Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4151208 times)

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7860 am: 13.08.2025 15:32 »
Heute ist der 13.08.2025.

Hat jemand mitbekommen dass heute im Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Alimentation gesprochen wurde?

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7861 am: 13.08.2025 21:22 »
Schau hier:
https://www.nettolohn.de/brutto-netto-ergebnis

Annahme wie gewünscht: 4.000 Euro, kein Anhang, alle Pflicht-Versicherungen, keine besonderen Freibeträge.

Es bleiben dann nach direkten Steuern und Abgaben 2.602 Euro zur freien Verfügung.

170 Euro monatlich alleine für Spritsteuern auszugeben, erscheint mir ziemlich dumm, wenn man alleine lebt. Das ist jedenfalls kein Normalfall und gehört in die Kategorie Privatinteresse. Kauf Dir ein kleineres Auto, E-Auto mit steuerfreier Solaranlage, S-Pedelec, einen Motorroller, nutz den ÖPNV oder zieh ggf. näher zum Arbeitgeber. Die Annahme von 170 Euro nur für Spristeuern ist jedenfalls inakzeptabel, weil ein Alleinstehender einfach unklug ist, wenn er so viel Geld dort verschwendet. Auf ein Deutschland-Ticket zahlt man nur 7% MWSt, das sind also unter 5 Euro Steuer; auf ein Fahrrad zahlt man gar keine. Rechnen wir trotzdem mal mit 30 Euro Sprit-Steuer, um die man auch mit geschickter Lebensplanung als Landbewohner nicht herumkommt. Es bleiben 2.572 Euro.

Auch 383 Euro MWSt sind eine Quatsch-Annahme. Dafür müsste man 2.000 Euro in 19%-MWSt-Produkte verkonsumieren - das macht kein Mensch mit so einem Einkommen. Auf eine private Kaltmiete zahlt man in Dtl. schonmal GAR keine MWSt, auf die allermeisten Lebensmittel nur 7%. Rechnen wir mit monatlich 800 Euro steuerfreier Kaltmiete, 500 Euro 7%-Konsum und 300 Euro 19%-Konsum, kommt man auf 92 Euro bezahlter MWSt im Monat.

Es bleiben unserer typisierten Person in Wahrheit also 2.480 steuerfreie Euro. Statt der behaupteten Gesamtabgaben von 2.553 Euro sind es in Wahrheit nur 1.520.

Auch hier den AG-Anteil vergessen. Allein die Lebens­kosten­steigerungen in Verbindung mit den Steuern zeigen doch schon, dass es nicht mehr weitergeht. Das Ursprungsthema war auch, dass der Staat sich immer mehr an Abgaben holt. Bei 11 % Erhöhung und 50 % Abgaben und Steuern verhandeln wir quasi nur für den Staat. Mehr war nicht die Aussage. Alles andere geht auch am Thema vorbei. Schlimmer ist, dass die Länder ihr Ergebnis ein Jahr nach der „Horror-Teuerung“ verhandeln und die „Einsetzung“ dann auch wieder 1–2 Jahre strecken.
« Last Edit: 13.08.2025 21:33 von Paterlexx »

Zerot

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7862 am: 14.08.2025 07:30 »
Heute ist der 13.08.2025.

Hat jemand mitbekommen dass heute im Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Alimentation gesprochen wurde?

Nach meinen Informationen: Nein

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7863 am: 14.08.2025 08:48 »
Eigene Gedanken, die ich dabei bewusst getrennt vom bisherigen Beitrag schreibe:

Solange es auf dem Aktienmarkt Gewinnwarnungen gibt (übelste Wortschöpfung aller Zeiten. "Hilfe, wir haben nur noch 2 Milliarden Euro Gewinn gemacht- 20.000 Leute müssen entlassen werden"), werden die wenigen Großverdiener weiterhin die Daumenschrauben unten ansetzen. Die Millionen-Boni müssen ja finanziert werden und auch die ganzen Aktionäre (aus der Mittelschicht und darüber) wollen, dass ihr Geld weiteres Geld erzeugt. Nur entsteht Geld halt dummerweise nicht aus Nichts. An der Stelle kann ich nur Volker Pispers empfehlen. Sehr weit links und natürlich ab und an zu polemisch....aber zu dem Punkt trifft er den Nagel auf den Kopf.

