.2024 06:45 »
Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?

Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf

Verdi spricht von max.2 Kindern
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.

Leon1981

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6440 am: 26.09.2024 06:48 »
Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?

Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf

Verdi spricht von max.2 Kindern https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.

falscher Thread

Grandia

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6441 am: 26.09.2024 07:07 »
Und es wurde schon om Thread der Besomdu gserhöhung Nds. 2023-2024 besprochen. Schauen Sie doch kurz da rein.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6442 am: 26.09.2024 07:40 »
Schleswig-Holsteiner, ihr tut mir leid.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/beihilfeeinschnitt-wirkt-wie-eine-besoldungskuerzung/

Bei der Erhöhung des Selbstbehaltes ist das Urteil des BVerwG zur Kostendämpfungspauschale einschlägig:

„Eine Kostendämpfungspauschale [was dem Selbstbehalt in SH entspricht] wirkt sich für diejenigen Beamten, denen im jeweiligen Kalenderjahr beihilfefähige Aufwendungen entstehen, wie eine Besoldungskürzung aus (BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 Rn. 9) und enthält damit eine Aussage über die Höhe der amtsangemessenen Alimentation.“

Mit anderen Worten, es wäre im Verfahren zum Erlass der neuen BhVO als Rechtsverordnung exakt die gleichen Bemessungen und Abwägungen hinsichtlich der amtsangemessenheit der Alimentation zu treffen, wie diese im Gesetzgebungsverfahren notwendig sind. Dies gilt umso mehr, als die u.a. betroffene Besoldungsgruppe A10 auch noch den abschmelzenden Familienergänzungszuschlag erhält und sich daher eh schon seeeeehr nah an den 115% der sozialen Grundsicherung bewegt. Sonst würde auch hier nicht den Ansprüchen an eine sachgerechte Prozeduralisierung Genüge getan. Bin ich alleine mit der Vermutung, dass sich der Verordnungsinhalt auf "Streiche "140" und ersetze durch "1X0"" beschränken wird?

Die Niedersachsen haben, dank der dortigen Ausgestaltung des FEZ als VO, bereits Erfahrungen mit § 47 VwGO (Beklagbarkeit einer VO vor dem zuständigen OVG) sammeln dürfen. Selbiges dürfte doch auch für die BhVO SH gelten. In SH ist dieser Weg gem. § 5 AGVwGO SH grundsätzlich eröffnet. Gibt es von dieser Front eigentlich schon was zu berichten?

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6443 am: 26.09.2024 13:04 »
Schleswig-Holsteiner, ihr tut mir leid.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/beihilfeeinschnitt-wirkt-wie-eine-besoldungskuerzung/

Es kommt noch besser:

Einzig und allein die ÖD-Angestellten und Beamten in SH sind für die Haushaltslücke von rund 580 Millionen Euro verantwortlich. Und wenn sie dann auch noch die Frechheit beseitzen, das Deutschlandticket zu nutzen und vielleicht sogar noch Wohngeld beziehen, dann findet das die ehemalige Landesverfassungsrichterin und jetzige Finanzministerin Frau Schneider gar nicht mehr witzig:

Zitat
Dieser finanzielle Engpass, verursacht durch steigende Tarif- und Besoldungskosten sowie Mehrausgaben für Beihilfe, ...

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/_startseite/Artikel2024/240924_Haushaltsentwurf_2025

Frage: Wie erbärmlich und ekelhaft kann man sein?

Frau Schneider: Ja!

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6444 am: 27.09.2024 21:47 »
Und welche der Ausgaben davon sind von den Kommunen zu tragen? Oder wieder nur blinder Populismus ohne Inhalt?

Btw: Es macht doch immer Spaß nach unten zu treten gegenüber diejenigen, denen die sich noch weniger wehren können. Sich gegenüber von Armut und Krieg Betroffenen zu profilieren, ist schon armselig…

Am Ende sollte es kein getrenntes Kassendenken geben. Die Kommunen dürften nicht einen Euro der Flüchtlingskrise tragen, tun sie aber. Die Kommunen sollten ihre Beamten nach Gesetz- und Recht bezahlen, tun sie aber nicht. Wenn das Populismus ist, dann bin ich wohl Populist. Niemand hier sagt, dass wir nicht gegen Armut und Krieg vorgehen sollen. Aber wir versenken gerade die ganze Nation. Was glauben Sie, wie es hier weitergeht? Weiter so ist das Ende. 

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6445 am: 28.09.2024 12:55 »
Bitte zurück zum Thema! Es geht um ein Urteil, nicht um gesellschaftspolitische Fragen!

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6446 am: 30.09.2024 16:22 »
Ihr seid schuld ::)

https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr

umfangreiche Stellungnahmen verzögern rechtlich nachvollziehbar die Beschlussfassung?
kann mir jemand den Rechtstext zum Umfang und der darin festgelegten Grenze für übertriebenen Umfang zeigen?

An welcher der 246 Fußnoten auf 41 Seiten einer unverlangt eingesendeten Stellungnahme steckt KarlsRuhe denn fest?

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6447 am: 30.09.2024 16:38 »
Daran kann nur Swen schuld sein.  ;)

AR76

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6448 am: 30.09.2024 17:37 »
Oder das der Haushalt dann gesprengt wird....Die waren doch letztens Essen mit Politikern....Da kann man einer kleinen Bitte nachkommen.....tut ja keinem weh...ach warte....

Ozymandias

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« Antwort #6449 am: 30.09.2024 17:45 »
Das Verfahren, ob die Grundsicherung in 21 und 22 hoch genug war, hat nun ein Aktenzeichen beim BVerfG bekommen. BVerfG - 1 BvL 2/23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23