Und weite Teile der Politik und ein Großteil der Medien stehen diesen Personen wohlwollend und helfend zu Seite.

Im Prinzip befeuert jeder dieses System, der Aktien besitzt. Und damit vermutlich auch über 50% im Forum hier. Das sind Wahrheiten die keiner hören will, weil es ja alle machen und es nur auf kleinem Niveau passiert, während das Sparbuch kaum was abwirft.
Der Kapitalismus, das sind wir alle. Geschimpft wird halt auf den Staat.

Was genau ist jetzt dein Problem? Als Aktionär bin ich in gewisser Weise Unternehmer und ein Unternehmen muss sich rechnen. Dann muss der Wasserkopf und unnütze Stellen wie Genderbeauftrage etc. abgebaut werden. Je mehr mir der Staat von meinen Unternehmensgewinnen abnimmt, desto mehr muss das Unternehmen erwirtschaften. Aktionäre sind nicht die Caritas.

Ich denke ich habe das in meinen Augen existierende Problem geschildert...wohlwissend, dass einige sich angegriffen fühlen werden. Du darfst das gerne anders sehen.
In meinen Augen hat das System auch niemand von uns zu verantworten....aber mit drin stecken halt doch sehr viele.

Und nein, du bist kein Unternehmer, nur weil du mit deinem Geld quasi wettest. Auch nicht "in gewisser Weise".  ;)

Wetten... Anteile von Vonovia zu besitzen ist für mich keine Wette, sondern ein sicheres Invest.

Paterlexx

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« Antwort #7864 am: 14.08.2025 12:21 »
"Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausgerechnet:

Arbeit lohnt sich. Wer in München-Land arbeitet, hat 379 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger.

Dafür sind 165 Arbeitsstunden nötig. Pro Stunde ein Plus von 2,29 Euro. Nach Kosten (Fahrtkosten, Kleidung etc.) wird es noch weniger." = auch die aA dürfte nicht ausreichen.

Es ist sogar ohne Sozialbetrug schon ausreichen, nichts zu tun.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7865 am: 14.08.2025 12:37 »
"Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausgerechnet:

Arbeit lohnt sich. Wer in München-Land arbeitet, hat 379 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger.

Dafür sind 165 Arbeitsstunden nötig. Pro Stunde ein Plus von 2,29 Euro. Nach Kosten (Fahrtkosten, Kleidung etc.) wird es noch weniger." = auch die aA dürfte nicht ausreichen.

Es ist sogar ohne Sozialbetrug schon ausreichen, nichts zu tun.

Die Statistik ist leider falsch.

In München erhält ein Single bis zu 850€ Warmmiete + 563 Regelsatz.

Bei Mindestlohn also 2121 € Brutto und 1546 € Netto erhält man weiterhin 167 € Bürgergeld. Man kann also gar nicht mehr haben da man noch nicht aus dem Bürgergeldbezug raus ist.

https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html
Mittlerweile sind es sogar 890€ Bruttokaltmiete. Da wären wir bei 257 € Bürgergeld.

Man braucht als Single 2558 € Brutto um aus dem Bürgergeldbezug heraus zu sein bei 890€ Bruttokaltmiete und 50€ Heizkosten.
« Last Edit: 14.08.2025 12:45 von InternetistNeuland »

Callisto

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« Antwort #7866 am: 14.08.2025 23:36 »
Gemäß eines Berichts der NOZ vom 30.07.2025 hat Dr. Maidowski bereits 500 Seiten zu Papier gebracht. Ob es sich dabei um den Beschluss für die A-Besoldung in Berlin oder Niedersachsen handelt   was hinsichtlich des Artikels wahrscheinlicher wäre, kann ich nicht herauslesen. Aufgrund der Seitenzahl, müsste bald mit einer Fertigstellung zu rechnen sein.Zwar keine KI, aber vielleicht interessiert es doch ......

In dem NOZ-Artikel heißt es: "Das entsprechende Dokument hat bereits mehr als 500 Seiten, doch ein Urteil gibt es noch nicht.

Was die NOZ mit "entsprechendes Dokument" meint, bleibt etwas diffus. Ich vermute es geht um ein Dokument, das irgendwo in der niedersächsischen Verwaltung im Hinblick auf die im Artikel angesprochenen tausenden Besoldungsklagen geführt wird. Ganz sicher ist damit aber nicht ein Entscheidungsentwurf von Maidowski gemeint. Denn weder würde die NOZ einen solchen Entwurf kennen, noch ist es vorstellbar, dass irgendjemand der NOZ die Info geben würde, wieviele Seiten der Entscheidungsentwurf derzeit hat...

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7867 am: 15.08.2025 06:16 »
Hallo, Das habe ich mich auch gefragt,  was für ein Dokument es sein mag. Dass die NOZ Insiderwissen aus dem BVerfG ist, halte ich nahezu für ausgeschlossen. Ich hatte schon spekuliert,  dass einer der niedersächsischen Kläger 500 Seiten im Aktenordner zusammen hat. Aber auch im Rundblick gab es schon lange nichts mehr zur aA zu lesen.

SwenTanortsch

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« Antwort #7868 am: 15.08.2025 06:51 »
Hallo, Das habe ich mich auch gefragt,  was für ein Dokument es sein mag. Dass die NOZ Insiderwissen aus dem BVerfG ist, halte ich nahezu für ausgeschlossen. Ich hatte schon spekuliert,  dass einer der niedersächsischen Kläger 500 Seiten im Aktenordner zusammen hat. Aber auch im Rundblick gab es schon lange nichts mehr zur aA zu lesen.

Ich hatte dazu entweder in diesem Forum oder im Parallelforum bzw. einem der Unterforen des Länderforums geschrieben: Nach § 82 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG gibt das Bundesverfassungsgericht den Äußerungsberechtigten Kenntnis von Stellungnahmen, die dem jeweiligen Verfahren beigetreten oder in ihm äußerungsberechtigt sind. Dabei gibt das Bundesverfassungsgericht nicht nur den dem Verfahren beigetretenen Verfassungsorganen, sondern auch den Beteiligten des Verfahrens, über dessen Richtervorlage das Bundesverfassungsgericht entscheidet, Gelegenheit zur Äußerung. Alle Äußerungsberechtigten haben entsprechend der gerade von mir genannten rechtlichen Grundlage das Recht, von Stellungnahmen weiterer Beigetretener in Kenntnis gesetzt zu werden, so wie nach § 20 BVerfGG alle Beteiligten das Recht auf Akteneinsicht haben.

Entsprechend ist davon auszugehen, dass es sich bei den so genannten 500 Seiten um die Verfahrensakte handelt, die über den Weg der Akteneinsicht in die Hand eines Verfahrensbeteiligten gelangt ist, der die NOZ über den Umfang der Akte in Kenntnis gesetzt haben dürfte. Die so genannten 500 Seiten werden dabei neben den Stellungnahmen auch den Schriftwechsel des Berichterstatters oder des Wissenschaftlichen Mitarbeiters, der die jeweilige Entscheidung vorbereitet, enthalten, also insbesondere auch das Datenmaterial, das von Karlsruhe bspw. vom Statistischen Bundesamt oder dem PKV-Verband, aber ggf. auch von anderen Institutionen anfordert, was schnell zu einer beträchtlichen Seitenzahl führt.

Darüber hinaus gehende Internas, also jene, die auf die Entscheidung und deren Begründung unmittelbar schließen lassen könnten, unterliegen dem Beratungsgeheimnis und sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Die 500 Seiten sind also von der Quantität nicht gänzlich ungewöhnlich, dürften inhaltlich wenig spektakulär sein, lassen zwar bis zu einem gewissen Grad Vermutungen über die Entscheidung zu, bleiben aber als den Verfahrensbeteiligten zugänglich bestenfalls Anlass zu begründeten Spekulationen, geben darüber hinaus aber keine weitere Einsicht - insbesondere keine für die Beteiligten aufbereitete Einsicht - in den Stand, sondern nur in den bisherigen Verlauf des Verfahrens, also welcher Beteiligten bislang was gesagt oder nicht gesagt hat und welche Informationen Dritter im Verfahren vonseiten des Bundesverfassungsgericht eingeholt worden sind bzw. welche es zurzeit ggf. gerade einholt.

MoinMoin

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« Antwort #7869 am: 15.08.2025 08:09 »
Nur entsteht Geld halt dummerweise nicht aus Nichts.
"Geld" entsteht alleinig aus dem Nichts. Und der Wert der materiellen und immateriellen Dinge, die durch Geld repräsentiert werden, ist doch auch nur reine Phantasie der daran Beteiligten.
 8) 8) 8)

GoodBye

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« Antwort #7870 am: 15.08.2025 09:07 »
Oh, da halte ich es lieber mit Herrn Wilde:

"Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert."

Kann man von Mediamarkt/Saturn bis zu Besoldungsfragen anwenden.

Malkav

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« Antwort #7871 am: 15.08.2025 09:21 »
Hui in der heute erschienen NVwZ (NVwZ 2025, 1222 bis 1226) haben sich zwei beisitzende Richter des VG HH dazu hinreißen lassen die Beschlüsse und das abweisende Urteil zu A 13 hinsichtlich der Zulässigkeit des Familienergänzungszuschlags seit 01.01.2022 nochmal zu rechtfertigen.

Finde es spannend, dass das Gericht hier vom Grundatz "Ein Gericht spricht durch seine Urteile" abweicht, insbesondere wenn dies nur zwei Beisitzer tun, ohne die Kammervorsitzenden im Boot zu haben. Ich glaube noch viel deutlicher kann man als Richter ohne formalen Bruch des Beratungsgeheimnisses nicht nach Außen kommunizieren, dass das Urteil nicht einstimmig erging.

Insgesamt fachlich nichts neues, aber das VG verliert langsam wohl auch die Geduld mit dem BVerfG wenn die Richter ausführen:
Zitat
Daher besteht sowohl für die Besoldungsgesetzgeber und Dienstherren als auch für die Beamtinnen und Beamten
sowie Richterinnen und Richter ein gesteigertes Interesse daran, dass die Verfassungsmäßigkeit des Zweiverdienermodells und die sich daraus ergebenden Folgefragen alsbald verfassungsgerichtlich geklärt werden.

Daneben scheint mir noch spannend zu sein, dass Befangenheitsanträge gegen die Richter, welche selbst Widerspruchsführer/Kläger in eigener Sache sind im Raum stehen. Mir war bisher nicht bekannt, dass widersprechende Richter nur hinsichtlich Verfahren betreffend die R-Besoldung ausgeschlossen sind, aber hinsichtlich der A-Besoldung unbefangen sein können (vgl. VG Hamburg Beschl. v. 15.3.2024 – 20 B 6288/21, BeckRS 2024, 22457, beck-online). Ganz im Ernst ... das erscheint mir ein wenig lebensfremd, aber jede andere Entscheidung würde wohl das VG lahmlegen.
Zitat
Zudem könnte bei einer Konzentration [der zuständigkeit auf eine Kammer] auch früher Klarheit über die Auswirkungen von Befangenheitsanträgen bestehen.

Der abschließende Seitenhieb auf das Abgeordnetenhaus von Berlin konnten sich die selbstbewussten Hanseaten offenbar auch nicht verkneifen:
Zitat
Darüber hinaus könnte sich weiteres Konfliktpotenzial anlässlich unternommener Reparaturbemühungen der Gesetzgeber ergeben, wenn sie zum Beispiel wie der Berliner Gesetzgeber im Jahr 2021 die Besoldung nur ganz konkret für jene Besoldungsordnung oder jene Besoldungsgruppe neu regeln, auf die sich die Entscheidungen des BVerfG beziehen,47 oder die Entscheidungen auf ähnliche Weise eng umsetzen.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #7872 am: 15.08.2025 11:02 »
Was für eine Kacknummer ist das mit den Befangenheitsanträgen? Zumal die Richter letztlich nur entscheiden können, ob das Verfahren zum Verfassungsgericht abgegeben wird. Final entscheiden dann ja Bundesrichter, die nicht unmittelbar von den Belangen in Hamburg berührt sind.